Daten
Kommune
Brühl
Größe
89 kB
Datum
03.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:33
Aktualisiert
24.06.14, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/3
61.3 Schu
20.06.2014
206/2014
Betreff
Jahresbericht 2013 zum Abwasserbeseitigungskonzept 2012 - 2017
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt des Jahresbericht 2013 zum Abwasserbeseitigungskonzept 2012 – 2017 zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Aufgabe der Stadt Brühl ist es, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die
dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben.
Zur Umsetzung dieser komplexen Aufgabe dient in Nordrhein-Westfalen das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK). Die Aufstellung dieser ist gemäß § 53 bzw. § 54 des LWG
NRW eine Pflichtaufgabe der Stadt Brühl. ABK sind spätestens nach 6 Jahren fortzuschreiben.
Bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen im ABK, ist die Stadt Brühl verpflichtet, über die Umsetzung des ABK bis zum 31.3 jeden Jahres zu berichten. Vor dem Hintergrund der Umsetzung
von Abwassermaßnahmen gemäß WRRL kommt diesen Berichten zur Erfassung von umgesetzten Maßnahmen und der Bewertung von deren Kosteneffizienz eine besondere Bedeutung zu. Zu
den inhaltlichen Änderungen zählen deshalb in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen, deren
Kosten sich um mehr als rund 20% geändert haben. Die Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten geregelt.
Die Änderungen in 2013 sind in der Anlage 1 dargestellt. Der Jahresbericht 2013 enthält zeitliche
Änderungen und Änderungen der Kostenschätzungen
Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14