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Vorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt in besonderen Einrichtungen hier: Zweckverband Volkshochschule Rhein/Erft - Verbandsversammlung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
21.06.14, 18:13
Vorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt in besonderen Einrichtungen
hier: Zweckverband Volkshochschule Rhein/Erft - Verbandsversammlung) Vorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt in besonderen Einrichtungen
hier: Zweckverband Volkshochschule Rhein/Erft - Verbandsversammlung)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 01/2 Datum Vorlagen-Nr. 13.06.2014 197/2014 Betreff Bestellung von Vertretern der Stadt in besonderen Einrichtungen hier: Zweckverband Volkshochschule Rhein/Erft - Verbandsversammlung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat wählt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. § 63 Abs. 2 und § 113 GO NRW in die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes Volkshochschule Rhein-Erft“ für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter der Stadt Brühl als Mitglieder 1. Erster Beigeordneter Andreas Brandt 2. Esser (CDU) 3. Gerharz (CDU) 4. Vilkman (SPD) 5. Weber (GRÜNE) als stellv. Mitglieder: 6. Fachbereichsleiter Wilfried Becke 7. Klug (CDU) 8. Köllejan (CDU) 9. Hildebrandt (SPD) 10. Sass (GRÜNE) Erläuterungen: Nach § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Volkshochschule Rhein-Erft entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Aufgrund der Einwohnerzahl hat die Stadt Brühl das Recht, 5 Vertreter zu entsenden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 197/2014 Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit werden, soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind, die Vertreter durch die Vertreterkörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt; sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazu zählen (§ 113 Abs. 2 GO NRW). Vertreter der Stadt Brühl in der abgelaufenen Wahlperiode waren: als Mitglieder: Erster Beigeordneter Brandt Hosmann (CDU) Müller-Neimann (FDP) Vilkman (SPD) Niclasen (Grüne) als stellv. Mitglieder: Fachbereichsleiter Becke Dahmen (CDU) Pitz (FDP) Blanke (SPD) Weber (Grüne) Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. Haben sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlvorgang abgestimmt. Der Sitz des Bürgermeisters ist nicht auf die Liste einer Fraktion anzurechnen, da er kraft Gesetzes allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde wahren soll. Das bedeutet, dass das Verhältniswahlverfahren nur auf vier Sitze anzuwenden ist. Die im Beschlussentwurf angegebene Sitzverteilung entspricht der Einigung der Fraktionen im Vorfeld der Sitzung. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14