Daten
Kommune
Inden
Größe
1,1 MB
Datum
23.03.2011
Erstellt
11.03.11, 20:30
Aktualisiert
11.03.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU und SPD Fraktionen im Rat der Qemeinde lnden
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Herrn Bürgermeister
Ulrich Schuster
Rathausstr.
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lnden, 08. März 2011
Resolution zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sie haben allen Ratsmitgliedern das Schreiben des Ministers
für lnneres und Kommunales des Landes
NRW vom 27.OI.ZOIL zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 mit den Anpassungen
der Grunddaten zur Verfügung gestellt. Das Jahr 20l"L muss genutzt werden, die Finanzen der
Gemeinden und Städte in NRW auf eine stabile Grundlage zu stellen. Wichtig ist dabei auch die mehr
als überfällige Entscheidung zur Gemeindefinanzierung auf Bundesebene. Die kommunale Selbstverwaltung kann ihre Aufgaben nur bei einer verlässlichen Finanzausstattung mit Leben erfüllen.
Wir beantragen, dass die als Anlage beigefügte Resolution durch den Rat der Gemeinde lnden in der
nächsten Sitzung verabschiedet wird.
Die Resolution ist an den lnnenminister Herrn Ralf Jäger MdL und die Vorsitzenden der
Landtagsfraktionen sowie die Landtags- und Bundestagsabgeordneten des Kreises Düren 21)
versenden.
Mit freundlichen Grüßen
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Jürgen Olbrich
RudiGörke I
Vorsitzender der
Vorsitzender der
CDU Fraktion
SPD Fraktion
Resolution zum vorliegenden Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetz
2011 mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung im Sinne einer
gerechten Verteilung der Finanzmittel
Bundesweit verzeichnen die Kommunen ein Rekorddefrzit, welches frir das abgelaufene Jahr
2010 mit 9,6 Mrd. Euro gerechnet wird. Nur noch 8 von 429 Kommunen in NRW sind derzeit
in der Lage, ihre Haushalte auszugleichen ( siehe Pressemitteilung aus dem Ministerium für
Inneres und Kommunales NRW vom 14.02.2011 ).
Die Landesregierung hat am 18. Januar 20ll in einer Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf
zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 ( GFG 20lI ) verabschiedet und diesen in den
Landtag eingebracht. Dieser wird den Anforderüngen einer homogenen und
aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht und geftihrdet mit der
Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission den Anspruch der Bürgerinnen
und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Der kommunale
Finanzausgleich hat sowohl die Bedrirfnisse des kreisfreien sowie auch des kreisangehörigen
Raums angemessen zu berücksichtigen und Schlüsselzuweisungen ftir alle Beteiligte
transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Eine längst überfiillige Aktualisierung der
statistischen Grunddaten ( letztmalig im Rahmen des GFG 2003 auf der Basis statistischer
Daten des Jahres 1999 ) kann in der desolaten kommunalen Finanzlage mit den sich daraus
ergebenden Folgen nicht der richtige Weg sein. Es bietet sich an, die füunddatenanpassung
gemeinsam mit den Strukturveränderungen im GFG 2012 vorzunehmen, um auf diesem Wege
neue und gerechte sowie nachhaltige Regelungen fi.ir die Finanzausstattung zu finden, zumal
die kommunalen Spitzenverbände die Eckpunkte bereits vor der Sommerpause in diesem Jahr
erhalten werden. Die kommunale Selbstverwaltung kann ihre Aufgaben nur bei einer
verlässlichen Finanzausstattung mit Leben erfüllen. Aufgabenübertragungen dürfen nicht zu
einem Raubzug durch die kommunalen Kassen ftihren. Das Konnexitätsprinzip ist strikt
einzuhalten.
Bei der Abbildung der sozialen Lasten führt die Anzahl, der Bedarfsgemeinschaften nach dem
SGB II in einer Kommune als Indikator zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen durch
jährlich wachsende Aufiryendungen, insbesondere durch Kreisumlagen, deren Umfang alleine
von der Steuerkraft der Gemeinde abhän$f., ztr einer dauemden strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Familie.
Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen müssen die tatsächlichen Gegebenheiten für die
Berechnung der Steuerkraft durch gestaffelte fiktive Gewerbesteuerhebesätze Berücksichtigung finden.