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Beschlussvorlage (Der Lendersdorfer Mühlenteich um das Haus Müllenark; Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege - auf Eintragung gemäß § 3 DSchG NW)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,5 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
10.02.11, 20:30
Aktualisiert
10.02.11, 20:30
Beschlussvorlage (Der Lendersdorfer Mühlenteich um das Haus Müllenark;
Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege - auf Eintragung gemäß        § 3 DSchG NW)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 9/2011 Datum Planungsamt 08.02.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 24.02.2011 Rat 23.03.2011 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Der Lendersdorfer Mühlenteich um das Haus Müllenark; Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege - auf Eintragung gemäß § 3 DSchG NW Beschlussentwurf: Das Verfahren zur Eintragung des in der Anlage gekennzeichneten Bereiches des Jülicher Mühlenteiches als Denkmal in die bei der Gemeinde Inden geführten Denkmalliste wird durchgeführt. Begründung: Der Landschaftverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege – beantragt die Eintragung der Mühlenteiche entlang der Rur entsprechend ihrer Denkmalbedeutung als Denkmal oder als Bodendenkmal in die jeweiligen Denkmallisten der betroffenen Kommunen. Das Verfahren wurde mit den im Kreis Düren betroffenen Kommunen als untere Denkmalbehörden und dem Kreis Düren als obere Denkmalbehörde im Vorfeld abgestimmt. Die Mühlenteiche an der Rur sind von Menschen geschaffene Landschaftsteile mit historischer Bedeutung und somit denkmalwert im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. In Inden sind in einem kleinen Teilbereich der Jülicher Mühlenteich inklusive eines Wehrs und der Verlauf des Lendersdorfer Mühlenteich betroffen. Veränderungen an den Verläufen des Mühlenteiches als Denkmal sind nicht gewollt, die Nutzungen sollen nicht eingeschränkt werden. Finanzielle Aufwendungen sind bis auf das Durchführen des Verfahrens für die Gemeinde Inden nicht zu erwarten. Die Begründung für die Denkmalwürdigkeit des Lendersdorfer Mühlenteiches um das Haus Müllenark ist der Anlage zu entnehmen. Bevor die Eintragung in die Denkmalliste erfolgt, sind die betroffenen Eigentümer anzuhören, über die Eintragung sind Bescheide zu erteilen. Die weitere Vorgehensweise wird in der Sitzung dargelegt und erörtert.