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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 221/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
44 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
05.09.12, 19:15
Aktualisiert
05.09.12, 19:15
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 221/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 221/2012)

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Inhalt der Datei

Gerhards, David Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Gerhards, David Donnerstag, 16. August 2012 16:45 'Frau Bernt'; 'Herr Holtschneider' Herr Appel; Kynast, Roswitha; Seibel, Friedhelm Stellungnahme der Stadt Pulheim gemäß § 18 KrWG Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung 50124 Bergheim Ihre Schreiben vom 19.06., 03.07., 09.07., 03.08. und 10.08.2012 mit der Bitte um Stellungnahme der Stadt Pulheim gemäß § 18 KrWG zu Ihnen angezeigten karitativen / gewerblichen Abfallsammlungen von Altkleidern bzw. Altmetall / Schrott Sehr geehrte Frau Bernt, sehr geehrter Herr Holtschneider, zu Ihren Schreiben vom Juni/Juli ergeht vor Fristablauf am 20.08.2012 folgende Stellungnahme der Stadt Pulheim: Die Stadt Pulheim unterstützt die karitativen Organisationen, die bereits seit vielen Jahren Altkleider über Sammelcontainer im Stadtgebiet sammeln. Die entsprechenden Containerstandorte von DRK, Kolping und Maltesern habe ich Ihnen mit Email vom 25.06.2012 übersandt. Weitergehende Sammeltätigkeiten von Altkleidern sind m. E. zurzeit nicht erforderlich, da ausreichend Kapazitäten - zum Teil auch auf privaten Grundstücken durch andere Sammler - zur Verfügung stehen und bei Bedarf von Seiten der Stadt Pulheim im Benehmen mit den genannten karitativen Organisationen angepasst werden können. Viele Bürger beklagen bei der Stadtverwaltung, dass Ihnen unerwünschte Sammelkörbe oder -eimer von Sammlern vor die Tür gestellt werden, die oftmals mehrere Tage dort verbleiben, bis diese wieder eingesammelt werden. Abgesehen von der Störung des Straßenbildes stellen diese oft Hindernisse auf begrenzten Verkehrsflächen dar, denen ausgewichen werden muss und die Stolperfallen sein können. Daher lehnt die Stadt Pulheim solche Sammelsysteme ab. Die häufigen Sammeltouren durch Altmetall-Sammler (Schrottsammler) stellen inzwischen eine Lärmbelästigung dar. Diese lassen ihre Melodien in Dauerschleife laufen und nehmen keine Rücksicht auf die Nerven der Anwohner. Wenn solche Sammler auf der Grundlage des KrWG zugelassen werden müssen, sollten sie von Ihnen die Auflage erhalten, die Sammlungen ohne Dauertonsignale durchzuführen. Es gibt Möglichkeiten ohne Lärmentwicklung, um auf eine Sammlung aufmerksam zu machen. Generell stellt sich die Frage, wie viele Sammler auf der neuen gesetzlichen Grundlage zugelassen werden sollen. Hierzu definiert § 17 Abs. 3 KrWG Grenzen, z. B. Gefährdung der Gebührenstabilität. Hierzu übersende ich Ihnen anliegend die Stellungnahme der Fa. Remondis an die Stadt Pulheim bezüglich weiterer Sammlungen zur internen Verwendung. Ich bitte zu prüfen, wie eine Begrenzung der nicht-kommunalen Sammlungen erreicht werden kann, da weitere Sammlungsanzeigen in nächster Zeit zu erwarten sind. Abgesehen von denkbaren vertraglichen Mindermengen bei der Beseitigung / Verwertung zu Lasten des Rhein-Erft-Kreis und in der Folge zu Lasten der Kommunen / 1 Bürgerschaft sollten auch zusätzliche (Lärm-)Belästigungen der Bürgerschaft möglichst vermieden werden. Aufgrund der Urlaubszeit und der ersten regulären Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss am 11.09.2012 sowie des Rates am 25.09.2012 nach der Sommerpause behalte ich mir vor, zu Ihren Schreiben vom 03. und 10.08.2012 - mit Fristablauf zur Stellungnahme am 03. bzw. 10.10.2012 - diese erste Stellungnahme gemäß § 18 KrWG zu ergänzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag David Gerhards _____________________________________ Stadt Pulheim . Der Bürgermeister Rathaus . Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim Amt für Stadtfinanzen - Abfallwirtschaft Tel. 02238-8080 Durchwahl 02238-808-371 Fax 02238-808-479 _____________________________________ 2