Daten
Kommune
Inden
Größe
7,8 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
27.05.11, 20:30
Aktualisiert
27.05.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
40/2011
Datum
Ordnungsamt
26.05.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
08.06.2011
Rat
21.06.2011
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Ernennung von kommissarischen stellv. Wehrführern
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt, Herrn Dr. Wilhelm Schwieren und Herrn Ingo Stammwitz zu
kommissarischen stellvertretenden Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehr Inden unter Berufung
in das Beamtenverhältnis auf Zeit ab dem 01.07.2011 für die Dauer von 2 Jahren zu ernennen.
Begründung:
Die beiden derzeitigen stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Inden, die
Gemeindebrandinspektoren Rudi Pfennings und Günter Bausch scheiden mit Ablauf des
30.06.2011 aus Altersgründen/gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Dienst aus. Beide
Funktionen sind neu zu besetzen.
Der stellvertretende Kreisbrandmeister Hans-Peter Herkenrath hat am 12.04.2011 die gem. § 11
Abs. 2 FSHG vorgeschriebene Anhörung der Mitglieder der aktiven Wehr durchgeführt.
Die Anwesenden haben einstimmig vorgeschlagen, Herrn Dr. Wilhelm Schwieren und Herrn Ingo
Stammwitz zu stellvertretenden Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehr Inden zu ernennen.
Da Beide jedoch die erforderlichen Laufbahnlehrgänge nach der Verordnung über die Laufbahn der
ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der derzeit gültigen Fassung am Institut
der Feuerwehr in Münster noch nicht absolviert haben, ist zur Zeit lediglich jeweils eine
kommissarische stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Inden für die Dauer von 2
Jahren möglich. Die Herren Schwieren und Stammwitz sind bereits für die erforderlichen
Lehrgänge am Institut der Feuerwehr Münster angemeldet.
Die Stellungnahme des stellvertretenden Kreisbrandmeisters vom 13.04.2011 ist als Anlage
beigefügt.
Da bis zum Ausscheiden der stellvertretenden Wehrführer eine Ratssitzung nicht mehr stattfindet,
erfolgt die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit im Hauptausschuss, welche durch den Rat
nachträglich bestätigt werden muss.