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Vorlage (Barrierefreie Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
134 kB
Datum
06.05.2014
Erstellt
29.04.14, 08:35
Aktualisiert
29.04.14, 08:35
Vorlage (Barrierefreie Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung
hier: Sachstandsbericht) Vorlage (Barrierefreie Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/3 50 32 21 Re 14.04.2014 114/2014 (40/02) Betreff Barrierefreie Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung hier: Sachstandsbericht Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Migration Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Soziales und Migration nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Ratsbeschluss vom 24.06.2002 wurde der Bürgermeister beauftragt, im Sinne der Barrierefreiheit eine Bestandsaufnahme für den Bereich der Stadt Brühl vorzulegen. Der letzte Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Migration am 30.09.2010 beraten, siehe Vorlage-Nr. 40/02 o. In der Sitzung des Rates am 17.02.2014 wurde unter TOP 15.3 der Antrag der Fraktion „Die Linke“ vom 02.02.2014 zur Inklusion beraten. Im Verlaufe der Diskussion hat Ratsfrau Niclasen um eine Fortschreibung des Maßnahmenkataloges der Behindertenbeauftragten gebeten. Der/Die Behindertenbeauftragte der Stadt Brühl wird in die barrierefreie Gestaltung von Planungsvorhaben baulicher Objekte einbezogen, angehört und um jeweilige Stellungnahme dazu gebeten. Dabei ist festzustellen, dass die Herrichtung bzw. der Neubau behindertengerechter Wohnungen und Einrichtungen immer mehr in den Blickpunkt der Architekten und Bauherren kommt. Die GEBAUSIE achtet als Bauherr bei Neubauvorhaben auf die barrierearme Ausgestaltung. So wurde bei dem Neubauprojekt in Brühl-Vochem, Zum Sommersberg 21-27 und Kierberger Straße 36, eine barrierefreie Zugänglichkeit der Wohnanlage geplant. Zur barrierefreien Erreichbarkeit der einzelnen Wohnungen werden vier Aufzüge eingebaut. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 114/2014 Nachstehend gebe ich einen Überblick über die Objekte und Maßnahmen, die in letzter Zeit und aktuell barrierefrei / barrierearm umgestaltet oder gebaut wurden. Städtische Kindertagesstätten Die städtischen Kindertagesstätten sind mit Ausnahme der Kita „Im Alten Forsthaus“ in den letzten Jahren barrierefrei bzw. barrierearm umgebaut worden. In allen Einrichtungen, die barrierearm hergerichtet wurden, kann zumindest eine Gruppe ebenerdig erreicht werden. Die Neubauten für die Einrichtungen „Clemens-August“ und „Haus für Kinder Vochem“ sind barrierefrei konzipiert und errichtet worden. Beide Einrichtungen verfügen über einen Aufzug und Behindertentoiletten, die barrierefrei ausgerichtet sind. Die Zugänge zu den jeweiligen Räumlichkeiten der Einrichtungen wurden barrierefrei gestaltet. Dieses Grundprinzip gilt auch für die Außenbereiche der beiden Einrichtungen. Nicht städtische Kindertagesstätten Der Neubau der Kindertagesstätte des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), Rodderweg, wird ebenfalls barrierefrei errichtet und den gleichen baulichen Anforderungen unterzogen wie die städtischen Einrichtungen. Städtische Schulen Bei allen Brühler Schulen ist gewährleistet, dass verschiedene Klassenräume ebenerdig erreicht werden können. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren die WC-Anlagen an den Grundschulen in Pingsdorf, der Martin-Luther-Schule und der Barabaraschule saniert, wobei jeweils ein separates WC für behinderte Kinder eingebaut wurde. Wegen verschiedener Gegebenheiten vor Ort konnte dabei nicht immer die völlige Barrierefreiheit erreicht werden. Nach Mitteilung der Schulleitungen hat dies bisher zu keinen Problemen geführt, die Verbesserungen werden begrüßt. Max-Ernst-Gymnasium Der Neubau für die Mensa verfügt über einen barrierearmen Senkrechtlift. Dieser kann jedoch nicht von den Schülern bedient werden, sondern nur vom Hausmeister oder Bediensteten der Mensa. Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Erich-Kästner-Realschule und Clemens-August-Hauptschule Die Neubauten für die Einrichtung der Ganztagsschule sind barrierefrei konzipiert, verfügen über einen barrierefreien Aufzug und eine Behindertentoilette. Melanchthon-Schule Es wurden zwei neue Klassenräume barrierefrei hergerichtet. Ein behindertengerechtes WC konnte im Altgebäude hergerichtet werden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 114/2014 Gemeinschaftsgrundschule Brühl-Badorf In dieser Schule wurden Akustikplatten in den Unterrichtsräumen für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler angebracht, damit diese besser am Unterricht teilnehmen und diesen verfolgen können. Sportanlagen Sanierung und Erweiterung der Turnhalle Brühl-Vochem Im Wege der Baumaßnahmen erhielt die Turnhalle einen behindertengerechten Aufzug sowie ein Behinderten-WC. Sanierung von WC-Anlagen im Stadtgebiet Die öffentliche WC-Anlage an der Uhlstraße wurde nach ihrem Umbau mit einer Notrufaufschaltung hin zur ständig besetzten Feuerwache versehen. Rathaus A, Uhlstraße 3 Der Umbau des Haupteingangs Rathaus A ist zwischenzeitlich erfolgt, am 15.09.2011 erfolgte die Fertigstellungsbesichtigung, an der der damalige Behindertenbeauftragte, Herr Schlerth, beteiligt war. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde ein barrierefreier Zugang in das Rathaus hergestellt. Hauptbaumaßnahmen waren: - Umbau der Außenrampe auf die vorgeschriebene Neigung von 6 % - Einbau einer automatischen Schiebetür am Haupteingang - Einbau einer weiteren automatischen Drehtür im Flur, Zugang in den Kreuzgang - Umbau der Türen zum vorhandenen Aufzug auf eine Breite von 90 cm auf allen Etagen - Umgestaltung der Telefonzentrale mit automatischer Tür und rollstuhlgerechter Theke Der Aufzug wurde zudem mit dem Einbau von Spiegeln, großen Tastern und akustischen Ansagen barrierefrei hergerichtet. Im Rahmen der jetzt kurz vor der Fertigstellung stehenden Arbeiten zum Brandschutz wurden alle neuen Rauchschutztüren so ausgerüstet, dass sie in der Regel offen stehen und für Menschen mit Behinderung somit frei passierbar sind. Im Brandfall erfolgt die automatische Schließung durch integrierte Rauchmelder. barrierefreier Internet-Auftritt der Stadtverwaltung Brühl Der Online-Auftritt der Stadt Brühl startete unter www.bruehl.de Anfang Januar 2008 mit einem barrierefreien Programmcode in einem neuen Design. Die Stadt Brühl erfüllte damit -ein Jahr früher als gefordert- die Voraussetzungen nach der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NordrheinWestfalen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 114/2014 Barrierefreies Webdesign (Zugänglichkeit / Accessibility) bedeutet, Webseiten so zu gestalten, dass sie von jedem gelesen und bedient werden können. Die Seiten müssen also auch Blinden, stark Sehbehinderten, Farbenblinden, Gehörlosen, motorisch Behinderten, Menschen mit Konzentrationsstörungen oder Lernbehinderungen zugänglich sein. Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der städtischen Internetseite sollen weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit genutzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Dabei soll die veränderte Nutzung des Internets berücksichtigt werden: weg vom stationären PC hin zu mobilen Endgeräten. Auch die für den mobilen Abruf optimierten Seiten sollen dann die Möglichkeiten der Barrierefreiheit ausschöpfen. Straßen und Verkehr barrierefreie Gestaltung von Bushaltestellen Die in Brühl befindlichen Bushaltestellen werden nach einer im Verkehrsausschuss beschlossenen Prioritätenliste barrierefrei / barrierearm umgestaltet, sodass der Ein- und Ausstieg in und aus den Niederflurbussen der verschiedenen Verkehrsgesellschaften problemlos von Menschen mit Behinderung und von Menschen mit Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl genutzt werden kann. Der erste Bauabschnitt umfasst 64 Bushaltestellen und wird in den Jahren 2014/2015 realisiert. Die Antragstellung für den zweiten Bauabschnitt ist in Bearbeitung. Dieser Bauabschnitt umfasst weitere 50 Bushaltestellen. Insgesamt werden 114 Bushaltestellen barrierefrei bzw. barrierearm gestaltet werden. Umgestaltung Uhlstraße Die Maßnahme „Umgestaltung Uhlstraße“ zwischen Stern und Liblarer Straße ist in der Realisierung und wird noch in 2014 fertig gestellt. Umgestaltung der Ost-West-Achse Derzeit laufen die weiteren Planungen für die bauliche Umgestaltung der Ost-West-Achse zwischen Markt und Balthasar-Neumann-Platz. In diesem Jahr soll mit der barrierefreien Umgestaltung der Unterführung begonnen werden. Der Umbau des Balthasar-NeumannPlatzes und des Bereiches Brühl-Mitte soll in den Jahren 2015/2016 erfolgen. Fußgängerzone Steinweg Der bereits realisierte Bauabschnitt „Steinweg“ ist zwar barrierefrei ausgebaut, hat aber noch kein Blindenleitsystem. FB 61 führt zur Zeit Gespräche mit einem, die Themenstellung betreffend, erfahrenen Planungsbüro zwecks Auftragsvergabe zur Erstellung eines „Gesamtkonzeptes zur Errichtung eines Leitsystems für Menschen mit Sehbehinderung und eines barrierefreien Wegesystems für mobilitätseingeschränkte Menschen“. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 5 – Drucksache 114/2014 behindertengerechte Parkplätze Aufgrund des demographischen Wandels nimmt die Anfrage nach Einrichtung von behindertengerechten Parkplätzen beständig zu. Folgende Parkplätze wurden in den letzten Jahren neu eingerichtet: nicht DIN-normgerecht Schützenstraße Belvedere-Parkplatzgelände 1 Parkplatz 1 Parkplatz DIN-normgerecht Stiftstraße Hauptstraße Thüringer Platz Euskirchener Straße 90 Villestraße / Ecke Freiheitstraße 2 allgemeine Parkplätze ohne Ausweisnummer 3 Parkplätze mit Ausweisnummer 4 Parkplätze mit Ausweisnummer 2 behindertengerechte Parkplätze wurden zusätzlich eingerichtet. 1 behindertengerechter Parkplatz 1 behindertengerechter Parkplatz Die beiden letztgenannten Standorte wurden von Bürgerinnen und Bürgen im Rahmen der Stadtteilgespräche mit Seniorinnen und Senioren vorgeschlagen. Als weitere barrierefreie / barrierearme Objekte in Brühl, bei deren Genehmigungsverfahren die Behindertenbeauftragte beteiligt war, sind zu nennen: Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes Max-Ernst-Allee 2 (Bahnhofsgebäude) Die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen berücksichtigen die Belange behinderter Menschen. Eine völlige Barrierefreiheit kann jedoch nicht erreicht werden, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Daher mussten teilweise Kompromisslösungen, z.B. für den Eingangsbereich, gesucht werden. Umbau und Erweiterung Marienhospital Brühl GmbH Die Behindertenbeauftragte, Frau Rempe, wurde in die Umbau- und Erweiterungspläne eingebunden, die barrierefrei bzw. barrierearm realisiert werden sollen. Eine entsprechende Stellungnahme dazu wurde gefertigt. Neubau eines Konferenz- und Seminarzentrums (für Tagungs- und Veranstaltungszwecke mit Bewirtschaftung) im Phantasialand Hier wurde der damalige Behindertenbeauftragte, Herr Schlerth, an den Planungen des barrierefreien Neubaus beteiligt. Eine Stellungnahme von Herrn Schlerth liegt vor. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 6 – Drucksache 114/2014 Nutzungsänderung von türkischen Vereinslokal in Bistro, Burgstraße 3 An der Planung der Nutzungsänderung von einem türkischen Vereinslokal zu einem barrierefreien / barrierearmen Bistro wurde die Behindertenbeauftragte Frau Rempe beteiligt. Eine entsprechende Stellungnahme liegt vor. Der zuständige Architekt hat einen Antrag auf Befreiung gemäß § 55 (6) BauO NRW gestellt, da die vorliegenden baulichen Strukturen die Herrichtung einer barrierefreien Toilettenanlage nicht zuließen. Die in diesem Objekt befindliche Toilettenanlage steht nur den Mitarbeitern zur Verfügung. Nutzungsänderung eines bestehenden Ladenlokals in eine Pizzeria, Kölnstraße 23 Die Behindertenbeauftragte wurde an den Umbauplanungen des bestehenden Lokals beteiligt. Sie hat verschiedene Anregungen zur Barrierefreiheit des Lokals gegeben (z. B. Bestuhlung, Zutritt zum Lokal, Bewegungen im Lokal, WC-Anlage). Schaffung eines barrierefreien Zugangs in das Wohnobjekt Schlaunstraße 2 Die Behindertenbeauftragte wurde an der geplanten Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Objekt beteiligt. Sie konnte Anregungen geben, wie der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet werden kann. Die vorgelegte Auflistung ist nicht umfassend, insbesondere was die Einbeziehung der Behindertenbeauftragten in Baumaßnahmen betrifft. Sie stellt einen exemplarischen Auszug dar, in welcher Vielfalt die Behindertenbeauftragte in Baumaßnahmen einbezogen wird. Abschließend sei angemerkt, dass die Fachbereiche / -abteilungen der Stadtverwaltung sehr engagiert in der Thematik der barrierefreien / barrierearmen Gestaltung von öffentlichem Raum in der Stadt Brühl arbeiten und den Grundgedanken der Inklusion, nämlich gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Stadtleben, durch Umsetzung und Schaffung barrierefreier Lebensräume ermöglichen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14