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Vorlage (Verteilung der Zuschüsse für "plusKITA"-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
373 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 511301 11.06.2014 158/2014 Betreff Verteilung der Zuschüsse für "plusKITA"-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf Beratungsfolge Rat Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 414100/ KST 36010000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Weitergabe der Landesmittel für „plusKITA“-Einrichtungen nach § 21a KiBiz NRW und für zusätzlichen Sprachförderbedarf nach § 21b KiBiz NRW für die Kindergartenjahre 2014/2015-2018/2019 an folgende Kindertagesstätten: 1. „plusKita“ (je 25.000 €)  Städt. Kinder- und Familienzentrum Vochem  Kath. Kita St. Matthäus Vochem  Städt. Kita Lessingstraße  Städt. Kita Wilhelmstraße 2. Sprachfördermittel ( je 8.333 €)  Städt. Kita Auf der Pehle  Städt. Kita Zum alten Forsthaus  SKF St. Margareta  Städt. Kita Mühlenbach Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 158/2014  ASB Kinderhaus Heinrich  Städt. Kita An der alten Zuckerfabrik 3. Sprachfördermittel (je 5.000 €)  Kath. Kita St. Maria Hilf  Kath. Kita St. Pantaleon Pingsdorf Erläuterungen: 0 Vorbemerkungen Mit Schreiben vom 13.05.2014 kündigt das Ministerium für Familie, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW eine Veränderung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätten mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses und der Sprachförderung an. Diese Veränderungen werden mit Inkrafttreten der KiBiz-Revision am 01.08.2014 wirksam. Die Weiterleitung der Mittel erfordert wegen der Grundsätzlichkeit einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses oder des Rates. Da jedoch die zusätzlichen Mittel für einen weiteren Personaleinsatz zu verwenden sind, käme ein Beschluss in der nächsten regulären Sitzung des JHA 04.09 2014 zu spät, um den Trägern die rechtzeitige Personalsuche und Einstellung von neuen Mitarbeitern zu ermöglichen. Zur Vorbereitung der Entscheidung trat am 03.06.2014 die „Arbeitsgemeinschaft Tagesbetreuung“ gem § 78a SGB VIII (Freie Träger, politische Parteien, Verwaltung, Jugendamtselternbeirat) zusammen und sprach sich einstimmig für die nunmehr vorgeschlagene Verteilung der Mittel aus. Das Land beabsichtigt der Stadt Brühl erstmalig für das Kindergartenjahr 14/15 100.000 € für „plusKITAS“ und 60.000 € für die Sprachförderung zur Verfügung zu stellen. Die Mittel, die auf der Basis der „Delfin 4“ Testung in der Sprachförderung fließen, bleiben davon unberührt. Aufgrund der zusätzlichen finanziellen Förderung ab dem 01.08.2014 ergeben sich hinsichtlich des Haushaltes 2014 (anteilige Mittel für den Zeitraum 01.08.-31.12.2014) damit folgende haushaltsneutrale Änderungen: SK 414100 - + 66.700 € (Landeszuschuss) SK 501200 u.a.- + 45.100 € (Personalkosten städt. Kitas) SK 531400 - + 21.600 € (Weiterleitung an Kindertageseinrichtungen freier Träger) Die Weiterleitung der Mittel soll analog der vom Land NRW zur Orientierung vorgeschlagenen „kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen“ erfolgen. Die entsprechenden Kriterien sind: a. Sozialraumbezogene Kriterien Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 158/2014  Anteil SGB II-Empfänger unter 7 Jahren  Anteil Arbeitslose  Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund  Anteil von Empfängern von Hilfen zur Erziehung b. Einrichtungsbezogene Kriterien  Anteil beitragsfreier Eltern  Durchschnittliche Beitraghöhe  Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf Der finanzielle Zuschuss an eine „plusKITA“ muss mindestens 25.000 € betragen, der Mindestzuschuss für Sprachfördermaßnahmen beträgt 5.000 €. 1. Vorschlag zur Mittelverteilung Dem Vorschlag des Landes hinsichtlich der Mindestzuschusshöhe in den Einzelsummen wurde in beiden Zuschusskategorien entsprochen, sodass vier Kindertageseinrichtungen eine 25.000 € Förderung erhalten. Sechs Kindertageseinrichtungen erhalten zusätzliche 8.333 € für Sprachfördermaßnahmen und zwei Einrichtungen werden mit 5.000 € bedacht. Als entsprechende Sozialräume wurden die neun Jugendhilfeplanungsbezirke der Kindertagesbetreuung definiert. 1.1 Herangezogene Indikatoren zur Mittelverteilung Nicht alle der empfohlenen sozialraumbezogenen Kriterien liegen der Jugendhilfeplanung sozialräumlich vor, die einrichtungsbezogenen Kriterien konnten jedoch alle in die Entscheidung einfließen. Folgende Kriterien wurden verwandt: a. Sozialraumbezogene Kriterien (SK)    Anteil SGB II –Empfänger unter 18 Jahren Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund Anteil Empfänger von Hilfen zur Erziehung Einrichtungsbezogene Kriterien (EK)    Bgm. Anteil beitragsfreier Eltern Durchschnittliche Beitragshöhe Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 158/2014 1.2 Bewertung der Ergebnisse in den einzelnen Kategorien Die Ergebnisse in den einzelnen Kategorien wurden nicht gewichtet, sondern gleichrangig behandelt. Alle Ranglistenplätze wurden addiert und die Summe der Addition ergab die Reihenfolge bei der Mittelverteilung. Je geringer das Summenergebnis, desto höher der Ranglistenplatz. Die entsprechenden Daten, die als Bewertungsgrundlage in den einzelnen Kategorien fungierten, wurden jeweils in der aktuellen Verfügbarkeit verwendet. 1.2.1 SK Kategorie „Anteil SGB II- Empfänger unter 18“ (Stand 9/2014) Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der SGB II- Empfänger, desto höher ist der Ranglistenplatz Ranglistenplatz Planungsbezirk 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vochem Innenstadt Pingsdorf Heide Kierberg Ost West Badorf Schwadorf Anteil der SGB IIEmpfänger an der gesamten u18 Bevölkerung 23,7% 19,0% 12,9% 11,1% 10,1% 8,4% 5,4% 2,1% 1,6% Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Brühl sind den einzelnen Planungsbezirken zugeordnet und erhalten in der Bewertung den entsprechenden Ranglistenwert. 1.2.2 SK Kategorie „Anteil Menschen mit Migrationshintergrund“ an der Gesamtbevölkerung (Stand 02/14) Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, desto höher ist der Ranglistenplatz. Ranglistenplatz Planungsbezirk 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bgm. Vochem Ost Innenstadt West Kierberg Heide Badorf Pingsdorf Schwadorf Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund 19,0% 16,9% 16,6% 10,0% 9,3% 8,5% 8,1% 7,6% 4,5% Seite - 5 – Drucksache 158/2014 Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Brühl sind den einzelnen Planungsbezirken zugeordnet und erhalten in der Bewertung den entsprechenden Ranglistenwert. 1.2.3 SK Kategorie „Anteil Hilfen zur Erziehung“ an der Altersgruppe 0-27 Jahre (Stand 11/13) Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der Hilfen zur Erziehung ist, desto höher ist der Ranglistenplatz. Ranglistenplatz Planungsbezirk 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Anteil der Hilfen zur Erziehung 2,76% 2,46% 2,41% 1,65% 1,57% 1,47% 1,29% 1,13% 0,93% Vochem Pingsdorf Innenstadt Kierberg West Schwadorf Heide Badorf Ost Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Brühl sind den einzelnen Planungsbezirken zugeordnet und erhalten in der Bewertung den entsprechenden Ranglistenwert. 1.2.4 EK Kategorie „Anteil beitragsfreier Eltern in den Kindertageseinrichtungen“ (Stand 3/14) Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der beitragsfreien Eltern ist, desto höher ist der Ranglistenplatz. Ranglistenplatz 1 2 3 4 Städt. Kita Lessingstraße Städt. Kita Wilhelmstraße Städt. Kita Auf der Pehle Städt. Kinder- und Familienzentrum Vochem Kath. Kita St. Matthäus Vochem SKF St. Margareta Städt. Kita An der alten Zuckerfabrik Städt. Kita Mühlenbach Städt. Kita Zum alten Forsthaus 5 6 7 8 9 Bgm. Einrichtung Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Anteil beitragsfreier Eltern in% 20,9% 19,6% 19,2% 17,5% 13,6% 9,4% 9,3% 8,8% 8,4% Seite - 6 – Drucksache 158/2014 10 Kath. Kita St. Pantaleon Badorf Ev. Kita Unterm Regenbogen Kath. Kita St.Maria Hilf Kinderzentren Kunterbunt Kiku Kinderland Kath. Kita St. Pantaleon Pingsdorf Kath. Kita St. Servatius Städt. Kita An der Eckdorfer Mühle ASB Kinderhaus Heinrich Kath. Kita St. Marien Rasselbande Kath. Kita St. Stephan Ev. Kita Rodderweg Kath. Kita St. Heinrich Städt. Kita ClemensAugust-Straße Waldkindergarten Kath. Kita St. Severin 11 12 13 14 15 16 17 18 18 18 21 22 23 24 24 7,3% 5,1% 4,9% 4,7% 4,0% 3,9% 3,2% 3,0% 2,3% 2,3% 2,3% 2,2% 2,1% 1,2% 0% 0% 1.2.5 EK Kategorie „Durchschnittliche Beitragshöhe“ (Stand 3/14) Als Berechnungsgrundlage für die durchschnittliche Beitragshöhe wurde eine 35 Std. Buchung für ein 2-6 jähriges Kind angenommen. Dieser entsprechende Monatsbeitrag wurde mit der Anzahl der Personen in den einzelnen Beitragsstufen multipliziert und daraus der Durchschnitt ermittelt. Bewertungsmaßstab: Je niedriger der durchschnittliche Beitrag der Eltern ist, desto höher ist der Ranglistenplatz. Ranglistenplatz 1 Städt. Kinder- und Familienzentrum Vochem Städt. Kita Lessingstraße Städt. Kita Wilhelmstraße ASB Kinderhaus Heinrich Kath. Kita St. Matthäus Vochem Städt. Kita Zum alten Forsthaus Städt. Kita Auf der Pehle Kath. Kita St. Maria Hilf Städt. Kita An der alten 2 3 3 5 6 7 7 9 Bgm. Einrichtung Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Durchschnittlicher Elternbeitrag in € 47€ 50€ 54€ 54€ 64€ 71€ 78€ 78€ 83€ Seite - 7 – Drucksache 158/2014 Zuckerfabrik SKF St. Margareta Kath. Kita St. Servatius Städt. Kita Mühlenbach Kath. Kita St. Pantaleon Pingsdorf Städt. Kita ClemensAugust-Straße Waldkindergarten Kinderzentren Kunterbunt KiKu KInderland Kath. Kita St. Pantaleon Badorf Kath. Kita St. Heinrich Ev .Kita Rodderweg Ev. Kita Unterm Regenbogen Städt. Kita An der Eckdorfer Mühle Kath. Kita St. Marien Kath .Kita St. Severin Rasselbande Kath. Kita St. Stephan 9 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20 22 23 24 25 83€ 89€ 100€ 109€ 110€ 114€ 118€ 120€ 122€ 129€ 132€ 132€ 134€ 136€ 142€ 143€ 1.2.6 EK Kategorie „Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf“ Hier wurde der Anteil der im „Delfin 4“ getesteten Kinder ermittelt, bei denen im Rahmen der Testung ein zusätzlicher Förderbedarf festgestellt wurde. Um eine genauere Aussage treffen zu können, wurden der Durchschnitt der Testergebnisse aus den Jahren 20112013 zugrunde gelegt. Bewertungsmaßstab: Je größer der Anteil der Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf ist, desto höher ist der Ranglistenplatz. Ranglistenplatz Einrichtung 1 Städt. Kita Wilhelmstraße 2 Städt. Kinder- und Familien- zentrum Vochem Kath. Kita St. Maria Hilf Kath. Kita St. Matthäus Vochem Ev. Kita Rodderweg Städt. Kita Auf der Pehle Städt. Kita Zum alten Forsthaus Städt. Kita Lessingstraße 3 4 5 6 7 8 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Anteil der Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf in % 59,3% 46,6% 42,4% 37,1% 24,1% 19,5% 18,1% 17,9% Seite - 8 – Drucksache 158/2014 9 10 11 12 SKF St. Margareta Städt. Kita Mühlenbach ASB Kinderhaus Heinrich Kath. Kita St. Pantaleon Pingsdorf Kath. Kita St. Severin Kath. Kita St. Servatius Städt. Kita An der Eckdorfer Mühle Städt. Kita An der alten Zuckerfabrik Kath. Kita St. Pantaleon Badorf Städt. Kita Clemens August Straße Ev. Kita Unterm Regenbogen Kinderzentren Kunterbunt Kiku Kinderland Waldkindergarten Kath. Kita St. Heinrich Rasselbande Kath. Kita St. Marien Kath Kita St. Stephan 13 14 14 16 17 18 19 20 20 20 20 20 20 16,7% 16,1% 14,8% 14,0% 13,0% 7,7% 7,7% 7,4% 7,3% 6,3% 2,2% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 2. Gesamtergebnis In der nachfolgenden Tabelle ist das Gesamtergebnis, analog der unter 1.2 vorgestellten Ergebnisermittlung dargestellt. Bei den Einrichtungen ist die Zuordnung zu den Planungsbezirken ergänzt. Ranglistenplatz bezgl. Mittelverteilung 1 2 3 4 5 6 7 Bgm. Zust. Dez. Einrichtung Planungsbezirk Summe Ranglistenplätze in den Einzelkategorien Städt. Kinder- und Familienzentrum Vochem Kath. Kita St. Matthäus Vochem Städt. Kita Lessingstraße Städt. Kita Wilhelmstraße Städt. Kita Auf der Pehle Städt. Kita Zum alten Forsthaus SKF St. Margareta Vochem 10 Vochem 17 Innenstadt 19 Ost 23 Pingsdorf 29 Innenstadt 30 Innenstadt 32 Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 9 – Drucksache 158/2014 8 Kath. Kita St.Maria Hilf Städt. Kita Mühlenbach ASB Kinderhaus Heinrich Städt. Kita An der alten Zuckerfabrik Kath. Kita St. Pantaleon Pingsdorf Kath. Kita St.Servatius Ev. Kita Unterm Regenbogen Ev. Kita Rodderweg Städt. Kita Clemens-AugustStraße Kath. Kita St.Pantaleon Badorf Kath. Kita St.Marien Städt. Kita An der Eckdorfer Mühle Kinderzentren Kunterbunt Kiku Kinderland Waldkindergarten Kath. Kita St.Heinrich Rasselbande Kath. Kita St.Stephan Kath. Kita St.Severin 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 19 21 22 22 24 25 Heide 39 Kierberg 44 West 47 Ost 49 Pingsdorf 52 Kierberg 54 Innenstadt 58 West 61 Innenstadt 63 Badorf 67 Innenstadt 68 Badorf 73 Schwadorf 73 West West 75 76 Schwadorf Ost 76 80 Schwadorf 84 Entsprechend des in der Tabelle dargestellten Gesamtergebnisses, erhalten nachfolgende Einrichtungen, wie im Beschlussentwurf dargestellt, eine „plusKITA“ Förderung in Höhe von 25.000 €:     Kinder-und Familienzentrum Vochem Kath. Kita St. Matthäus Vochem Städt. Kita Lessingstraße Städt. Kita Wilhelmstraße Bezüglich der Gelder für die zusätzliche Sprachförderung war zunächst vorgesehen, die in der Rangliste von 1-12 platzierten Einrichtungen einheitlich mit je 5000 € zu fördern. In der Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 10 – Drucksache 158/2014 Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft Tagesbetreuung“ wurden jedoch Bedenken hinsichtlich der fehlenden Berücksichtigung der Einrichtungsgröße geäußert, da der Sprachförderbedarf auch abhängig von der Anzahl der Plätze sei. Damit die Förderpakete „Sprachförderung“ sich in ihrer Höhe auch an der Einrichtungsgröße orientieren können, wurde Einvernehmen erzielt, das die Kindertageseinrichtungen die als eine „plusKITA“ Einrichtung definiert wurden, keine zusätzlichen Sprachfördergelder erhalten und die dadurch freiwerdenden Mittel in Höhe von 20.000 € zusätzlich in gleichen Anteilen auf die sechs viergruppigen Einrichtungen innerhalb der Ranglistenplätze 5-12 verteilt werden. Die entsprechende Fördersumme für diese Einrichtungen beträgt nunmehr 8.333 €. Mit Förderpakete „Sprachförderung“ in Höhe von 8.333 € werden, analog des Beschlussentwurfes, folgende Einrichtungen bedacht:       Städt. Kita Auf der Pehle Städt. Kita Zum alten Forsthaus SKF St. Margareta Städt. Kita Mühlenbach ASB Kinderhaus Heinrich Städt. Kita An der alten Zuckerfabrik Förderpakete „Sprachförderung“ in Höhe von 5.000 € erhalten:   Bgm. Kath. Kita St. Maria Hilf Kath. Kita St. Pantaleon Badorf Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14