Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
308/2012
Erstellt am:
04.09.2012
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.09.2012
Betreff
Regionale 2010 - Nordpark Pulheim
Entwurfsplanung zur Gestaltung des Flurstücks 56
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 308/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der in der Anlage beigefügten Entwurfsplanung zu.
Erläuterungen
Der 1. Realisierungsabschnitt des Nordpark Pulheim ist mittlerweile umgesetzt worden, die Eröffnung fand am
02.06.2012 statt.
Im Januar war in nicht öffentlicher Sitzung (Vorlage 13/2012) berichtet worden, dass ein weiteres Grundstück zwischen
Nordpark und Bebauung erworben werden konnte. Damals war die Verwaltung beauftragt worden, das Büro bbzl mit der
Entwurfsplanung für diesen Bereich zu beauftragen.
Basierend auf den Wettbewerbsergebnissen hat das Büro bbzl jetzt die Entwurfsplanung erarbeitet und vorgelegt. Die
entsprechenden Pläne und Erläuterungen einschließlich der Kostenberechnung sind in den Anlagen 1 bis 4 beigefügt.
Das Konzept des 1. Realisierungsabschnittes wird aufgenommen und fortgesetzt. Das Flurstück 56 wird überwiegend
als Obstwiese bepflanzt bzw. es entstehen zusätzlich Blumenwiesen in Fortsetzung der bereits angelegten Flächen. Am
Schürgespfad sollen 5 zusätzliche Stellplätze gebaut werden. Der am Untersten Weg vorhandene Kinderspielplatz soll in
die Parkgestaltung eingebunden werden. Entlang der Grenzen zu den privaten Grundstücken sollen Abpflanzungen
entstehen, die die Privatsphäre der Angrenzer sicher stellen. Die dazu vorgesehenen Anpflanzungen werden mit allen
Angrenzern abgestimmt , so dass individuelle Wünsche nach dichterer oder weniger dichter Abpflanzung weitgehend
berücksichtigt werden können. Zusätzliche Aufenthaltsinseln werden auf diesem Grundstück nicht eingeplant, um eine
Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke durch Parkbesucher zu vermeiden. Der im 1. Realisierungsabschnitt bereits
vorhandene Platz am Untersten Weg wird etwas vergrößert.
Nach dem Beschluss über die Entwurfplanung wird die Verwaltung einen Änderungsantrag zum Förderantrag des 1.
Realisierungsabschnittes bei der Bezirksregierung einreichen, mit dem Ziel, dass auch die Gestaltung dieses Grundstücks in die Förderung einbezogen wird. Sofern der Fördergeber die Fördermittel zur Verfügung stellt, soll das Büro
bbzl die Ausführungsplanung erarbeiten. Diese wird dann zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Beteiligung der Anwohner und Anwohnerinnen soll im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung erfolgen,
wenn geklärt ist, ob die Maßnahme ebenfalls bezuschusst wird.