Daten
Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
08.06.2011
Erstellt
27.05.11, 20:30
Aktualisiert
27.05.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
30/2011
Datum
-------------------------
03.05.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
08.06.2011
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Antrag auf Beseitigung eines Parkplatzes am Forsthof 40;
Beschlussentwurf:
Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.
Begründung:
Die Antragsteller haben sich mit ihrem Schreiben vom 08.04.2011 (s. Anlage) bezüglich der
Beseitigung eines Parkplatzes an den Rat der Gemeinde Inden gewandt. Gem. § 6 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Gemeinde Inden ist der Hauptausschuss zuständig.
Zu dem vorliegenden Antrag wird wie folgt ergänzend Stellung genommen:
Bei der Straße Am Forsthof handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Entsprechend
§ 42 Straßenverkehrsordnung ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der dafür
gekennzeichneten Bereichen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und
Entladen. Einschränkungen in zeitlicher oder sonstiger Hinsicht für die Nutzung von
gekennzeichneten Parkflächen sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.
Im Jahr 2010 wurden von den jeweiligen Anliegern Anträge auf die Schaffung zusätzlicher
Parkplätze bzw. die Beibehaltung der vorhandenen Parkplätze gestellt. Das Straßenverkehrsamt,
welches für solche Entscheidungen zuständig ist, hat eine Erhöhung der Stellplatzanzahl abgelehnt.
Der vorhandene Parkraum wurde als ausreichend angesehen. Dieser Auffassung schließt sich die
Verwaltung an. Gleichzeitig sollte jedoch auch keine Reduzierung der Parkplätze erfolgen. Aus
Sicht der Verwaltung sollte der Antrag abgelehnt werden.