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Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
30.11.10, 20:30
Aktualisiert
30.11.10, 20:30
Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005) Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005) Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005) Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 22.11.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 09.12.2010 TOP Ein Ja Nein 125/2010 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: 5. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005. Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Höhe der Gebühren für die Bio-Tonne: MGB 120 - 14-tägliche Leerung MGB 240 - 14-tägliche Leerung und Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): MGB 60 - 14-tägliche Leerung MGB 120 - 14-tägliche Leerung MGB 240 - 14-tägliche Leerung 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) - 14-tägliche Leerung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2011 zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden nicht verändert. Neu festgesetzt wird die Gebühr für einen MGB 770 mit 14-täglicher Leerung in Höhe von 362,16 €. Dieses Gefäß wird erstmals eingeführt. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden nicht verändert. Neu festgesetzt wird die Gebühr für einen MGB 770 mit 14-täglicher Leerung in Höhe von 1.138,44 €. Dieses Gefäß wird erstmals eingeführt.: Abfallsäcke: Die Gebühr für einen kleineren Rest-Abfallsack (ca. 35 l) in Höhe von 2,00 € wird erstmals festgesetzt. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € wird erstmals festgesetzt. Die überschlägige Betrachtung der Nachkalkulationen für das Jahr 2009 weisen voraussichtliche Fehlbeträge aus. Diese sollten entsprechend der beigefügten Berechnung so weit vorgetragen werden, wie dies unter dem Gesichtspunkt der Gebührenstabilität notwendig ist. Dadurch würden einerseits zukünftige Gebührensprünge abgefedert. Zu berücksichtigen ist weiter, dass sich für den Bürger bei unveränderter Gebühr durch die Einführung einer weiteren Grünabfuhr der Leistungsumfang verbessert hat. Die Vorlage entspricht insoweit der Beschlussfassung durch den Bauausschuss vom 18.11.2010. In die 5. Änderungssatzung wird gleichzeitig eine redaktionelle Änderung aufgenommen. Der bisherige Begriff „14-tägige“ wird gegen 14-tägliche“ Abfuhr ausgetauscht. 5. Änderungssatzung Beschlußvorlage 125/2010 1. Ergänzung Seite 2 vom 09. Dezember 2010 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394), und § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863, 975) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 09. Dezember 2010 folgende 5. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 und der Abfallsatzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 beschlossen: Artikel I § 4 Nr. 1 wird insoweit wie folgt geändert: 1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter) bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägliche Leerung bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägliche Leerung bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägliche Leerung bei 770 l Rauminhalt (MGB 770) - 14-tägliche Leerung 1,1 cbm Umleerbehälter (Container)-14-tägliche Leerung 123,96 € 210,84 € 384,60 € 1.138,44 € 1.793,52 € b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter) bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägliche Leerung bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägliche Leerung bei 770 l Rauminhalt (MGB 770) - 14-tägliche Leerung 85,92 € 139,08 € 362,16 € § 4 Nr. 2 erhält folgende Fassung: Beschlußvorlage 125/2010 1. Ergänzung Seite 3 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 Abfallsack Rest-Abfallsack 70-Liter-Rest-Abfallsack 35-Liter-Rest-Abfallsack 3,50 € 2,00 € 2.2 Bio-Abfallsack 3,50 € Artikel II Diese 5. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1 der Abfallgebührensatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 5. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 09. Dezember 2010 Bürgermeister Beschlußvorlage 125/2010 1. Ergänzung Seite 4