Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
284/2012
Erstellt am:
31.08.2012
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
19.09.2012
Rat
X
25.09.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2)
BauGB und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Äußerungen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe Vorlage 97/2012; Sitzung des UPA vom 20.06.2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 284/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1 und 2) BauGB
eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1
und 2) BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 30
Pulheim 1303", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben
sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 20.06.2012 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Entwurf des B-Planes Nr. 30
Pulheim 1303 öffentlich auszulegen.
Mit Schreiben vom 28.06.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Durchführung
der Offenlage benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten.
In der Zeit vom 05.07.2012 bis einschließlich 29.08.2012 wurde die Offenlage im Planungsamt der Stadt Pulheim durchgeführt.
Während dieses Zeitraumes wurden von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Landesbetrieb Straßen NRW (T 2) sowie vom Rhein-Erft-Kreis (T 3) Stellungnahmen abgegeben, die jedoch inhaltlich keiner Abwägung bedürfen (die Schreiben sind – wie auch die während der frühzeitigen Beteiligung von diesen beiden Behörden
eingegangenen Stellungnahmen – zur Kenntnis als Anlagen beigefügt).
Der Landesbetrieb Straßen NRW verweist darauf, dass bei einer Bebauung entlang der L 183 Ansprüche auf Lärmvorsorge oder Lärmsanierung nicht herleitbar sind; ferner wird auf die Regelungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen
entlang der L 183 verwiesen. Es wird außerdem auf die Notwendigkeit des Abschlusses einer Verwaltungsvereinbarung
für die Anbindung des Plangebietes an die L 183 (Venloer Straße) zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Pulheim
verwiesen.
Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung wird derzeit durch die Erarbeitung der notwendigen Planunterlagen vorbereitet. Eine Beschlussfassung hierzu ist nicht erforderlich.
Der Rhein-Erft-Kreis forderte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung. Für den Fachbereich Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz erfolgten Hinweise auf die Wasserschutzzone III B, die Notwendigkeit der Genehmigung des Baus der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen durch die
Untere Wasserbehörde sowie der Ausarbeitung eines Konzeptes und dessen Abstimmung mit dem Kreis für den Rückbau der sich auf dem Plangebiet befindenden baulichen Anlagen; außerdem ist für den ehemals als Gärtnerei genutzten
Teilbereich des Plangebietes ein Bodengutachten vorzulegen.
Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde erarbeitet und lag dem Offenlageexemplar bei; der Hinweis auf die Wasserschutzzone wurde dort ebenfalls bereits aufgenommen. Die erforderlichen Genehmigungen und Gutachten werden zu
jeweils gegebener Zeit eingeholt bzw. vorgelegt. Eine Beschlussfassung zu den Eingaben des Rhein-Erft-Kreises ist
nicht erforderlich.
Von Seiten betroffener Bürger wurden mehrere Stellungnahmen eingereicht, die zusammen mit den während der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Bedenken und Anregungen zur Abwägung vorgelegt werden (in Anlage beigefügt;
B 1 bis B 10). Die Abwägungsvorschläge sind als Anlage 1 zum Beschluss beigefügt.
Der städtebauliche Vertrag liegt im Entwurf vor und wird noch vor Fassung des Satzungsbeschlusses im Rat mit den in
der Begründung unter der Nr. 8 (Seite 10) benannten Inhalten unterzeichnet.
Hinweis: Dem Offenlageexemplar waren die artenschutzrechtliche Untersuchung, der Umweltbericht, das schalltechnische Gutachten sowie die Verkehrsuntersuchung als Anlagen beigefügt. Aufgrund des großen Gesamtumfangs dieser
Vorlage Nr.: 284/2012 . Seite 3 / 3
Anlagen wird auf einen erneuten Druck verzichtet; alle genannten Anlagen sind selbstverständlich im Ratsinformationssystem nochmals einsehbar.