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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 34 „Solarpark Grachtweg“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
11.03.11, 20:30
Aktualisiert
11.03.11, 20:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 34 „Solarpark Grachtweg“
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 16/2011 Datum Planungsamt 09.03.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 23.03.2011 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 34 „Solarpark Grachtweg“ - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: - - Für den in Anlage beigefügten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan Nr. 34 „Solarpark Grachtweg“ aufgestellt. Die notwendigen Verfahrensschritte gem. BauGB werden durchgeführt. Begründung: Auf dem Gelände der ehemaligen Kreismülldeponie Düren an der L241 soll eine sogenannte Photovoltaikfreiflächenanlage installiert werden. Bei der hier entstehenden Anlage würde es sich mit circa 10 ha Fläche um die dann Größte in Nordrhein-Westfalen handeln. Mit circa 3,9 Megawatt kann sie circa 1200 Haushalte im Jahr versorgen. Die Solarmodule werden südlich auf der Fläche der ehemaligen Kreismülldeponie ausgerichtet und in einer Höhe von circa 1.10 m aufgeständert. Von der Anlage gehen keine Emissionen aus, einzuhaltende Abstände zu anderen Nutzungen sind deshalb nicht erforderlich. Unter den Modulen wird eine Wiese eingesät, diese muss regelmäßig durch einen noch zu beauftragenden Landwirt gemäht werden. Des Weiteren wird zur Wartung eine Elektrofirma vor Ort beauftragt, ein Wachdienst begeht die Anlage zweimal pro Nacht. Betrieben werden soll die Anlage über eine noch zu gründenden Gesellschaft des Kreises Düren. Da die Einspeiseförderung im Sommer 2011 beendet wird, soll die Anlage bis zum 30.08. dieses Jahres an das Netz gehen. Für die Betreibung der Anlage ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung Sondergebiet PV-Freiflächenanlage notwendig. Dies erfordert auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden und somit die Abstimmung mit der Landesplanung NRW. Um die Zeitvorgaben einhalten zu können, ist mit dem Verfahren zügig zu starten. Das Planverfahren kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden. Es wird über bis dahin weiter erarbeitete Sachstände berichtet.