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Vorlage (Stadtwerke Brühl GmbH 1. Änderung Gesellschaftsvertrag 2. Wahl der Arbeitnehmervertreter 3. Neuwahl des Aufsichtsrates)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
148 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
24.06.14, 18:33
Vorlage (Stadtwerke Brühl GmbH
1. Änderung Gesellschaftsvertrag
2. Wahl der Arbeitnehmervertreter
3.  Neuwahl des Aufsichtsrates) Vorlage (Stadtwerke Brühl GmbH
1. Änderung Gesellschaftsvertrag
2. Wahl der Arbeitnehmervertreter
3.  Neuwahl des Aufsichtsrates) Vorlage (Stadtwerke Brühl GmbH
1. Änderung Gesellschaftsvertrag
2. Wahl der Arbeitnehmervertreter
3.  Neuwahl des Aufsichtsrates)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 01/2 Datum Vorlagen-Nr. 13.06.2014 194/2014 Betreff Stadtwerke Brühl GmbH 1. Änderung Gesellschaftsvertrag 2. Wahl der Arbeitnehmervertreter 3. Neuwahl des Aufsichtsrates Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Brühl beauftragt den Gesellschaftervertreter, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgenden Beschluss herbei zu führen: § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages wird wie folgt geändert: „Der Aufsichtsrat besteht aus 17 Mitgliedern. 13 Mitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Rat der Stadt Brühl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.“ 2. Der Rat bestellt folgende Beschäftigte als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH: Mitglied 1. 2. persönlicher Vertreter Fisch Wittig Kalka Rahßkopff 3. Der Rat wählt folgende 13 Mitglieder und ihre Stellvertreter bis zum Ablauf der Wahlperiode des Rates der Stadt Brühl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 194/2014 Mitglieder Name Dahmen Pütz Grebarsche Klug Köllejan Berg Richter Fuchs Venghaus Lanzrath Weber Pitz Riedel 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Fraktion CDU CDU CDU CDU CDU SPD SPD SPD SPD GRÜNE GRÜNE FDP Linke/Piraten Stellv. Mitglieder Name Fraktion Vetterling CDU Dr. Fiedler CDU Surmann CDU Hepp CDU Gerharz CDU Dr. Petran SPD Jung, E. SPD Weesbach SPD Bobe SPD Wiese (skB) GRÜNE vom Hagen GRÜNE Brämer FDP Hupp Linke/Piraten Die stellvertretenden Mitglieder sind persönliche Stellvertreter der Aufsichtsratsmitglieder. Erläuterungen: 1. Im Aufsichtsrat der Stadtwerke sollen künftig 13 statt bisher 11 Ratsmitglieder vertreten sein, um auch den kleinen Ratsfraktionen eine Beteiligungsmöglichkeit zu geben. Der Bürgermeister und der Stadtkämmerer sind kraft Amtes Mitglied. 2. Aus diesem Grunde ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig. Die vom Rat empfohlene Änderung wird der Gesellschaftsversammlung in der nächsten Sitzung vorgelegt. Vorbehaltlich der anschließend noch erforderlichen notariellen Eintragung kann der Beschluss über die Neubesetzung des Aufsichtsrates mit der erhöhten Mitgliederzahl bereits gefasst werden. 3. Gemäß § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Brühl GmbH bestellt der Rat aus einer Vorschlagsliste der Belegschaft zwei Arbeitnehmervertreter als Mitglieder des Aufsichtsrates. Für die Bestellung ist ein Beschluss mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates erforderlich. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 108a GO NRW Ende des Jahres 2010 regelnd in die freiwillige Mitbestimmung von Arbeitnehmern in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Unternehmen eingegriffen. Bislang wurden die Arbeitnehmervertreter und die Ersatzmitglieder in allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Arbeitnehmer der Stadtwerke Brühl GmbH in den Aufsichtsrat gewählt. Nach Ablauf der derzeitigen Wahlperiode muss die Bestellung der Arbeitnehmervertreter nach § 108a GO NRW erfolgen. Danach hat die Bestellung durch den Rat aus einer in der Betriebsversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH aufgestellten Liste zu erBgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 194/2014 folgen, die mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthalten muss. Der Rat hat das Recht, die Wahlvorschläge vollständig zurückzuweisen und eine Ergänzung der Vorschlagsliste durch die Betriebsversammlung zu verlangen. Die Nachfolgebestimmung bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Arbeitnehmervertretern erfolgt ebenfalls durch den Rat der Stadt Brühl. Ergänzend zu dem Bestellverfahren ist in § 108a GO NRW das Recht des Rates geregelt, jederzeit die Abberufung eines Arbeitnehmervertreters beschließen zu können. Aus einer fünf Personen umfassenden Vorschlagsliste erhielten die nachfolgenden Kandidaten folgende Stimmen: Reihenfolge 1. 2. 3. 4. 5. Name, Vorname Funktion Fisch, Guido Wittig, Fritz Kalka, Dominik Rahßkopff, Kay Fisch, Marcel Betriebsratsvorsitzender Technischer Abteilungsleiter Elektromonteur Gruppenleiter Beschäftigter im Grünbereich erhaltene Stimmen 125 85 46 27 18 4. Der Rat wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates, die nicht Ratsmitglieder sein müssen, gem. § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 und § 63 Abs. 2 sowie § 113 GO NW. Danach reicht der einstimmige Beschluss über einen im Wege der Einigung vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlag. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Die im Beschlussentwurf angegebene Sitzverteilung entspricht dem Vorschlag, auf den sich die Ratsmitglieder im Vorfeld geeinigt haben. Vertreter des Rates in der abgelaufenen Wahlperiode waren: 1. Meeth 2. Klug 3. Köllejan 4. Hosmann 5. Dahm, Dr. 6. Berg 7. Blanke 8. vom Hagen, M. 9. Bortlisz-Dickhoff 10. Pitz 11. Dr. Heermann (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (SPD) (SPD) (GRÜNE) (GRÜNE) (FDP) (fw/bVb) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Pohl Hepp Boley Gerharz Simons Dr. Petran Jung Niclasen Mäsgen Brämer Schmitz, H. Anlagen: § 108a GO NRW Bekanntmachung Wahlergebnis (Vorschlagsliste) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (SPD) (SPD) (GRÜNE) (GRÜNE) (FDP) (fw/bVb)