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Beschlussvorlage (1.Änderungssatzung vom 21.06.2011 zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19. Dezember 2002)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
15.06.11, 20:30
Aktualisiert
12.07.11, 20:35
Beschlussvorlage (1.Änderungssatzung vom 21.06.2011 zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19. Dezember 2002) Beschlussvorlage (1.Änderungssatzung vom 21.06.2011 zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19. Dezember 2002)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 48/2011 Datum ------------------------- 06.06.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Rat 21.06.2011 Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 1.Änderungssatzung vom 21.06.2011 zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19. Dezember 2002 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift beigefügte 1. Änderungssatzung vom 21.06.2011 zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19. Dezember 2002. Begründung: Seit dem 01.01.2003 ist keine Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden erfolgt und somit wurden auch keine Hundesteuersätze seit diesem Zeitpunkt geändert. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Hundesteuersätze rückwirkend ab 01.01.2011 wie folgt neu festzusetzen: Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) b) c) d) e) nur ein Hund gehalten wird zwei Hunde gehalten werden drei oder mehr Hunde gehalten werden ein gefährlicher Hund gehalten wird zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 72 Euro; 114 Euro je Hund; 156 Euro je Hund; 576 Euro; 720 Euro je Hund. Die Höhe des Steuersatzes für einen gefährlichen Hund beträgt – wie bisher - das 8-fache bzw. für zwei und mehr gefährliche Hunde das 10-fache des „normalen“ Hundesteuersatzes. Hierbei handelt es sich um die durch die Rechtsprechung bestätigten höchstmöglichen Steuersätze. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Aufzählung derjenigen Hunderassen, die als gefährlich angesehen werden, den §§ 3 und 10 des Landeshundegesetzes NRW angepasst und wie folgt geändert werden: Hunderassen und lfd. Nr. gemäß § 2 der derzeit gültigen Hundesteuersatzung: 1. American Staffordshire Terrier 2. Pitbull Terrier 3. Staffordshire Bullterrier 4. Bullterrier Hunderassen gemäß § 3 Landeshundegesetz NRW: 1. American Staffordshire Terrier 2. Pitbull Terrier 3. Staffordshire Bullterrier 4. Bullterrier 5. Mastino Napoletano 6. Mastino Espanol 8. Dogo Argentino 9. Fila Brasileiro 13. Tosa Inu 7. Bordeaux Dogge 10. Römischer Kampfhund 11. Chinesischer Kampfhund 12. Bandog Hunderassen gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW: 5. Mastino Napoletano 6. Mastino Espanol 7. Dogo Argentino 8. Fila Brasileiro 9. Tosa Inu 10. Alano 11. Americon Bulldog 12. Bullmastiff 13. Mastiff 14. Rottweiler In der Hundesteuer-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sind die oben aufgeführten Rassen enthalten. Lediglich die Hunderasse „Alano“ ist in dieser Liste nicht aufgeführt. Beschlußvorlage 48/2011 Seite 2