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Beschlussvorlage (Antrag gemäß § 24 GO - Sicherung der Gleisanlagen zwischen Am Kleekamp und Parkplatz Steinstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
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Vorlage Nr.: 222/2012 Erstellt am: 03.08.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 11.09.2012 Betreff Antrag gemäß § 24 GO - Sicherung der Gleisanlagen zwischen Am Kleekamp und Parkplatz Steinstraße Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 222/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den anliegenden Bürgerantrag vom 19.06.2012 zur Sicherung der Bahngleise vor unbefugtem Betreten abzuweisen. Erläuterungen Bereits am 15.05.2001 haben die SPD-Fraktion und Bündnis 90 / Die Grünen den gleichen Antrag gestellt. Dieser wurde am 21.11.2001 im Bau- und Verkehrsausschuss beraten (Vl. 897, TOP 2). Nach Einholung einer Stellungnahme der DB AG wurde dem Bau- und Verkehrsausschuss am 24.04.2002 mitgeteilt, dass es keine Verpflichtung für die DB AG gibt, Zäune an den Gleisanlagen zu errichten bzw. zu unterhalten. Eine Rundverfügung des Eisenbahnbundesamtes vom 19.09.2000 war beigefügt und wies ausdrücklich darauf hin. Die DB AG wurde aufgrund des aktuellen Bürgerantrages und des anliegenden Schreibens der Fraktion des Bürgervereins vom 28.06.2012 nochmals um Stellungnahme gebeten. Die neue Stellungnahme vom 26.07.2012 ist in der Anlage beigefügt. Da nach wie vor keine Verpflichtung der DB AG besteht, die Gleisanlagen einzuzäunen und die Stadt Pulheim weder verpflichtet ist noch finanziell in der Lage wäre, eine solche Aufgabe freiwillig zu übernehmen, schlägt die Verwaltung vor, den Bürgerantrag abzuweisen.