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Beschlussvorlage (Bau eines Gastronomiebetriebes auf der Goltsteinkuppe - Weiterführende Konzeption)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
11.03.11, 20:30
Aktualisiert
11.03.11, 20:30
Beschlussvorlage (Bau eines Gastronomiebetriebes auf der Goltsteinkuppe
- Weiterführende Konzeption)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 17/2011 Datum Planungsamt 09.03.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 23.03.2011 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bau eines Gastronomiebetriebes auf der Goltsteinkuppe - Weiterführende Konzeption Beschlussentwurf: Die Planung und der Bau eines Gastronomiebetriebes auf der Goltsteinkuppe wird auf der Grundlage der in der Sitzung dargelegten und erörterten Variante Hahn Hellten + ASS, Aachen / Variante Architekt Scholl, Eschweiler weiter verfolgt. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 24.11.2010 wurde die grundsätzliche Konzeption zur Weiterentwicklung des Freizeitzentrums Goltsteinkuppe beraten. Im Rahmen der daraufhin anstehenden Kostenkontrolle zur Einhaltung der durch die Entwicklungsgesellschaft indeland über die „Euregionale 2008“ für die Gastronomie bereitgestellten Mittel wurde eine weitere Variante zum Bau des Restaurants abgefragt. Der Entwurf von Hahn Helten wurde danach ebenfalls noch mal überarbeitet. Bei beiden Konzeptentwicklungen waren die Vorgaben zur Einhaltung der Kostenobergrenze von 1,2 Millionen Euro, zu den funktionierenden Abläufen eines Gastronomiebetriebes und zu den Qualitätsansprüchen bzgl. der Architektur zu berücksichtigen. Beide Entwürfe halten nun die vorgegebene Kostenobergrenze im Rahmen der dem Planungstand entsprechenden Kostenkalkulation ein. Beide Entwürfe zeigen evtl. notwendig werdende Einsparpotentiale auf, die von den Architekten in der Sitzung dargelegt werden. Zur Beurteilung des fachlich gastronomischen Bereiches der Entwürfe ist von dem Gastgewerbe Beratungsservice – DEHOGA eine Stellungnahme erarbeitet worden; diese wird den Fraktionen zur Beratung vor der Sitzung, ebenso wie ein Vorabzug der Architektenentwürfe zur Verfügung gestellt. Beide Entwürfe werden von den Architekten in der Sitzung dargelegt und erläutert. Vertreter der Entwicklungsgesellschaft indeland stehen in der Sitzung zur Erörterung zur Verfügung.