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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 15/2011)

Daten

Kommune
Inden
Größe
1,1 MB
Datum
23.03.2011
Erstellt
11.03.11, 20:30
Aktualisiert
11.03.11, 20:30
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 15/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 15/2011)

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Inhalt der Datei

CDU und SPD Fraktionen im Rat der Qemeinde lnden ii':tlcn t*,:,''iI Herrn Bürgermeister Ulrich Schuster Rathausstr. - fi, ft{äs"e ät11 1 52459 lnden lnden, 08. März 2011 Resolution zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie haben allen Ratsmitgliedern das Schreiben des Ministers für lnneres und Kommunales des Landes NRW vom 27.OI.ZOIL zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 mit den Anpassungen der Grunddaten zur Verfügung gestellt. Das Jahr 20l"L muss genutzt werden, die Finanzen der Gemeinden und Städte in NRW auf eine stabile Grundlage zu stellen. Wichtig ist dabei auch die mehr als überfällige Entscheidung zur Gemeindefinanzierung auf Bundesebene. Die kommunale Selbstverwaltung kann ihre Aufgaben nur bei einer verlässlichen Finanzausstattung mit Leben erfüllen. Wir beantragen, dass die als Anlage beigefügte Resolution durch den Rat der Gemeinde lnden in der nächsten Sitzung verabschiedet wird. Die Resolution ist an den lnnenminister Herrn Ralf Jäger MdL und die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen sowie die Landtags- und Bundestagsabgeordneten des Kreises Düren 21) versenden. Mit freundlichen Grüßen nQ"* ?{" /'ü Jürgen Olbrich RudiGörke I Vorsitzender der Vorsitzender der CDU Fraktion SPD Fraktion Resolution zum vorliegenden Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel Bundesweit verzeichnen die Kommunen ein Rekorddefrzit, welches frir das abgelaufene Jahr 2010 mit 9,6 Mrd. Euro gerechnet wird. Nur noch 8 von 429 Kommunen in NRW sind derzeit in der Lage, ihre Haushalte auszugleichen ( siehe Pressemitteilung aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW vom 14.02.2011 ). Die Landesregierung hat am 18. Januar 20ll in einer Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 ( GFG 20lI ) verabschiedet und diesen in den Landtag eingebracht. Dieser wird den Anforderüngen einer homogenen und aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht und geftihrdet mit der Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Der kommunale Finanzausgleich hat sowohl die Bedrirfnisse des kreisfreien sowie auch des kreisangehörigen Raums angemessen zu berücksichtigen und Schlüsselzuweisungen ftir alle Beteiligte transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Eine längst überfiillige Aktualisierung der statistischen Grunddaten ( letztmalig im Rahmen des GFG 2003 auf der Basis statistischer Daten des Jahres 1999 ) kann in der desolaten kommunalen Finanzlage mit den sich daraus ergebenden Folgen nicht der richtige Weg sein. Es bietet sich an, die füunddatenanpassung gemeinsam mit den Strukturveränderungen im GFG 2012 vorzunehmen, um auf diesem Wege neue und gerechte sowie nachhaltige Regelungen fi.ir die Finanzausstattung zu finden, zumal die kommunalen Spitzenverbände die Eckpunkte bereits vor der Sommerpause in diesem Jahr erhalten werden. Die kommunale Selbstverwaltung kann ihre Aufgaben nur bei einer verlässlichen Finanzausstattung mit Leben erfüllen. Aufgabenübertragungen dürfen nicht zu einem Raubzug durch die kommunalen Kassen ftihren. Das Konnexitätsprinzip ist strikt einzuhalten. Bei der Abbildung der sozialen Lasten führt die Anzahl, der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II in einer Kommune als Indikator zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen durch jährlich wachsende Aufiryendungen, insbesondere durch Kreisumlagen, deren Umfang alleine von der Steuerkraft der Gemeinde abhän$f., ztr einer dauemden strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Familie. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen müssen die tatsächlichen Gegebenheiten für die Berechnung der Steuerkraft durch gestaffelte fiktive Gewerbesteuerhebesätze Berücksichtigung finden.