Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
05.09.12, 19:15
Aktualisiert
05.09.12, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
266/2012
Erstellt am:
17.08.2012
Aktenzeichen:
II/40/410
Verfasser/in:
Cornelia Schöll
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
10
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
11.09.2012
X
25.09.2012
Betreff
Anpassung der Entgelte für die Nutzung des Kultur- und Medienzentrums
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
1.
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt, die in der Anlage dargestellte Anpassung der Entgelte (Anlage 1) für
die Nutzung des Kultur- und Medienzentrums sowie der Entgeltrichtlinien vorzunehmen
Vorlage Nr.: 266/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die letzte Erhöhung der Entgelte ist im Jahr 2006 erfolgt. Da seit diesem Zeitpunkt bis Ende 2011 die Teuerungsrate
(Inflationsrate) gemäß statistischem Bundesamt um einen Wert in Höhe von 10,25 % gestiegen ist, erscheint eine Anpassung der Entgelte um 10% vertretbar. Hierdurch können die Kostensteigerungen teilweise aufgefangen werden.
Die einzelnen Beträge werden jeweils auf 10,00 € auf- bzw. abgerundet; bei Beträgen unter 50,00 € auf jeweils 5,00 €
auf- bzw. abgerundet. Bei geringfügigen Beträgen für kleinere Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstände (z. B. Flipchart,
Stellwände, Tischdecken) erfolgt die Anpassung entsprechend dem ungefähren Satz der Teuerungsrate. Diese Beträge
sind nicht auf runde 5,00 €- oder 10,00 €-Summen erhöht, da eine solche Anpassung unverhältnismäßig erscheint.
Aufgrund der weiter zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Energiesektor, behält sich die Verwaltung
vor, eine Anpassung der Entgelte jeweils im Zweijahres-Rhythmus vorzunehmen.
Die vorgeschlagenen Änderungen der Entgeltrichtlinien zu den Ziffern 11., 13. und 15 sind u. a. redaktioneller Art. Zum
Teil findet auch eine Angleichung an die Benutzer- und Gebührenordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und –anlagen, Ausstattungsgegenständen sowie die außersportliche Nutzung von Turnhallen der Stadt Pulheim
vom 30.11.2010 statt. (s. Anlage 2)