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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2009.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2009.)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV Beratungsfolge Ralf Hallmann Termin TOP Ein Ja 27.09.2011 öffentlich Bauausschuss 23.11.2011 Rat 14.12.2011 Nein 73/2011 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2009. Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ von 73.150 € als Gewinnvortrag, 2. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von 40.436 € als Gewinnvortrag und 3. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 116 € einen Teil-Betrag von 35 € als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2012 zu berücksichtigen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des Nothaushaltes (nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2009 sind als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Die Berücksichtigung des oben genannten Teil-Fehlbetrages aus der Nachkalkulation des Jahres 2009 soll zu einer Vermeidung von alljährlichen Gebührensprüngen führen. Ein Ansatz des Jahresfehlbetrages in voller Höhe hätte bei dieser Endkostenstelle mit einem relativ geringen Einnahmen- und Ausgabenvolumen wiederum eine Gebührenerhöhung zur Folge.