Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,1 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
2. überarbeitete Prognose
über die zu erwartende Lärmemission und -immission
durch den Betrieb
eines geplanten Verwertungszentrums
der Firma
Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH
Standort der Anlage:
Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstück 89
Stand: Mai 2011
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INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Hauptsitz Köln
Neuenhöfer Allee 49 - 51, D-50935 Köln
Tel.: (0221) 943811 - 0
Fax: (0221) 94395 - 48
E-Mail: info@adu-cologne.de
Außenstelle Mönchengladbach
Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach
Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12
E-Mail: s.staeck@adu-cologne.de
2. überarbeitete Prognose
über die zu erwartende Lärmemission und -immission
durch den Betrieb
eines geplanten Verwertungszentrums
der Firma
Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH
Standort der Anlage:
Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstück 89
Stand: Mai 2011
Auftraggeber:
Schulz Bauschutt- und SchwarzdeckenAufbereitungs-GmbH
Kampstraße 30
50354 Hürth- Burbach
über: Brzoska Consult
Auftrags-Nr.:
P1031014
Auftrag vom:
3. Juli 2008
Bearbeiter:
Dipl. Ing. S. Staeck
Seitenzahl:
60 + Anhang
Datum:
30. Mai 2011
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Aufgabenstellung
Seite
1
2. Zusammenfassung
2
3. Einleitung
7
4. Unterlagen
10
4.1.
Pläne
10
4.2.
Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Normen und Richtlinien
10
4.3.
Sonstiges
11
5. Richtwerte
13
5.1.
TA Lärm
13
5.2.
16. BImSchV
14
6. Kurzbeschreibung des Vorhabens, Vorgehensweise, relevante Quellen
16
6.1.
Allgemeines
16
6.2.
Darstellung des Betriebsablaufs
17
6.3.
Vorgehensweise
22
6.4.
Lärmrelevante Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge
23
6.4.1.
Ortsgebundene Quellen:
23
6.4.2.
Bewegliche Quellen:
25
7. Eingangsdaten der Prognose
27
7.1.
Stand der Lärmbekämpfungstechnik / Minderungsmaßnahmen
27
7.2.
Schallleistungen, Pegel
28
7.2.1.
Pegel
31
7.3.
Baulichkeiten
32
7.4.
Abgestrahlte Schallleistungen der Halle
34
7.5.
Mitarbeiter-Besucherparkplätze
36
7.6.
Betriebszeiten, Einwirkzeiten
38
7.6.1.
Innerhalb der Halle: Anlagentechnik
39
7.6.2.
Innerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
39
7.6.3.
Außerhalb der Halle: Anlagentechnik
40
7.6.4.
Außerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
40
8. Berechnungsverfahren der Immission
45
9. Ergebnisse (Zusatzbelastung)
48
10. Beurteilung (Zusatzbelastung)
49
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11. Ergebnisse (Zusatzbelastung)
51
12. Maximalpegel
52
13. Vorbelastung mit gewerblichen Immissionen
53
14. Gesamtbelastung
55
15. Betrachtung der Verkehrsgeräusche durch anlagenbezogenen LKW-Verkehr
im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen gemäß Pkt. 7.4 der TA Lärm
57
16. Qualität der Prognose:
60
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1. Aufgabenstellung
Die Firma Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH beabsichtigt in
Pulheim, Flur 1, Flurstück 89 die Errichtung und den Betrieb eines Verwertungszentrums mit einem Baustoff-Park.
Wir wurden beauftragt, die zu erwartende Lärmemission der Anlage unter Betriebsbedingungen abzuschätzen und die resultierende Lärmimmission in der Umgebung zu
berechnen und gemäß TA Lärm für den Tag- und Nachtzeitraum zu beurteilen.
Darüber hinaus ist in Abhängigkeit von der Lärmsituation vor Ort zu der vorhandenen
gewerblichen Vorbelastung und der in Summe mit der Zusatzbelastung resultierenden
Gesamtbelastung Stellung zu nehmen.
Des Weiteren sind die Verkehrsgeräusche des anlagenbezogenen LKW-Verkehrs im
Bereich öffentlicher Verkehrsfläche im Sinne von Pkt. 7.4 der TA Lärm zu berücksichtigen.
Hinweis :
Hierzu wurde die im Januar 2011 von uns erstellte Prognose überarbeitet.
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2. Zusammenfassung
Im Einzelnen ist durch den alleinigen Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und
Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH unter Berücksichtigung der unter Punkt 7 genannten Eingangsdaten mit folgenden Beurteilungspegeln gemäß TA Lärm zu rechnen:
Tabelle 1: Ergebnisse (Zusatzbelastung) ungerundet
Immissionsort
LZ in dB(A)
Geschoss
Werktag
Sonn-/ Feiertag
Nacht
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
1. OG
49,2
-
34,8
IO 2, Venloer Straße 1503
2. OG
50,8
-
37,7
--
58,6
-
46,1
IO 4, Venloer Straße 1493
1. OG
52,1
-
33,2
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
1. OG
55,1
IO 3, Bebauungsplangrenze
42,5
Die Ermittlung der Vorbelastung aus der Emission der emittierenden Flächen im Bebauungsplangebiet Nr. 63 der Stadt Pulheim erfolgt mittels flächenbezogener Schallleistungspegel (siehe Punkt 13).
Tabelle 2: Ergebnisse (Vorbelastung) ungerundet
Immissionsort
Lv in dB(A)
Geschoss
Werktag
Sonn-/ Feiertag
Nacht
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
1. OG
50,7
-
35,7
IO 2, Venloer Straße 1503
2. OG
59,7
-
44,7
--
57,4
-
43,4
IO 4, Venloer Straße 1493
1. OG
46,4
-
31,5
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
1. OG
51,7
IO 3, Bebauungsplangrenze
P1031014
36,7
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Somit ist zukünftig an den betrachteten Immissionsorten IO1 - IO5 mit den folgenden
Beurteilungspegeln der Gesamtbelastung aus Vor- und Zusatzbelastung im Tag- und
Nachtzeitraum zu rechnen.
Tabelle 3: Ergebnisse (Gesamtbelastung) tags gerundet
Immissionsort
Geschoss
LZ tags
LV tags
LG tags
in dB(A)
in dB(A)
in dB(A)
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
1. OG
49
51
53
IO 2, Venloer Straße 1503
2. OG
51
60
60
IO 3, Bebuungsplangrenze
--
59
57
61
IO 4, Venloer Straße 1493
1. OG
52
46
53
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
1. OG
55
52
57
Richtwert Tag
gemäß TA Lärm
in dB(A)*
60
65
60
* vgl. Pkt. 5
Tabelle 4: Ergebnisse (Gesamtbelastung) nachts gerundet
Immissionsort
Geschoss
LZ nachts
LV nachts
LG nachts
in dB(A)
in dB(A)
in dB(A)
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
1. OG
35
36
38
IO 2, Venloer Straße 1503
2. OG
38
45
46
--
46
43
48
IO 4, Venloer Straße 1493
1. OG
33
32
35
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
1. OG
43
37
44
Richtwert Nacht
gemäß A Lärm
in dB(A)*
45
50
IO 3, Bebauungsplangrenze
45
* vgl. Pkt. 5
Die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung (Vor- und Zusatzbelastung) liegen an den
betrachteten Immissionsorten im Tagzeitraum um mindestens 3 dB und im Nachtzeitraum um mindestens 1 dB(A) unterhalb der Richtwerte gemäß TA Lärm.
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Maximalpegel
Durch einzelne Geräuschereignisse, wie z.B. durch die Betriebsbremse der LKW (Lwmax
= 110 dB(A)) im Bereich der Zufahrt bzw. das Klappenschlagen der Container LKW
beim Abkippvorgang (Lwmax = 128 dB(A)) auf dem Betriebsgelände kann an den betrachteten Immissionsorten der folgende maximale Schalldruckpegel auftreten:
Tabelle 5: Maximaler Schalldruckpegel IO1 - IO2 und IO4 - IO5
Immissionsort
Klappenschlagen Container- LKW LWmax = 128 dB(A)
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
68
IO 2, Venloer Straße 1503
68
IO 4, Venloer Straße 1493
67
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
73
Tabelle 6: Maximaler Schalldruckpegel IO3
Immissionsort
Betriebsbremse LKW LWmax = 110 dB(A)
IO 3, Bebauungsplangrenze
75
Es ist damit zu rechnen, dass die aus dem Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und
Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH resultierenden Maximalpegel im Tag- und Nachtzeitraum ebenfalls innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm liegen werden.
Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen gemäß Pkt. 7.4 der TA Lärm:
Aufgrund der Gebietsausweisung besteht gemäß TA Lärm, Pkt 7.4, Abs. 2 für die Immissionsorte IO2 - IO3 unseres Erachtens keine Notwendigkeit, die Verkehrsgeräusche
durch Maßnahmen organisatorischer Art zu vermindern.
Für die Immissionsorte IO1, IO4 und IO 5 erfolgt eine gesonderte Betrachtung der
Strecke zwischen B59 und der Zu- und Ausfahrt Betriebsgelände auf der öffentlichen
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Straße "Otto-Lilienthal-Straße", da eine Pegelerhöhung um 3 dB durch den anlagenbezogenen Verkehr auf der Otto-Lilienthal-Straße nicht ausgeschlossen werden kann und
die Vermischung des anlagenbezogenen Verkehrs mit dem übrigen Verkehr erst auf der
B59 (Venloer Straße) erfolgt.
Gemäß RLS 90 ist durch den anlagenbezogenen Verkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen am Immissionsort IO1, IO4 und IO 5 mit folgenden Pegeln zu rechnen:
Tabelle 7: Ergebnisse anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen
Richtwert gemäß
Ls in dB(A)
Bezeichnung
Ort
Werktag
IO 1
IO 4
IO 5
Venloer Straße
1501 Nord
Venloer Straße
1493
Venloer Straße
1501 Süd
16.BImSchV
Geschoss
Sonn-/
Feiertag
Nacht
1. OG
45
-
-
1. OG
39
-
-
1. OG
45
-
-
Tag
Nacht
64
54
Die Berechnungen nach Punkt 7.4 der TA Lärm haben für die betrachteten Immissionsorte ergeben, dass die Richtwerte der 16. BImschV durch den anlagenbezogenen
Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen im Tagzeitraum um mindestens 19dB unterschritten. Somit besteht unseres Erachtens keine Notwendigkeit, die Verkehrsgeräusche durch Maßnahmen organisatorischer Art zu vermindern.
Im Nachtzeitraum erfolgen keine Transporte.
Qualität der Prognose:
Die abgestrahlten Schallleistungen der einzelnen Aggregate bzw. Vorgänge wurden in
Anlehnung an die gültige Normung messtechnisch ermittelt oder gehen auf Daten, die
im Rahmen von aktuellen, einschlägigen technischen Untersuchungsberichten und Studien veröffentlicht wurden, zurück. Aufgrund des verwendeten Mess- sowie des BeP1031014
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rechnungsverfahrens ist davon auszugehen, dass die berechneten Beurteilungspegel
bei häufigen Nachmessungen in der deutlich überwiegenden Mehrzahl der Fälle unterschritten werden.
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3. Einleitung
Die Firma Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH plant am
Standort Pulheim, Gemarkung Pulheim, Flur1, Flurstück 89, die Errichtung und den Betrieb eines Verwertungszentrums.
Das für den Betrieb der Anlage vorgesehene Gelände liegt ca. 200 m östlich des Kölner
Randkanals und etwa 350 m südlich der Bundesstraße B59 an der Venloer Straße. Das
Gelände wird im Westen durch die Otto-Lilienthal-Straße, im Süden durch eine Bahntrasse sowie im Norden und Osten durch Grünflächen und landwirtschaftlich genutzte
Flächen begrenzt. In nordöstlicher Richtung in ca. 240 m Entfernung zum Betriebsgelände stehen mehrer Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung. In ca. 200 m Entfernung nördlich des Betriebsgeländes befindet sich ein Gewerbebetrieb südlich der Venloer Straße, dessen Gebäude teilweise wohngenutzt sind. Für das Gebiet westlich der
Otto-Lilienthal-Straße existiert ein Bebauungsplan (Nr. 63), der diese Flächen als Gewerbegebiet ausweist. Die Situation vor Ort wurde durch die am 08.11.2010 und
25.01.2011 von uns durchgeführten Ortsbegehungen bestätigt.
Im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens wurden wir beauftragt, die
zu erwartenden Lärmemission des geplanten Betriebs inklusive aller Nebeneinrichtungen abzuschätzen und die resultierende Lärmimmission durch dessen alleinigen Betrieb
in der Umgebung zu berechnen und gemäß TA Lärm für den Tag- und Nachtzeitraum
zu beurteilen.
Darüber hinaus ist in Abhängigkeit von der Lärmsituation vor Ort zu der vorhandenen
gewerblichen Vorbelastung und der in Summe mit der Zusatzbelastung resultierenden
Gesamtbelastung Stellung zu nehmen.
Als die von den Lärmimmissionen am stärksten betroffenen Aufpunkte werden aufgrund
ihrer räumlichen Nähe und ihrer Immissionsempfindlichkeit die folgenden Immissionsorte betrachtet:
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Tabelle 8: Immissionsort
Immissionshöhe in m über
Immissionsort
Fassade
Geschoss
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
Südwest
1. OG
5,2
IO2, Venloer Straße 1503
Südost
2. OG
7,8
IO3, Bebauungsplangrenze
--
--
4,0
IO 4, Venloer Straße 1493
Südwest
1. OG
5,2
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
Südwest
1. OG
5,2
Geländeniveau
Die Lage des Betriebsgeländes, der Immissionsorte sowie die Umgebung ist der Abbildung (Abbildung 1) auf der folgenden Seite zu entnehmen.
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Abbildung 1: Lageplan
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4. Unterlagen
Folgende Unterlagen standen zur Verfügung und wurden zur Bearbeitung herangezogen:
4.1.
Pläne
/1/ Deutsche Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000
/2/ Lageplan als pdf-Datei
/3/ Maschinenaufstellungspläne durch Brzoska Consult als pdf-Dateien
/4/ Grundrisse, Ansichten und Schnitte der Halle durch Brzoska Consult als pdf-Dateien
/5/ Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Pulheim (Kopie)
/6/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 95 - Stadt Pulheim (Kopie)
4.2. Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Normen und Richtlinien
/7/ BImSchG
BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. 1, S. 721), Stand: Neugefasst durch Bek. v. 26.09.2002 I 3830; in der aktuellen Fassung
/8/ TA Lärm
6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm,
28. August 1998
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/9/ 16.BimSchV
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung)
/10/ DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober
1999
/11/ DIN EN 12354-4
Schallübertragung von Räumen ins Freie (April 2001)
/12/ VDI 2720
Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
/13/ VDI 3723,Bl.1
Anwendung statistischer Methoden bei der Kennzeichnung
schwankender Geräuschimmissionen (Mai 1993)
/14/ DIN 45645-1
Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen, (Juli 1996)
/15/ DIN 45641
Geräuschmessung an Maschinen, (diverse Jahrgänge)
4.3. Sonstiges
/16/ Ergebnisse von Messungen an vergleichbaren Anlagen, Betriebsvorgängen und
Fahrzeugen
/17/ Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb, Verkehrsprognose durch Brzoska Consult.
/18/ Protokoll einer Ortsbesichtigung am 08.11.2010 und 25.01.2011
/19/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" durch
Hessische Landesanstalt für Umweltschutz, Heft 192
/20/ Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet entsprechend E DIN ISO 9613-2 durch das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
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/21/ "Zusammenstellung von Fragen zur TA Lärm 98" durch die LAI vom 08.03.2000
/22/ Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayrisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), 6. Auflage Augsburg 2007
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5. Richtwerte
5.1. TA Lärm
Die Richtwerte für die Immissionsorte ergeben sich aus den jeweiligen Flächennutzungs-, Bebauungsplänen bzw. der tatsächlichen Nutzung.
Gemäß TA Lärm gelten in Abhängigkeit von der Nutzung der Gebiete folgende Richtwerte:
Tabelle 9 : Richtwerte gemäß TA Lärm
Richtwert
Gebietsausweisung
in dB(A)
tagsüber
nachts
Industriegebiete
70
70
Gewerbegebiete
65
50
Kerngebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete
60
45
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
40
Reine Wohngebiete
50
35
Die TA Lärm enthält keine Angaben über zulässige Werte an einzeln stehenden Häusern in Gebieten, die außerhalb (Außengebiete) gültiger Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne liegen.
In der Regel gelten für Außengebiete die Richtwerte von Misch-, Dorf- und Kerngebieten.
Die zuvor genannten Werte sind immissionsortbezogen und gelten für die gesamten auf
den jeweiligen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Geräusche.
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Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die jeweils zulässigen Richtwerte am Tag
um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
Im vorliegenden Fall gehen wir nach dem uns vorliegenden Bebauungsplan der Stadt
Pulheim und den Angaben der Stadt Pulheim bzw. des Rhein-Erft-Kreises von folgenden Immissionsrichtwerten aus.
Tabelle 10 : Immissionsrichtwerte der betrachteten Aufpunkte
Richtwert gemäß TA Lärm
Immissionsort
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
in dB(A)
Tag
Nacht
60
45
65
50
60
45
IO2, Venloer Straße 1503
IO3, Bebauungsplangrenze
IO 4, Venloer Straße 1493
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
5.2.
16. BImSchV
In der 16. BImSchV sind Immissionsgrenzwerte (IGW) ausgewiesen, die durch den Bau
oder wesentliche Änderungen von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der
Eisenbahnen und Straßenbahnen nicht überschritten werden sollen, um die Nachbarschaft vor schädlicher Umwelteinwirkung durch Verkehrsgeräusche zu schützen. Sie
lauten:
Tabelle 11: Immissionsgrenzwerte
Immissionsgrenzwerte in dB(A)
Gebietsausweisung
Gewerbegebiet (GE-Gebiet)
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Tag
Nacht
69
59
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Immissionsgrenzwerte in dB(A)
Gebietsausweisung
Tag
Nacht
Kern-, Dorf-, Mischgebiet (MI / MK-Gebiet)
64
54
Reine und Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete
(WA- Gebiet)
59
49
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime
57
47
Im vorliegenden Fall liegen die zu betrachtenden Immissionsorte in einem Außengebiet.
In der Regel gelten für Außengebiete die Richtwerte von Misch-, Dorf- und Kerngebieten.
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6. Kurzbeschreibung des Vorhabens, Vorgehensweise, relevante Quellen
6.1. Allgemeines
Bei der geplanten Anlage handelt es sich um ein Verwertungszentrum, dessen Anlagen,
Einrichtungen und Aggregate sowohl im Freien, als auch innerhalb einer massiv erbauten Halle aufgestellt und betrieben werden sollen.
Das Betriebsgelände (Fläche ca. 270 m x 100 m ) liegt in einem mit Bebauungsplan
Nr. 95 der Stadt Pulheim als Industriegebiet ausgewiesenen Gebiet und wird von der
Otto-Lilienthal-Straße her (das heißt von Westen) erschlossen. Der anlagenbezogene
Verkehr (Materialtransporte) gelangt direkt von der Bundesstraße B 59 aus zur OttoLilienthal-Straße, die von Süden her in die B59 einmündet und fährt dann von der OttoLilienthal-Straße aus auf das Betriebsgelände. Die Fahrzeuge verlassen das Gelände
auf gleichem Weg.
Auf dem Betriebsgelände sollen im wesentlichen drei Gebäude, ein Verwaltungsgebäude, eine Werkstatthalle und eine Halle zur Lagerung und Bearbeitung von Recyclingstoffen - im Folgenden Halle genannt - errichtet werden. Die Halle soll eine nutzbare
Grundfläche von ca. 100 m x 70 m bieten.
Zum Zweck der Abgrenzung und der systematischen Darstellung der Beschaffenheit
der Anlage und ihres Emissionsverhaltens wird die Anlage in folgende Betriebseinheiten
- im Folgenden "BE" genannt - gegliedert:
BE 1: Eingangsbereich / Annahmekontrolle mit Waage, Tankstelle und Werkstatt
BE 2: Sortieranlage
BE 3: Bauschuttaufbereitungsanlage
BE 4: Behandlungsanlage für Abfälle zur thermischen Verwertung
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BE 5: Behandlungsanlage für Abfälle zur rohstofflichen Verwertung
BE 6: Schadstoffsammelstelle / Sicherstellungsbereich
BE 7: Umschlagbereich von überwachungsbedürftigen Abfällen (< 100t/d)
BE 8: Bodenwerk
BE 9: Transportbetonanlage
Die Planung sieht vor, dass Betriebsgelände nach Norden, Süden und teilweise nach
Osten hin mit einer 5 m hohen Mauer zu umgeben, die als Sicht- und Lärmschutz dient,
sowie betriebsseitig die Funktion einer Anschüttwand erfüllt.
In der geplanten Werkstatthalle sollen einfache Reparatur- und Wartungsarbeiten an
LKW und Ladegeräten sowie an Anlagenteilen durchgeführt werden.
6.2. Darstellung des Betriebsablaufs
Im Folgenden werden die betrieblichen Aktivitäten für die einzelnen Betriebseinheiten
im Detail dargestellt.
Betriebseinheit 1: Eingangsbereich / Annahmekontrolle
Die Anlieferung der Abfälle erfolgt durch Multilift-Fahrzeuge mit Hänger bzw. durch
Sammelfahrzeuge. Die Fahrzeuge werden im Bereich der Fahrzeugwaage verwogen
und die Ladung durch diverse Kontrollen geprüft. Erst dann erfolgt die Zuweisung zu
den einzelnen Betriebsbereichen.
Die Annahmebereiche befinden sich für die Bauschuttaufbereitung (BE 3), für die
Transportbetonanlage (BE 9) im Freien, für die übrigen Betriebseinheiten (BE 3, BE 4,
BE 5, BE 6, BE 7 und BE 8) innerhalb der Halle.
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Betriebseinheit 2: Sortieranlage
Die Sortieranlage soll innerhalb der Halle installiert und betrieben werden.
Im Anlieferungsbereich der Sortieranlage für Gewerbe- und Baustellenabfälle werden
die Materialien vom Transportfahrzeug auf einen Flachbunker gekippt. Auf diesem
Flachbunker wird mit einem Polypbagger eine Vorsortierung vorgenommen, um sperrige Stücke bereits vor Eingang in die Maschinenanlage herauszunehmen und vorzusortieren. Entnommen werden z.B. Holzemballagen, große Schrottanteile, große Verpackungen, Schadstoffe etc..
Der Abfall wird anschließend mit einem Radlader dem Aufgabetrichter und über ein
Steigband einer Siebtrommel zugeführt. Die Unterlauffraktion der Siebtrommel, die
überwiegend aus einer mineralischen Fraktion besteht, wird mit einem Förderband in
einen Container transportiert. Während dieses Transports erfolgt die Entnahme von FeMetall mittels eines Fe-Scheiders. Der abgeschiedene Fe-Anteil wird in einen Container
abgeworfen. Die Mittelfraktion und der Überlauf werden über eine Lesebühne geführt,
dort werden Stofffraktionen wie z.B. Folien, Kunststoffe, Papier und Pappe, Metall, Holz
etc. händisch aussortiert und in unterhalb der Lesebühne befindliche Container abgeworfen.
Der verbleibende Restmüll wird von den Förderbändern in eine Lagerbucht abgeworfen.
Der Restmüll wird anschließend mit einem Radlader in Container verladen und abtransportiert.
Die geplante Anlagenkapazität beträgt ca. 90.000 t/a. Die Sortieranlage kann sowohl
zur Positiv- als auch zur Negativsortierung eingesetzt werden.
Betriebseinheit 3: Bauschuttaufbereitungsanlage
Die Bauschuttaufbereitungsanlage soll im Freien aufgestellt und betrieben werden. Der
zu recycelnde Bauschutt bzw. Straßenaufbruch wird mit einem Bagger oder Radlader
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aufgegeben. Eine erste Vorsortierung erfolgt über ein Stufenrost. Im Anschluss wird das
Material in einem Backenbrecher zerkleinert.
Mit einem Abzugband wird das zerkleinerte Material unter einem Fe-Scheider durchgeführt, wobei alle Fe-Anteile in einen Container ausgetragen werden.
Das gewonnene Steinmaterial wird zur Klassierung über Siebmaschinen geführt und in
verschiedene Fraktionen abgesiebt.
Die geplante Anlagenkapazität beträgt ca. 250.000 t/a.
Betriebseinheit 4: Behandlungsanlage für Abfälle zur thermischen Verwertung
Die Behandlungsanlage soll innerhalb der Halle errichtet und betrieben werden.
Die Anlage dient der trocken-mechanischen Aufbereitung von Abfällen zu energetischen Verwertung gemäß Kreislauf-Wirtschafts-Abfallgesetz (KrW- AbfG). Die Aufbereitung beinhaltet zunächst die Extraktion von Schadstoffen, die dem Sicherstellungsbereich (BE 6) zugeführt werden. Anschließend erfolgt eine Vorsortierung mittels Polypbagger, der Holz, Metallteile und Störstoffe in Container verbringt, die dann zur weiteren
Verwertung oder Beseitigung des Materials abgeholt werden. Das übrige Material wird
einem Zerkleinerer zugeführt und gelangt danach in ein Trommelsieb. Während der
Siebunterlauf in Container für Restmüll verbracht wird, wird der Siebüberlauf zu größeren Transporteinheiten zusammengestellt, damit diese der weiteren Verwertung zugeführt werden können. Die geplante Anlagenkapazität liegt bei 100.00 t/a.
Betriebseinheit 5: Behandlungsanlage für Abfälle zur rohstofflichen Verwertung
Die Behandlungsanlage soll innerhalb der Halle errichtet und betrieben werden.
Der hier beantrage Anlagenbetrieb ist für die Behandlung und Lagerung von sortenreinen Produktionsabfällen vorgesehen. Die Behandlung der Produktionsabfälle beinhaltet
die Entnahme von Fremdstoffen und gegebenenfalls eine Zerkleinerung. Für die ZerP1031014
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kleinerung wird die Anlagentechnik von BE 4 genutzt. Die Entnahme der Fremdstoffe
wird ausschließlich mit dem vor Ort eingesetzten Radlader und Sortierbagger durchgeführt. Es werden Fremdstoffe wie Metall, Holz, Kunststoff, Hausmüll, Sperrmüll, mineralische Stoffe etc. entnommen. Nach erfolgter Qualitätskontrolle werden die Sekundärrohstoffe je nach Vorgabe der Verwerteranlage bei Bedarf zerkleinert, anschließend zu
größeren Transporteinheiten zusammengestellt und einer stofflichen oder thermischen
Verwertung zugeführt. Die geplante Anlagenkapazität beträgt ca. 50.000 t/a.
Betriebseinheit 6: Sicherstellungsbereich
Wie in den Antragsunterlagen dargestellt, werden unklare Lieferungen bis zur endgültiger Klärung der Sachlage im Sicherstellungsbereich sichergestellt. Außerdem werden
Störstoffe in den einzelnen Betriebseinheiten aussortiert und in dem Sicherstellungsbereich sichergestellt. Zu diesem Zweck ist für die sichergestellten unklaren Anlieferungen
innerhalb der Halle eine Fläche zur Sicherstellung von Container festgelegt. Die Lage
des Sicherheitsbereichs in der Halle ist aus dem Maschinenaufstellungsplan im Kapitel
4.1.3. der Antragsunterlagen zu entnehmen. Für die sichergestellten Störstoffe in den
einzelnen Betriebseinheiten ist in der Halle ein Systemcontainer zur Lagerung von ASPBehältern vorgesehen.
Betriebseinheit 7: Umschlag von überwachungsbedürftigen Abfällen (<
< 100 t/d)
In den einzelnen Betriebseinheiten ist eine vorübergehende Lagervorhaltung der
Einsatzstoffe sowie auch der bereits aufbereiteten Stoffe mit einer Bereitstellung zum
Abtransport vorgesehen. Die Lagervorhaltung erfolgt in den Annahme- und Vorsortierbereichen und in den Outputboxen der einzelnen Betriebseinheiten. Die vorübergehende Lagerung der Input- und Outputstoffe ist als eine Nebeneinrichtung der Behandlungsanlagen anzusehen. Die vorgesehenen Einsatzstoffe für die vorübergehende Lagerung sind aus den Antragsunterlagen zu entnehmen. Neben der vorübergehenden
Lagerung der Input- und Outputstoffe ist auch ein Umschlag von Abfällen mit der Zielsetzung der Zusammenstellung von größeren Transporteinheiten vorgesehen. Zu diesem Zweck sind innerhalb der Halle entsprechende Boxen für den Umschlag errichtet.
Der Betriebsablauf beinhaltet das Entleeren der Kleincontainer und das Beladen der
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Großraumcontainer mit einem Radlader oder Bagger und dem nachfolgenden Abtransport. Die Lage der Umschlagsboxen ist aus dem Maschinenaufstellungsplan im Kapitel
4.1.3. der Antragsunterlagen zu entnehmen.
Betriebseinheit 8: Bodenwerk
Das Bodenwerk soll innerhalb der Halle betrieben werden. Mit der Anlage können kulturfähige Böden, Bodenersatzstoffe, Bodenhilfsstoffe, Mischdünger und Deponiebaustoffe hergestellt werden.
Die Böden werden aus mehreren Komponenten zusammengemischt, die in einem bestimmten Mischungsverhältnis in einen Mischer gefördert werden. Die Anlage ist mit
einem Trichter und einem Dosierband ausgestattet. Die Komponenten werden über ein
Sammelband zum Mischer gefördert. Das pulverförmige Material wird in drei Silos gelagert und mittels Schneckenförderer zum Pulverdosierer gefördert. Die rezepturabhängige Menge wird anschließend dem Mischer zugeführt. Aus den wasserdichten Containern werden auch Schlämme mittels einer Feststoffpumpe direkt der Mischkammer zugeführt.
Das Konditionieren und Mischen erfolgt in einem Doppelwellenmischer. Die Verweilzeit
des Materials im Mischer ist abhängig vom zu erzeugenden Produkt. Bei Bedarf kann
zu dem Gemisch Wasser zudosiert werden. Die Zugabe erfolgt mit eine Dosierpumpe
aus einem Vorlagebehälter. Nach dem Konditionierungs- und Mischvorgang erfolgt
der Austrag des Produkts über ein Haldenband. Die Anlagenkapazität beträgt ca.
200.000 t/a.
Betriebseinheit 9: Transportbetonanlage
Die Transportbetonanlage soll im Freien aufgestellt und betrieben werden.
Die Boxen eines Taschenreihensilos werden durch einen Radlader mit Zuschlägen befüllt. Über pneumatisch betätigte Dosierverschlüsse werden die einzelnen Kornfraktionen additiv auf einem Wiegeband chargenweise verwogen. Die verwogene Charge wird
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über einen Beschickerkübel in einen Mischer gefüllt. Der Zement wird vom Silozug in
einzelne Zementsilos eingeblasen. Auf den Zement- / Füllersilos ist jeweils ein Abluftfilter installiert. Über eine Zementschnecke wird die gewünschte Zementsorte in einen
Zementwiegebehälter dosiert. Im Beschicker werden Zuschläge über eine Beschickerbahn zum Mischer transportiert und in diesen eingefüllt. Gleichzeitig wird der abgewogenen Zement und Wasser über Waage und Pumpe dem Mischer zugegeben.
Nach dem Mischen der Komponenten wird der fertige Beton über einen Auslauftrichter
in einen Fahrmischer oder ein anderes Transportfahrzeug abgegeben. Die geplante
Anlagenkapazität liegt bei 100.000 t/a.
6.3.
Vorgehensweise
Zur Ermittlung der Immission durch den Betrieb im Planzustand (Zusatzbelastung) wird
ein für die schalltechnischen Belange repräsentatives, digitales, 3 dimensionales Emissionsmodell erstellt. Die Emissionsdaten gehen zum Einen auf Ergebnisse von eigenen
Messungen an modernen, dem Stand der Technik entsprechenden, fremden Anlagen
und zum Anderen auf Daten, die im Rahmen von aktuellen, einschlägigen technischen
Untersuchungsberichten und Studien veröffentlicht wurden (vgl. Pkt. 4.3) oder sind den
uns zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen worden. Alle Angaben wurden auf
Plausibilität geprüft. Hierbei wird im Sinne eines ungünstigen Berechnungsansatzes die
Gleichzeitigkeit aller zu erwartenden, lärmrelevanten Betriebsvorgänge im Beurteilungszeitraum angenommen, sofern dies mit Hilfe der vorgesehenen Ladegeräte und
dem zugehörigen Personal realistisch erscheint.
Im vorliegenden Fall wird eine besonders ungünstige Konzentration lärmrelevanter Betriebsvorgänge angenommen.
Aus den innerhalb der Baulichkeiten installierten Schallquellen wurde die installierte
Schallleistung ermittelt. Aus der installierten Schallleistung wurde, unter Berücksichtigung der Raumrückwirkung, der Innenpegel errechnet. Aus diesem Innenpegel wurde
unter Berücksichtigung der Flächen der Außenbauteile und deren Schalldämmung die
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ins Freie abgestrahlten Schallleistungen bestimmt und deren Teilimmissionen ermittelt.
Für die direkt ins Freie strahlenden Quellen wurde in gleicher Weise vorgegangen. Mittels einer normgerechten Ausbreitungsrechnung wurden die resultierenden Immissionen für die betrachteten Aufpunkte unter Berücksichtigung der Topographie und der
übrigen relevanten Ausbreitungsparameter gemäß TA Lärm berechnet und für den Tagund Nachtzeitraum beurteilt.
6.4. Lärmrelevante Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge
Für die weitere Betrachtung unterscheiden wir ortsgebundene und bewegliche Quellen.
Unter ortsgebundenen Quellen verstehen wir sämtliche Betriebsvorgänge und Aggregate innerhalb der Halle sowie alle Emittenten mit unveränderlichem Emissionsort im
Freien. Unter beweglichen Quellen verstehen wir alle Betriebsvorgänge und Fahrzeugbewegungen im Freien, deren Emissionsort sich ständig ändert.
Im Einzelnen kommen die folgenden lärmrelevanten Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge
in Betracht:
6.4.1.
Ortsgebundene Quellen:
Innerhalb der Halle: Anlagentechnik
---- BE 2: Sortieranlage ----
Siebtrommel mit Antrieb
-
Förderbänder mit Antrieben, Abwurfgeräusche
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---- BE 4/5: Behandlungsanlage für Abfälle zur therm./rohstofflichen Verwertung ----
Zerkleinerer
-
Trommelsieb
Förderbänder mit Antrieben, Abwurfgeräusche
---- BE 8: Bodenwerk ----
Dosiereinrichtung (Förder- und Abzugsbänder)
-
Doppelwellenmischer
-
Filteranlage
-
Staubsiloaufsatzfilter nur bei Befüllung
Innerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
-
Radlader 1 (BE 2 + BE 4 + BE 5 + BE 7) inklusive Arbeitsgeräusche
-
Radlader 2 (BE 7 + BE 8 ) inklusive Arbeitsgeräusche
-
Sortierbagger 1 (BE 4 + BE 5 + BE 7 ) inklusive Arbeitsgeräusche
-
LKW-Rangierfahrten
-
LKW Material abkippen
-
LKW-Container auf- und absetzen
-
LKW-Silofahrzeugentladung
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Außerhalb der Halle (Freifläche): Anlagentechnik
---- BE 3: Bauschuttaufbereitungsanlage ----
Stufenrost
-
Backenbrecher mit Antrieb
-
Sieb 1
-
Sieb 2
-
Förderbänder mit Antrieben, Abwurfgeräusche
---- BE 9: Transportbetonanlage ----
Taschenreihensilos (Abzugs- / Sammelbänder)
-
Beschickerkübel (Befüllung und Kippgeräusche)
-
Mischer inklusive Druckluftgeräusche der Dosierverschlüsse
-
Förderschnecken
-
Zementsilo Aufsatzfilter nur bei Befüllung
-
Filteranlage
6.4.2.
Bewegliche Quellen:
Außerhalb der Halle (Freifläche): Ladegeräte und Betriebsvorgänge
-
Radlader 3 (BE 3 + BE 7 ) inklusive Arbeitsgeräusche
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-
Radlader 4 (BE 7 + BE 9) inklusive Arbeitsgeräusche
-
Bagger 2 (BE 3) inklusive Arbeitsgeräusche
-
LKW-Fahrvorgänge (Betriebsgelände)
-
LKW-Rangierfahrten
-
LKW Material abkippen
-
LKW-Container auf- und absetzen
-
Zement- / Bindemittelanlieferung (BE 9) (bordeigener Kompressor des Silofahrzeugs)
-
Fahrmischer bei Beladung (Motorgeräusche bei Trommeldrehung)
-
Mitarbeiter- und Besucherparkplätze
Die Geräusche der innerhalb der Halle emittierenden Quellen werden über die Umfassungsflächen der Halle und über etwaige Öffnungen (Tore etc. ) ins Freie abgestrahlt.
Die Geräusche der im Freien befindlichen Quellen werden nahezu ungehindert ins Freie
abgestrahlt.
Die Geräusche aus dem Werkstattbetrieb sind aufgrund der Art und Häufigkeit der zu
erwartenden Arbeiten sowie aufgrund der künftigen örtlichen Situation (Anordnung und
Bauweise des Werkstattgebäudes) immissionsseitig nicht lärmrelevant und werden daher nicht weiter betrachtet.
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7. Eingangsdaten der Prognose
7.1.
Stand der Lärmbekämpfungstechnik / Minderungsmaßnahmen
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Anlage entsprechend dem heutigen Stand
der Lärmbekämpfungstechnik errichtet und betrieben wird. Dazu gehört:
•
Die Anlagen und Aggregate sind so zu errichten und zu betreiben, dass keine auffälligen Einzeltöne emittiert werden.
•
Die Tore der Halle sind im Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr) ständig geschlossen
zu halten.
•
Containerbeladungen und Containerbewegungen (Auf- und Absetzen) sind behutsam im Sinne geringstmöglicher Lärmentwicklung durchzuführen. Das Personal ist
entsprechend anzuweisen.
•
Die Ladegeräte sind regelmäßig zu warten.
•
Die Fahrtwege der LKW sind befestigt und eben (frei von Schlaglöchern und Unebenheiten) auszuführen.
•
Antriebe und Bandlaufrollen der Förderbänder sind regelmäßig zu warten.
•
Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass im Nachtzeitraum
(22:00 – 06:00 Uhr) nur der Parkplatz 2 (siehe Abbildung 2 im Anhang) befahren
wird.
Hinweis: Wir gehen davon aus, dass die oben genannten Maßnahmen zur Lärmvorsorge / Minderung im vorliegenden Fall durch den Betreiber berücksichtigt
werden. Dennoch liegen den Berechnungen im Sinne einer pessimalen Betrachtungsweise Schallleistungen zugrunde, die in der Praxis ermittelt wurden und
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somit im Einzelfall die oben genannten Anforderungen zur Lärmvorsorge nicht
zwingend beinhalten müssen (höhere gemessene Emissionspegel).
7.2.
Schallleistungen, Pegel
Die im Folgenden aufgeführten Schallleistungen (LW, Lwmax) und mittleren Schalldruckpegel im Raum LI orientieren sich an den Ergebnissen eigener Messungen in fremden
vergleichbaren Betrieben unter vergleichbaren akustischen Betriebsbedingungen oder
sind der Literatur entnommen worden. Die nachfolgend aufgeführten Schallleistungen
der Maschinen sind sich vom jeweiligen Hersteller garantieren zu lassen.
Im Einzelnen liegen den Berechnungen die folgenden abgestrahlten Schallleistungen
der Quellen zugrunde:
Tabelle 12: Schallleistungen
Lw
Pos.
KI
*1
Quelle/Vorgang
in dB(A)
in dB
Innerhalb der Halle: Anlagentechnik
BE2
1
Siebtrommel mit Antrieb
96
3
2
Förderbänder mit Antrieb und Abwurf
95
3
BE4/5
3
Zerkleinerer
101
6
4
Trommelsieb
95
3
5
Förderbänder mit Antrieb und Abwurf
95
3
BE8
6
Dosiereinrichtung
88
3
7
Doppelwellenmischer
97
3
8
Ventilator Filteranlage
90
-
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Lw
Pos.
9
KI
*1
Quelle/Vorgang
Staubsiloaufsatzfilter nur bei Befüllung
in dB(A)
in dB
104
6
Innerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
10
Radlader 1 inkl. Materialhandling
102
6
11
Radlader 2 inkl. Materialhandling
102
6
12
Bagger 1
102
6
13
LKW-Rangierfahrten
99
-
14
LKW-Abkippvorgänge
104
6
15
LKW-Silofahrzeugentleerung
108
-
112
6
85
-
Außerhalb der Halle: Anlagentechnik
BE3
16
Bauschuttaufbereitungsanlage (Brech- und Siebanlage)
BE8
17
Abluft Filteranlage
BE9
18
Taschenreihensilos
97
3
19
Beschickerkübelbefüllung
99
3
20
Beschickerkübelentleerung
99
3
21
Mischer
102
3
22
Schneckenförderer 4x je
98
-
23
Zement- und Bindemittelsilo Aufsatzfilter 4x je
104
6
24
Ventilator Filteranlage
90
-
25
Abluft Filteranlage
85
-
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Lw
Pos.
KI
*1
Quelle/Vorgang
in dB(A)
in dB
Außerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
1
*
26
Radlader 3 inkl. Materialhandling
102
6
27
Radlader 4 inkl. Materialhandling
102
6
28
Bagger 2 inkl. Materialhandling
102
6
29
LKW-Fahrvorgänge je
105
-
30
LKW-Rangiervorgänge je
99
-
31
Zement- / Bindemittelanlieferung
108
-
32
Fahrmischer bei Beladung
105
-
33
Container Auf- und Absetzvorgänge
103
6
34
LKW-Abkippvorgänge
104
6
KI = LAFTeq – LAeq gemäß TA Lärm Pkt. A 3.3.6.
Die abgestrahlten Schallleistungen der im Freien installierten Aggregate (BE 3
und BE 9) können untereinander durchaus andere Werte annehmen. Es ist jedoch
sicherzustellen, dass die angesetzte Summenschallleistung pro Betriebseinheit
nicht überschritten wird.
Der Aufenthaltsort der beweglichen Quellen ist jeweils nicht festgelegt. Aus diesem
Grund wird davon ausgegangen, dass sich die jeweilige Schallleistung gleichmäßig auf
die den Vorgängen zuzuordnenden Flächenbereiche (Nutzflächen bei flächenhaften
Quellen) bzw. Wegstrecken (bei Linienquellen) verteilt.
Für die Ausbreitungsrechnung wird die jeweilige Nutzfläche bzw. Wegstrecke programmgesteuert gemäß der Norm in geeigneter Weise unterteilt.
Durch das Klappenschlagen der LKW beim Abkippvorgang können im ungünstigen Fall
Schallleistungen bis zu Lwmax = 128 dB(A) emittiert werden (Impuls).
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7.2.1.
Pegel
Somit ergibt sich für die Halle 1 unter Berücksichtigung der Zeitkorrektur für den Staubsiloaufsatzfilter, die LKW-Abkippvorgänge und die Silofahrzeugentleerung die folgende
installierte Schallleistung:
Tabelle 13: Ermittlung der installierten zeitkorrigierten Schallleistung in der Halle
LwaT
Pos.
Quelle
in dB(A)
Zeitkorrektur
K in dB (A)
LwaT korr.
in dB (A)
1
Siebtrommel mit Antrieb
99
960
0
99
2
Förderbänder mit Antrieb und
Abwurf
98
960
0
98
3
Zerkleinerer
107
960
0
107
4
Trommelsieb
98
960
0
98
5
Förderbänder mit Antrieb und
Abwurf
98
960
0
98
6
Dosiereinrichtung
91
960
0
91
7
Doppelwellenmischer
100
960
0
100
8
Ventilator Filteranlage
90
960
0
90
9
Staubsiloaufsatzfilter nur bei Befüllung a´ 3x 45 min
110
135
-8,5
101,5
10
Radlader 1 inkl. Materialhandling
108
960
0
108
11
Radlader 2 inkl. Materialhandling
108
960
0
108
12
Bagger 1
108
960
0
108
13
LKW-Rangierfahrten
99
960
0
99
14
156 LKW-Abkippvorgänge a´1,6min
110
250
-5,8
104,2
15
3 LKW-Silofahrzeugentleerung
a´45min
108
135
-8,50
99,5
Gesamt
*1
*1
max. Betriebszeit in min
115,3
LwaTkorr. = zeitkorrigierte Schallleistung die über 16 h emmittiert wird.
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Tabelle 14: Installierte Schallleistung / Innenpegel Tagzeitraum
Bereich
Halle
Installierte
Raum-
Schallleistung
volumen
in dB(A)
in m³
115,3
105.000
Nachhallzeit
in sek.
Errechneter
Innenpegel
in dB(A)
5,2
86,2
Im Nachtzeitraum werden nur die Pos. 1 - 10 und Pos. 12 der Tabelle 12 innerhalb der
geplanten Halle betrieben. Im Sinne einer pessimalen Betrachtungsweise gehen wir
davon aus das diese kontinuierlich lärmrelevant sind. Zur Berechnung des Innenpegels
wurden die folgenden Eingangsdaten zugrunde gelegt:
Tabelle 15: Installierte Schallleistung / Innenpegel Nachtzeitraum
Bereich
Halle
Installierte
Raum-
Schallleistung
volumen
in dB(A)
in m³
113,3
105.000
Nachhallzeit
in sek.
5,2
Errechneter
Innenpegel
in dB(A)
84,2
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die oben genannten mittleren Schalldruckpegel in der Halle im Tag- und Nachtzeitraum nicht überschritten
werden.
Hinweis: Aufgrund der zu erwartenden Schalldruckpegel innerhalb der Halle bei Betrieb
der Anlagen ist der Raum gemäß UVV-Lärm als Lärmbereich einzustufen. Der Raum ist
entsprechend zu kennzeichnen. Den dort Beschäftigten sind geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen.
7.3.
Baulichkeiten
Die Halle mit einer Grundfläche von ca. 70 m x 100 m und einer Firsthöhe von
ca. 16,5 m wird in Stahlsklettbauweise errichtet. Ab einer Höhe von ca. 5 m wird die
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Halle mit Trapezblech verkleidet. Der untere Bereich (h < 5m) der Hallenwände besteht
aus 25 cm dicken Betonwänden die gleichzeitig als Anschüttwände dienen. Das Dach
besteht ebenfalls aus Trapezblech. In die Nordwestfassade wird ein Sektionaltor und in
die Südostfassade werden zwei Sektionaltore eingelassen über die die LKW in die Halle
ein- und ausfahren können. Des Weiteren werden zwei Türen in die Südostfassade,
zwei Türen in die Nordwestfassade, eine Tür in die Südwestfassade und vier Türen sowie sieben Fenster in die Nordostfassade eingelassen.
Des Weiteren gehen wir für die weiteren Berechnungen davon aus, dass die Tore
in der Südostfassade der Halle im Tagzeitraum ständig geöffnet und im Nachtzeitraum ständig geschlossen sind. Das Tor in der Nordwestfassade ist ständig geschlossen zu halten bzw. nur kurzfristig für die Durchfahrt von Fahrzeugen zu
öffnen.
Im Einzelnen liegen der Berechnung der ins Freie abgestrahlten Schallleistungen die
folgenden Außenbauteile mit zugehörigen Flächen und bewerteten Bauschalldämmmaßen R´w,R zugrunde:
Tabelle 16: Außenbauteile, Flächen und bewertete Bauschalldämmmaße R´W,R
Fassade/Seite
*2
Baustoff/Außenbauteil
Fläche in m
2
*1
R´w,R in dB
Halle
Nordwestfassade
Beton 25 cm Teilfläche 1
144
54
Beton 25 cm Teilfläche 2
96
54
Trapezblech 1mm Teilfläche 1
145
19
Trapezblech 1mm Teilfläche 2
114
19
Trapezblech 1mm Teilfläche 3
265
19
Sektionaltor, geschlossen
22,5
19
Tür, geschlossen 2x
je 2
16
Beton 25 cm
492
54
Nordostfassade
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Fassade/Seite
*2
2
*1
Baustoff/Außenbauteil
Fläche in m
R´w,R in dB
Trapezblech 1mm
914
19
Fenster Nordost
15
27
Tür, geschlossen 4x
je 2
16
Beton 25 cm
498
54
Trapezblech 1mm
930
19
Tür, geschlossen
2
16
Beton 25 cm
311
54
Trapezblech 1mm
744
19
Sektionaltor 1, geschlossen
22,5
19
Sektionaltor 1, offen
22,5
0
Sektionaltor 2, geschlossen
22,5
19
Sektionaltor 2, offen
22,5
0
Trapezblech 1mm
6900
19
RWA
144
20
Südwestfassade
Südostfassade
Dach
*1
R´W,R
= Rechenwert des bewerteten Schalldämmmaßes in dB.
7.4. Abgestrahlte Schallleistungen der Halle
Unter Berücksichtigung der Flächen der einzelnen Bauteile sowie deren Schalldämmung
gemäß Tabelle 10 "Außenbauteile, Flächen und bewertete Bauschalldämmmaße R´W,R“
errechnen sich die folgenden ins Freie abgestrahlten Schallleistungen:
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Tabelle 17: Abgestrahlte Schallleistungen Halle
Lw
Quelle / Abstrahlende Fläche
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ID
in dB(A)
Tag
Nacht
Wand Beton Nordwest 1
Halle
51.8
49.8
Wand Beton Nordwest 2
Halle
50.0
48.0
Wand Trapezblech 1 Nordwest
Halle
84.0
82.0
Wand Trapezblech 2 Nordwest
Halle
83.0
81.0
Wand Trapezblech 3 Nordwest
Halle
86.7
84.7
Tor Nordwest geschlossen
Halle
75.5
73.5
Tür 1 Nordwest
Halle
67.4
65.4
Tür 2 Nordwest
Halle
67.4
65.4
Wand Beton Nordost
Halle
57.1
55.1
Wand Trapezblech Nordost
Halle
92.0
90.0
Fenster Nordost
Halle
67.2
65.2
Tür 1 Nordost
Halle
67.4
65.4
Tür 2 Nordost
Halle
67.4
65.4
Tür 3 Nordost
Halle
67.4
65.4
Tür 4 Nordost
Halle
67.4
65.4
Wand Beton Südwest
Halle
57.1
55.1
Wand Trapezblech Südwest
Halle
92.1
90.1
Tür Südwest
Halle
67.4
65.4
Wand Beton Südost
Halle
55.1
53.1
Wand Trapezblech Südost
Halle
91.2
89.2
Tor 1 Südost offen
Halle
93.8
-
Tor 1 Südost geschlossen
Halle
-
73.5
Tor 2 Südost offen
Halle
93.8
-
Tor 2 Südost geschlossen
Halle
-
73.5
Tür 1 Südost
Halle
67.4
65.4
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Lw
ID
Quelle / Abstrahlende Fläche
in dB(A)
Tag
Nacht
Tür 2 Südost
Halle
67.4
65.4
Dach
Halle
97.8
95.8
Dach RWA
Halle
80.0
78.0
7.5. Mitarbeiter-/ Besucherparkplätze
Auf dem Betriebsgelände sollen zwei Mitarbeiter- und Besucherparkplätze mit insgesamt 30 Stellplätzen eingerichtet werden. Die Parkplätze befinden sich westlich der Halle. Wir gehen für die weiteren Berechnungen davon aus, dass der Parkplatz 1 mit
16 Stellplätzen hauptsächlich durch die Mitarbeiter des Verwaltungsgebäudes genutzt
wird, während der Parkplatz 2 mit 14 Stellplätzen von den Mitarbeitern der übrigen Betriebseinheiten genutzt wird.
Die Berechnung der abgestrahlten Schallleistungen der Parkplätze erfolgt gemäß Parkplatzlärmstudie des Bayrischen Landesamts für Umwelt, 6. Auflage 2007. Für den
Parkplatz haben wir Parkplatzart P+R-Parkplatz gewählt. Die Gleichung zur Ermittlung
der flächenbezogenen Schallleistung gemäß Parkplatzlärmstudie (bezogen auf 1 m²)
lautet:
Lw’’ = Lwo + KPA + KI + KD + KStrO +10 lg (B * N) – 10 lg (S/1m²)
Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils artbezogene Werte für Lw0, LPA etc. an.
Lw
=
Flächenbezogener Schallleistungspegel
Lw0
=
Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h Lw0 = 63,0 dB(A)
KPA
=
Zuschlag für Parkplatzart in dB
KI
=
Zuschlag für die Impulshaltigkeit
KD
=
Durchfahranteil in dB (2,5 * lg(f * B –9)) für f * B > 10 Stellplätze
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N
=
Bewegungshäufigkeit je Bezugsgröße B
f
=
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
KStrO
=
Zuschlag für Fahrbahnoberflächen
B
=
Bezugsgröße
S
=
Gesamtfläche des Parkplatzes in m²
Den Stellplatzwechsel der Parkplätze haben wir im Sinne einer pessimalen Betrachtungsweise wie folgt angesetzt:
Tabelle 18: Bewegung pro Stellplatz
Bewegung pro Stellplatz
Parkplatz
Parkplatz 1
(16 PKW-Stellplätze)
Parkplatz 2
(14 PKW-Stellplätze)
tags
nachts
4
1
4
1
Im Einzelnen liegen den Berechnungen folgende Eingangsparameter zugrunde:
Tabelle 19: Eingangsparameter Parkplatz (tags)
Beurteilungszeitraum
N
Parkplatz 1
6.00 – 22.00 Uhr
0,25
16
Parkplatz 2
6.00 – 22.00 Uhr
0,25
14
Parkplatz
B
Lw0
KD
KI
KPA
KStrO
dB(A)
dB
dB
dB
dB
1
63
2,1
4
0
0
1
63
1,8
4
0
0
Lw0
KD
KI
KPA
KStrO
dB(A)
dB
dB
dB
dB
f
Tabelle 20: Eingangsparameter Parkplatz (nachts)
Beurteilungszeitraum
N
Parkplatz 1
6.00 – 22.00 Uhr
1
16
1
63
2,1
4
0
0
Parkplatz 2
22.00 – 6.00 Uhr
1
14
1
63
1,8
4
0
0
Parkplatz
B
f
Hieraus ergeben sich im Einzelnen die folgenden abgestrahlten Schallleistungspegel:
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Tabelle 21: Abgestrahlte Schallleistungen PKW-Parkplätze
LwA in dB(A)
ID
Quelle
Parkplatz 1
(16 PKW-Stellplätze)
Parkplatz 2
(14 PKW-Stellplätze)
tags
nachts
Park1
75,1
81,2
Park2
74,2
80,2
7.6. Betriebszeiten, Einwirkzeiten
Für die einzelnen Betriebseinheiten (BE) sind unterschiedliche Betriebszeiten vorgesehen, die überdies auch vom jeweiligen Materialaufkommen (Marktsituation) abhängen.
In der folgenden Tabelle sind die Betriebszeiten der einzelnen Betriebseinheiten als
Maximalwerte aufgeführt:
Tabelle 9: Betriebszeiten
Betriebseinheit
Zeitraum
Stunden
BE 1
06:00 – 2:.00 Uhr
16
BE 2
00:00 – 24:00 Uhr
24
BE 3
06:00 – 22:00 Uhr
16
BE 4
00:00 – 24:00 Uhr
24
BE 5
00:00 – 24:00 Uhr
24
BE 6
00:00 – 24:00 Uhr
24
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Betriebseinheit
Zeitraum
Stunden
BE 7
06:00 – 22:00 Uhr
16
BE 8
00:00 – 24:00 Uhr
24
BE 9
06:00 – 22:00 Uhr
16
Im Rahmen der in oben genannter Tabelle aufgeführten Betriebszeiten der einzelnen
Betriebseinheiten können den Emittenten jeweils Einwirkzeiten zugeordnet werden, die
der Beurteilung zugrunde gelegt werden.
7.6.1.
Innerhalb der Halle: Anlagentechnik
• BE 2, BE 4/5, BE 8
Im Sinne eines ungünstigen Berechnungsansatzes gehen wir davon aus, dass die Aggregate der BE 2, BE 4/5 und BE 8 mit Ausnahme des Siloaufsatzfilter (BE 8) zu 100 %
der Betriebszeit lärmrelevant sind.
7.6.2.
•
Innerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
Radlader 1, Sortierbagger 1
Wir gehen davon aus, dass die Ladegeräte zu 100 % der Betriebszeit betrieben werden
und kontinuierlich lärmrelevant sind.
•
Radlader 2
Wir gehen davon aus, dass das Gerät im Tagzeitraum kontinuierlich betrieben wird.
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•
LKW-Rangierfahrten, Material abkippen, Container absetzen
Mit LKW-Rangiervorgängen und Abkippvorgänge innerhalb der Halle ist in der Zeit von
06:00 – 22:00 Uhr zu rechnen. In dieser Zeit sind gemäß Verkehrsprognose durch
Brzoska Consult insgesamt täglich 156 LKW zu erwarten, die zur Anlieferung oder Abholung von Material die Halle befahren (BE 2, 4, 5, 6, 7, 8).
Wir gehen davon aus, dass sich ungünstigstenfalls kontinuierlich ein LKW in der Halle
aufhält (Tagzeitraum) und während des Aufenthalts in der Halle zu 100 % der Aufenthaltsdauer lärmrelevant ist.
•
Staubanlieferung BE8
Nach Angaben durch Brzoska Consult sind täglich maximal 3 Silofahrzeuge zu erwarten, die Staub für die Bodenwerkherstellung anliefern. Jede Anlieferung dauert in der
Regel 45 Minuten. Während dieser Zeit sind dann auch die Siloaufsatzfilter der BE 8
lärmrelevant.
7.6.3.
•
Außerhalb der Halle: Anlagentechnik
BE 3 und BE 9
Im Sinne eines ungünstigen Berechnungsansatzes gehen wir davon aus, dass die Aggregate der BE 3 und BE 9 im Tagzeitraum zu 100 % der Betriebszeit lärmrelevant sind.
7.6.4.
•
Außerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
Radlader 3 und 4, Bagger 2
Für die Beurteilung gehen wir aufgrund der zu erwartenden Einsatzbedingungen davon
aus, dass die oben genannten Ladegeräte zu jeweils 70 % der Betriebszeiten der zuzuordnenden Anlagen lärmrelevant sind.
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•
LKW-Fahrvorgänge
Die LKW befahren das Betriebsgelände von Westen her und verlassen es wieder auf
gleichem Weg. Die Einwirkzeit auf dieser Fahrtstrecke ergibt sich unter Berücksichtigung der Streckenlänge, der mittleren Geschwindigkeit und der Anzahl der zu erwartenden LKW im Beurteilungszeitraum.
Die Einwirkzeit pro LKW wird aus digitalisierter Fahrtstrecke und mittlerer Geschwindigkeit (v = 10 km/h innerhalb des Betriebsgeländes) softwaregesteuert berechnet. Gemäß
Verkehrsprognose durch Brzoska Consult sind täglich in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr
insgesamt 283 LKW zu erwarten. Die Fahrtstrecke ist der Abbildung 2 im Anhang zu
entnehmen.
Wir gehen davon aus, dass sich das Fahrzeugaufkommen gleichmäßig über den gesamten Tageszeitraum (06:00 – 22:00 Uhr) verteilt.
•
LKW abkippen / Container absetzen
Von den insgesamt 283 LKW, die das Betriebsgelände anfahren, befahren 156 LKW
zur Anlieferung oder Abholung von Material die Halle. Von den restlichen 127 LKW fahren 25 LKW zur BE 9 und werden Beladen. Im Sinne einer pessimalen Betrachtungsweise gehen wir für die weiteren Berechnungen davon aus, dass von den restlichen
102 LKW 50 % ihre Ladung abkippen und 50 % einen Container auf dem Freigelände
ab- und aufsetzen.
•
LKW-Rangierfahrten
LKW-Rangiervorgänge im Freien finden statt, um vor Abkippstellen in Position zu fahren
oder um Beladepositionen einzunehmen und Container aufzunehmen oder abzusetzen.
Je nach Situation können Rangiervorgänge auch vor den Hallentoren bei der Ein- oder
nach der Ausfahrt erforderlich werden. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass
jeder LKW, der das Gelände befährt, jeweils im Mittel 3 min. durch Rangiervorgänge
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lärmrelevant ist, sobald er die Eingangswaage passiert hat. Bei 283 LKW/d entspricht
dies einer Einwirkzeit von insgesamt 14,19 h.
Für die Beurteilung gehen wir jedoch im Rahmen einer ungünstigen Abschätzung davon
aus, dass sich zu jedem Zeitpunkt, das heißt ständig ein LKW auf dem Gelände aufhält
und zu 100 % seiner Aufenthaltsdauer lärmrelevant ist.
Wir gehen davon aus, dass sich das Fahrzeugaufkommen gleichmäßig über den Tagzeitraum verteilt.
•
Zement- / Bindemittelanlieferung BE 9
Nach Angaben durch Brzoska Consult sind täglich im Mittel 2 Silofahrzeuge zu erwarten, die Zement oder Bindemittel für die Transportbetonherstellung anliefern. Jede Anlieferung dauert in der Regel 45 Minuten. Während dieser Zeit sind dann auch die Siloaufsatzfilter der BE 9 lärmrelevant.
•
Fahrmischer bei Beladung
Während der Beladung der Fahrmischer unterhalb der Verladeeinrichtung der Transportbetonanlage müssen die Fahrzeuge mit laufendem Motor warten, um die Trommeldrehung zu gewährleisten. Jeder Beladevorgang dauert im mittel 5 min. und es ist täglich mit 25 LKW zu rechnen, die Fertigbeton abtransportieren (Angabe durch Brzoska
Consult).
Wir gehen davon aus, dass sich die Vorgänge gleichmäßig auf den Tagzeitraum verteilen.
Im Einzelnen ist somit für die Beurteilungszeiträume der TA Lärm mit folgenden Einwirkzeiten der betrachteten Anlagenteile bzw. Vorgänge zu rechnen:
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Tabelle 9: Einwirkzeiten
Quelle/Vorgang
Art der Emissi-
Anzahl der
Dauer pro
Dauer ges.
on/Tätigkeit
Vorgänge
Vorgang
in min
in min
Halle BE 2,4,5 und 8
Einwirkzeit in min
Tag
Nacht*1
6-7
7-20
20-22
22-6*1
kontinuierlich
-
-
960
60
60
780
120
60
kontinuierlich
-
-
960
60
60
780
120
60
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
kontinuierlich
-
-
-
60
-
-
-
60
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
diskontinuierlich
-
-
480
-
30
390
60
-
diskontinuierlich
-
-
480
-
30
390
60
-
diskontinuierlich
-
-
90
-
-
90
-
-
diskontinuierlich
-
-
672
-
42
546
84
-
LKW-Fahrt Freifläche
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
LKW rangieren Freifläche
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
diskontinuierlich
51
1,2
61
-
4
49
8
-
LKW abkippen Freifläche
diskontinuierlich
51
1,6
82
-
5
67
10
-
Fahrmischer Beladung
diskontinuierlich
25
5
125
-
8
101
16
-
Befüllung Zementsilos
diskontinuierlich
2
45
90
-
-
90
-
-
kontinuierlich
-
-
960
60
60
780
120
60
Sektionaltor geschlossen Nordwest
Sektionaltor geöffnet
Südost
Sektionaltor geschlossen Südost
Bauschuttaufbereitung
BE3
Transportbetonanlage
BE9
Befüllung Beschickerkübel
Entleerung Beschickerkübel
Zementsilo Aufsatzfilter nur bei Befüllung
Radlader/Bagger Freifläche
Container ab- auf- umsetzen a 1,2 min Freifläche
Parkplatz 1
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Quelle/Vorgang
Art der Emissi-
Anzahl der
Dauer pro
Dauer ges.
on/Tätigkeit
Vorgänge
Vorgang
in min
in min
Parkplatz 2
kontinuierlich
-
-
Einwirkzeit in min
Tag
Nacht*1
6-7
7-20
20-22
22-6*1
960
60
60
780
120
60
1
* Lauteste volle Nachtstunde gemäß TA Lärm.
2
* Einwirkzeit der LKW auf der Fahrtstrecke ergibt sich aus mittlerer Geschwindigkeit (hier: v = 10 km/h) und digitalisierter Streckenlänge (Hin- und Rückweg). Der Wert wird softwaregesteuert berechnet. In der Spalte "Einwirkzeit
in h" sind die Bezugszeiträume gemäß TA Lärm angegeben.
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8. Berechnungsverfahren der Immission
Die Berechnungen der Immission erfolgte analog der DIN ISO 9613-2 in Oktavbandbreite von 63 bis 8000 Hz mit dem validierten Softwarepaket "CADNA-A" (Version 4.0.135)
Die in den Berechnungsblättern angegebenen Dämpfungsgrößen repräsentieren die
zusammenfassende Dämpfungswirkung über alle Oktavbänder. Der Übersichtlichkeit
wird nur dieser Wert dokumentiert.
Aus den Schallleistungen der Quellen wurde über eine Ausbreitungsrechnung unter
Berücksichtigung der Geometrie, der Luftabsorption, der Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts, der Abschirmung und verschiedener anderer Effekte, der Höhe der Quellen
und des Immissionsorts über dem Gelände sowie der Richtwirkung die jeweiligen zu
erwartenden Immissionsanteile auf den betrachteten Aufpunkt berechnet.
Bei der Ausbreitungsberechnung wurden die einzelnen Gebäude und Anlagen mit ihrer
Höhe zum einen als Hindernisse sowie als Reflektoren berücksichtigt.
Für die Berechnungen wurde dem Rechner ein dreidimensionales Modell des Betriebs
und der Umgebung übergeben. In dieses Modell werden alle oben genannten Schallleistungen entsprechend ihrer Lage eingearbeitet.
Im Allgemeinen gilt gemäß DIN ISO 9613 - 2 folgende Formel für die Ausbreitungsrechnung:
LfT(Dw)
LfT(Dw) =
=
Lw + Dc – (Adiv + Aatm + Agr + Abar + Amisc)
äquivalenter Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind
in dB(A)
Lw
=
Oktavband-Schallleistungspegel in dB(A)
Dc
=
Richtwirkungskorrektur in dB
Adiv
=
Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
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Aatm
=
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
Agr
=
Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in dB
Abar
=
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
Amisc
=
Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte (Bewuchs, Industriegelände, Bebauungsflächen) in dB.
Der A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel bei Mitwind wird durch Addition der
einzelnen zeitlich gemittelten Schalldruckquadrate LAT(DW) bestimmt.
Für die Beurteilung wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet herangezogen.
LAT(LT)
=
LAT(DW) - Cmet
Lr
=
LAT(LT)
Cmet ist eine von der örtlichen Wetterstatistik abhängige Korrektur, mit der in der Regel
der ermittelte Pegel gemindert wird. Die Formel zur Ermittlung von Cmet für dp > (hs + hr)
lautet gemäß DIN ISO 9613 - 2 (Formel 22):
Cmet = C0 x (1 – 10 x (hs + hr) / dp)
Dabei ist
hs
hr
dp
=
=
=
C0
=
Höhe der Quelle in Metern
Höhe des Aufpunkts in Metern
Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale
Bodenebene, in Metern
Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und- richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängt.
Im vorliegenden Fall wurden, im Rahmen einer ungünstigen Abschätzung die Werte der
Meteorologiefaktoren
C0 = 0
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zugrunde gelegt. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind
unter anderem nachfolgende Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen:
Tabelle 22: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA
Berechnungsoptionen
Gewählte Einstellungen
Maximaler Fehler in dB
0,0
Bodendämpfung
0,3
Anzahl der Reflexionen
1
Berechnungsoptionen der Bodendämpfung
spektral, nur spektrale Quellen
Bei der punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mit berücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Die
Bodendämpfung wurde programmgesteuert unter Verwendung der Gleichung 10 der
DIN ISO 9613-2 berechnet. Aufgrund der Schallleistung, der Entfernung oder sonstiger
pegelmindernder Einflüsse können auch negative Pegel möglich sein. Der Vollständigkeit halber werden auch diese negativen Pegel dokumentiert.
Die punktuellen Berechnungen wurde für die folgenden Immissionshöhen durchgeführt:
Tabelle 23: Immissionsort
Immissionshöhe in m über
Immissionsort
Fassade
Geschoss
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
Südwest
1.OG
5,2
IO2, Venloer Straße 1503
Südost
2.OG
7,8
IO3, Bebauungsplangrenze
--
--
4,0
IO 4, Venloer Straße 1493
Südwest
1.OG
5,2
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
Südwest
1.OG
5,2
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Geländeniveau
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9. Ergebnisse (Zusatzbelastung)
Die Berechnungen und Ergebnisse sind im Detail den Tabellen im Anhang zu entnehmen. Im Einzelnen ist durch den Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH inklusive der zugehörigen Nebeneinrichtungen künftig mit
folgenden zeitbewerteten Teilimmissionspegeln (Zusatzbelastung) an den betrachteten
Aufpunkten zu rechnen:
Tabelle 24: Zeitbewertete Teilimmissionspegel (Zusatzbelastung)
Teilimmissionspegel LZ in dB(A)
Quelle/Vorgang
IO1
IO2
IO4
IO3
IO5
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Halle BE 2,4,5 und 8
38.1
34.8
39.6
37.5
45.1
43.1
36.1
33.2
47.7
42.5
Bauschuttaufbereitung BE3
43.1
-
47.3
-
34.4
-
47.1
-
48.2
-
Transportbetonanlage BE9
43.7
-
43.6
-
49.4
-
47.6
-
48.9
-
Radlader/Bagger Freifläche
43.8
-
44.0
-
45.1
-
44.8
-
49.8
-
LKW-Fahrt
33.7
-
37.2
-
57.4
-
34.4
-
39.9
-
LKW rangieren Freifläche
30.8
-
31.3
-
32.4
-
32.3
-
37.3
-
Container ab- auf- umsetzen
29.7
-
29.7
-
30.4
-
30.5
-
35.7
-
LKW abkippen
31.9
-
31.8
-
32.6
-
32.8
-
37.9
-
Fahrmischer Beladung
29.3
-
30.6
-
37.5
-
37.3
-
33.8
-
Befüllung Zementsilo
30.6
-
26.9
-
37.7
-
38.0
-
31.4
-
Parkplatz 1
-6.4
-0.4
15.5
21.5
35.7
41.7
-11.3
-5.2
-4.5
1.5
Parkplatz 2
-8.4
-2.4
10.4
16.4
31.6
37.6
-12.2
-6.1
-6.2
-0.2
Gesamt
49,2
34,8
50,8
37,7
58,6
46,1
52,1
33,2
55,1
42,5
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10. Beurteilung (Zusatzbelastung)
Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall gemäß TA Lärm für den Tag- und Nachtzeitraum unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch Impulse, Töne sowie für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten gemäß Nummer 6.1, Buchstaben d - f der TA Lärm.
Impulszuschläge (KI)
Entsprechend unserer Erfahrungen sind die Geräusche aus dem Bereich der betrachteten Anlage in Teilbereichen impulshaltig. Diese Impulshaltigkeit ist bereits bei der Bestimmung der Schallleistungen berücksichtigt worden. Es erfolgt kein weiterer Zuschlag.
KI = 0 dB.
Tonzuschläge (KT)
Zuschläge für Einzeltöne erfolgen nicht, da vorausgesetzt wird, dass alle Quellen dem
Stand der Technik entsprechen und / oder mit Schallschutz ausgestattet sind und etwaige Einzeltöne an den Immissionsorten nicht auffällig sind:
KT = 0 dB.
Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
Gemäß TA-Lärm erfolgt auf die Immissionspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (wochentags: 6:00 – 7:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr, sonn- und feiertags: 6:00
– 9:00 Uhr; 13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr) bezüglich Gebieten nach Nummer 6.1, Buchstaben d bis f der TA-Lärm ein Zuschlag von:
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KR = 6 dB.
Diese Zuschläge finden im vorliegenden Fall aufgrund der Gebietsausweisung keine
Anwendung. Die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung entsprechen somit den gerundeten Immissionspegeln der Tabelle 24.
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11. Ergebnisse (Zusatzbelastung)
Im Einzelnen ist durch den alleinigen Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und
Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH unter Berücksichtigung der unter Punkt 7 genannten Eingangsdaten mit folgenden Beurteilungspegeln gemäß TA Lärm zu rechnen:
Tabelle 25: Ergebnisse (Zusatzbelastung) ungerundet
Immissionsort
LZ in dB(A)
Geschoss
Werktag
Sonn-/ Feiertag
Nacht
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
1.OG
49,2
-
34,8
IO 2, Venloer Straße 1503
2.OG
50,8
-
37,7
--
58,6
-
46,1
IO 4, Venloer Straße 1493
1.OG
52,1
-
33,2
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
1.OG
55,1
IO 3, Bebauungsplangrenze
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12. Maximalpegel
Durch einzelne Geräuschereignisse, wie z.B. durch die Betriebsbremse der LKW (Lwmax
= 110 dB(A)) im Bereich der Zufahrt bzw. durch das Klappenschlagen der Container
LKW beim Abkippvorgang (Lwmax = 128 dB(A)) auf dem Betriebsgelände kann an den
betrachteten Immissionsorten der folgende maximale Schalldruckpegel auftreten:
Tabelle 26: Maximaler Schalldruckpegel IO1 - IO2 und IO4 - IO5
Immissionsort
Klappenschlagen Container- LKW LWmax = 128 dB(A)
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
68
IO 2, Venloer Straße 1503
68
IO 4, Venloer Straße 1493
67
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
73
Tabelle 27: Maximaler Schalldruckpegel IO3
Immissionsort
Betriebsbremse LKW LWmax = 110 dB(A)
IO 3, B-Plangrenze
75
Es ist damit zu rechnen, dass die aus dem Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und
Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH resultierenden Maximalpegel im Tag- und Nachtzeitraum ebenfalls innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm liegen werden.
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13. Vorbelastung mit gewerblichen Immissionen
Die Ermittlung der Vorbelastung aus den Emissionen der emittierenden Flächen im Bebauungsplangebiet Nr. 63 der Stadt Pulheim erfolgt mittels flächenbezogener Schallleistungspegel (Emissionshöhe h = 2,0 m). Die Bebauung innerhalb des Gebiets wird
nicht als Abschirmung berücksichtigt, weil sie sich jederzeit ändern kann (freie
Schallausbreitung).
Alle Flächen im Bebauungsplangebiet wurden anhand Ihrer Gebietsausweisung für den
Tagzeitraum jeweils mit einer für übliche Gewerbebetriebe ausreichenden flächenbezogenen Schallleistung von
tags 65 dB(A) pro m² Betriebsfläche
belegt.
Für den Nachtzeitraum werden alle Flächen mit einer flächenbezogenen Schallleistung
von
nachts 50 dB(A) pro m² Betriebsfläche
belegt. Die Berechnung der gewerblichen Vorbelastung an den Immissionsorten IO2
und IO5, die innerhalb des Bebauungsplangebiets liegen, erfolgte jedoch ohne Berücksichtigung der Flächen, die dem eigenen Grundstück direkt zugeordnet werden können.
Die Berechnung der Immission der gewerblichen Vorbelastung durch das Gewerbe im
Bebauungsplangebiet PU 63 der Stadt Pulheim erfolgt wie unter Punkt 8 beschrieben.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt für den Tag und die Nacht punktuell für alle Immissionsorte.
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Tabelle 28: Ergebnisse (Vorbelastung) ungerundet
Immissionsort
Lv in dB(A)
Geschoss
Werktag
Sonn-/ Feiertag
Nacht
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
1.OG
50,7
-
35,7
IO 2, Venloer Straße 1503
2.OG
59,7
-
44,7
--
57,4
-
43,4
IO 4, Venloer Straße 1493
1.OG
46,4
-
31,5
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
1.OG
51,7
IO 3, Bebauungsplangrenze
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36,7
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14. Gesamtbelastung
Zukünftig ist an den betrachteten Immissionsorten IO1 - IO5 mit den folgenden Beurteilungspegeln der Gesamtbelastung aus Vor- und Zusatzbelastung im Tag- und Nachtzeitraum zu rechnen.
Tabelle 29: Ergebnisse (Gesamtbelastung) tags gerundet
Immissionsort
Geschoss
LZ tags
LV tags
LG tags
in dB(A)
in dB(A)
in dB(A)
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
1.OG
49
51
53
IO 2, Venloer Straße 1503
2.OG
51
60
60
--
59
57
61
IO 4, Venloer Straße 1493
1.OG
52
46
53
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
1.OG
55
52
57
Richtwert tags
gemäß TA Lärm
in dB(A)*
60
65
IO 3, Bebauungsplangrenze
60
* vgl. Pkt. 5
Tabelle 30: Ergebnisse (Gesamtbelastung) nachts gerundet
Immissionsort
Geschoss
LZ nachts
LV nachts
LG nachts
in dB(A)
in dB(A)
in dB(A)
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
1.OG
35
36
38
IO 2, Venloer Straße 1503
2.OG
38
45
46
--
46
43
48
IO 4, Venloer Straße 1493
1.OG
33
32
35
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
1.OG
43
37
44
Richtwert Nacht
gemäß A Lärm
in dB(A)*
45
50
IO 3, Bebauungsplangrenze
45
* vgl. Pkt. 5
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Die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung (Vor- und Zusatzbelastung) liegen an den
betrachteten Immissionsorten im Tagzeitraum um mindestens 3 dB und im Nachtzeitraum um mindestens 1 dB(A) unterhalb der Richtwerte gemäß TA Lärm.
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15. Betrachtung der Verkehrsgeräusche durch anlagenbezogenen LKW-Verkehr
im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen gemäß Pkt. 7.4 der TA Lärm
Aufgrund der Gebietsausweisung besteht gemäß TA Lärm, Pkt 7.4, Abs. 2 besteht für
die Immissionsorte IO2 - IO3 unseres Erachtens keine Notwendigkeit, die Verkehrsgeräusche durch Maßnahmen organisatorischer Art zu vermindern.
Für die Immissionsorte IO1, IO4 und IO5 erfolgt eine gesonderte Betrachtung der
Strecke zwischen B59 und dem Betriebsgelände auf der öffentlichen Straße "OttoLilienthal-Straße", da eine Pegelerhöhung um 3 dB durch den anlagenbezogenen Verkehr auf der Otto-Lilienthal-Straße nicht ausgeschlossen werden kann und die Vermischung des anlagenbezogenen Verkehrs mit dem übrigen Verkehr erst auf der B59
(Venloer Straße) erfolgt.
Hierzu wurden die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm,E
(tags und nachts) für die Fahrtstrecke des anlagenbezogenen Verkehrs, zwischen Betriebsgelände und der B59, nach der RLS-90 durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßenachse bei freier
Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem LKWAnteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der
Steigung des Straßenabschnitts berechnet:
Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO +DStg + DE
mit
DV
Korrektur nach Gl. (8) der RLS 90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstge-
schwindigkeiten
DStrO Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen (z.B. 0 dB
bei nicht geriffelten Gussasphalten und 6 dB bei nicht ebenen Pflasteroberflächen)
DStg
Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle
DE
Korrektur bei Spiegelschallquellen
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Lm(25) der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen und Zuschläge. Er
ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und dem maßgebenden LKWAnteil über 2,8 t in % nach folgender Gleichung:
Lm(25) = 37,3+ 10 ⋅ lg[ M ⋅ (1 + 0,082 ⋅ p)]
M
maßgebende stündliche Verkehrsstärke
p
maßgebender LKW-Anteil in % (LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
2,8 t)
Der Wert 37,3 dB(A) gibt den rechnerischen Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine
Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M= 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h an.
Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden
Kraftfahrzeuge.
Mit folgender Gleichung ergibt sich ein längenbezogener Schallleistungspegel Lw´:
Lw´= LmE + 19,2 dB
Pegelbestimmend sind auf der "Otto-Lilienthal-Straße" im Tagzeitraum die betrieblichen
LKW des Verwertungszentrums.
Aus der Anzahl der LKW-Transporte (siehe Punkt 7.6.4) ergeben sich folgende Eingangswerte:
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Tabelle 31: Eingangswerte anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen
Bezeichnung
Dstro
Dstg
in dB
in dB
Otto-Lilienthal-Straße
(B59-Betriebsgelände)
0
1
-*
werktags
p
M
in %
35,4
100
Nacht
Geschw.
in km/h
p
M
in %
-
-
50
LmE in dB(A)
Tag
Nacht
59,8
-
*1 wird softwaregesteuert anhand der Geländedaten ermittelt.
Durch den anlagenbezogenen Verkehr auf der Strecke zwischen B59 und dem Betriebsgelände ergeben sich die folgenden Immissionspegel an den betrachteten Immissionsorten:
Tabelle 32: Ergebnisse anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen
Richtwert gemäß
Ls in dB(A)
Bezeichnung
Ort
Werktag
IO 1
IO 4
IO 5
Venloer Straße
1501 Nord
Venloer Straße
1493
Venloer Straße
1501 Süd
16. BImSchV
Geschoss
Sonn-/
Feiertag
Nacht
1.OG
45
-
-
1.OG
39
-
-
1.OG
45
-
-
Tag
Nacht
64
54
Die Berechnungen nach Punkt 7.4 der TA Lärm haben für die betrachteten Immissionsorte ergeben, dass die Richtwerte der 16. BImschV durch den anlagenbezogenen
Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen im Tagzeitraum eingehalten werden. Somit
besteht unseres Erachtens keine Notwendigkeit, die Verkehrsgeräusche durch Maßnahmen organisatorischer Art zu vermindern.
Im Nachtzeitraum erfolgen keine Transporte.
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16. Qualität der Prognose:
Die abgestrahlten Schallleistungen der einzelnen Aggregate bzw. Vorgänge wurden in
Anlehnung an die gültige Normung messtechnisch ermittelt oder gehen auf Daten, die
im Rahmen von aktuellen, einschlägigen technischen Untersuchungsberichten und Studien veröffentlicht wurden, zurück. Aufgrund des verwendeten Mess- sowie des Berechnungsverfahrens ist davon auszugehen, dass die berechneten Beurteilungspegel
bei häufigen Nachmessungen in der deutlich überwiegenden Mehrzahl der Fälle unterschritten werden.
Köln, 30.05.2011
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st/mj
(Dipl.-Ing. S. Staeck)
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(Dr. M. Janßen)
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Anhang
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In den Tabellen verwendete Abkürzungen und ihre Bedeutung
Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen
ID
Identifizierungscode der Schallquelle
Lx (T/N)
Effektive Schallleistung der Schallquelle im Beurteilungszeitraum in dB(A) (Tag/Nacht)
Lr (T/N)
Teilbeurteilungspegel der Schallquelle in dB(A) (Tag/Nacht)
Refl
Reflektionsanteil der Schallquelle in dB(A)
Abar, eff
effektives Dämpfungsmaß der Schallquelle aufgrund von Abschirmung in dB,
d.h. Differenz aus Teilbeurteilungspegel ohne Abschirmung und mit Abschirmung
Abbildung 2: Lage der Quellen
Tabelle 33: Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen am IO 1
Imm:
Name
Zement-/Bindemittelanlieferung LKW eigener
Kompressor
Fahrmischer bei Beladung
Befüllung Beschickerkübel
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
ID
Freq LxT LxN
LrT
LrN
Refl Abar,eff
LKWan
0
97.7
-88.0
30.6
-83.2
2.8
8.0
FMB
TBA
0
0
96.2
99.0
-88.0
-88.0
29.3
26.2
-82.0
-85.0
2.2
2.1
7.3
8.6
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Imm:
Name
Entleerung Beschickerkübel
Mischer
Zementsilo 1 Aufsatzfilter
Zementsilo 3 Aufsatzfilter
Zementsilo 4 Aufsatzfilter
Zementsilo 2 Aufsatzfilter
Abluft Filteranlage
Ventilator Filteranlage
LKW Fahrt
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 1
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 2
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 3
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 4
Taschenreihensilos
Dach
Dach RWA
LKW rangieren
Radlader 3 und 4, Bagger 2 incl. Ladegeräusche
Brech- und Siebanlage
LKW Container auf- bzw Absetzen a1.2min
LKW abkippen a1,6min
Wand Beton Nordwest 1
Wand Beton Nordwest 2
Wand Trapezblech 1 Nordwest
Wand Trapezblech 2 Nordwest
Wand Trapezblech 3 Nordwest
Tor Nordwest geschlossen
Tür 1 Nordwest
Tür 2 Nordwest
Wand Beton Nordost
Wand Trapezblech Nordost
Fenster Nordost
Tür 1 Nordost
Tür 2 Nordost
Tür 3 Nordost
Tür 4 Nordost
Wand Beton Südwest
Wand Trapezblech Südwest
Tür Südwest
Wand Beton Südost
Wand Trapezblech Südost
Tor 1 Südost offen
Tor 1 Südost geschlossen
Tor 2 Südost offen
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
ID
Freq LxT LxN
LrT
TBA
0
99.0 -88.0 28.5
TBA
0 105.0 -88.0 36.7
TBA
500 93.7 -88.0 30.9
TBA
500 93.7 -88.0 30.6
TBA
500 93.7 -88.0 30.5
TBA
500 93.7 -88.0 30.7
TBA
500 85.0 -88.0 21.3
TBA
500 90.0 -88.0 26.3
LKWF
0 105.0 -71.0 33.7
TBA
500 98.0 -78.0 34.2
TBA
500 98.0 -78.0 34.2
TBA
500 98.0 -78.5 34.2
TBA
500 98.0 -78.5 34.1
TBA
500 97.0 -88.0 33.1
H
0
97.8 95.8 31.2
H
0
80.0 78.0
1.2
LKWR
0
99.0 -69.4 30.8
LrN
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-67.1
-78.0
-78.0
-78.5
-78.5
-88.0
29.2
-0.8
-65.0
Refl Abar,eff
0.0
5.3
0.0
6.8
0.0
0.3
0.0
0.3
0.0
0.3
0.0
0.3
0.0
0.5
0.0
0.5
1.5
10.5
0.0
0.5
0.0
0.5
0.0
0.5
0.0
0.5
0.0
0.4
0.0
6.8
0.2
18.1
1.1
8.7
Rad
0
111.3 -68.7
43.8
-64.1
0.8
7.6
BSA
Cont
LKWab
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
118.0
97.0
99.3
51.8
50.0
84.1
83.0
86.7
75.5
67.4
67.4
57.1
92.0
67.1
67.4
67.4
67.4
67.4
57.2
92.2
67.4
55.1
91.2
93.8
-81.0
93.8
43.1
29.7
31.9
-19.2
-32.2
12.1
-2.1
10.0
-10.4
-20.3
-12.6
-2.0
34.5
3.4
10.2
10.3
10.0
9.6
-23.5
9.6
-20.3
-8.1
27.7
29.7
-76.2
28.6
-76.9
-65.0
-65.0
-21.2
-34.2
10.1
-4.1
8.0
-12.4
-22.3
-14.6
-4.0
32.5
1.4
8.2
8.3
8.0
7.6
-25.5
7.6
-22.3
-10.1
25.7
-76.2
10.1
-74.0
0.0
0.8
0.9
1.3
0.0
4.6
0.0
2.4
0.0
0.0
0.0
0.1
2.1
2.1
2.1
2.1
2.1
2.1
2.1
0.5
0.0
1.4
2.1
2.2
4.8
2.2
14.7
7.6
7.6
13.5
22.5
16.4
24.1
18.6
24.8
25.6
18.9
0.6
0.9
6.6
0.0
0.0
0.0
0.0
23.2
22.1
25.9
5.7
6.3
6.4
6.2
6.8
-78.5
-69.4
-69.4
49.8
48.0
82.1
81.0
84.7
73.5
65.4
65.4
55.1
90.0
65.1
65.4
65.4
65.4
65.4
55.2
90.2
65.4
53.1
89.2
-81.0
73.5
-78.0
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Imm:
Name
Tor 2 Südost geschlossen
Tür 1 Südost
Tür 2 Südost
Park1
Park2
IO 1, Venloer Straße 1501 Nord
ID
Freq LxT LxN
LrT
H
0
-78.0 73.5 -74.0
H
0
67.4 65.4
3.7
H
0
67.4 65.4
1.4
Park1 500 75.1 81.1 -6.4
Park2 500 74.2 80.2 -8.4
LrN
9.1
1.7
-0.6
-0.4
-2.4
Refl Abar,eff
4.0
6.4
2.0
5.7
1.9
6.9
0.0
17.0
0.0
17.6
IO 2, Venloer Straße 1503
LxT LxN
LrT
LrN
Refl Abar,eff
97.7
Tabelle 34: Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen am IO 2
Imm:
Name
Zement-/Bindemittelanlieferung LKW eigener
Kompressor
Fahrmischer bei Beladung
Befüllung Beschickerkübel
Entleerung Beschickerkübel
Mischer
Zementsilo 1 Aufsatzfilter
Zementsilo 3 Aufsatzfilter
Zementsilo 4 Aufsatzfilter
Zementsilo 2 Aufsatzfilter
Abluft Filteranlage
Ventilator Filteranlage
LKW Fahrt
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 1
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 2
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 3
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 4
Taschenreihensilos
Dach
Dach RWA
LKW rangieren
Radlader 3 und 4, Bagger 2 incl. Ladegeräusche
Brech- und Siebanlage
LKW Container auf- bzw Absetzen a1.2min
LKW abkippen a1,6min
Wand Beton Nordwest 1
Wand Beton Nordwest 2
Wand Trapezblech 1 Nordwest
Wand Trapezblech 2 Nordwest
Wand Trapezblech 3 Nordwest
Tor Nordwest geschlossen
Tür 1 Nordwest
ID
Freq
LKWan
0
FMB
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
LKWF
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
H
H
LKWR
-88.0
26.9
-85.0
0.3
7.1
0
96.2 -88.0
0
99.0 -88.0
0
99.0 -88.0
0
105.0 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 85.0 -88.0
500 90.0 -88.0
0
105.0 -71.8
500 98.0 -80.2
500 98.0 -80.2
500 98.0 -81.0
500 98.0 -82.0
500 97.0 -83.2
0
97.8 95.8
0
80.0 78.0
0
99.0 -70.1
30.6
32.5
30.0
37.8
29.5
29.4
29.3
29.4
20.5
25.5
37.2
33.2
33.2
33.2
33.2
32.1
32.6
2.5
31.3
-83.2
-85.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-67.8
-80.2
-80.2
-81.0
-82.0
-83.2
30.6
0.5
-66.7
2.4
3.3
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.9
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.7
4.5
2.4
2.1
4.3
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
6.5
0.1
0.1
0.1
0.0
0.4
6.9
17.6
6.4
44.0
-65.5
0.4
5.7
-79.5 47.3
-70.1 29.7
-70.1 31.8
49.8 -3.8
48.0 -22.8
82.1 30.4
81.0 12.9
84.7 29.2
73.5 -2.3
65.4 -14.4
-77.2
-66.7
-66.7
-5.8
-24.8
28.4
10.9
27.2
-4.3
-16.4
1.4
0.4
0.5
1.3
1.3
3.2
2.0
2.2
1.3
1.4
9.3
6.0
5.9
0.0
16.3
0.0
13.4
2.0
20.0
23.0
Rad
0
111.3 -68.9
BSA
Cont
LKWab
H
H
H
H
H
H
H
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
118.1
97.0
99.3
51.8
50.0
84.1
83.0
86.7
75.5
67.4
ADU cologne
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Imm:
Name
Tür 2 Nordwest
Wand Beton Nordost
Wand Trapezblech Nordost
Fenster Nordost
Tür 1 Nordost
Tür 2 Nordost
Tür 3 Nordost
Tür 4 Nordost
Wand Beton Südwest
Wand Trapezblech Südwest
Tür Südwest
Wand Beton Südost
Wand Trapezblech Südost
Tor 1 Südost offen
Tor 1 Südost geschlossen
Tor 2 Südost offen
Tor 2 Südost geschlossen
Tür 1 Südost
Tür 2 Südost
Park1
Park2
ID
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
Park1
Park2
IO 2, Venloer Straße 1503
Freq LxT LxN
LrT
LrN
0
67.4 65.4 12.4 10.4
0
57.1 55.1 -0.0
-2.0
0
92.1 90.1 37.1 35.1
0
67.2 65.2 10.6
8.6
0
67.4 65.4 10.5
8.5
0
67.4 65.4 11.5
9.5
0
67.4 65.4 10.8
8.8
0
67.4 65.4 11.3
9.3
0
57.1 55.1 -22.4 -24.4
0
92.1 90.1
9.5
7.5
0
67.4 65.4 -18.2 -20.2
0
55.1 53.1 -20.2 -22.2
0
91.2 89.2 12.3 10.3
0
93.8 -81.0 12.6 -81.0
0
-81.0 73.5 -81.0 -4.9
0
93.8 -81.0 17.1 -78.5
0
-81.0 73.5 -78.5 -4.2
0
67.4 65.4 -13.4 -15.4
0
67.4 65.4 -8.0 -10.0
500 75.2 81.2 15.5 21.5
500 74.2 80.2 10.4 16.4
Refl Abar,eff
3.3
0.0
0.0
0.0
2.1
0.0
2.2
0.0
2.3
0.0
2.2
0.0
2.1
0.0
2.1
0.0
0.0
20.8
0.0
23.4
0.0
24.6
0.1
17.0
0.0
19.8
0.0
21.0
0.0
19.1
6.8
22.7
2.6
21.0
0.0
20.4
8.2
22.5
1.3
0.0
1.1
2.8
Tabelle 35: Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen am IO 3
Imm:
Name
Zement-/Bindemittelanlieferung LKW eigener
Kompressor
Fahrmischer bei Beladung
Befüllung Beschickerkübel
Entleerung Beschickerkübel
Mischer
Zementsilo 1 Aufsatzfilter
Zementsilo 3 Aufsatzfilter
Zementsilo 4 Aufsatzfilter
Zementsilo 2 Aufsatzfilter
Abluft Filteranlage
Ventilator Filteranlage
LKW Fahrt
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 1
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 2
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 3
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 4
IO 3, B-Plan Grenze
ID
Freq LxT
LxN
LrT
LrN
LKWan
-88.0
37.7
-85.0
4.5
4.9
0
96.2 -88.0
0
99.0 -88.0
0
99.0 -88.0
0 105.0 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 85.0 -88.0
500 90.0 -88.0
0 105.0 -72.7
500 98.0 -88.0
500 98.0 -88.0
500 98.0 -88.0
500 98.0 -88.0
37.5
37.3
36.8
46.1
33.3
33.3
33.3
33.3
24.5
29.5
57.4
37.1
37.1
37.0
37.4
-85.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-71.4
-88.0
-88.0
-88.0
-85.0
0.1
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.4
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
FMB
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
LKWF
TBA
TBA
TBA
TBA
0
97.7
Refl Abar,eff
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Imm:
Name
Taschenreihensilos
Dach
Dach RWA
LKW rangieren
Radlader 3 und 4, Bagger 2 incl. Ladegeräusche
Brech- und Siebanlage
LKW Container auf- bzw Absetzen a1.2min
LKW abkippen a1,6min
Wand Beton Nordwest 1
Wand Beton Nordwest 2
Wand Trapezblech 1 Nordwest
Wand Trapezblech 2 Nordwest
Wand Trapezblech 3 Nordwest
Tor Nordwest geschlossen
Tür 1 Nordwest
Tür 2 Nordwest
Wand Beton Nordost
Wand Trapezblech Nordost
Fenster Nordost
Tür 1 Nordost
Tür 2 Nordost
Tür 3 Nordost
Tür 4 Nordost
Wand Beton Südwest
Wand Trapezblech Südwest
Tür Südwest
Wand Beton Südost
Wand Trapezblech Südost
Tor 1 Südost offen
Tor 1 Südost geschlossen
Tor 2 Südost offen
Tor 2 Südost geschlossen
Tür 1 Südost
Tür 2 Südost
Park1
Park2
IO 3, B-Plan Grenze
ID
Freq LxT
TBA
500 97.0
H
0
97.8
H
0
80.0
LKWR
0
99.0
LxN
-88.0
95.8
78.0
-70.7
LrT
36.8
36.2
9.5
32.4
LrN
-88.0
34.2
7.5
-67.4
Refl Abar,eff
0.0
0.0
0.1
11.3
0.0
18.7
0.5
9.4
111.3 -69.5
45.1
-66.8
0.5
8.5
BSA
0 118.1 -78.0
Cont
0
97.0 -70.7
LKWab 0
99.3 -70.7
H
0
51.7 49.7
H
0
50.0 48.0
H
0
84.0 82.0
H
0
83.0 81.0
H
0
86.7 84.7
H
0
75.5 73.5
H
0
67.4 65.4
H
0
67.4 65.4
H
0
57.1 55.1
H
0
92.1 90.1
H
0
67.2 65.2
H
0
67.4 65.4
H
0
67.4 65.4
H
0
67.4 65.4
H
0
67.4 65.4
H
0
57.2 55.2
H
0
92.1 90.1
H
0
67.4 65.4
H
0
55.1 53.1
H
0
91.1 89.1
H
0
93.8 -81.0
H
0
-81.0 73.5
H
0
93.8 -81.0
H
0
-81.0 73.5
H
0
67.4 65.4
H
0
67.4 65.4
Park1 500 75.1 81.2
Park2 500 74.2 80.2
34.4
30.4
32.6
-12.5
5.8
21.1
40.5
39.4
32.7
24.7
-3.1
-14.3
17.5
-11.2
-11.8
-10.9
-10.7
-8.9
3.0
37.9
11.2
-19.1
13.9
13.6
-81.0
14.4
-81.0
-12.7
-11.7
35.7
31.6
-76.2
-67.4
-67.4
-14.5
3.8
19.1
38.5
37.4
30.7
22.7
-5.1
-16.3
15.5
-13.2
-13.8
-12.9
-12.7
-10.9
1.0
35.9
9.2
-21.1
11.9
-81.0
-5.0
-81.0
-4.0
-14.7
-13.7
41.7
37.6
1.0
0.4
0.5
0.0
1.3
2.0
2.9
2.5
2.9
3.4
1.8
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.3
0.0
24.8
9.3
9.1
16.7
0.0
16.9
0.0
3.3
0.0
0.0
23.4
20.1
22.9
23.9
24.4
25.0
24.3
24.2
4.4
4.6
4.9
20.5
23.2
25.0
23.7
24.4
23.1
24.6
23.9
0.0
0.0
LrN
-82.0
Refl Abar,eff
2.3
0.0
Rad
0
Tabelle 36: Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen am IO 4
Imm:
Name
Zement-/Bindemittelanlieferung LKW eigener
IO 4, Venloer Straße 1493
ID
Freq LxT LxN
LKWan
0
97.7 -88.0
LrT
38.0
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Imm:
Name
Kommpressor
Fahrmischer bei Beladung
Befüllung Beschickerkübel
Entleerung Beschickerkübel
Mischer
Zementsilo 1 Aufsatzfilter
Zementsilo 3 Aufsatzfilter
Zementsilo 4 Aufsatzfilter
Zementsilo 2 Aufsatzfilter
Abluft Filteranlage
Ventilator Filteranlage
LKW Fahrt
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 1
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 2
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 3
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 4
Taschenreihensilos
Dach
Dach RWA
LKW rangieren
Radlader 3 und 4, Bagger 2 incl. Ladegeräusche
Brech- und Siebanlage
LKW Container auf- bzw Absetzen a1.2min
LKW abkippen a1,6min
Wand Beton Nordwest 1
Wand Beton Nordwest 2
Wand Trapezblech 1 Nordwest
Wand Trapezblech 2 Nordwest
Wand Trapezblech 3 Nordwest
Tor Nordwest geschlossen
Tür 1 Nordwest
Tür 2 Nordwest
Wand Beton Nordost
Wand Trapezblech Nordost
Fenster Nordost
Tür 1 Nordost
Tür 2 Nordost
Tür 3 Nordost
Tür 4 Nordost
Wand Beton Südwest
Wand Trapezblech Südwest
Tür Südwest
IO 4, Venloer Straße 1493
ID
Freq LxT LxN
FMB
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
LKWF
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
H
H
LKWR
0
96.2 -88.0
0
99.0 -88.0
0
99.0 -88.0
0
105.0 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 85.0 -88.0
500 90.0 -88.0
0
105.0 -71.1
500 98.0 -88.0
500 98.0 -88.0
500 98.0 -88.0
500 98.0 -88.0
500 97.0 -88.0
0
97.8 95.8
0
80.1 78.1
0
99.0 -71.3
LrT
LrN
Refl Abar,eff
37.3
33.1
35.3
44.9
31.0
30.8
30.7
30.9
22.7
27.8
34.4
35.0
35.0
35.2
35.6
33.9
28.8
0.4
32.3
-82.0
-82.0
-83.2
-83.2
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-85.0
-85.0
-66.6
-82.0
-82.0
-83.2
-83.2
-83.2
26.8
-1.6
-64.8
2.8
6.5
1.9
1.7
0.0
0.0
0.0
0.0
1.2
1.2
2.5
0.4
0.5
0.8
1.2
1.4
0.0
0.6
2.3
0.0
5.9
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
9.4
0.0
0.0
0.0
0.0
0.4
6.8
17.1
7.5
Rad
0
111.3 -70.5
44.8
-63.9
1.8
6.6
BSA
Cont
LKWab
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
118.0
97.0
99.3
51.8
50.0
84.1
83.0
86.7
75.5
67.4
67.4
57.1
92.1
67.2
67.4
67.4
67.4
67.4
57.1
92.1
67.4
47.1
30.5
32.8
-20.5
-33.8
11.9
-4.2
3.3
-12.3
-22.5
-5.9
-1.5
32.5
7.3
7.6
7.6
7.2
6.7
-23.5
10.3
-21.6
-77.2
-64.8
-64.8
-22.5
-35.8
9.9
-6.2
1.3
-14.3
-24.5
-7.9
-3.5
30.5
5.3
5.6
5.6
5.2
4.7
-25.5
8.3
-23.6
2.0
1.7
1.9
4.6
0.0
9.4
0.0
0.0
0.0
0.0
12.5
2.1
2.1
2.1
2.1
2.1
2.1
2.1
1.7
0.5
0.0
11.8
6.8
6.8
15.9
22.2
18.8
24.0
20.2
24.6
25.5
21.9
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
21.4
19.6
25.2
-80.2
-71.3
-71.3
49.8
48.0
82.1
81.0
84.7
73.5
65.4
65.4
55.1
90.1
65.2
65.4
65.4
65.4
65.4
55.1
90.1
65.4
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Imm:
Name
Wand Beton Südost
Wand Trapezblech Südost
Tor 1 Südost offen
Tor 1 Südost geschlossen
Tor 2 Südost offen
Tor 2 Südost geschlossen
Tür 1 Südost
Tür 2 Südost
Park1
Park2
IO 4, Venloer Straße 1493
ID
Freq LxT LxN
H
0
55.1 53.1
H
0
91.2 89.2
H
0
93.8 -81.0
H
0
-81.0 73.5
H
0
93.8 -81.0
H
0
-81.0 73.5
H
0
67.4 65.4
H
0
67.4 65.4
Park1 500 75.1 81.2
Park2 500 74.2 80.2
LrT
-9.6
28.8
25.6
-76.2
25.9
-76.2
-3.5
-1.8
-11.3
-12.2
LrN
-11.6
26.8
-76.2
6.6
-76.2
6.5
-5.5
-3.8
-5.2
-6.1
Refl Abar,eff
0.8
5.0
2.1
3.2
2.2
8.3
4.8
8.1
2.4
8.0
4.8
7.6
2.4
10.9
2.6
9.0
0.0
19.3
0.0
19.1
LrN
Refl Abar,eff
Tabelle 37: Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen am IO 5
Imm:
Name
Zement-/Bindemittelanlieferung LKW eigener
Kompressor
Fahrmischer bei Beladung
Befüllung Beschickerkübel
Entleerung Beschickerkübel
Mischer
Zementsilo 1 Aufsatzfilter
Zementsilo 3 Aufsatzfilter
Zementsilo 4 Aufsatzfilter
Zementsilo 2 Aufsatzfilter
Abluft Filteranlage
Ventilator Filteranlage
LKW Fahrt
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 1
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 2
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 3
Schneckenförderer Zement- Bindemittelsilo 4
Taschenreihensilos
Dach
Dach RWA
LKW rangieren
Radlader 3 und 4, Bagger 2 incl. Ladegeräusche
Brech- und Siebanlage
LKW Container auf- bzw Absetzen a1.2min
LKW abkippen a1,6min
Wand Beton Nordwest 1
Wand Beton Nordwest 2
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
ID
Freq LxT LxN
LrT
LKWan
FMB
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
LKWF
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
H
H
LKWR
0
97.7
-88.0
31.4
-85.0
3.5
12.6
0
96.2 -88.0
0
99.0 -88.0
0
99.0 -88.0
0
105.0 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 93.7 -88.0
500 85.0 -88.0
500 90.0 -88.0
0
105.0 -72.4
500 98.0 -83.2
500 98.0 -83.2
500 98.0 -83.2
500 98.0 -83.2
500 97.0 -83.2
0
97.9 95.9
0
80.1 78.1
0
99.0 -70.4
33.8
32.6
37.1
41.9
36.2
35.9
35.7
36.0
26.6
31.7
39.9
39.1
39.0
39.0
38.9
37.7
35.2
6.0
37.3
-85.0
-85.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-67.6
-83.2
-83.2
-83.2
-83.2
-83.2
33.2
4.0
-65.2
1.7
2.1
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
3.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
2.0
6.6
7.9
2.1
6.3
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
11.0
0.4
0.4
0.4
0.4
0.7
8.2
18.5
8.4
49.8
-64.2
1.4
7.2
-79.5 48.2
-70.4 35.7
-70.4 37.9
49.8 -11.1
48.0 -28.8
-78.5
-65.2
-65.2
-13.1
-30.8
0.5
1.4
1.5
6.3
0.0
17.0
7.4
7.4
14.6
22.7
Rad
0
111.3 -69.2
BSA
Cont
LKWab
H
H
0
0
0
0
0
118.0
97.0
99.3
51.8
50.0
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Imm:
Name
Wand Trapezblech 1 Nordwest
Wand Trapezblech 2 Nordwest
Wand Trapezblech 3 Nordwest
Tor Nordwest geschlossen
Tür 1 Nordwest
Tür 2 Nordwest
Wand Beton Nordost
Wand Trapezblech Nordost
Fenster Nordost
Tür 1 Nordost
Tür 2 Nordost
Tür 3 Nordost
Tür 4 Nordost
Wand Beton Südwest
Wand Trapezblech Südwest
Tür Südwest
Wand Beton Südost
Wand Trapezblech Südost
Tor 1 Südost offen
Tor 1 Südost geschlossen
Tor 2 Südost offen
Tor 2 Südost geschlossen
Tür 1 Südost
Tür 2 Südost
Park1
Park2
IO 5, Venloer Straße 1501 Süd
ID
Freq LxT LxN
LrT
H
0
84.1 82.1 22.5
H
0
83.0 81.0
1.7
H
0
86.7 84.7 16.6
H
0
75.5 73.5 -6.5
H
0
67.4 65.4 -15.7
H
0
67.4 65.4
8.2
H
0
57.1 55.1
5.3
H
0
92.1 90.1 41.5
H
0
67.2 65.2 17.3
H
0
67.4 65.4 16.8
H
0
67.4 65.4 17.3
H
0
67.4 65.4 16.1
H
0
67.4 65.4 15.1
H
0
57.2 55.2 -19.7
H
0
92.1 90.1 13.5
H
0
67.4 65.4 -15.4
H
0
55.1 53.1
1.5
H
0
91.2 89.2 39.7
H
0
93.8 -81.0 42.5
H
0
-81.0 73.5 -76.2
H
0
93.8 -81.0 41.3
H
0
-81.0 73.5 -75.0
H
0
67.4 65.4 16.1
H
0
67.4 65.4 14.5
Park1 500 75.1 81.2 -4.5
Park2 500 74.2 80.2 -6.2
LrN
20.5
-0.3
14.6
-8.5
-17.7
6.2
3.3
39.5
15.3
14.8
15.3
14.1
13.1
-21.7
11.5
-17.4
-0.5
37.7
-76.2
22.5
-75.0
21.2
14.1
12.5
1.5
-0.2
Refl Abar,eff
11.3
17.6
0.0
24.5
5.1
19.3
0.0
24.8
0.0
25.4
18.3
21.0
1.0
0.0
2.1
0.0
2.1
0.0
2.1
0.0
2.1
0.0
2.1
0.0
2.1
0.0
2.1
23.3
0.5
23.2
0.0
25.6
0.1
0.2
2.2
0.3
2.1
0.0
4.8
0.0
2.4
0.0
6.0
0.0
2.2
0.0
2.3
0.0
0.0
19.2
0.0
19.4