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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
05.12.12, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr 2010)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 85/2012 Datum Bauamt 12.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 28.11.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr 2010 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2010 von 50.830 € der Endkostenstelle „Winterdienst“ wird festgestellt. 2. Die Endkostenstelle „Winterdienst“ wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2013 zusätzlich mit einem Betrag von 2.846 € belastet. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der Haushaltslage (genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Erläuterung zum Beschlussentwurf: Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2010 ergab den oben genannten Fehlbetrag von 50.830 €. Die im Vorjahr durchgeführte überschlägige Nachkalkulation 2010 ergab einen Fehlbetrag von 48.748 €. Davon ging bereits ein Teilbetrag von 47.984 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ein, um eine Gebühr für den Winterdienst von 1,00 € zu erzielen. Damit wurde der Gebührenzahler im Vorjahr aber mit einem um 2.846 € zu geringen Fehlbetrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 belastet (47.984 € gingen in die Berechnung ein, es hätten aber 50.830 € sein müssen). Dieser Betrag geht nunmehr zusätzlich in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein, um den restlichen Fehlbetrag von 2.846 € auszugleichen.