Daten
Kommune
Brühl
Größe
148 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
24.06.14, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
01/2
Datum
Vorlagen-Nr.
13.06.2014
194/2014
Betreff
Stadtwerke Brühl GmbH
1. Änderung Gesellschaftsvertrag
2. Wahl der Arbeitnehmervertreter
3. Neuwahl des Aufsichtsrates
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Brühl beauftragt den Gesellschaftervertreter, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgenden Beschluss herbei zu führen:
§ 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages wird wie folgt geändert:
„Der Aufsichtsrat besteht aus 17 Mitgliedern. 13 Mitglieder und ihre Stellvertreter
werden vom Rat der Stadt Brühl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.“
2. Der Rat bestellt folgende Beschäftigte als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
der Stadtwerke Brühl GmbH:
Mitglied
1.
2.
persönlicher Vertreter
Fisch
Wittig
Kalka
Rahßkopff
3. Der Rat wählt folgende 13 Mitglieder und ihre Stellvertreter bis zum Ablauf der
Wahlperiode des Rates der Stadt Brühl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl
GmbH:
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
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Drucksache 194/2014
Mitglieder
Name
Dahmen
Pütz
Grebarsche
Klug
Köllejan
Berg
Richter
Fuchs
Venghaus
Lanzrath
Weber
Pitz
Riedel
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Fraktion
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
GRÜNE
GRÜNE
FDP
Linke/Piraten
Stellv. Mitglieder
Name
Fraktion
Vetterling
CDU
Dr. Fiedler
CDU
Surmann
CDU
Hepp
CDU
Gerharz
CDU
Dr. Petran
SPD
Jung, E.
SPD
Weesbach
SPD
Bobe
SPD
Wiese (skB)
GRÜNE
vom Hagen
GRÜNE
Brämer
FDP
Hupp
Linke/Piraten
Die stellvertretenden Mitglieder sind persönliche Stellvertreter der Aufsichtsratsmitglieder.
Erläuterungen:
1. Im Aufsichtsrat der Stadtwerke sollen künftig 13 statt bisher 11 Ratsmitglieder vertreten sein, um auch den kleinen Ratsfraktionen eine Beteiligungsmöglichkeit zu geben.
Der Bürgermeister und der Stadtkämmerer sind kraft Amtes Mitglied.
2. Aus diesem Grunde ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig. Die vom
Rat empfohlene Änderung wird der Gesellschaftsversammlung in der nächsten Sitzung vorgelegt. Vorbehaltlich der anschließend noch erforderlichen notariellen Eintragung kann der Beschluss über die Neubesetzung des Aufsichtsrates mit der erhöhten
Mitgliederzahl bereits gefasst werden.
3. Gemäß § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Brühl GmbH
bestellt der Rat aus einer Vorschlagsliste der Belegschaft zwei Arbeitnehmervertreter
als Mitglieder des Aufsichtsrates. Für die Bestellung ist ein Beschluss mit der Mehrheit
der gesetzlichen Mitglieder des Rates erforderlich.
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 108a GO NRW Ende des Jahres 2010
regelnd in die freiwillige Mitbestimmung von Arbeitnehmern in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Unternehmen eingegriffen.
Bislang wurden die Arbeitnehmervertreter und die Ersatzmitglieder in allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Arbeitnehmer der Stadtwerke Brühl GmbH in
den Aufsichtsrat gewählt.
Nach Ablauf der derzeitigen Wahlperiode muss die Bestellung der Arbeitnehmervertreter nach § 108a GO NRW erfolgen. Danach hat die Bestellung durch den Rat aus einer in der Betriebsversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH aufgestellten Liste zu erBgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Drucksache 194/2014
folgen, die mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter
enthalten muss.
Der Rat hat das Recht, die Wahlvorschläge vollständig zurückzuweisen und eine Ergänzung der Vorschlagsliste durch die Betriebsversammlung zu verlangen.
Die Nachfolgebestimmung bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Arbeitnehmervertretern erfolgt ebenfalls durch den Rat der Stadt Brühl. Ergänzend zu dem Bestellverfahren ist in § 108a GO NRW das Recht des Rates geregelt, jederzeit die Abberufung eines Arbeitnehmervertreters beschließen zu können.
Aus einer fünf Personen umfassenden Vorschlagsliste erhielten die nachfolgenden
Kandidaten folgende Stimmen:
Reihenfolge
1.
2.
3.
4.
5.
Name, Vorname
Funktion
Fisch, Guido
Wittig, Fritz
Kalka, Dominik
Rahßkopff, Kay
Fisch, Marcel
Betriebsratsvorsitzender
Technischer Abteilungsleiter
Elektromonteur
Gruppenleiter
Beschäftigter im Grünbereich
erhaltene
Stimmen
125
85
46
27
18
4. Der Rat wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates, die nicht Ratsmitglieder sein müssen, gem. § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 und § 63 Abs. 2 sowie § 113 GO
NW. Danach reicht der einstimmige Beschluss über einen im Wege der Einigung
vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlag. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.
Die im Beschlussentwurf angegebene Sitzverteilung entspricht dem Vorschlag, auf
den sich die Ratsmitglieder im Vorfeld geeinigt haben.
Vertreter des Rates in der abgelaufenen Wahlperiode waren:
1. Meeth
2. Klug
3. Köllejan
4. Hosmann
5. Dahm, Dr.
6. Berg
7. Blanke
8. vom Hagen, M.
9. Bortlisz-Dickhoff
10. Pitz
11. Dr. Heermann
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(SPD)
(SPD)
(GRÜNE)
(GRÜNE)
(FDP)
(fw/bVb)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Pohl
Hepp
Boley
Gerharz
Simons
Dr. Petran
Jung
Niclasen
Mäsgen
Brämer
Schmitz, H.
Anlagen:
§ 108a GO NRW
Bekanntmachung Wahlergebnis (Vorschlagsliste)
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(SPD)
(SPD)
(GRÜNE)
(GRÜNE)
(FDP)
(fw/bVb)