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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und -plan für das Jahr 2011 sowie Haushaltssicherungskonzept 2011 - 2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
14.07.2011
Erstellt
11.03.11, 20:30
Aktualisiert
27.06.11, 20:30
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und -plan für das Jahr 2011 sowie Haushaltssicherungskonzept 2011 - 2016) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und -plan für das Jahr 2011 sowie Haushaltssicherungskonzept 2011 - 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 13/2011 Datum Kämmerei 02.03.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 23.03.2011 Bauausschuss 14.04.2011 Schulausschuss 04.05.2011 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 25.05.2011 Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 26.05.2011 Hauptausschuss 08.06.2011 Hauptausschuss 06.07.2011 Rat 14.07.2011 Betrifft: Haushaltssatzung und -plan für das Jahr 2011 sowie Haushaltssicherungskonzept 2011 - 2016 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzplan) der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Stellenplan sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 – 2016. Begründung: Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes (Ergebnis. und Finanzplan) der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Stellenplan sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 – 2016 sind von mir aufgestellt und festgestellt worden. Gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW bringe ich die v.g. Entwürfe hiermit ein. Da die Ausführungen der Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung 2010 und Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2015 des Landrates des Kreises Düren – Kommunalaufsicht – auch für die anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2011 von grundsätzlicher Bedeutung sind, füge ich diese Verfügung der Vorlage bei. Zusatz für die Sitzung des Hauptausschusses am 06.07.2011: Als Anlage ist die Aufstellung über die Änderungsvorschläge ebenso, wie eine Aufstellung über die Entwicklung des Eigenkapitals beigefügt. Die Aufstellung über die Entwicklung des Eigenkapitals berücksichtigt die Auswirkungen aus der Änderungsliste ebenso, wie das Ist-Ergebnis des Jahresabschlusses 2010. Der § 76 der GO NRW ist geändert worden. Die Änderung ist am 04.06.2011 in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt dieser Änderung ist die Einführung eines Zeitraumes von 10 Jahren (statt wie bisher 4 Jahre), in denen ein Haushaltsausgleich nachgewiesen werden soll. Die Konsequenzen, die sich hieraus ergeben, sollen in einem Anwendungserlass geregelt werden. Dieser liegt noch nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in den Fällen, in denen ein Haushaltsausgleich nicht dargestellt werden kann, mit einer restriktiven Anwendung des § 82 GO NRW zu rechnen ist. Dies würde den Handlungsspielraum der Gemeinde weiterhin drastisch einengen, da Erleichterungen für HSK-Kommunen damit entfallen. Ob und inwieweit sich bei der Ausschöpfung des 10jährigen Zeitraumes Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen bei der Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung ergeben, ist derzeit nicht sicher zu beurteilen. Festzustellen ist auf jeden Fall, dass Orientierungsdaten o.ä. fehlen. Auf der Grundlage der jetzigen Daten und einer unveränderten Fortschreibung in die Zukunft lässt sich jedoch unschwer feststellen, dass sich an dem derzeitig bekannten strukturellen Defizit der Gemeinde von jährlich 3 – 3,5 Mio. € nichts ändern wird. Eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes um weitere 5 Jahre ist insoweit erfolglos. Eine Perspektive für die Gemeinde unter dem Gesichtspunkt eines darzustellenden Haushaltsausgleiches kann sich nur dann ergeben, wenn auch positive Faktoren wie Erhöhung Gewerbesteuer, Erhöhung Schlüsselzuweisungen, Senkung der Kreisumlage mit berücksichtigt werden können. Daneben müssen selbstverständlich auch haushaltsentlastende Wirkungen bei den freiwilligen Ausgaben sowie den Sach- und Personalausgaben dargestellt werden können. Soweit sich bis zur Ratssitzung im Juli keine anderen Erkenntnisse ergeben, werde ich vorschlagen, auf eine detaillierte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu verzichten und lediglich die bekannten Werte fortzuführen. Beschlußvorlage 13/2011 Seite 2