Daten
Kommune
Brühl
Größe
150 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
28.05.14, 18:31
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
61/3
Datum
Vorlagen-Nr.
09.05.2014
142/2014
Betreff
Straßenendausbau Bremer Straße, überplanmäßige Ausgabe
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST: 095050/54013700
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 095050/54014400
Beschlussentwurf:
Der HA beschließt im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige investive Mittelbereitstellung in Höhe von 150.000 € bei Sachkonto 95050 / Kostenstelle 54014400 „ Straßenendausbau Bremer Straße“.
Deckung:
Investive Auszahlungseinsparung bei Sachkonto 95050 / Kostenstelle 54013700 „Liblarer
Straße zwischen Frankenstraße bis Krausen Baum“.
Erläuterungen:
Die öffentlichen Verkehrsflächen des Erschließungsgebietes „Bremer Straße“ sind in den
Jahren 1997 und 1998 im Auftrag der Stadt Brühl hergestellt worden. Auf Grund noch anstehender Hochbauaktivitäten auf den westlichen Grundstücken, ist die Fahrbahn lediglich
als Baustraße aus einer bituminösen Trag- und einer schützenden Binderschicht ausgeführt worden. Die schützende Binderschicht gewährleistet eine längere Standzeit bis zur
endgültigen Fertigstellung, da in diesem Bereich der Straßenendausbau zu einem späteren Zeitpunkt wegen der noch zu entwickelnden nördlich angrenzenden Gewerbefläche
erfolgen soll. Die westliche Randeinfassung und Gehweg sind zu diesem Zeitpunkt noch
nicht errichtet worden. Die östliche Randfeinfassung, Parkstreifen und Gehweg sind im
Jahr 2002 gebaut worden.
Seit April 2014 wird der fehlende Straßenendausbau der Bremer Straße durchgeführt.
Während dieser Bauarbeiten wurde bei der Herstellung von erforderlichen Sinkkästen im
Grabenanschnitt festgestellt, dass sowohl die vorgefundene bituminöse Tragschicht, als
auch der vorhandene mineralische Unterbau erhebliche Minderstärken und -qualitäten
Bgm.
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Drucksache 142/2014
(fehlende Frostsicherheit und mangelnde Verdichtung der bituminösen Tragschicht) gegenüber der ursprünglichen Planung, Auftrag und Abrechnung aus den Jahren 1997 und
1998 aufweisen. Der konstruktive Straßenaufbau wurde nach den damals geltenden Regeln der Technik für den Schwerlastverkehr des Gewerbegebietes und für die Verkehrslasten der anliegenden Kiesgrube dimensioniert. Der mineralische Unterbau sollte gemäß
der o.g. Vorgaben aus einer Kies-Frostschutzschicht (d=40 cm) und einer Schottertragschicht (d=15 cm) hergestellt werden. Der bituminöse Aufbau der Baustraße sollte aus
einer 10 cm dicken Tragschicht und zusätzlich einer 4 cm starken Binderschicht hergestellt werden. Auf Grund des als mangelhaft festgestellten Aufbaus des Straßenkörpers
wurden im gesamten Baubereich Bohrkerne bis zu einer Tiefenlage von 70 cm entnommen, um weitreichendere Untersuchungsergebnisse zu gewinnen.
Die Ergebnisse der Auswertung haben aufgezeigt, dass die Aufbaustärken der einzelnen
Materialien überwiegend nicht den Vorgaben der Planung, Ausschreibung und Abrechnung entsprechen. Bereichsweise weichen die Schichtdicken und Materialqualitäten so
stark von den Vorgaben ab, dass schon fast von einem vorsätzlichen Verhalten des ausführenden Bauunternehmens ausgegangen werden muss. Außerdem ist anzunehmen,
dass auch das bauleitende Ingenieurbüro seiner Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist.
Im Rahmen des Straßenendausbaus war ursprünglich vorgesehen, die vorhandene,
schützende Binderschicht abzufräsen und neu aufzubauen. Außerdem sollte zusätzlich
noch eine 4 cm dicke Asphaltbetonfeinschicht aufgebracht werden. Eine weitere Schichterhöhung ist wegen des östlich angrenzenden, bereits fertig gestellten Parkstreifens und
Gehweges nicht mehr möglich. Angesichts des festgestellten Straßenaufbaus, der jetzt
schon Schäden aufweist, kann diese Bauweise nicht mehr fachgerecht erfolgen und nicht
empfohlen werden. Die durch den Aufschluss von Bohrkernen erfasste mangelhafte Fläche muss bis auf die erforderliche Tiefe ausgeschachtet und komplett nach den Regeln
der Technik neu aufgebaut werden. Die Mehrkosten dafür sind anhand des bestehenden
Auftrages in Höhe von rund 150.000 € berechnet worden.
Die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche durch das Justitiariat hat ergeben, dass
die bauausführende Firma nach einem Insolvenzverfahren im Jahr 2013 aus dem Handelsregister beim Amtsgericht Aachen gelöscht wurde. Damit kann die Baufirma nicht
mehr zur Verantwortung gezogen werden. Derzeit werden eventuelle Schadensersatzansprüche gegen das vormals beauftragte Ingenieurbüro geprüft.
Weitere finanzielle Auswirkungen
In Höhe der nachträglichen ordnungsgemäßen Herstellung des Unterbaus erfolgt im Jahresabschluss 2014 eine entsprechende Sonderabschreibung.
Der Buchwert der Bremer Str. beträgt zum 31.12.2014 248.314 €. Der noch nicht aufgelöste, dieser Maßn. zugeordnete Sonderposten beläuft sich auf 129.766 €.
Da der Sonderposten das Schicksal des Vermögensgegenstandes teilt, und dieser um
150.000 € außerplanmäßig abzuschreiben ist, ist im %-Verhältnis auch der Sonderposten
ertragswirksam aufzulösen.
Bei einem Anteil von ca. 52% beträgt die ertragswirksame Sonderpostenauflösung 78.000
€.
Bgm.
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