Daten
Kommune
Brühl
Größe
373 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40/1
511301
11.06.2014
158/2014
Betreff
Verteilung der Zuschüsse für "plusKITA"-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf
Beratungsfolge
Rat
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 414100/ KST 36010000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Weitergabe der Landesmittel für „plusKITA“-Einrichtungen nach §
21a KiBiz NRW und für zusätzlichen Sprachförderbedarf nach § 21b KiBiz NRW für die
Kindergartenjahre 2014/2015-2018/2019 an folgende Kindertagesstätten:
1. „plusKita“ (je 25.000 €)
Städt. Kinder- und Familienzentrum Vochem
Kath. Kita St. Matthäus Vochem
Städt. Kita Lessingstraße
Städt. Kita Wilhelmstraße
2. Sprachfördermittel ( je 8.333 €)
Städt. Kita Auf der Pehle
Städt. Kita Zum alten Forsthaus
SKF St. Margareta
Städt. Kita Mühlenbach
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 158/2014
ASB Kinderhaus Heinrich
Städt. Kita An der alten Zuckerfabrik
3. Sprachfördermittel (je 5.000 €)
Kath. Kita St. Maria Hilf
Kath. Kita St. Pantaleon Pingsdorf
Erläuterungen:
0 Vorbemerkungen
Mit Schreiben vom 13.05.2014 kündigt das Ministerium für Familie, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW eine Veränderung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätten mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses und der Sprachförderung an. Diese Veränderungen werden mit Inkrafttreten der KiBiz-Revision am 01.08.2014 wirksam. Die Weiterleitung der Mittel erfordert
wegen der Grundsätzlichkeit einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses oder des Rates. Da jedoch die zusätzlichen Mittel für einen weiteren Personaleinsatz zu verwenden
sind, käme ein Beschluss in der nächsten regulären Sitzung des JHA 04.09 2014 zu spät,
um den Trägern die rechtzeitige Personalsuche und Einstellung von neuen Mitarbeitern zu
ermöglichen.
Zur Vorbereitung der Entscheidung trat am 03.06.2014 die „Arbeitsgemeinschaft Tagesbetreuung“ gem § 78a SGB VIII (Freie Träger, politische Parteien, Verwaltung, Jugendamtselternbeirat) zusammen und sprach sich einstimmig für die nunmehr vorgeschlagene
Verteilung der Mittel aus.
Das Land beabsichtigt der Stadt Brühl erstmalig für das Kindergartenjahr 14/15 100.000 €
für „plusKITAS“ und 60.000 € für die Sprachförderung zur Verfügung zu stellen. Die Mittel,
die auf der Basis der „Delfin 4“ Testung in der Sprachförderung fließen, bleiben davon
unberührt.
Aufgrund der zusätzlichen finanziellen Förderung ab dem 01.08.2014 ergeben sich hinsichtlich des Haushaltes 2014 (anteilige Mittel für den Zeitraum 01.08.-31.12.2014) damit
folgende haushaltsneutrale Änderungen:
SK 414100 - + 66.700 € (Landeszuschuss)
SK 501200 u.a.- + 45.100 € (Personalkosten städt. Kitas)
SK 531400 - + 21.600 € (Weiterleitung an Kindertageseinrichtungen freier Träger)
Die Weiterleitung der Mittel soll analog der vom Land NRW zur Orientierung vorgeschlagenen „kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen“ erfolgen. Die entsprechenden Kriterien sind:
a. Sozialraumbezogene Kriterien
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
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Drucksache 158/2014
Anteil SGB II-Empfänger unter 7 Jahren
Anteil Arbeitslose
Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund
Anteil von Empfängern von Hilfen zur Erziehung
b. Einrichtungsbezogene Kriterien
Anteil beitragsfreier Eltern
Durchschnittliche Beitraghöhe
Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf
Der finanzielle Zuschuss an eine „plusKITA“ muss mindestens 25.000 € betragen, der
Mindestzuschuss für Sprachfördermaßnahmen beträgt 5.000 €.
1. Vorschlag zur Mittelverteilung
Dem Vorschlag des Landes hinsichtlich der Mindestzuschusshöhe in den Einzelsummen
wurde in beiden Zuschusskategorien entsprochen, sodass vier Kindertageseinrichtungen
eine 25.000 € Förderung erhalten. Sechs Kindertageseinrichtungen erhalten zusätzliche
8.333 € für Sprachfördermaßnahmen und zwei Einrichtungen werden mit 5.000 € bedacht.
Als entsprechende Sozialräume wurden die neun Jugendhilfeplanungsbezirke der Kindertagesbetreuung definiert.
1.1 Herangezogene Indikatoren zur Mittelverteilung
Nicht alle der empfohlenen sozialraumbezogenen Kriterien liegen der Jugendhilfeplanung
sozialräumlich vor, die einrichtungsbezogenen Kriterien konnten jedoch alle in die Entscheidung einfließen. Folgende Kriterien wurden verwandt:
a. Sozialraumbezogene Kriterien (SK)
Anteil SGB II –Empfänger unter 18 Jahren
Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund
Anteil Empfänger von Hilfen zur Erziehung
Einrichtungsbezogene Kriterien (EK)
Bgm.
Anteil beitragsfreier Eltern
Durchschnittliche Beitragshöhe
Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Drucksache 158/2014
1.2 Bewertung der Ergebnisse in den einzelnen Kategorien
Die Ergebnisse in den einzelnen Kategorien wurden nicht gewichtet, sondern gleichrangig
behandelt. Alle Ranglistenplätze wurden addiert und die Summe der Addition ergab die
Reihenfolge bei der Mittelverteilung. Je geringer das Summenergebnis, desto höher der
Ranglistenplatz. Die entsprechenden Daten, die als Bewertungsgrundlage in den einzelnen Kategorien fungierten, wurden jeweils in der aktuellen Verfügbarkeit verwendet.
1.2.1 SK Kategorie „Anteil SGB II- Empfänger unter 18“ (Stand 9/2014)
Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der SGB II- Empfänger, desto höher ist der
Ranglistenplatz
Ranglistenplatz
Planungsbezirk
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Vochem
Innenstadt
Pingsdorf
Heide
Kierberg
Ost
West
Badorf
Schwadorf
Anteil der SGB IIEmpfänger an der gesamten u18 Bevölkerung
23,7%
19,0%
12,9%
11,1%
10,1%
8,4%
5,4%
2,1%
1,6%
Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Brühl sind den einzelnen Planungsbezirken zugeordnet und erhalten in der Bewertung den entsprechenden Ranglistenwert.
1.2.2 SK Kategorie „Anteil Menschen mit Migrationshintergrund“ an der Gesamtbevölkerung (Stand 02/14)
Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, desto
höher ist der Ranglistenplatz.
Ranglistenplatz
Planungsbezirk
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Bgm.
Vochem
Ost
Innenstadt
West
Kierberg
Heide
Badorf
Pingsdorf
Schwadorf
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Anteil der Menschen mit
Migrationshintergrund
19,0%
16,9%
16,6%
10,0%
9,3%
8,5%
8,1%
7,6%
4,5%
Seite - 5 –
Drucksache 158/2014
Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Brühl sind den einzelnen Planungsbezirken zugeordnet und erhalten in der Bewertung den entsprechenden Ranglistenwert.
1.2.3 SK Kategorie „Anteil Hilfen zur Erziehung“ an der Altersgruppe 0-27 Jahre
(Stand 11/13)
Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der Hilfen zur Erziehung ist, desto höher ist der
Ranglistenplatz.
Ranglistenplatz
Planungsbezirk
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Anteil der Hilfen zur
Erziehung
2,76%
2,46%
2,41%
1,65%
1,57%
1,47%
1,29%
1,13%
0,93%
Vochem
Pingsdorf
Innenstadt
Kierberg
West
Schwadorf
Heide
Badorf
Ost
Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Brühl sind den einzelnen Planungsbezirken zugeordnet und erhalten in der Bewertung den entsprechenden Ranglistenwert.
1.2.4 EK Kategorie „Anteil beitragsfreier Eltern in den Kindertageseinrichtungen“
(Stand 3/14)
Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der beitragsfreien Eltern ist, desto höher ist der
Ranglistenplatz.
Ranglistenplatz
1
2
3
4
Städt. Kita Lessingstraße
Städt. Kita Wilhelmstraße
Städt. Kita Auf der Pehle
Städt. Kinder- und Familienzentrum Vochem
Kath. Kita St. Matthäus
Vochem
SKF St. Margareta
Städt. Kita An der alten
Zuckerfabrik
Städt. Kita Mühlenbach
Städt. Kita Zum alten
Forsthaus
5
6
7
8
9
Bgm.
Einrichtung
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Anteil beitragsfreier
Eltern in%
20,9%
19,6%
19,2%
17,5%
13,6%
9,4%
9,3%
8,8%
8,4%
Seite - 6 –
Drucksache 158/2014
10
Kath. Kita St. Pantaleon
Badorf
Ev. Kita Unterm Regenbogen
Kath. Kita St.Maria Hilf
Kinderzentren Kunterbunt
Kiku Kinderland
Kath. Kita St. Pantaleon
Pingsdorf
Kath. Kita St. Servatius
Städt. Kita An der Eckdorfer Mühle
ASB Kinderhaus Heinrich
Kath. Kita St. Marien
Rasselbande
Kath. Kita St. Stephan
Ev. Kita Rodderweg
Kath. Kita St. Heinrich
Städt. Kita ClemensAugust-Straße
Waldkindergarten
Kath. Kita St. Severin
11
12
13
14
15
16
17
18
18
18
21
22
23
24
24
7,3%
5,1%
4,9%
4,7%
4,0%
3,9%
3,2%
3,0%
2,3%
2,3%
2,3%
2,2%
2,1%
1,2%
0%
0%
1.2.5 EK Kategorie „Durchschnittliche Beitragshöhe“ (Stand 3/14)
Als Berechnungsgrundlage für die durchschnittliche Beitragshöhe wurde eine 35 Std. Buchung für ein 2-6 jähriges Kind angenommen. Dieser entsprechende Monatsbeitrag wurde
mit der Anzahl der Personen in den einzelnen Beitragsstufen multipliziert und daraus der
Durchschnitt ermittelt.
Bewertungsmaßstab: Je niedriger der durchschnittliche Beitrag der Eltern ist, desto höher
ist der Ranglistenplatz.
Ranglistenplatz
1
Städt. Kinder- und Familienzentrum Vochem
Städt. Kita Lessingstraße
Städt. Kita Wilhelmstraße
ASB Kinderhaus Heinrich
Kath. Kita St. Matthäus
Vochem
Städt. Kita Zum alten
Forsthaus
Städt. Kita Auf der Pehle
Kath. Kita St. Maria Hilf
Städt. Kita An der alten
2
3
3
5
6
7
7
9
Bgm.
Einrichtung
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Durchschnittlicher Elternbeitrag in €
47€
50€
54€
54€
64€
71€
78€
78€
83€
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Drucksache 158/2014
Zuckerfabrik
SKF St. Margareta
Kath. Kita St. Servatius
Städt. Kita Mühlenbach
Kath. Kita St. Pantaleon
Pingsdorf
Städt. Kita ClemensAugust-Straße
Waldkindergarten
Kinderzentren Kunterbunt
KiKu KInderland
Kath. Kita St. Pantaleon
Badorf
Kath. Kita St. Heinrich
Ev .Kita Rodderweg
Ev. Kita Unterm Regenbogen
Städt. Kita An der Eckdorfer Mühle
Kath. Kita St. Marien
Kath .Kita St. Severin
Rasselbande
Kath. Kita St. Stephan
9
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
20
22
23
24
25
83€
89€
100€
109€
110€
114€
118€
120€
122€
129€
132€
132€
134€
136€
142€
143€
1.2.6 EK Kategorie „Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf“
Hier wurde der Anteil der im „Delfin 4“ getesteten Kinder ermittelt, bei denen im Rahmen
der Testung ein zusätzlicher Förderbedarf festgestellt wurde. Um eine genauere Aussage
treffen zu können, wurden der Durchschnitt der Testergebnisse aus den Jahren 20112013 zugrunde gelegt.
Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
ist, desto höher ist der Ranglistenplatz.
Ranglistenplatz
Einrichtung
1
Städt. Kita Wilhelmstraße
2
Städt. Kinder- und Familien- zentrum Vochem
Kath. Kita St. Maria Hilf
Kath. Kita St. Matthäus
Vochem
Ev. Kita Rodderweg
Städt. Kita Auf der Pehle
Städt. Kita Zum alten
Forsthaus
Städt. Kita Lessingstraße
3
4
5
6
7
8
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Anteil der Kinder mit
zusätzlichem Sprachförderbedarf in %
59,3%
46,6%
42,4%
37,1%
24,1%
19,5%
18,1%
17,9%
Seite - 8 –
Drucksache 158/2014
9
10
11
12
SKF St. Margareta
Städt. Kita Mühlenbach
ASB Kinderhaus Heinrich
Kath. Kita St. Pantaleon
Pingsdorf
Kath. Kita St. Severin
Kath. Kita St. Servatius
Städt. Kita An der Eckdorfer Mühle
Städt. Kita An der alten
Zuckerfabrik
Kath. Kita St. Pantaleon
Badorf
Städt. Kita Clemens August Straße
Ev. Kita Unterm Regenbogen
Kinderzentren Kunterbunt
Kiku Kinderland
Waldkindergarten
Kath. Kita St. Heinrich
Rasselbande
Kath. Kita St. Marien
Kath Kita St. Stephan
13
14
14
16
17
18
19
20
20
20
20
20
20
16,7%
16,1%
14,8%
14,0%
13,0%
7,7%
7,7%
7,4%
7,3%
6,3%
2,2%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
2. Gesamtergebnis
In der nachfolgenden Tabelle ist das Gesamtergebnis, analog der unter 1.2 vorgestellten
Ergebnisermittlung dargestellt. Bei den Einrichtungen ist die Zuordnung zu den Planungsbezirken ergänzt.
Ranglistenplatz
bezgl. Mittelverteilung
1
2
3
4
5
6
7
Bgm.
Zust. Dez.
Einrichtung
Planungsbezirk
Summe Ranglistenplätze in den
Einzelkategorien
Städt. Kinder- und
Familienzentrum
Vochem
Kath. Kita St. Matthäus Vochem
Städt. Kita Lessingstraße
Städt. Kita Wilhelmstraße
Städt. Kita Auf der
Pehle
Städt. Kita Zum
alten Forsthaus
SKF St. Margareta
Vochem
10
Vochem
17
Innenstadt
19
Ost
23
Pingsdorf
29
Innenstadt
30
Innenstadt
32
Fachbereich
Dez II
FB 14
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Drucksache 158/2014
8
Kath. Kita St.Maria
Hilf
Städt. Kita Mühlenbach
ASB Kinderhaus
Heinrich
Städt. Kita An der
alten Zuckerfabrik
Kath. Kita St. Pantaleon Pingsdorf
Kath. Kita
St.Servatius
Ev. Kita Unterm
Regenbogen
Ev. Kita Rodderweg
Städt. Kita Clemens-AugustStraße
Kath. Kita
St.Pantaleon Badorf
Kath. Kita
St.Marien
Städt. Kita An der
Eckdorfer Mühle
Kinderzentren
Kunterbunt Kiku
Kinderland
Waldkindergarten
Kath. Kita
St.Heinrich
Rasselbande
Kath. Kita
St.Stephan
Kath. Kita
St.Severin
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
19
21
22
22
24
25
Heide
39
Kierberg
44
West
47
Ost
49
Pingsdorf
52
Kierberg
54
Innenstadt
58
West
61
Innenstadt
63
Badorf
67
Innenstadt
68
Badorf
73
Schwadorf
73
West
West
75
76
Schwadorf
Ost
76
80
Schwadorf
84
Entsprechend des in der Tabelle dargestellten Gesamtergebnisses, erhalten nachfolgende Einrichtungen, wie im Beschlussentwurf dargestellt, eine „plusKITA“ Förderung in Höhe
von 25.000 €:
Kinder-und Familienzentrum Vochem
Kath. Kita St. Matthäus Vochem
Städt. Kita Lessingstraße
Städt. Kita Wilhelmstraße
Bezüglich der Gelder für die zusätzliche Sprachförderung war zunächst vorgesehen, die in
der Rangliste von 1-12 platzierten Einrichtungen einheitlich mit je 5000 € zu fördern. In der
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Drucksache 158/2014
Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft Tagesbetreuung“ wurden jedoch Bedenken hinsichtlich
der fehlenden Berücksichtigung der Einrichtungsgröße geäußert, da der Sprachförderbedarf auch abhängig von der Anzahl der Plätze sei. Damit die Förderpakete „Sprachförderung“ sich in ihrer Höhe auch an der Einrichtungsgröße orientieren können, wurde Einvernehmen erzielt, das die Kindertageseinrichtungen die als eine „plusKITA“ Einrichtung definiert wurden, keine zusätzlichen Sprachfördergelder erhalten und die dadurch freiwerdenden Mittel in Höhe von 20.000 € zusätzlich in gleichen Anteilen auf die sechs viergruppigen Einrichtungen innerhalb der Ranglistenplätze 5-12 verteilt werden. Die entsprechende Fördersumme für diese Einrichtungen beträgt nunmehr 8.333 €. Mit Förderpakete
„Sprachförderung“ in Höhe von 8.333 € werden, analog des Beschlussentwurfes, folgende
Einrichtungen bedacht:
Städt. Kita Auf der Pehle
Städt. Kita Zum alten Forsthaus
SKF St. Margareta
Städt. Kita Mühlenbach
ASB Kinderhaus Heinrich
Städt. Kita An der alten Zuckerfabrik
Förderpakete „Sprachförderung“ in Höhe von 5.000 € erhalten:
Bgm.
Kath. Kita St. Maria Hilf
Kath. Kita St. Pantaleon Badorf
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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