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Vorlage (Jahresbericht 2013 zum Abwasserbeseitigungskonzept 2012 - 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
89 kB
Datum
03.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:33
Aktualisiert
24.06.14, 18:33
Vorlage (Jahresbericht 2013 zum Abwasserbeseitigungskonzept 2012 - 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 61.3 Schu 20.06.2014 206/2014 Betreff Jahresbericht 2013 zum Abwasserbeseitigungskonzept 2012 - 2017 Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt des Jahresbericht 2013 zum Abwasserbeseitigungskonzept 2012 – 2017 zur Kenntnis. Erläuterungen: Aufgabe der Stadt Brühl ist es, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben. Zur Umsetzung dieser komplexen Aufgabe dient in Nordrhein-Westfalen das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK). Die Aufstellung dieser ist gemäß § 53 bzw. § 54 des LWG NRW eine Pflichtaufgabe der Stadt Brühl. ABK sind spätestens nach 6 Jahren fortzuschreiben. Bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen im ABK, ist die Stadt Brühl verpflichtet, über die Umsetzung des ABK bis zum 31.3 jeden Jahres zu berichten. Vor dem Hintergrund der Umsetzung von Abwassermaßnahmen gemäß WRRL kommt diesen Berichten zur Erfassung von umgesetzten Maßnahmen und der Bewertung von deren Kosteneffizienz eine besondere Bedeutung zu. Zu den inhaltlichen Änderungen zählen deshalb in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen, deren Kosten sich um mehr als rund 20% geändert haben. Die Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten geregelt. Die Änderungen in 2013 sind in der Anlage 1 dargestellt. Der Jahresbericht 2013 enthält zeitliche Änderungen und Änderungen der Kostenschätzungen Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14