Daten
Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV
Beratungsfolge
Ralf Hallmann
Termin
TOP Ein Ja
27.09.2011
öffentlich
Bauausschuss
23.11.2011
Rat
14.12.2011
Nein
74/2011
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnungen für die Kanalbenutzung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012.
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Höhe der Gebühren für die
Kanalbenutzung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnungen ergibt sich, dass für das Jahr 2012 die in den §§ 4 und 5
der 1. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 festgesetzten Gebühren für
Schmutzwasser von 2,37 € und Niederschlagswasser von 0,61 € beibehalten werden können.
Für das Jahr 2009 wurde erstmals eine gesplittete Abwassergebühr für Schmutz- und
Niederschlagswasser berechnet. Daher müssen seit 2009 in den Nachkalkulationen Überschüsse
oder Fehlbeträge separat ermittelt werden.
Die Nachkalkulationen der Jahre 2009 und 2010 (überschlägig) ergaben für die
Schmutzwasserbeseitigung Überschüsse von 73.150 € bzw. 40.435 €.
Zur Vermeidung großer Gebührensprünge wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2012 lediglich
der Überschuss aus dem Jahr 2009 i.H.v. 73.150 € berücksichtigt. Eine zusätzliche
Berücksichtigung des vorläufigen Überschusses aus dem Jahr 2010 hätte zur Folge, dass sich die
Gebühr für 2012 verringern und im Jahr 2013 wieder erhöhen würde.
Die Nachkalkulationen für die Niederschlagswasserbeseitigung ergaben im Jahr 2009 einen
Überschuss von 40.436 € und im Jahr 2010 einen voraussichtlichen Fehlbetrag von 21.471 €. In
diesem Fall wurde zur Stabilität der Gebühren ein Teil des Fehlbetrages aus 2010 mit dem
Überschuss aus 2009 verrechnet (ca. 4.830 €).
Da die zur Zeit gültigen Gebührensätze nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der
Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren für die
Kanalbenutzung in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 ausdrücklich durch den Rat zustimmend
zur Kenntnis genommen werden.
Beschlußvorlage 74/2011
Seite 2