Daten
Kommune
Pulheim
Größe
154 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
298/2012
Erstellt am:
03.09.2012
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.09.2012
Betreff
Wohnbaulandkonzept 2020 - Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 20.Juni 2012
siehe Niederschrift UPA vom 20.06.2012, TOP 10.01, Vorlage 199/2012, Seite 22
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Strukturvorschlages für ein
Wohnbaulandkonzept der Stadt Pulheim.
Vorlage Nr.: 298/2012 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
Die SPD- Fraktion hat mit Schreiben vom 23.05.2012 den Antrag gestellt, den Punkt „Wohnbaulandkonzept 2020 im
Umwelt- und Planungsausschuss auf die Tagesordnung zu setzen und verbindet dies mit 6 Fragen (siehe Anlage 1).
Die Fragen sind allerdings nur zum Teil unmittelbar zu beantworten, einige Fragen erforderten bereits einen recht hohen
Aufwand, da systematisch das Stadtgebiet samt zugehörigem Planrecht analysiert werden müsste. Dieser Schritt würde
bereits zur Erhebung der Datengrundlagen im Rahmen einer Erarbeitung eines Konzeptes gehören.
Im Einzelnen wird auf die Fragen wie folgt eingegangen:
1. Wie viele Baugebiete sind in der Bauleitplanung enthalten, die Entwicklungspotentiale für die Bauleitplanung enthalten.?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da mutmaßlich sämtliche Bauleitpläne außerhalb der gewerblichen Flächen
in irgendeiner Form Potentiale für den Wohnungsbau beinhalten. Die Beantwortung der Frage mit Erfassung sämtlicher
Potenziale ohne jede Beschränkung bedürfte einer Analyse, die bei systematischer Erfassung aller Baugebiete selbst im
Rahmen einer Konzepterarbeitung nicht geleistet werden kann.
2. Bei wie vielen rechtskräftigen Bebauungsplänen ist mit der Erschließung begonnen worden bzw. ist die Erschließung
bereits abgeschlossen ?
Es ist davon auszugehen, dass bei nahezu allen Bebauungsplänen mit der Erschließung begonnen wurde bzw. diese
bereits genutzt wird. Fertig hergestellt ist die Erschließung jedoch oftmals erst nach Abschluss der wesentlichen Bautätigkeit, diese nicht vollständig hergestellten Erschließungsanlagen sind jedoch nicht systematisch gelistet. Ein Erkenntnisgewinn für die Baulandkonzeption ist daraus jedoch nicht ableitbar. In vielen Bebauungsplänen – gerade älteren
Datums – sind zudem Straßenverkehrsflächen oder Flächen mit Geh-Fahr und Leitungsrechten festgesetzt, die sich
bislang aufgrund privaten Grundbesitzes nicht realisieren ließen. Eine detaillierte Ermittlung erfordert ebenfalls einen
Analyseaufwand, der nicht vorab geleistet werden kann.
3. Bei wie vielen rechtskräftigen Bebauungsplänen ist mit der Erschließung noch nicht begonnen worden?
Es sind keine solchen Pläne bekannt; jedoch besteht an vielen Orten innerhalb der Pläne gerade innerhalb der Ortslagen Planrecht, das ggf. nur im Wege der Enteignung von Straßenverkehrsflächen oder durch sukzessiven freihändigen
Erwerb bzw. Ausübung von Vorkaufsrechten realisiert werden kann. Eine Bezifferung ist nicht möglich (siehe Antwort zu
2.).
4. Wie viele nicht rechtskräftige BPL (Bebauungspläne Erl. d. Verwaltung) sind im Verfahren?
Derzeit befinden sich 14 Bebauungspläne unterschiedlichen Umfanges und Zielrichtung aktiv im Verfahren, die möglichst sämtlich bis zum Jahresende abgeschlossen werden sollen. Weitere 2 Aufstellungsbeschlüsse befinden sich bereits auf den Tagesordnungen der beiden UPA-Termine im September. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit
weitere Verfahren eingeleitet, die aus vielfältigen Gründen faktisch eingestellt wurden, ohne dass bislang ein formeller
Beschluss vorläge. Diese Verfahren werden mittelfristig verwaltungsintern ermittelt und dem Ausschuss ggf. zur Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse vorgelegt.
5. Wie viele potentielle Baugebiete sind erfasst?
Eine systematische Erfassung liegt nicht vor. Grundsätzlich stellen die noch nicht ausgeschöpften Potenziale der im
Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) das Potenzial dar. Eine numerische Ermittlung gibt
allerdings ohne Bewertung der Flächen unter städtebaulichen Gesichtspunkten wenig sinnvollen Aufschluss, da auch
Vorlage Nr.: 298/2012 . Seite 3 / 3
Flächen einbezogen sind, die nicht geeignet sind. Andere ggf. sinnvolle Flächen sind dagegen nicht dargestellt, können
im Einzelfall jedoch im Zuge des Tausches durchaus ins Auge gefasst werden.
6. Wie viele neue Wohneinheiten könnten entstehen, wenn alle avisierten Baugebiete aus den einzelnen Kategorien
umgesetzt würden?
Die Beantwortung bedingte bereits die überwiegend erfolgte Erarbeitung eines Wohnbaulandkonzeptes und ist vorab
nicht möglich.
Unabhängig von den konkreten Fragen der SPD-Fraktion hat sich die Verwaltung zunächst mit dem Instrument auseinander gesetzt. Ein Wohnbaulandkonzept kann unterschiedliche Komponenten beinhalten bzw. besteht aus mehreren
Stufen. Im Folgenden ist ein möglicher Aufbau skizziert:
Die Grundlage stellt im ersten Schritt eine Erhebung und Darstellung des Wohnungsbestandes dar, in Bezug auf Menge,
Typisierung (Einfamilienhausbebauung, Geschosswohnungsbau etc.) und räumlicher Verteilung. Gleichzeitig sind Potenziale im Innen-und Außenbereich zu bilanzieren und räumlich darzustellen. Ein zweiter Schritt ist die Berücksichtigung von Prognosen und der Ableitung von Handlungsmöglichkeiten, an dieser Stelle könnte bereits ein erster politischer Beschluss zur allgemeinen Zielsetzung erforderlich sein. Der dritte Schritt wäre die Erarbeitung eines beschlussfähigen Konzeptes mit konkreten Zielen und Maßnahmen.
Die Erarbeitung eines entsprechenden Wohnbaulandkonzeptes erforderte eine Dezernats-übergreifende Zusammenarbeit und ggf. eine externe Unterstützung. Der erforderliche Aufwand und die einzusetzenden Ressourcen sind auch von
den im Konzept zu behandelnden Aspekten abhängig. Einzelne Bausteine eines solchen Konzeptes werden verwaltungsintern bereits erarbeitet, wie z.b. die Ermittlung und Bewertung von Nachverdichtungspotenzialen im Innenbereich.
Da dies ohne die Hinzunahme externer Büros zusätzlich zu den laufenden Projekten geschieht, werden die ersten Ergebnisse voraussichtlich im zweiten Quartal 2013 vorliegen.
Aufgrund der derzeitigen Auslastung sieht sich die Planungsverwaltung nicht in der Lage, kurzfristig ein vollständiges
Wohnbaulandkonzept intern zu erarbeiten. Ein erster Schritt könnte die Erarbeitung eines Strukturvorschlages für ein
Pulheimer Wohnbaulandkonzept sein, im Sinne einer Aufgabenstellung. Diese könnte möglichst in der Sitzung des UPA
im November vorgestellt werden, soweit die Verwaltung hierfür einen Arbeitsauftrag erhält. Dementsprechend schlägt
die Verwaltung vor, zunächst einen Vorschlag zur Struktur eines solchen Konzeptes zu erarbeiten und eine Einschätzung abzugeben, wie eine Bearbeitung erfolgen könnte.