Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 7,3 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV Beratungsfolge Ralf Hallmann Termin TOP Ein Ja 27.09.2011 öffentlich Bauausschuss 23.11.2011 Rat 14.12.2011 Nein 79/2011 Ent Bemerkungen Betrifft: Gebührenbedarfsberechnung 2012 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Wie aus den beigefügten Berechnungen ersichtlich wird, ergeben sich für die Teilbereiche „Unterhaltung Friedhöfe“ und „Bestattungen“ 100%-ige Kostendeckungen. Für den Teilbereich „Nutzung Leichenhallen / Kühlzellen“ ergibt sich seit dem Jahr 2011 eine 60%-ige Kostendeckung. Damit werden die seit dem Jahr 2001 in den Haushaltsverfügungen enthaltenen Auflagen für den Bereich „Friedhofs- und Bestattungswesen“ in vollem Umfang erfüllt. Da die zurzeit gültigen Gebührensätze nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst. Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 ausdrücklich durch den Rat zustimmend zur Kenntnis genommen werden.