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Beschlussvorlage (Ernennung von kommissarischen stellv. Wehrführern)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,8 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
27.05.11, 20:30
Aktualisiert
27.05.11, 20:30
Beschlussvorlage (Ernennung von kommissarischen stellv. Wehrführern)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 40/2011 Datum Ordnungsamt 26.05.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 08.06.2011 Rat 21.06.2011 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Ernennung von kommissarischen stellv. Wehrführern Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt, Herrn Dr. Wilhelm Schwieren und Herrn Ingo Stammwitz zu kommissarischen stellvertretenden Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehr Inden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit ab dem 01.07.2011 für die Dauer von 2 Jahren zu ernennen. Begründung: Die beiden derzeitigen stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Inden, die Gemeindebrandinspektoren Rudi Pfennings und Günter Bausch scheiden mit Ablauf des 30.06.2011 aus Altersgründen/gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Dienst aus. Beide Funktionen sind neu zu besetzen. Der stellvertretende Kreisbrandmeister Hans-Peter Herkenrath hat am 12.04.2011 die gem. § 11 Abs. 2 FSHG vorgeschriebene Anhörung der Mitglieder der aktiven Wehr durchgeführt. Die Anwesenden haben einstimmig vorgeschlagen, Herrn Dr. Wilhelm Schwieren und Herrn Ingo Stammwitz zu stellvertretenden Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehr Inden zu ernennen. Da Beide jedoch die erforderlichen Laufbahnlehrgänge nach der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der derzeit gültigen Fassung am Institut der Feuerwehr in Münster noch nicht absolviert haben, ist zur Zeit lediglich jeweils eine kommissarische stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Inden für die Dauer von 2 Jahren möglich. Die Herren Schwieren und Stammwitz sind bereits für die erforderlichen Lehrgänge am Institut der Feuerwehr Münster angemeldet. Die Stellungnahme des stellvertretenden Kreisbrandmeisters vom 13.04.2011 ist als Anlage beigefügt. Da bis zum Ausscheiden der stellvertretenden Wehrführer eine Ratssitzung nicht mehr stattfindet, erfolgt die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit im Hauptausschuss, welche durch den Rat nachträglich bestätigt werden muss.