Daten
Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
01/2
10 24 01
12.06.2014
173/2014
Betreff
Verpflichtung und Einführung der Ratsmitglieder
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Bürgermeister Dieter Freytag führt die Ratsmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Erläuterungen:
Die Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister ist in § 67
Abs. 3 GO NW vorgeschrieben. Die Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise
vorgenommen werden, dass die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14