Daten
Kommune
Pulheim
Größe
39 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
05.09.12, 19:15
Aktualisiert
05.09.12, 19:15
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Gerhards, David
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Betreff:
Gerhards, David
Mittwoch, 22. August 2012 15:20
Herr Appel; 'Christine Bernt'
Seibel, Friedhelm; Kynast, Roswitha
Gespräch am 21.08.2012
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
50124 Bergheim
Stellungnahme der Stadt Pulheim vom 16.08.2012 gemäß § 18 KrWG / Unser Gespräch vom 21.08.2012
Sehr geehrter Herr Appel, sehr geehrte Frau Bernt,
ergänzend zu meiner Stellungnahme vom 16.08.2012 teile ich Ihnen aufgrund unseres Abstimmungsgespräches
am 21.08.2012 in Ihrem Haus mit, dass die Stadt Pulheim für gewerbliche und karitative Sammeltätigkeiten keine
Sondernutzungserlaubnisse bezüglich der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen erteilen wird. M. E. ist es
diesen Sammlern ohne Probleme möglich, eine Sacksammlung über Briefkasteneinwurf und Angabe des
Sammeltermins durchzuführen (s. z. B. Rotes Kreuz). Eine unerwünschte Verteilung von Sammelkörben und eimern ist nicht erforderlich. Das gleiche gilt für die Signaltöne der Schrottsammler. Ich bitte diese darauf hin zu
weisen, dass deren Dauerbeschallung der Wohngebiete in Pulheim zukünftig geahndet wird.
Gemäß § 12 Abs. 1 der städtischen Abfallentsorgungssatzung sind Abfälle bzw. Sammelbehältnisse der
öffentlichen Abfallentsorgung am Tag der Abfuhr bereit zu stellen und dürfen nicht tagelang die Bürgersteige und
Straßen / Plätze blockieren. Dies gilt analog auch für gewerbliche und karitative Sammlungen. Eine
abweichende ordnungsrechtliche Erlaubnis ist daher nicht möglich.
Ich bitte darum, mir die von Ihnen erteilten Anzeigebestätigungen - gerne als Email - zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
David Gerhards
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Stadt Pulheim . Der Bürgermeister
Rathaus . Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim
Amt für Stadtfinanzen - Abfallwirtschaft
Tel. 02238-8080
Durchwahl 02238-808-371
Fax 02238-808-479
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