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Beschlussvorlage (Energetische Sanierung und weitere Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Lucherberg - Ausbau des Dachgeschosses OGS-Gebäude)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
05.04.11, 20:30
Aktualisiert
05.04.11, 20:30
Beschlussvorlage (Energetische Sanierung und weitere Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Lucherberg
- Ausbau des Dachgeschosses OGS-Gebäude) Beschlussvorlage (Energetische Sanierung und weitere Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Lucherberg
- Ausbau des Dachgeschosses OGS-Gebäude)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 23/2011 Datum Bauamt 30.03.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 14.04.2011 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Energetische Sanierung und weitere Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsgrundschule IndenLucherberg - Ausbau des Dachgeschosses OGS-Gebäude Beschlussentwurf: Auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Planung wird ein Bauantrag gestellt und die Ausführungsplanung erarbeitet. Die Leistungsverzeichnisse werden auf der Grundlage der Ausführungsplanung entwickelt. Die notwendigen Abbruch- und Bauleistungen werden gewerkeweise ausgeschrieben. Begründung: In der Sitzung des Bauausschusses am 02.02.2011 wurde beschlossen, zur Unterbringung der notwendigen Verwaltungsräume das Dachgeschoss über der Offenen Ganztagsschule zu ertüchtigen und statisch zu sanieren. Auf dieser Beschlussgrundlage ist der in der Sitzung diskutierte skizzenhafte Entwurf weiter entwickelt worden. Die Planunterlagen liegen der Anlage bei. Die in Abstimmung mit dem Statiker ermittelte, dem Planungsstand entsprechende Kostenkalkulation endet zurzeit bei circa 420.000,- € brutto. Hier schlagen die Abbruchkosten mit circa 66.000,- € hoch zu Buche. Dies liegt an dem hohen Aufwand der Sicherungsmaßnahmen für den zu erhaltenden Bestand und den aufwendigen Gerüstbauarbeiten, insbesondere im Bereich der schon fertig gestellten Aula. Es wird in intensiven Diskussionen mit in Frage kommenden Firmen überprüft, ob und wie diese Kosten noch reduziert werden können. Die weiteren Baukosten beinhalten die Verlegung einer Fertigbetondecke oberhalb der vorhandenen Decke. Diese neue Decke in Ausführung einer Echo-Fertigteildecke ist mit 20.200,- € brutto (260 m² x 65,- € netto) konkretisiert. Diese Ausführung ist in Abstimmung mit dem Statiker die preisgünstigste Alternative. Es wurden auch Ausführungen in Ortbeton und als Holzbalkenkonstruktion überprüft. Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen für die Holzbalkenkonstruktion erhöhen die Kosten dieser Ausführung zu stark. Eine Ausführung in Ortbeton ist wegen der Schwierigkeiten einbringen beim im Bestand zu aufwendig und deshalb nicht empfehlenswert. Alles Weitere über der Fertigbetondecke ist noch über die entstehende Kubatur kalkuliert worden. Die Minderung der Kosten der Decke ist hier selbstverständlich eingeflossen. Eine Konkretisierung der Kosten ist verbunden mit der Weiterentwicklung der Ausführungsplanungen in Abstimmung mit den Vorgaben des Statikers und den auch notwendigen Ausführungen der Fachplaner. Danach sind Massenermittlungen und Kostenkalkulationen nach Gewerken möglich. Die Kosten des ausgebauten Dachraumes ergeben danach circa 188.000,- € brutto (493 m³ x 320,- € netto), die Kosten für den nichtausgebauten Dachraum 67.000,- € brutto (279 m³ x 200,- € netto). Die Kosten des nichtausgebauten Dachraumes sehen Fenster im Bereich der Kopfhöhe vor, die notwendige Dämmung liegt auf dem neu entstehenden Fußboden. Das Dach wird so konstruiert, dass eine Dämmung nachrüstbar ist. Für begleitende Maßnahmen wie die Baustelleneinrichtung sind 7.150,- € brutto veranschlagt worden. Die Baukostenkalkulation endet somit bei circa 350.000 € brutto. Die Ingenieurleistungen betragen circa 70.000,- € brutto, die veranschlagten 20 % der ersten Kalkulation sind über vorliegende Angebote bestätigt worden. Wenn alle Abstimmungen gut verlaufen und keine Komplikationen auftauchen, kann voraussichtlich mit den Abbrucharbeiten in den Sommerferien begonnen werden. Die Arbeiten sollen dann so fortgeführt werden, dass bis zum Winter die Außenhülle fertig gestellt ist. Danach kann der Innenausbau erfolgen. Ein Beginn der Arbeiten im Sommer erfordert eine gewerkeweise Ausschreibung. Eine Ausschreibung zur Einschaltung eines Generalunternehmers erfordert die Fertigstellung der gesamten Ausführungsplanung und aller Leistungsverzeichnisse, dies ist bis zum Sommer nicht zu schaffen. Des Weiteren können bei einer gewerkeweisen Ausschreibung Leistungen bis zu einer Vergabe von 50.000,- € beschränkt ausgeschrieben werden; hier kann ebenfalls viel Zeit eingespart werden. Erfahrungsgemäß ist eine Generalunternehmerausschreibung einer solchen kleinen, komplexen Ausführung teurer als eine gewerkeweise Ausschreibung. Dies wurde auch in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, mit der zurzeit auch die Änderung im Rahmen des Förderungsantrages abgestimmt wird, bestätigt. Während der Abbruch- und Bauarbeiten ist die Lehrerzimmernutzung übergangsweise im Keller des Klassentraktes unterzubringen. Der Betrieb der offenen Ganztagsschule wird während der Abbrucharbeiten eingestellt werden müssen, kann aber während der weiter anstehenden Bauarbeiten wieder in Betrieb genommen werden. Hier ist allerdings auf die Lärmbeeinträchtigungen aus dem Baubetrieb zu verweisen. Zeitliche Einschränkungen des Baubetriebes sind wegen des knappen, vorgesehenen Zeitablaufes nicht möglich. Mit den energetischen Sanierungsmaßnahmen im Erdgeschoss des OGS-Gebäudes soll in den Osterferien begonnen werden. Die Arbeiten sind submittiert und werden vom Architekten geprüft. Ein Vergabevorschlag erfolgt kurzfristig. Die Planabläufe und Pläne werden in der Sitzung durch das Architekturbüro Bolten dargelegt und können erörtert werden. Beschlußvorlage 23/2011 Seite 2