Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
14.07.2011
Erstellt
11.03.11, 20:30
Aktualisiert
27.06.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
13/2011
Datum
Kämmerei
02.03.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
23.03.2011
Bauausschuss
14.04.2011
Schulausschuss
04.05.2011
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 25.05.2011
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
26.05.2011
Hauptausschuss
08.06.2011
Hauptausschuss
06.07.2011
Rat
14.07.2011
Betrifft:
Haushaltssatzung und -plan für das Jahr 2011 sowie Haushaltssicherungskonzept 2011 - 2016
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzplan) der
Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Stellenplan sowie das
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 – 2016.
Begründung:
Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes (Ergebnis. und Finanzplan) der
Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Stellenplan sowie das
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 – 2016 sind von mir aufgestellt und festgestellt
worden.
Gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW bringe ich die v.g. Entwürfe hiermit ein.
Da die Ausführungen der Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung 2010 und Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2015 des Landrates des Kreises Düren – Kommunalaufsicht – auch für die
anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2011 von grundsätzlicher Bedeutung sind, füge ich
diese Verfügung der Vorlage bei.
Zusatz für die Sitzung des Hauptausschusses am 06.07.2011:
Als Anlage ist die Aufstellung über die Änderungsvorschläge ebenso, wie eine Aufstellung über
die Entwicklung des Eigenkapitals beigefügt. Die Aufstellung über die Entwicklung des
Eigenkapitals berücksichtigt die Auswirkungen aus der Änderungsliste ebenso, wie das Ist-Ergebnis
des Jahresabschlusses 2010.
Der § 76 der GO NRW ist geändert worden. Die Änderung ist am 04.06.2011 in Kraft getreten.
Wesentlicher Inhalt dieser Änderung ist die Einführung eines Zeitraumes von 10 Jahren (statt wie
bisher 4 Jahre), in denen ein Haushaltsausgleich nachgewiesen werden soll. Die Konsequenzen, die
sich hieraus ergeben, sollen in einem Anwendungserlass geregelt werden. Dieser liegt noch nicht
vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in den Fällen, in denen ein Haushaltsausgleich nicht
dargestellt werden kann, mit einer restriktiven Anwendung des § 82 GO NRW zu rechnen ist. Dies
würde den Handlungsspielraum der Gemeinde weiterhin drastisch einengen, da Erleichterungen für
HSK-Kommunen damit entfallen.
Ob und inwieweit sich bei der Ausschöpfung des 10jährigen Zeitraumes Gestaltungsmöglichkeiten
für die Kommunen bei der Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung ergeben, ist derzeit nicht
sicher zu beurteilen. Festzustellen ist auf jeden Fall, dass Orientierungsdaten o.ä. fehlen. Auf der
Grundlage der jetzigen Daten und einer unveränderten Fortschreibung in die Zukunft lässt sich
jedoch unschwer feststellen, dass sich an dem derzeitig bekannten strukturellen Defizit der
Gemeinde von jährlich 3 – 3,5 Mio. € nichts ändern wird. Eine Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes um weitere 5 Jahre ist insoweit erfolglos. Eine Perspektive für die
Gemeinde unter dem Gesichtspunkt eines darzustellenden Haushaltsausgleiches kann sich nur dann
ergeben, wenn auch positive Faktoren wie Erhöhung Gewerbesteuer, Erhöhung
Schlüsselzuweisungen, Senkung der Kreisumlage mit berücksichtigt werden können. Daneben
müssen selbstverständlich auch haushaltsentlastende Wirkungen bei den freiwilligen Ausgaben
sowie den Sach- und Personalausgaben dargestellt werden können.
Soweit sich bis zur Ratssitzung im Juli keine anderen Erkenntnisse ergeben, werde ich vorschlagen,
auf eine detaillierte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu verzichten und lediglich
die bekannten Werte fortzuführen.
Beschlußvorlage 13/2011
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