Daten
Kommune
Inden
Größe
9,4 kB
Datum
14.07.2011
Erstellt
27.05.11, 20:30
Aktualisiert
27.05.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
43/2011
Datum
Kämmerei
26.05.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
08.06.2011
Rat
14.07.2011
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Übersicht der Ermächtigungsübertragungen für
konsumtive bzw. investive Aufwendungen und Auszahlungen sowie Einzahlungen gem. § 22 Abs.
4 GemHVO NRW zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß den Vorschriften des § 22 GemHVO NRW können Haushaltsmittel für Aufwendungen und
Auszahlungen sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich unter bestimmten
Voraussetzungen übertragen werden (Hier handelt es sich um einen ähnlichen Vorgang wie bei der
„Restebildung“.).
Dabei bleiben Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen bis zum Ende
des folgenden Haushaltsjahres und Aufwendungen und Auszahlungen für Investitionen bis zur
letzten Zahlung für ihren Zweck – längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in
dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden
kann – verfügbar.
Im Absatz 4 ist geregelt, dass dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der
Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen ist. Die
Übertragungen sind im Jahresabschluss im Plan-/Ist-Vergleich der Ergebnis- und Finanzrechnung
gesondert anzugeben.
In der beigefügten Übersicht sind diejenigen Produktsachkonten zu entnehmen, bei denen eine
Ermächtigungsübertragung erfolgt.
Als Folge der Ermächtigungsübertragungen wird der Haushalt 2011 wie folgt belastet:
a) bei den konsumtiven Aufwendungen
b) bei den konsumtiven Auszahlungen
=
=
570.002,68 €
1.415.606,60 €
c) bei den investiven Auszahlungen
=
2.217.219,06 €.
Da neben den konsumtiven Auszahlungen auch konsumtive Einzahlungsermächtigungen in Höhe
von 270.349 € übertragen werden, verbleibt letztlich noch ein nicht gedeckter Restbetrag in Höhe
von 1.145.257,60 €.
Bei den konsumtiven Aufwendungen stehen konsumtive Erträge in Höhe von 270.349 € entgegen.
Somit verbleibt hier ein nicht gedeckter Restbetrag in Höhe von 299.653,68 €.
Den investiven Auszahlungen stehen investive Einzahlungen in Höhe von 1.263.083,13 € entgegen.
Somit verbleibt ein nicht gedeckter Restbetrag in Höhe von 659.886,06 €.
Beschlußvorlage 43/2011
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