Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
305/2012
Erstellt am:
04.09.2012
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.09.2012
Betreff
Kastanien auf dem Friedhof in Stommeln
Gutachten zum Gesundheitszustand
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 305/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt das Gutachten zum Gesundheitszustand der Kastanien auf dem Friedhof in
Stommeln zur Kenntnis und stimmt der in den Erläuterungen dargestellten Vorgehensweise zu.
Erläuterungen
Bereits in den letzten zwei Jahren mussten zwei der alten Kastanien auf dem Friedhof in Stommeln gefällt werden, da
diese mit dem Bakterium Pseudomonas infiziert waren und abgestorben sind. Aufgrund eines Starkastausbruches an
einer weiteren Kastanie im Juli diesen Jahres sowie fortschreitenden Absterbeerscheinungen in den Kronen mehrerer
Kastanien auf dem Friedhof, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das einerseits den Gesundheitszustand der
Bäume zum Inhalt hatte und andererseits auch Aussagen zur Verkehrssicherheit der noch stehenden Kastanien treffen
sollte. Dieses Gutachten wurde Ende Juli erstellt und ist in der Anlage1 beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist ein Lageplan
(Anlage 2), um die betroffenen Bäume verorten zu können.
Ergebnis des Gutachtens ist, dass fast alle Kastanien mit dem Bakterium infiziert sind. Lediglich zwei Bäume (Baum 2
und 17) zeigen bisher keine Symptome. Die im Gutachten an zwei Bäumen empfohlenen Resistographenuntersuchungen wurden mittlerweile ebenfalls durchgeführt. Der Verdacht auf ausgedehnte Faulstellen bei den beiden untersuchten
Bäumen hat sich nicht erhärtet (s. Anlage 3).
Bei der Krankheit handelt es sich um ein aus Indien stammendes Bakterium (Pseudomonas syringae pv. aesculi), das
2002 zuerst in den Niederlanden aufgetreten ist und dort in manchen Gegenden dazu geführt hat, dass innerhalb kürzester Zeit 50 - 70% der Kastanien abgestorben sind. Seit 2007/2008 wird die Krankheit vermehrt auch in Deutschland,
England und Frankreich registriert. Bisher gibt es keine Kenntnis über die Infektionswege und die Art der Ausbreitung.
Außerdem ist keinerlei Behandlung möglich. Allein eine Optimierung der Standortverhältnisse kann möglicherweise die
Ausbreitung erschweren. Es werden sowohl junge als auch alte Bäume befallen. Bei der Krankheit handelt es sich um
eine Rindeninfektion. Das Kambium, die lebende Schicht des Baumes wird durch das Bakterium zerstört und führt so
letztendlich zu einem Absterben des Baumes. Bisher gibt es aufgrund von Untersuchungen keine Hinweise, dass das
Bakterium auch andere Baumarten befällt.
Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens fand ein weiterer Ortstermin mit den Gutachtern und der unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises statt, da die Kastanien als Naturdenkmal ausgewiesen sind. Das Fazit dieses Termins
wurde von den Gutachtern zusammengefasst und ist als Ergänzung zum Gutachten in Anlage 4 beigefügt.
Ergebnis dieses Termins ist die Empfehlung, die straßen- und gehwehnahen Bäume jetzt zu fällen, da diese bereits sehr
stark geschädigt sind und ohnehin kurzfristig absterben würden. Alle übrigen alten Kastanien sollen wie im Gutachten
dargestellt unterschiedlich stark geschnitten werden. Zum Teil muss die vorhandene Kronenverseilung ergänzt werden.
Allerdings ist zu befürchten, dass auch diese betroffenen Kastanien in absehbarer Zeit weitere Kronenteile verlieren oder
sogar ganz absterben. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass ein erhöhter Unterhaltungsaufwand entsteht, da die
Bäume in kurzen Abständen auf ihre Verkehrssicherheit hin kontrolliert und ggf. auch häufig Totholz entfernt werden
muss. Da es sich jedoch um außergewöhnliche Bäume handelt, wird vorgeschlagen, diesen Aufwand in Kauf zu nehmen.
Von den beiden nachgepflanzten Jungbäumen zeigt eine Kastanie (Baum 9) bereits sehr starke Befallssymptome, so
dass er zeitnah entfernt werden muss. Aber auch der 2. Jungbaum ist bereits infiziert. Insofern wird vorgeschlagen, auch
diesen Baum jetzt zu entfernen und an dieser Stelle eine einheitliche Ersatzpflanzung mit einer anderen Baumart durchzuführen.
Vorlage Nr.: 305/2012 . Seite 3 / 3
Die notwendige Ersatzpflanzung soll konkret noch zwischen Stadt und Kreis abgestimmt werden. Als Baumarten stehen
zur Zeit Eichen, Buchen und/oder Eschen zur Debatte. Es wird überlegt, nicht nur eine Baumart auszuwählen, damit bei
Auftreten von Krankheiten nicht der gesamte Baumbestand betroffen ist.
Da mit den Kastanien 14,15 und 16 alle Kastanien entlang der Zuwegung gefällt werden müssen, wird seitens der Verwaltung zur Zeit geprüft, ob es sinnvoll ist auch die im Anschluss an die Kastanie 16 vorhandenen Nadelbäume zu entfernen, so dass in diesem Bereich eine grundlegende Neugestaltung erfolgen kann. Dieser Vorschlag wurde von den
Gutachtern befürwortet. Neben der zu fällenden Kastanie 14 stehen zwei alte Linden. Da die Kronen der drei Bäume
intensiv zusammengewachsen sind, muss im Zuge der Fällung der Kastanie an den beiden Linden ein Kronenausgleichsschnitt erfolgen, da die Kronen sonst sehr einseitig ausgebildet und damit nicht verkehrssicher wären. Die beiden
Linden sollen jedoch auf jeden Fall erhalten werden. Da Linden sehr regenerationsfähig sind, wird erwartet, dass sich
die Kronen im Lauf der nächsten Jahre wieder gleichmäßig entwickeln.
Zur Durchführung der von den Gutachtern empfohlenen Maßnahmen hat die Verwaltung Vergleichsangebote von drei
Fachfirmen angefordert. Möglicherweise liegen diese bis zur Sitzung vor, so dass über die entstehenden Kosten informiert werden kann. Da es sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen handelt, müssen diese durchgeführt werden.