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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 221/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
39 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
05.09.12, 19:15
Aktualisiert
05.09.12, 19:15
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 221/2012)

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Inhalt der Datei

Gerhards, David Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Gerhards, David Mittwoch, 22. August 2012 15:20 Herr Appel; 'Christine Bernt' Seibel, Friedhelm; Kynast, Roswitha Gespräch am 21.08.2012 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung 50124 Bergheim Stellungnahme der Stadt Pulheim vom 16.08.2012 gemäß § 18 KrWG / Unser Gespräch vom 21.08.2012 Sehr geehrter Herr Appel, sehr geehrte Frau Bernt, ergänzend zu meiner Stellungnahme vom 16.08.2012 teile ich Ihnen aufgrund unseres Abstimmungsgespräches am 21.08.2012 in Ihrem Haus mit, dass die Stadt Pulheim für gewerbliche und karitative Sammeltätigkeiten keine Sondernutzungserlaubnisse bezüglich der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen erteilen wird. M. E. ist es diesen Sammlern ohne Probleme möglich, eine Sacksammlung über Briefkasteneinwurf und Angabe des Sammeltermins durchzuführen (s. z. B. Rotes Kreuz). Eine unerwünschte Verteilung von Sammelkörben und eimern ist nicht erforderlich. Das gleiche gilt für die Signaltöne der Schrottsammler. Ich bitte diese darauf hin zu weisen, dass deren Dauerbeschallung der Wohngebiete in Pulheim zukünftig geahndet wird. Gemäß § 12 Abs. 1 der städtischen Abfallentsorgungssatzung sind Abfälle bzw. Sammelbehältnisse der öffentlichen Abfallentsorgung am Tag der Abfuhr bereit zu stellen und dürfen nicht tagelang die Bürgersteige und Straßen / Plätze blockieren. Dies gilt analog auch für gewerbliche und karitative Sammlungen. Eine abweichende ordnungsrechtliche Erlaubnis ist daher nicht möglich. Ich bitte darum, mir die von Ihnen erteilten Anzeigebestätigungen - gerne als Email - zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag David Gerhards _____________________________________ Stadt Pulheim . Der Bürgermeister Rathaus . Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim Amt für Stadtfinanzen - Abfallwirtschaft Tel. 02238-8080 Durchwahl 02238-808-371 Fax 02238-808-479 _____________________________________ 1