Daten
Kommune
Brühl
Größe
134 kB
Datum
06.05.2014
Erstellt
29.04.14, 08:35
Aktualisiert
29.04.14, 08:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/3
50 32 21 Re
14.04.2014
114/2014
(40/02)
Betreff
Barrierefreie Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Migration
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Soziales und Migration nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Mit Ratsbeschluss vom 24.06.2002 wurde der Bürgermeister beauftragt, im Sinne der Barrierefreiheit eine Bestandsaufnahme für den Bereich der Stadt Brühl vorzulegen. Der letzte Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Migration am
30.09.2010 beraten, siehe Vorlage-Nr. 40/02 o.
In der Sitzung des Rates am 17.02.2014 wurde unter TOP 15.3 der Antrag der Fraktion
„Die Linke“ vom 02.02.2014 zur Inklusion beraten. Im Verlaufe der Diskussion hat Ratsfrau Niclasen um eine Fortschreibung des Maßnahmenkataloges der Behindertenbeauftragten gebeten.
Der/Die Behindertenbeauftragte der Stadt Brühl wird in die barrierefreie Gestaltung von
Planungsvorhaben baulicher Objekte einbezogen, angehört und um jeweilige Stellungnahme dazu gebeten.
Dabei ist festzustellen, dass die Herrichtung bzw. der Neubau behindertengerechter Wohnungen und Einrichtungen immer mehr in den Blickpunkt der Architekten und Bauherren
kommt. Die GEBAUSIE achtet als Bauherr bei Neubauvorhaben auf die barrierearme
Ausgestaltung. So wurde bei dem Neubauprojekt in Brühl-Vochem, Zum Sommersberg
21-27 und Kierberger Straße 36, eine barrierefreie Zugänglichkeit der Wohnanlage geplant. Zur barrierefreien Erreichbarkeit der einzelnen Wohnungen werden vier Aufzüge
eingebaut.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 114/2014
Nachstehend gebe ich einen Überblick über die Objekte und Maßnahmen, die in letzter
Zeit und aktuell barrierefrei / barrierearm umgestaltet oder gebaut wurden.
Städtische Kindertagesstätten
Die städtischen Kindertagesstätten sind mit Ausnahme der Kita „Im Alten Forsthaus“ in
den letzten Jahren barrierefrei bzw. barrierearm umgebaut worden. In allen Einrichtungen,
die barrierearm hergerichtet wurden, kann zumindest eine Gruppe ebenerdig erreicht werden.
Die Neubauten für die Einrichtungen „Clemens-August“ und „Haus für Kinder Vochem“
sind barrierefrei konzipiert und errichtet worden. Beide Einrichtungen verfügen über einen
Aufzug und Behindertentoiletten, die barrierefrei ausgerichtet sind. Die Zugänge zu den
jeweiligen Räumlichkeiten der Einrichtungen wurden barrierefrei gestaltet. Dieses Grundprinzip gilt auch für die Außenbereiche der beiden Einrichtungen.
Nicht städtische Kindertagesstätten
Der Neubau der Kindertagesstätte des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), Rodderweg,
wird ebenfalls barrierefrei errichtet und den gleichen baulichen Anforderungen unterzogen
wie die städtischen Einrichtungen.
Städtische Schulen
Bei allen Brühler Schulen ist gewährleistet, dass verschiedene Klassenräume ebenerdig
erreicht werden können. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren die WC-Anlagen an
den Grundschulen in Pingsdorf, der Martin-Luther-Schule und der Barabaraschule saniert,
wobei jeweils ein separates WC für behinderte Kinder eingebaut wurde. Wegen verschiedener Gegebenheiten vor Ort konnte dabei nicht immer die völlige Barrierefreiheit erreicht
werden. Nach Mitteilung der Schulleitungen hat dies bisher zu keinen Problemen geführt,
die Verbesserungen werden begrüßt.
Max-Ernst-Gymnasium
Der Neubau für die Mensa verfügt über einen barrierearmen Senkrechtlift. Dieser kann
jedoch nicht von den Schülern bedient werden, sondern nur vom Hausmeister oder Bediensteten der Mensa. Eine Behindertentoilette ist vorhanden.
Erich-Kästner-Realschule und Clemens-August-Hauptschule
Die Neubauten für die Einrichtung der Ganztagsschule sind barrierefrei konzipiert, verfügen über einen barrierefreien Aufzug und eine Behindertentoilette.
Melanchthon-Schule
Es wurden zwei neue Klassenräume barrierefrei hergerichtet. Ein behindertengerechtes
WC konnte im Altgebäude hergerichtet werden.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 3 –
Drucksache 114/2014
Gemeinschaftsgrundschule Brühl-Badorf
In dieser Schule wurden Akustikplatten in den Unterrichtsräumen für hörgeschädigte
Schülerinnen und Schüler angebracht, damit diese besser am Unterricht teilnehmen und
diesen verfolgen können.
Sportanlagen
Sanierung und Erweiterung der Turnhalle Brühl-Vochem
Im Wege der Baumaßnahmen erhielt die Turnhalle einen behindertengerechten Aufzug
sowie ein Behinderten-WC.
Sanierung von WC-Anlagen im Stadtgebiet
Die öffentliche WC-Anlage an der Uhlstraße wurde nach ihrem Umbau mit einer Notrufaufschaltung hin zur ständig besetzten Feuerwache versehen.
Rathaus A, Uhlstraße 3
Der Umbau des Haupteingangs Rathaus A ist zwischenzeitlich erfolgt, am 15.09.2011 erfolgte die Fertigstellungsbesichtigung, an der der damalige Behindertenbeauftragte, Herr
Schlerth, beteiligt war.
Im Zuge der Baumaßnahmen wurde ein barrierefreier Zugang in das Rathaus hergestellt.
Hauptbaumaßnahmen waren:
- Umbau der Außenrampe auf die vorgeschriebene Neigung von 6 %
- Einbau einer automatischen Schiebetür am Haupteingang
- Einbau einer weiteren automatischen Drehtür im Flur, Zugang in den Kreuzgang
- Umbau der Türen zum vorhandenen Aufzug auf eine Breite von 90 cm auf allen Etagen
- Umgestaltung der Telefonzentrale mit automatischer Tür und rollstuhlgerechter Theke
Der Aufzug wurde zudem mit dem Einbau von Spiegeln, großen Tastern und akustischen
Ansagen barrierefrei hergerichtet.
Im Rahmen der jetzt kurz vor der Fertigstellung stehenden Arbeiten zum Brandschutz
wurden alle neuen Rauchschutztüren so ausgerüstet, dass sie in der Regel offen stehen
und für Menschen mit Behinderung somit frei passierbar sind. Im Brandfall erfolgt die automatische Schließung durch integrierte Rauchmelder.
barrierefreier Internet-Auftritt der Stadtverwaltung Brühl
Der Online-Auftritt der Stadt Brühl startete unter www.bruehl.de Anfang Januar 2008 mit
einem barrierefreien Programmcode in einem neuen Design. Die Stadt Brühl erfüllte damit
-ein Jahr früher als gefordert- die Voraussetzungen nach der Verordnung zur Schaffung
barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NordrheinWestfalen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV
NRW).
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 4 –
Drucksache 114/2014
Barrierefreies Webdesign (Zugänglichkeit / Accessibility) bedeutet, Webseiten so zu gestalten, dass sie von jedem gelesen und bedient werden können. Die Seiten müssen also
auch Blinden, stark Sehbehinderten, Farbenblinden, Gehörlosen, motorisch Behinderten,
Menschen mit Konzentrationsstörungen oder Lernbehinderungen zugänglich sein.
Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der städtischen Internetseite sollen weitere
Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit genutzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Dabei soll die veränderte Nutzung des Internets berücksichtigt werden: weg vom stationären PC hin zu mobilen Endgeräten. Auch die für den
mobilen Abruf optimierten Seiten sollen dann die Möglichkeiten der Barrierefreiheit ausschöpfen.
Straßen und Verkehr
barrierefreie Gestaltung von Bushaltestellen
Die in Brühl befindlichen Bushaltestellen werden nach einer im Verkehrsausschuss beschlossenen Prioritätenliste barrierefrei / barrierearm umgestaltet, sodass der Ein- und
Ausstieg in und aus den Niederflurbussen der verschiedenen Verkehrsgesellschaften
problemlos von Menschen mit Behinderung und von Menschen mit Kinderwagen, Rollator
und Rollstuhl genutzt werden kann.
Der erste Bauabschnitt umfasst 64 Bushaltestellen und wird in den Jahren 2014/2015 realisiert. Die Antragstellung für den zweiten Bauabschnitt ist in Bearbeitung. Dieser Bauabschnitt umfasst weitere 50 Bushaltestellen. Insgesamt werden 114 Bushaltestellen barrierefrei bzw. barrierearm gestaltet werden.
Umgestaltung Uhlstraße
Die Maßnahme „Umgestaltung Uhlstraße“ zwischen Stern und Liblarer Straße ist in der
Realisierung und wird noch in 2014 fertig gestellt.
Umgestaltung der Ost-West-Achse
Derzeit laufen die weiteren Planungen für die bauliche Umgestaltung der Ost-West-Achse
zwischen Markt und Balthasar-Neumann-Platz. In diesem Jahr soll mit der barrierefreien
Umgestaltung der Unterführung begonnen werden. Der Umbau des Balthasar-NeumannPlatzes und des Bereiches Brühl-Mitte soll in den Jahren 2015/2016 erfolgen.
Fußgängerzone Steinweg
Der bereits realisierte Bauabschnitt „Steinweg“ ist zwar barrierefrei ausgebaut, hat aber
noch kein Blindenleitsystem.
FB 61 führt zur Zeit Gespräche mit einem, die Themenstellung betreffend, erfahrenen
Planungsbüro zwecks Auftragsvergabe zur Erstellung eines „Gesamtkonzeptes zur Errichtung eines Leitsystems für Menschen mit Sehbehinderung und eines barrierefreien Wegesystems für mobilitätseingeschränkte Menschen“.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 5 –
Drucksache 114/2014
behindertengerechte Parkplätze
Aufgrund des demographischen Wandels nimmt die Anfrage nach Einrichtung von behindertengerechten Parkplätzen beständig zu.
Folgende Parkplätze wurden in den letzten Jahren neu eingerichtet:
nicht DIN-normgerecht
Schützenstraße
Belvedere-Parkplatzgelände
1 Parkplatz
1 Parkplatz
DIN-normgerecht
Stiftstraße
Hauptstraße
Thüringer Platz
Euskirchener Straße 90
Villestraße / Ecke Freiheitstraße
2 allgemeine Parkplätze ohne Ausweisnummer
3 Parkplätze mit Ausweisnummer
4 Parkplätze mit Ausweisnummer
2 behindertengerechte Parkplätze
wurden zusätzlich eingerichtet.
1 behindertengerechter Parkplatz
1 behindertengerechter Parkplatz
Die beiden letztgenannten Standorte wurden von Bürgerinnen und Bürgen im Rahmen der
Stadtteilgespräche mit Seniorinnen und Senioren vorgeschlagen.
Als weitere barrierefreie / barrierearme Objekte in Brühl, bei deren Genehmigungsverfahren die Behindertenbeauftragte beteiligt war, sind zu nennen:
Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes Max-Ernst-Allee 2 (Bahnhofsgebäude)
Die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen berücksichtigen die Belange behinderter Menschen. Eine völlige Barrierefreiheit kann jedoch nicht erreicht werden, da das Gebäude
unter Denkmalschutz steht. Daher mussten teilweise Kompromisslösungen, z.B. für den
Eingangsbereich, gesucht werden.
Umbau und Erweiterung Marienhospital Brühl GmbH
Die Behindertenbeauftragte, Frau Rempe, wurde in die Umbau- und Erweiterungspläne
eingebunden, die barrierefrei bzw. barrierearm realisiert werden sollen. Eine entsprechende Stellungnahme dazu wurde gefertigt.
Neubau eines Konferenz- und Seminarzentrums (für Tagungs- und Veranstaltungszwecke
mit Bewirtschaftung) im Phantasialand
Hier wurde der damalige Behindertenbeauftragte, Herr Schlerth, an den Planungen des
barrierefreien Neubaus beteiligt. Eine Stellungnahme von Herrn Schlerth liegt vor.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 6 –
Drucksache 114/2014
Nutzungsänderung von türkischen Vereinslokal in Bistro, Burgstraße 3
An der Planung der Nutzungsänderung von einem türkischen Vereinslokal zu einem barrierefreien / barrierearmen Bistro wurde die Behindertenbeauftragte Frau Rempe beteiligt.
Eine entsprechende Stellungnahme liegt vor.
Der zuständige Architekt hat einen Antrag auf Befreiung gemäß § 55 (6) BauO NRW gestellt, da die vorliegenden baulichen Strukturen die Herrichtung einer barrierefreien Toilettenanlage nicht zuließen. Die in diesem Objekt befindliche Toilettenanlage steht nur den
Mitarbeitern zur Verfügung.
Nutzungsänderung eines bestehenden Ladenlokals in eine Pizzeria, Kölnstraße 23
Die Behindertenbeauftragte wurde an den Umbauplanungen des bestehenden Lokals beteiligt. Sie hat verschiedene Anregungen zur Barrierefreiheit des Lokals gegeben (z. B.
Bestuhlung, Zutritt zum Lokal, Bewegungen im Lokal, WC-Anlage).
Schaffung eines barrierefreien Zugangs in das Wohnobjekt Schlaunstraße 2
Die Behindertenbeauftragte wurde an der geplanten Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Objekt beteiligt. Sie konnte Anregungen geben, wie der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet werden kann.
Die vorgelegte Auflistung ist nicht umfassend, insbesondere was die Einbeziehung der
Behindertenbeauftragten in Baumaßnahmen betrifft. Sie stellt einen exemplarischen Auszug dar, in welcher Vielfalt die Behindertenbeauftragte in Baumaßnahmen einbezogen
wird.
Abschließend sei angemerkt, dass die Fachbereiche / -abteilungen der Stadtverwaltung
sehr engagiert in der Thematik der barrierefreien / barrierearmen Gestaltung von öffentlichem Raum in der Stadt Brühl arbeiten und den Grundgedanken der Inklusion, nämlich
gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Stadtleben, durch Umsetzung und Schaffung barrierefreier Lebensräume ermöglichen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14