Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV
Beratungsfolge
Ralf Hallmann
Termin
TOP Ein Ja
27.09.2011
öffentlich
Bauausschuss
23.11.2011
Rat
14.12.2011
Nein
73/2011
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2009.
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ von 73.150 € als
Gewinnvortrag,
2. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von 40.436 €
als Gewinnvortrag und
3. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 116 € einen Teil-Betrag von 35 € als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2012 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund des Nothaushaltes (nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde
Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2009 sind als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs:
Die Berücksichtigung des oben genannten Teil-Fehlbetrages aus der Nachkalkulation des Jahres
2009 soll zu einer Vermeidung von alljährlichen Gebührensprüngen führen. Ein Ansatz des
Jahresfehlbetrages in voller Höhe hätte bei dieser Endkostenstelle mit einem relativ geringen
Einnahmen- und Ausgabenvolumen wiederum eine Gebührenerhöhung zur Folge.