Daten
Kommune
Inden
Größe
7,9 kB
Datum
20.10.2011
Erstellt
22.09.11, 20:30
Aktualisiert
22.09.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 60 10
Rainer Ortmann
22.08.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
05.10.2011
Rat
20.10.2011
TOP Ein Ja
Nein
61/2011
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gutachterkosten Interkommunale Zusammenarbeit bei den Bauhöfen der Gemeinden Inden und
Langerwehe
- Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 28.000 € für
ein Gutachten
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
gem. § 83 GO NRW in Höhe von 28.000 € bei der Kostenstelle 010111001 5431016 für ein
Gutachten eines interkommunalen Bauhofes der Kommunen Inden und Langerwehe zuzustimmen.
Die tatsächlichen Kosten betragen für die Gemeinde Inden jedoch nur 50 % dieser Summe, da die
Gemeinde Langerwehe sich mit diesem Anteil an den Kosten beteiligt.
Begründung:
In seiner Sitzung am 23.06.2010 hat der Rat den Bürgermeister beauftragt, sich ergebende weitere
Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Städten und Gemeinden aktiv zu
prüfen.
Ich darf hierzu auf die sehr umfassende Vorlage Nr. 41/2010 verweisen. Ebenso auf die
Auftaktveranstaltung am 25.05.2010 in der Bürgerhalle Inden/Altdorf.
Um diesen Prozess beginnen zu können, wurden vorsorglich 10.000 € in den Haushalt 2010
eingestellt.
In den weiteren Entscheidungsfindungsfindungen kristallisierte sich eine Kooperation mit der
Gemeinde Langerwehe bezogen auf die Möglichkeit, einen interkommunalen Bauhof zu
entwickeln, heraus.
Mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW wurde ein kompetenter Partner gefunden, der am
28.12.2010 ein Angebot abgab, um die Prozessabläufe bei den Bauhöfen zu optimieren.
Dieses Angebot wurde mit dem Bürgermeister der Gemeinde Langerwehe eingehend geprüft und
letztlich für notwendig erachtet. Absprachegemäß erfolgt eine Kostenteilung von 50 % je
Kommune. Die Beauftragung erfolgte gemeinschaftlich am 01.02.2011. Federführung obliegt bei
der Gemeinde Inden.
Da leider versäumt wurde, im Laufe der diesjährigen Haushaltsberatungen entsprechende
Haushaltsmittel für das Jahr 2011 bereitzustellen, darf ich um Zustimmung dieser
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bitten.