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Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
30.11.10, 20:30
Aktualisiert
30.11.10, 20:30
Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 22.11.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 09.12.2010 TOP Ein Ja Nein 120/2010 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: 11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,25 € auf nunmehr 0,40 € festzusetzen. Nachrichtlich: Diese Festsetzung erfolgte gemäß dem Beschluss des Bauausschusses vom 18.11.2010. Aufgrund der strengen Winter in den Jahren 2009 und 2010 ist absehbar, dass die Nachkalkulationen Fehlbeträge ergeben werden. Daher wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 neben dem Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des Jahres 2008 in Höhe von 577 € auch der anteilige voraussichtliche Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des Jahres 2009 in Höhe von 6.915 € berücksichtigt. Dann ergibt sich für das Jahr 2011 eine Gebühr von 0,40 €. Durch die Berücksichtigung des anteiligen (voraussichtlichen) Fehlbetrages aus dem Jahr 2009 soll ein zu starker Anstieg der Gebühren im Jahr 2012 im Vergleich zum Jahr 2011 verhindert werden. 11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706, 1976 S. 12 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 390) und §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 09. Dezember 2010 folgende 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 7. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 7. Dezember 1978 beschlossen: Artikel I Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert: a) dem Anliegerverkehr dient, für den Winterdienst 0,40 Euro b) dem innerörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,40 Euro c) dem überörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,40 Euro Artikel II Diese 11. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009, zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft. Beschlußvorlage 120/2010 1. Ergänzung Seite 2 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 11. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 09. Dezember 2010 Bürgermeister Beschlußvorlage 120/2010 1. Ergänzung Seite 3