Daten
Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
05.12.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
85/2012
Datum
Bauamt
12.11.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
28.11.2012
Rat
19.12.2012
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr
2010
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2010 von 50.830 € der Endkostenstelle „Winterdienst“ wird
festgestellt.
2. Die Endkostenstelle „Winterdienst“ wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2013
zusätzlich mit einem Betrag von 2.846 € belastet.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der
Haushaltslage (genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu
verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen.
Erläuterung zum Beschlussentwurf:
Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2010 ergab den oben genannten Fehlbetrag von
50.830 €.
Die im Vorjahr durchgeführte überschlägige Nachkalkulation 2010 ergab einen Fehlbetrag von
48.748 €. Davon ging bereits ein Teilbetrag von 47.984 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2012
ein, um eine Gebühr für den Winterdienst von 1,00 € zu erzielen.
Damit wurde der Gebührenzahler im Vorjahr aber mit einem um 2.846 € zu geringen Fehlbetrag in
der Gebührenbedarfsberechnung 2012 belastet (47.984 € gingen in die Berechnung ein, es hätten
aber 50.830 € sein müssen).
Dieser Betrag geht nunmehr zusätzlich in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein, um den
restlichen Fehlbetrag von 2.846 € auszugleichen.