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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnungen für die Kanalbenutzung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnungen für die Kanalbenutzung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012.) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnungen für die Kanalbenutzung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012.)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV Beratungsfolge Ralf Hallmann Termin TOP Ein Ja 27.09.2011 öffentlich Bauausschuss 23.11.2011 Rat 14.12.2011 Nein 74/2011 Ent Bemerkungen Betrifft: Gebührenbedarfsberechnungen für die Kanalbenutzung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012. Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Höhe der Gebühren für die Kanalbenutzung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnungen ergibt sich, dass für das Jahr 2012 die in den §§ 4 und 5 der 1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 festgesetzten Gebühren für Schmutzwasser von 2,37 € und Niederschlagswasser von 0,61 € beibehalten werden können. Für das Jahr 2009 wurde erstmals eine gesplittete Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet. Daher müssen seit 2009 in den Nachkalkulationen Überschüsse oder Fehlbeträge separat ermittelt werden. Die Nachkalkulationen der Jahre 2009 und 2010 (überschlägig) ergaben für die Schmutzwasserbeseitigung Überschüsse von 73.150 € bzw. 40.435 €. Zur Vermeidung großer Gebührensprünge wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2012 lediglich der Überschuss aus dem Jahr 2009 i.H.v. 73.150 € berücksichtigt. Eine zusätzliche Berücksichtigung des vorläufigen Überschusses aus dem Jahr 2010 hätte zur Folge, dass sich die Gebühr für 2012 verringern und im Jahr 2013 wieder erhöhen würde. Die Nachkalkulationen für die Niederschlagswasserbeseitigung ergaben im Jahr 2009 einen Überschuss von 40.436 € und im Jahr 2010 einen voraussichtlichen Fehlbetrag von 21.471 €. In diesem Fall wurde zur Stabilität der Gebühren ein Teil des Fehlbetrages aus 2010 mit dem Überschuss aus 2009 verrechnet (ca. 4.830 €). Da die zur Zeit gültigen Gebührensätze nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst. Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren für die Kanalbenutzung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 ausdrücklich durch den Rat zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Beschlußvorlage 74/2011 Seite 2