Daten
Kommune
Pulheim
Größe
159 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
285/2012
Erstellt am:
27.08.2012
Aktenzeichen:
IV-61 ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
34
nö. Sitzung
Termin
X
19.09.2012
X
25.09.2012
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 95 Pulheim
Bauschuttrecyclinganlage
Bereich: Otto-Lilienthal-Straße
- Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 und 2 BauGB sowie über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 6, Niederschrift-S. 11,12
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 285/2012 . Seite 2 / 4
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen / der Rat
der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den
vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des
Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beriet in seiner Sitzung am 06.07.2011 unter TOP 6 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 95 Pulheim.
Wegen der kritischen Eingaben von in der Nachbarschaft des Vorhabengrundstücks wohnenden Bürgern wie auch
der vom Rhein-Erft-Kreis gerügten Mängel der vorgelegten Gutachten zu den Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen bzw. –immissionen empfahl die Verwaltung, den Plan in Bezug auf angeregte Planfestsetzungen zu ergänzen
und ihn mit den überarbeiteten Immissionsgutachten und einer korrigierten Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erneut offenzulegen.
Die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB fand statt in der Zeit vom 20.07.2011 bis 24.08.2011.
In dieser Zeit gingen drei Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein:
Die RMR Rhein-Main-Rohleitungstransportgesellschaft mbH wiederholt ihren Hinweis ist auf eine Mineralölproduktenfernleitung, die in der Nähe des Plangebietes verläuft. In die erneut offengelegten Planunterlagen war diese
Leitung nachrichtlich übernommen worden (Karte 1 und 2 des landschaftspflegerischen Begleitplans).
Folge der vom Rhein-Erft-Kreis empfohlenen und entsprechend vorgenommenen Beteiligung des Wasserwerkes
Weiler im Rahmen der erneuten Offenlage ist eine Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH . Es wird mitgeteilt,
Vorlage Nr.: 285/2012 . Seite 3 / 4
dass gegen den erneut ausgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 95 Pulheim keine Bedenken bestehen. Zusätzlich ergeht der Hinweis, dass der Fachbereich Wasserwirtschaft der Rhein-Energie AG im
Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung in das Baugenehmigungsverfahren einbezogen und Stellung nehmen
wird.
Einer Abwägung dieser beiden Stellungnahmen bedarf es nicht. Zu den Inhalten der vom Rhein-Erft-Kreis abgegebenen Stellungnahme wird auf die Abwägungsvorschläge zu T3 der erneuten Auslegung verwiesen.
Von Bürgern gingen ebenfalls drei Stellungnahmen ein. Einer von ihnen waren allerdings Unterschriftenlisten mit
insgesamt 17 Unterschriften beigefügt. Zu diesen Eingaben B1 bis B3 der erneuten Auslegung sind nachfolgend
ebenfalls Abwägungsvorschläge formuliert worden.
2. Die Verwaltung hatte dem Umwelt- und Planungsausschuss bereits ein erstes Mal am 07.12.2011 eine Beschlussvorlage zugestellt, die zum Inhalt hatte, dem Rat den Satzungsbeschluss zu empfehlen.
In der Sitzung hatte sie dann allerdings die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragt. Grund dafür war die
Entscheidung des Rhein-Erft-Kreises als zuständige Behörde für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, eines der drei zum Vorhaben erarbeiteten Emissions-/Immissionsgutachten (die Staubimmissionsprognose) zur Überprüfung dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zuzuleiten. Dadurch sah
die Verwaltung die Voraussetzungen für eine den gesetzlichen Ansprüchen gerecht werdende Abwägung aller Belange als nicht gegeben an.
Erst im April 2012 lag die Stellungnahme des LANUV vor. Mit ihr wurde eine nochmalige Nachbearbeitung der
Staubimmissionsprognose empfohlen, die dann auch erfolgte. Um hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit Klarheit zu erhalten, wurde zunächst diese – nachbearbeitete – Staubimmissionsprognose
dem Amt für Umweltschutz und Kreisplanung mit Stand 18.06.2012 vorgelegt. Dieses forderte eine weitere Überarbeitung bzw. ergänzende Stellungnahme durch den Gutachter, da nicht auf alle Kritikpunkte der fachtechnischen
Stellungnahme des LANUVs eingegangen worden war. Gemäß schriftlicher Auskunft des Amtes für Umweltschutz
und Kreisplanung liegt seit dem 17.08.2012 eine Staubimmissionsprognose vor, in der alle offenen Punkte abgearbeitet sind, so dass nunmehr die Planunterlagen zum BImsch-Verfahren vollständig sind. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens wäre dann gegeben, wenn die planungsrechtlichen Grundlagen
geschaffen seien.
3. Daher legt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss nun – erneut – einen Beschlussentwurf vor, demzufolge dem Rat empfohlen werden sollte, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 Pulheim den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ausschuss mehrheitlich
den formulierten Abwägungsvorschlägen folgt.
Gemäß § 12 Abs.1 Satz 1 BauGB muss sich allerdings vor dem Satzungsbeschluss der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist verpflichten. Hierzu ist ein sog. Durchführungsvertrag zu
schließen.
Vorlage Nr.: 285/2012 . Seite 4 / 4
Der Vertragstext ist der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungsvorlage beigefügt., die Unterzeichnung erfolgte bereits. Die Anlagen zum vertrag entsprechen den Planunterlagen, die im öffentlichen Teil der Anlagen beigefügt
sind.
4. Die folgende Abwägung kann auf die im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen beschränkt bleiben, da
-
entweder die bei der ersten Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen Berücksichtigung fanden und Anregungen in den erneut ausgelegten Entwurf eingeflossen sind, oder
-
inhaltsgleiche und erweiterte Bedenken gegen die Planung bei der erneuten Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4
(2) BauGB vorgetragen wurden, und zwar sowohl bei den TöB als auch bei den Bürgern von denselben Absendern.
HINWEISE
Dem Beschlussvorschlag sind folgende Unterlagen beigefügt:
Tabelle Abwägungsvorschläge (inkl. der relevanten Stellungnahmen/Eingaben)
Stellungnahme der daBAKOM VOM 17.08.2012
Schreiben des Amts für Umweltschutz und Kreisplanung vom 23.08.2012
Übersichtsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.95 Pulheim (Verkleinerung)
Vorhaben- und Erschließungsplan (Verkleinerung)
Begründung
Umweltbericht (als Bestandteil der Begründung)
Durchführungsvertrag (abgestimmter Entwurf)
Die vier Fachgutachten
1. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB),
2. Gutachtliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen
3. Staubimmissionsprognose,
4. Prognose über die zu erwartende Lärmemission und –immission)
sind nicht mit abgedruckt.
Bezüglich der - nicht veränderten – Gutachten zu 1.,2. und 4. wird auf die Beschlussvorlage zur erneuten Offenlage
(Vorlage-Nr. 234/2011, UPA am 06.07.2011) verwiesen. Druckexemplare wurden seinerzeit in begrenzter Stückzahl den
Fraktionen zur Verfügung gestellt sowie im Ratsinformationssystem einsehbar gemacht. Als Anlage in digitaler Form
sind diese Gutachten auch zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem abgespeichert.
Die Staubimmissionsprognose ist in der neuen, nachgearbeiteten Version im Ratsinformationssystem einsehbar gemacht und zusätzlich in begrenzter Stückzahl den Fraktionen zur Beratung dieser Beschlussvorlage zugeleitet worden.