Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
15.06.11, 20:30
Aktualisiert
12.07.11, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
48/2011
Datum
-------------------------
06.06.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Rat
21.06.2011
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1.Änderungssatzung vom 21.06.2011 zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.
Dezember 2002
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift beigefügte 1. Änderungssatzung vom 21.06.2011
zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19. Dezember 2002.
Begründung:
Seit dem 01.01.2003 ist keine Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden erfolgt und
somit wurden auch keine Hundesteuersätze seit diesem Zeitpunkt geändert. Aus diesem Grunde
schlägt die Verwaltung vor, die Hundesteuersätze rückwirkend ab 01.01.2011 wie folgt neu
festzusetzen:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a)
b)
c)
d)
e)
nur ein Hund gehalten wird
zwei Hunde gehalten werden
drei oder mehr Hunde gehalten werden
ein gefährlicher Hund gehalten wird
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten
werden
72 Euro;
114 Euro je Hund;
156 Euro je Hund;
576 Euro;
720 Euro je Hund.
Die Höhe des Steuersatzes für einen gefährlichen Hund beträgt – wie bisher - das 8-fache bzw. für
zwei und mehr gefährliche Hunde das 10-fache des „normalen“ Hundesteuersatzes. Hierbei handelt
es sich um die durch die Rechtsprechung bestätigten höchstmöglichen Steuersätze.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Aufzählung derjenigen Hunderassen, die als gefährlich
angesehen werden, den §§ 3 und 10 des Landeshundegesetzes NRW angepasst und wie folgt
geändert werden:
Hunderassen und lfd. Nr. gemäß § 2 der
derzeit gültigen Hundesteuersatzung:
1. American Staffordshire Terrier
2. Pitbull Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
Hunderassen gemäß § 3 Landeshundegesetz
NRW:
1. American Staffordshire Terrier
2. Pitbull Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
5. Mastino Napoletano
6. Mastino Espanol
8. Dogo Argentino
9. Fila Brasileiro
13. Tosa Inu
7. Bordeaux Dogge
10. Römischer Kampfhund
11. Chinesischer Kampfhund
12. Bandog
Hunderassen gemäß § 10 Landeshundegesetz
NRW:
5. Mastino Napoletano
6. Mastino Espanol
7. Dogo Argentino
8. Fila Brasileiro
9. Tosa Inu
10. Alano
11. Americon Bulldog
12. Bullmastiff
13. Mastiff
14. Rottweiler
In der Hundesteuer-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sind die oben
aufgeführten Rassen enthalten. Lediglich die Hunderasse „Alano“ ist in dieser Liste nicht
aufgeführt.
Beschlußvorlage 48/2011
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