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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,4 kB
Datum
14.07.2011
Erstellt
27.05.11, 20:30
Aktualisiert
27.05.11, 20:30
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 43/2011 Datum Kämmerei 26.05.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 08.06.2011 Rat 14.07.2011 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO NRW Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Übersicht der Ermächtigungsübertragungen für konsumtive bzw. investive Aufwendungen und Auszahlungen sowie Einzahlungen gem. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW zur Kenntnis. Begründung: Gemäß den Vorschriften des § 22 GemHVO NRW können Haushaltsmittel für Aufwendungen und Auszahlungen sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden (Hier handelt es sich um einen ähnlichen Vorgang wie bei der „Restebildung“.). Dabei bleiben Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres und Aufwendungen und Auszahlungen für Investitionen bis zur letzten Zahlung für ihren Zweck – längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann – verfügbar. Im Absatz 4 ist geregelt, dass dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen ist. Die Übertragungen sind im Jahresabschluss im Plan-/Ist-Vergleich der Ergebnis- und Finanzrechnung gesondert anzugeben. In der beigefügten Übersicht sind diejenigen Produktsachkonten zu entnehmen, bei denen eine Ermächtigungsübertragung erfolgt. Als Folge der Ermächtigungsübertragungen wird der Haushalt 2011 wie folgt belastet: a) bei den konsumtiven Aufwendungen b) bei den konsumtiven Auszahlungen = = 570.002,68 € 1.415.606,60 € c) bei den investiven Auszahlungen = 2.217.219,06 €. Da neben den konsumtiven Auszahlungen auch konsumtive Einzahlungsermächtigungen in Höhe von 270.349 € übertragen werden, verbleibt letztlich noch ein nicht gedeckter Restbetrag in Höhe von 1.145.257,60 €. Bei den konsumtiven Aufwendungen stehen konsumtive Erträge in Höhe von 270.349 € entgegen. Somit verbleibt hier ein nicht gedeckter Restbetrag in Höhe von 299.653,68 €. Den investiven Auszahlungen stehen investive Einzahlungen in Höhe von 1.263.083,13 € entgegen. Somit verbleibt ein nicht gedeckter Restbetrag in Höhe von 659.886,06 €. Beschlußvorlage 43/2011 Seite 2