Daten
Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV
Beratungsfolge
Ralf Hallmann
Termin
TOP Ein Ja
27.09.2011
öffentlich
Bauausschuss
23.11.2011
Rat
14.12.2011
Nein
79/2011
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung 2012 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Wie aus den beigefügten Berechnungen ersichtlich wird, ergeben sich für die Teilbereiche
„Unterhaltung Friedhöfe“ und „Bestattungen“ 100%-ige Kostendeckungen. Für den Teilbereich
„Nutzung Leichenhallen / Kühlzellen“ ergibt sich seit dem Jahr 2011 eine 60%-ige Kostendeckung.
Damit werden die seit dem Jahr 2001 in den Haushaltsverfügungen enthaltenen Auflagen für den
Bereich „Friedhofs- und Bestattungswesen“ in vollem Umfang erfüllt. Da die zurzeit gültigen
Gebührensätze nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen
Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 ausdrücklich durch den Rat zustimmend
zur Kenntnis genommen werden.