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Vorlage (Straßenendausbau Bremer Straße, überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
150 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
28.05.14, 18:31
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 61/3 Datum Vorlagen-Nr. 09.05.2014 142/2014 Betreff Straßenendausbau Bremer Straße, überplanmäßige Ausgabe Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST: 095050/54013700 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 095050/54014400 Beschlussentwurf: Der HA beschließt im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige investive Mittelbereitstellung in Höhe von 150.000 € bei Sachkonto 95050 / Kostenstelle 54014400 „ Straßenendausbau Bremer Straße“. Deckung: Investive Auszahlungseinsparung bei Sachkonto 95050 / Kostenstelle 54013700 „Liblarer Straße zwischen Frankenstraße bis Krausen Baum“. Erläuterungen: Die öffentlichen Verkehrsflächen des Erschließungsgebietes „Bremer Straße“ sind in den Jahren 1997 und 1998 im Auftrag der Stadt Brühl hergestellt worden. Auf Grund noch anstehender Hochbauaktivitäten auf den westlichen Grundstücken, ist die Fahrbahn lediglich als Baustraße aus einer bituminösen Trag- und einer schützenden Binderschicht ausgeführt worden. Die schützende Binderschicht gewährleistet eine längere Standzeit bis zur endgültigen Fertigstellung, da in diesem Bereich der Straßenendausbau zu einem späteren Zeitpunkt wegen der noch zu entwickelnden nördlich angrenzenden Gewerbefläche erfolgen soll. Die westliche Randeinfassung und Gehweg sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht errichtet worden. Die östliche Randfeinfassung, Parkstreifen und Gehweg sind im Jahr 2002 gebaut worden. Seit April 2014 wird der fehlende Straßenendausbau der Bremer Straße durchgeführt. Während dieser Bauarbeiten wurde bei der Herstellung von erforderlichen Sinkkästen im Grabenanschnitt festgestellt, dass sowohl die vorgefundene bituminöse Tragschicht, als auch der vorhandene mineralische Unterbau erhebliche Minderstärken und -qualitäten Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 142/2014 (fehlende Frostsicherheit und mangelnde Verdichtung der bituminösen Tragschicht) gegenüber der ursprünglichen Planung, Auftrag und Abrechnung aus den Jahren 1997 und 1998 aufweisen. Der konstruktive Straßenaufbau wurde nach den damals geltenden Regeln der Technik für den Schwerlastverkehr des Gewerbegebietes und für die Verkehrslasten der anliegenden Kiesgrube dimensioniert. Der mineralische Unterbau sollte gemäß der o.g. Vorgaben aus einer Kies-Frostschutzschicht (d=40 cm) und einer Schottertragschicht (d=15 cm) hergestellt werden. Der bituminöse Aufbau der Baustraße sollte aus einer 10 cm dicken Tragschicht und zusätzlich einer 4 cm starken Binderschicht hergestellt werden. Auf Grund des als mangelhaft festgestellten Aufbaus des Straßenkörpers wurden im gesamten Baubereich Bohrkerne bis zu einer Tiefenlage von 70 cm entnommen, um weitreichendere Untersuchungsergebnisse zu gewinnen. Die Ergebnisse der Auswertung haben aufgezeigt, dass die Aufbaustärken der einzelnen Materialien überwiegend nicht den Vorgaben der Planung, Ausschreibung und Abrechnung entsprechen. Bereichsweise weichen die Schichtdicken und Materialqualitäten so stark von den Vorgaben ab, dass schon fast von einem vorsätzlichen Verhalten des ausführenden Bauunternehmens ausgegangen werden muss. Außerdem ist anzunehmen, dass auch das bauleitende Ingenieurbüro seiner Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist. Im Rahmen des Straßenendausbaus war ursprünglich vorgesehen, die vorhandene, schützende Binderschicht abzufräsen und neu aufzubauen. Außerdem sollte zusätzlich noch eine 4 cm dicke Asphaltbetonfeinschicht aufgebracht werden. Eine weitere Schichterhöhung ist wegen des östlich angrenzenden, bereits fertig gestellten Parkstreifens und Gehweges nicht mehr möglich. Angesichts des festgestellten Straßenaufbaus, der jetzt schon Schäden aufweist, kann diese Bauweise nicht mehr fachgerecht erfolgen und nicht empfohlen werden. Die durch den Aufschluss von Bohrkernen erfasste mangelhafte Fläche muss bis auf die erforderliche Tiefe ausgeschachtet und komplett nach den Regeln der Technik neu aufgebaut werden. Die Mehrkosten dafür sind anhand des bestehenden Auftrages in Höhe von rund 150.000 € berechnet worden. Die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche durch das Justitiariat hat ergeben, dass die bauausführende Firma nach einem Insolvenzverfahren im Jahr 2013 aus dem Handelsregister beim Amtsgericht Aachen gelöscht wurde. Damit kann die Baufirma nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Derzeit werden eventuelle Schadensersatzansprüche gegen das vormals beauftragte Ingenieurbüro geprüft. Weitere finanzielle Auswirkungen In Höhe der nachträglichen ordnungsgemäßen Herstellung des Unterbaus erfolgt im Jahresabschluss 2014 eine entsprechende Sonderabschreibung. Der Buchwert der Bremer Str. beträgt zum 31.12.2014 248.314 €. Der noch nicht aufgelöste, dieser Maßn. zugeordnete Sonderposten beläuft sich auf 129.766 €. Da der Sonderposten das Schicksal des Vermögensgegenstandes teilt, und dieser um 150.000 € außerplanmäßig abzuschreiben ist, ist im %-Verhältnis auch der Sonderposten ertragswirksam aufzulösen. Bei einem Anteil von ca. 52% beträgt die ertragswirksame Sonderpostenauflösung 78.000 €. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14