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Beschlussvorlage (2010 - Nordpark Pulheim Entwurfsplanung zur Gestaltung des Flurstücks 56)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Beschlussvorlage (2010 - Nordpark Pulheim
Entwurfsplanung zur Gestaltung des Flurstücks 56) Beschlussvorlage (2010 - Nordpark Pulheim
Entwurfsplanung zur Gestaltung des Flurstücks 56)

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Vorlage Nr.: 308/2012 Erstellt am: 04.09.2012 Aktenzeichen: IV/003 Verfasser/in: Frau Dr. Cassens-Sasse Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 19.09.2012 Betreff Regionale 2010 - Nordpark Pulheim Entwurfsplanung zur Gestaltung des Flurstücks 56 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 308/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der in der Anlage beigefügten Entwurfsplanung zu. Erläuterungen Der 1. Realisierungsabschnitt des Nordpark Pulheim ist mittlerweile umgesetzt worden, die Eröffnung fand am 02.06.2012 statt. Im Januar war in nicht öffentlicher Sitzung (Vorlage 13/2012) berichtet worden, dass ein weiteres Grundstück zwischen Nordpark und Bebauung erworben werden konnte. Damals war die Verwaltung beauftragt worden, das Büro bbzl mit der Entwurfsplanung für diesen Bereich zu beauftragen. Basierend auf den Wettbewerbsergebnissen hat das Büro bbzl jetzt die Entwurfsplanung erarbeitet und vorgelegt. Die entsprechenden Pläne und Erläuterungen einschließlich der Kostenberechnung sind in den Anlagen 1 bis 4 beigefügt. Das Konzept des 1. Realisierungsabschnittes wird aufgenommen und fortgesetzt. Das Flurstück 56 wird überwiegend als Obstwiese bepflanzt bzw. es entstehen zusätzlich Blumenwiesen in Fortsetzung der bereits angelegten Flächen. Am Schürgespfad sollen 5 zusätzliche Stellplätze gebaut werden. Der am Untersten Weg vorhandene Kinderspielplatz soll in die Parkgestaltung eingebunden werden. Entlang der Grenzen zu den privaten Grundstücken sollen Abpflanzungen entstehen, die die Privatsphäre der Angrenzer sicher stellen. Die dazu vorgesehenen Anpflanzungen werden mit allen Angrenzern abgestimmt , so dass individuelle Wünsche nach dichterer oder weniger dichter Abpflanzung weitgehend berücksichtigt werden können. Zusätzliche Aufenthaltsinseln werden auf diesem Grundstück nicht eingeplant, um eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke durch Parkbesucher zu vermeiden. Der im 1. Realisierungsabschnitt bereits vorhandene Platz am Untersten Weg wird etwas vergrößert. Nach dem Beschluss über die Entwurfplanung wird die Verwaltung einen Änderungsantrag zum Förderantrag des 1. Realisierungsabschnittes bei der Bezirksregierung einreichen, mit dem Ziel, dass auch die Gestaltung dieses Grundstücks in die Förderung einbezogen wird. Sofern der Fördergeber die Fördermittel zur Verfügung stellt, soll das Büro bbzl die Ausführungsplanung erarbeiten. Diese wird dann zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beteiligung der Anwohner und Anwohnerinnen soll im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung erfolgen, wenn geklärt ist, ob die Maßnahme ebenfalls bezuschusst wird.