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Vorlage (Verpflichtung und Einführung der Ratsmitglieder)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Vorlage (Verpflichtung und Einführung der Ratsmitglieder)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 01/2 10 24 01 12.06.2014 173/2014 Betreff Verpflichtung und Einführung der Ratsmitglieder Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Bürgermeister Dieter Freytag führt die Ratsmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Erläuterungen: Die Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister ist in § 67 Abs. 3 GO NW vorgeschrieben. Die Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vorgenommen werden, dass die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14