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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 221/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
42 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
05.09.12, 19:15
Aktualisiert
05.09.12, 19:15
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 221/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 221/2012)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vor lage 221 /2012 9. Änderung vom ……… der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Pulheim vom 12.11.2002 Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I 2012, S. 212 ff.), des § 7 der Gewerbeabfall-Verordnung vom 19.06.2002 (BGBl. I 2002, S. 1938 ff., zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 23 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.02.2012, BGBl. I 2012, S. 257), der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 863, ber. 975), sowie des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I, S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I 2009, S. 2353) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung vom .......... folgende 9. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Pulheim vom 12.11.2002 beschlossen: § 1 - Änderungen und Ergänzungen (- unterstrichen -) § 1 - § 2 § 3 - § 4 - § 6 - § 7 - Aufgaben und Ziele Absatz 2 Nr. 2: … Abfällen (§ 46 KrWG). Absatz 5: … bedienen (§ 22 KrWG). Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Pulheim Absatz 2 Nr. 2: … ausgeschlossen (§ 3 Abs. 7 KrWG). Ausgeschlossene und zugelassene Abfälle Absatz 1 Satz 1: … gemäß § 20 Absatz 2 KrWG mit Zustimmung … Nr. 1: … nach § 25 KrWG einer … mitwirkt (§ 20 Abs. 2 Satz 1 KrWG, … Nr. 2: … gewährleistet ist (§ 20 Abs. 2 Satz 2 KrWG) Absatz 2: … vorliegen (§ 20 Abs. 2 Satz 3 KrWG). Absatz 3: … worden sind (s. a. § 72 Abs. 1 KrWG). Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen und Elektrokleingeräten / Samstagsannahme Absatz 1 Satz 1: … (gefährliche Abfälle i. S. d. § 3 Abs. 5 KrWG i. V. m. § 48 KrWG sowie der AbfallVerzeichnis-Verordnung) werden … Absatz 2: … Abfälle im Sinne des § 3 Abs. 5 KrWG i. V. m. § 48 KRWG sowie der Abfall-VerzeichnisVerordnung dürfen …. Anschluss- und Benutzungszwang Absatz 1 Satz 3: … sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG … Absatz 2 Satz 1: … 2. Halbsatz KrWG … Absatz 4: … nach § 28 Abs. 2 KrWG … Ausnahmen vom Benutzungszwang 2. Spiegelstrich: … (§ 72 Abs. 1 KrWG); 3. Spiegelstrich: … nach § 25 KrWG unterliegen … mitwirkt (§ 17Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KrWG); 4. Spiegelstrich: … nach § 23 KrWG freiwillig … nach § 26 Abs. 4 oder Abs. 6 KrWG erteilt worden ist (§ § 8 - § 12 - § 18 - § 20 - § 24 - 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KrWG); 5. Spiegelstrich: … Abfälle zur Verwertung, die … des § 3 Abs. 5 KrWG sind, durch eine nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 , § 18 KrWG zulässige gemeinnützige … werden. 6. Spiegelstrich: … des § 3 Abs. 5 KrWG sind, durch eine nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 und § 18 KrWG zulässige gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang / Eigenkompostierung Absatz 1 Satz 1: … im Sinne des § 7 Abs. 3 KrWG auf diesem Grundstück selbst … Absatz 1 Satz 2: … gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz KrWG besteht … Absatz 2 Satz 2: … gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz KrWG besteht. Standplatz und Transportweg für Abfallgefäße und sonstige Abfälle Absatz 5: Abfälle, die im Rahmen einer gemäß § 18 KrWG angezeigten Sammlung einer Verwertung zugeführt werden sollen, sind dem Sammler persönlich zu überreichen bzw. am vorgegebenen Abholtag gemäß den Regelungen im Absatz 1 zur Abholung bereit zu stellen. Auskunftspflicht, Betretungsrecht Absatz 2: Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen überlassungspflichtige Abfälle anfallen, sind nach § 19 Abs. 1 Satz 1 KrWG verpflichtet, das Aufstellen von Abfallgefäßen auf ihrem Grundstück sowie das Betreten des Grundstücks zum Zweck des Einsammelns und zur Überwachung des Getrennthaltens und der Verwertung von Abfällen zu dulden. Den Beauftragten … befolgt werden, im Rahmen des § 19 Abs. 1 KrWG ungehinderter … Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Pulheim / Anfall der Abfälle Absatz 1: … Grundstück bzw. der gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 festgelegte Sammelplatz mit … Absatz 2: … des Abfallbegriffs gemäß § 3 Abs. 1 KrWG erstmals … Ordnungswidrigkeiten Absatz 1, Buchstabe b): überlassungspflichtige Abfälle nicht überlässt oder Abfälle unter Verstoß gegen § 12 Abs. 1 und Abs. 5 nicht ordnungsgemäß bereitstellt, Absatz 1, Buchstabe f): … des Abfalls sowie der Personenzahl … Absatz 1, Buchstabe m): - Auskünfte gemäß § 18 Abs. 1 verweigert, - den Zutritt gemäß § 18 Abs. 2 verhindert, - Anordnungen gemäß § 18 Abs. 3 nicht befolgt, - gemäß § 18 Abs. 5 zugestellte Abfallgefäße nicht nutzt bzw. die Herausgabe der bisher genutzten Abfallgefäße verweigert. § 2 - Inkrafttreten Diese 9. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Pulheim vom 12.11.2002 tritt zum 15.10.2012 in Kraft.