Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
222/2012
Erstellt am:
03.08.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
11.09.2012
Betreff
Antrag gemäß § 24 GO - Sicherung der Gleisanlagen zwischen Am Kleekamp und Parkplatz Steinstraße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 222/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den anliegenden Bürgerantrag vom 19.06.2012 zur Sicherung der Bahngleise vor unbefugtem Betreten abzuweisen.
Erläuterungen
Bereits am 15.05.2001 haben die SPD-Fraktion und Bündnis 90 / Die Grünen den gleichen Antrag gestellt. Dieser wurde
am 21.11.2001 im Bau- und Verkehrsausschuss beraten (Vl. 897, TOP 2). Nach Einholung einer Stellungnahme der DB
AG wurde dem Bau- und Verkehrsausschuss am 24.04.2002 mitgeteilt, dass es keine Verpflichtung für die DB AG gibt,
Zäune an den Gleisanlagen zu errichten bzw. zu unterhalten. Eine Rundverfügung des Eisenbahnbundesamtes vom
19.09.2000 war beigefügt und wies ausdrücklich darauf hin.
Die DB AG wurde aufgrund des aktuellen Bürgerantrages und des anliegenden Schreibens der Fraktion des Bürgervereins vom 28.06.2012 nochmals um Stellungnahme gebeten. Die neue Stellungnahme vom 26.07.2012 ist in der Anlage
beigefügt.
Da nach wie vor keine Verpflichtung der DB AG besteht, die Gleisanlagen einzuzäunen und die Stadt Pulheim weder
verpflichtet ist noch finanziell in der Lage wäre, eine solche Aufgabe freiwillig zu übernehmen, schlägt die Verwaltung
vor, den Bürgerantrag abzuweisen.