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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Antrag auf Anhörung eines Vertreters einer Umweltorganisation im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerk Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) und der Stellungnahme der Stadt Pulheim im Verfahren)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
150 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
hier: Antrag auf Anhörung eines Vertreters einer Umweltorganisation im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerk Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) und der Stellungnahme der Stadt Pulheim im Verfahren) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
hier: Antrag auf Anhörung eines Vertreters einer Umweltorganisation im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerk Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) und der Stellungnahme der Stadt Pulheim im Verfahren)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 306/2012 Erstellt am: 04.09.2012 Aktenzeichen: IV/61- ri/wo Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 19.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2012 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Antrag auf Anhörung eines Vertreters einer Umweltorganisation im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerk Bergheim-Niederaußem, Stadt Bergheim (Planung Kraftwerk BoAplus) und der Stellungnahme der Stadt Pulheim im Verfahren Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 306/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss lehnt den als Anlage 1 beigefügten Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Aktionsbündnisses Stommelner Bürger Leben ohne Braunkohle (LOB) ab und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss dem Beschluss beizutreten. Erläuterungen Aufgrund der Beteiligung der Stadt Pulheim im Scopingverfahren zum Projekt BoAplus Niederaußem regte Fraktionsvorsitzender Roth (Bündnis 90 / Die Grünen) in der Ratssitzung vom 08.11.2011 an, einen Vertreter des Vorhabenträgers einzuladen, um nähere Informationen über das geplante Braunkohlekraftwerk zu erhalten. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung. Am 22.05.2012 kamen Vertreter von RWE der entspechenden Einladung nach und informierten in der Ratssitzung über das geplante BoAplus Niederaußem. Nun wird die Stadt erneut um Stellungnahme im förmlichen 5. Änderungsverfahren des Regionalplanes für diesen Kraftwerksneubau gebeten. Laut vorliegendem Bürgerantrag möge nun der Rat auch einen Vertreter einer Umweltorganisation einladen. Begründet wird dies mit einer größeren Ausgewogenheit, die die städtische Stellungnahme aufweisen könnte, nachdem auch andere Meinungen als die des Kraftwerksbetreibers gehört wurden. Die Umweltverbände bzw. das Aktionsbündnis haben im förmlichen Verfahren zur Änderung des Regionalplanes jedoch selbst die Möglichkeit, Stellungnahmen bei der Bezirksregierung in das Verfahren einzubringen. Die Beteiligung der Stadt Pulheim im Änderungsverfahren des Regionalplanes bezieht sich maßgeblich auf allgemein planerische Aspekte, die im Hause auch ohne Hilfestellung von Vorhabenträger oder Umweltverbänden ausschließlich auf Basis der vorgelegten Unterlagen geprüft werden. Die zum Beschluss vorgeschlagene Stellungnahme der Stadt Pulheim (siehe TOP 6 Vorlage Nr. 265/2012) geht dabei kritisch auf die dargelegten Planunterlagen (sämtlich als Anlagen beigefügt) ein und weist aus planungsrechtlich fachlicher Sicht auf erkannte Mängel hin. Die politische Frage, ob Braunkohle generell als Energieträger für die Stromerzeugung dienen sollte, wird dadurch nicht berührt und ist auch nicht Gegenstand des Verfahrens.