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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 52/2011)

Daten

Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
11.07.11, 20:30
Aktualisiert
11.07.11, 20:30

Inhalt der Datei

-1Gegenüberstellung BKP-Stellungnahme Gemeinde Inden – Abwägung der Verfahrensträger Stand Juli 2011 Stellungnahmen Ausgleich BezReg waltung indeland: Die Anlage eines Restsees im Bereich der Tagebaufolgelandschaft Inden II wird wegen der optional besseren Strukturentwicklungsmöglichkeiten nach Beendigung des Tagebaus im Vergleich zu einer vollständigen Verfüllung befürwortet. Der Verzicht auf die Verfüllung des Restloches mit rd. 1,375 Mrd. t Material bedeutet eine erhebliche Verbesserung der Ressourcenproduktivität. Die Europäische Kommission hat als eine der sieben im Rahmen des 6. Umweltaktionsprogramms (2002-2012) geforderten „thematischen“ Strategien ein neues Konzept für eine nachhaltigere Nutzung natürlicher Ressourcen vorgeschlagen; das Vorhaben liefert hierzu einen nicht unwesentlichen Beitrag. Die Neugestaltung der Bergbaufolgelandschaft mit einer Seelage beinhaltet die Chance einer Neupositionierung des Raumes im Sinne eines ressourcen- und energieoptimierenden Lebensstils, der auf die sozialen, demographischen, wirtschaftlichen und klimatischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte eine Antwort sein könnte. Durch die Entwicklung einer Wasserfläche in der Größenordnung von circa 1100 ha sind zukunftsfähige Entwicklungen am Ufer des Sees differenziert zu betrachten. Deshalb haben sich die Gebietskörperschaften des indelandes mit dem Masterplan WasserLandschaft Inden (Strukturkonzept; BKR Aachen, 2004) und Masterplan indeland (Gestaltungskonzept; Agence Ter. GmbH Karlsruhe, 2005) frühzeitig und eingehend mit zukünftigen Entwicklungsoptionen und deren Struktureffekten auseinandergesetzt. Die Inhalte der Masterpläne werden in Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und an die aktuellen Sachstände jeweils fortgeschrieben. Die Auseinandersetzung mit der strukturellen Entwicklung der Ortschaften an der zukünftigen Was- Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kommentar Ver- -2serfläche erfordert so nicht nur Aussagen zu der Wasserfläche und ihren direkten Auswirkungen selbst, sondern auch zu den damit verbundenen Entwicklungsoptionen der Flächen innerhalb und zwischen den Ortschaften und dem zukünftigen See. Hier langfristige Planungssicherheit zu gewinnen ist nicht nur für den Bergbautreibenden, sondern auch für die kommunalen Planungsträger von hoher und existentieller Bedeutung. Deshalb sind langfristige Entwicklungsoptionen, deren Grundbausteine durch die ersten Projekte des indelandes im Rahmen der EuRegionalen 2008 derzeit umgesetzt werden, möglichst frühzeitig und vorsorgend auf der Ebene der Landesplanung zu sichern. Der Entwicklung ist insbesondere Rechnung zu tragen, indem in den Nahbereichen der vorhandenen Ortschaften Flächenvorsorge betrieben wird (Entwicklungsflächen für Wohn-, Wirtschafts-, Forschungs- und Freizeitnutzungen). Eine Auseinandersetzung mit den Entwicklungen im Bereich der vorhandenen Ortschaften hat mit dem Standortatlas indeland (Aachener Stiftung Kathy Beys, Aachen 2006 - unveröffentlicht) sowie der Studie zur gestalterischen Einpassung von neuen Straßen (BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH, Aachen) vom 17. August 2006 stattgefunden. Die hier gekennzeichneten Entwicklungsflächen in den Lageplanskizzen sind landesplanerisch im Braunkohlenplan und im dann anstehenden Änderungsverfahren des Regionalplanes zu sichern: 1. in der zeichnerischen Darstellung durch die Ausweisung von Allgemeinen Siedlungsbereichen oder Allgemeinen Siedlungsbereichen mit Zweckbestimmung. 2. textlich unter Punkt 5.2 Gliederung der Landschaft: die 470 ha Landwirtschaftliche Fläche und die 75 ha Aufforstung im Bereich der endgültigen Seeböschung sind um 290 ha zu reduzieren, entsprechend sind 290 ha für Siedlungsentwicklung, bzw. für die Entwicklung von Flächen für das Wohnen oder von Flächen für die Freizeit und Naherholung aufzuzählen. Die Erläuterungen sind ab Seite 140 durch das Kapitel allgemeine Siedlungsbereiche, bzw. allge- Der Anregung wurde wie folgt entsprochen: Textergänzung . „Für die Zeit nach der Seebefüllung beschreibt das Prognosgutachten einen Bedarf für bauliche Entwicklungen am Restsee. Eine regionalplanersiche Entwicklung soll ermöglicht werden, wenn und soweit es den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Erforderlichkeit eine geordneten räumlichen Entwicklung der an den Restsee angrenzenden Kommunen entspricht. Die Flächen sind vorrangig im Umfeld der Ortslagen…. anzusiedeln. -3meine Siedlungsbereiche mit Zweckbestimmung „Wohnen“, „Freizeit und Erholung“, „Einrichtungen der Forschung“ sowie „Wohnen auf dem Wasser“ und „Sondernutzungen für die Forschung“ auf der künftigen Seenfläche entsprechend zu überarbeiten. 3. textlich unter Punkt 2.1 Immissionsschutz: Die Ausführungen sind so zu ergänzen, dass nach Wegfall der Immissionsschutzeinrichtungen hier auch Entwicklungen im Bereich Siedlung, Freizeit- und Naherholung ermöglicht werden, (vorbehaltlich der seitens der Stadt Düren avisierten Entwicklungsziele. Besondere Bedeutung kommt den verkehrsgünstig gelegenen Flächen als Entwicklungspotenziale für intensive Nutzungen im Bereich Freizeit, Dienstleistungen, Forschung, Gewerbe zu. Das war der ausgehandelte Kompromiss, - auf zeichnerische Festsetzungen wurde verzichtet. Weiter verfolgen Der Anregung wurde wie oben gefolgt. Unter Kapitel 5.3 Restsee ist auszuführen, dass schon im Rahmen der Zwischenbewirtschaftung, aber erst recht in der Endnutzung Fährverkehre ermöglicht werden. Nicht ausgeräumt – es wurde auf die nachträglichen Betriebsplanverfahren verwiesen Im Bereich der Ortschaften hat die Rekultivierung so zu erfolgen, dass im Rahmen der Abschlussbetriebspläne durch entsprechende Kippenführung Hafenbecken bzw. Marinas angelegt werden können. Nicht ausgeräumt – es wurde auf die nachträglichen Betriebsplanverfahren verwiesen In den Erläuterungen ist darzulegen, dass mit der Zwischennutzung des Restsees im Bereich der Freizeitnutzungen auch (temporäre und/oder mobile) bauliche Anlagen zulässig sind. Der Anregung wurde insofern gefolgt, das in den textlichen Erläuterungen darauf verwiesen wird, dass nach 10 Jahren an den Ortschaften Stege und Pontonlösungen, je ein Wasserzugang/Ortschaft Zu den baulichen Nutzungsmöglichkeiten wurde nichts gesagt – im Betriebsplanverfahren fordern.. In den Erläuterungen ist darzulegen, dass in geeigneten Bereichen auf der Wasserfläche auch schwimmende Einrichtungen für die Forschung („Forschungssatelliten“ des FZ Jülich der FH Jülich u.ä. möglich sein sollen. In den Erläuterungen ist darzulegen, dass in geeigneten Bereichen auf der Wasserfläche schwimmende Bauten für das Wohnen möglich Nicht ausgeräumt – es wurde auf das Verfahren verwiesen, welches die endgültige Bewirtschaftung des Sees festlegt, grundsätzlich jedoch keine Bedenken seitens BezReg Im Abschlussbetriebsplanverfahren weiter einfordern -4sein sollen. Auf bzw. am Rand der Wasserfläche sollen in geeigneten Bereichen fischereiwirtschaftliche Tätigkeiten (Aquakulturen) ermöglicht werden. Die Uferlinie soll so ausgestaltet werden, dass sie den differenzierten Nutzungen Rechnung trägt. Hierbei ist insbesondere festzulegen, dass durch Ein- und Ausbuchtungen in der künftigen Uferkante eine möglichst lange und abwechslungsreiche Uferlinie mit Flach- und Tiefwasserbereichen geschaffen – sowohl für Naturschutzzwecke als auch für Freizeit- und Erholungszwecke oder als Standorte für Wohnen auf dem Wasser oder die o.g. „Forschungsatelliten“. wird. Unter Kapitel 6.1Verkehr ist die Aussage, dass die Planungen mit künftigen Nutzungen in Einklang gebracht werden, nicht ausreichend. Hier sind weitere Ausführungen notwendig: Die Straßenführung ist harmonisch ins Landschaftsbild einzufügen; sie soll neue funktionale Beziehungen nicht zerschneiden und neue Immissionskonflikte vermeiden. die Sichtbeziehungen zwischen den Ortschaften und dem Restsee sollen nicht unterbrochen werden die fußläufige Erreichbarkeit zwischen den Ortschaften und den zukünftigen Wohn-, Gewerbe- und Freizeitnutzungen am See ist verkehrssicher und konfliktfrei sicherzustellen die Finanzierung evtl. Mehraufwendungen durch den Bergbautreibenden im Rahmen der Ersatzmaßnahme ist vertraglich abzusichern Unter den Erläuterungen zu Kapitel 5.2 Gliederung der Landschaft ist zu den Waldflächen zu ergänzen, dass zur Naherholung die Anlage von Wegen, Rastanlagen und, in geeigneten Bereichen, waldbezogenen Freizeiteinrichtungen ermöglicht wird. Verweis auf nachträgliche Wasserrechtsverfahren - Verträglichkeit mit der Wasserqualität muss überprüft werden. Auf differenzierte Nutzungsmöglichkeit wurde verwiesen – Gegenstand nachgelagert Verfahren. Weiter verfolgen aber Fokus auf Lucherberger Busen und im Norden „Forschungsanlage - Schophoven Ausgeräumt, schriftlich im BKP verankert Hier Weiterentwicklung aus den Ansätzen Masterplan Restsee – Wegfall L12n zwischen den Ortslagen Lucherberg, Inden Altdorf und Lamersdorf einfordern, dafür NordSüd Verkehrsbeziehung über Aufrechterhaltung der Autobahnanschlussstelle Weisweiler und Trassenführung ehemalige L 241 einfordern. Nicht ausgeräumt – Verweis auf das Abschlussbetriebsplanverfahren. Weiter verfolgen -5- Gemeinde Inden: die Gemeinde Inden schließt sich der Stellungnahme der Entwicklungs-gesellschaft indeland mbH an. Darüber hinaus werden folgende Bedenken und Anregungen geltend gemacht: Zu 1.3 Massendisposition: Das Schreiben der RWE Power AG vom 28.10.2005 hinsichtlich der Frage zukünftiger bergbaulicher Veränderungen eines landesplanerisch genehmigten Restsees ist zum Bestandteil der Verfahrensunterlagen zu machen. Hinsichtlich der Größe des Sees ist die Frage zu beantworten, ob die angegebene Größe von 1.100 ha der aktuellen Planung entspricht. zu 2.1 Immissionsschutz: Die Aussagen zum Immissionsschutz sind durch den aktuellen Stand der Technik zu ergänzen. Hier sind evtl. Neuformulierungen zu finden, in denen insbesondere die im Bereich des Tagebaus Hambachs entwickelten Verbesserungen zeitnah auf den Tagebau Inden zu übertragen sind. Des Weiteren sind die Ausführungen wie folgt zu ergänzen: Die Beweispflicht von möglichen Immissions- und Emissionsschädigungen ist durch Bergbautreibenden zu erbringen und Schadenersatzanforderung zeitnah zu regulieren. Lärmemittierende Betriebsstätten sind durch den Bergbautreibenden in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Alle Lärmminderungsmaßnahmen sind entsprechend dem Stand der Technik zu ergänzen bzw. neu einzurichten, insbesondere dort, wo unmittelbare Wohnbebauung zum Tagebau angrenzt. zu 2.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich: In den Erläuterungen auf Seite 69 gibt es Ausführungen zur Flachwasserzone im Auslaufbereiche des späteren Sees. Es ist sicherzustellen, dass durch diese Flachwasserzone keine anderen Planungen, z.B. Straßenplanungen, behindert oder gar verhindert werden. Es muss sicher gestellt werden, dass dieser Bereich Ausgeräumt Inhalte(Zusagen) des Schreibens unabhängig vom Verfahrenweiter verfolgen und kontrollieren! Nicht ausgeräumt, da nicht Gegenstand des BKP-Verfahrens. Verweis auf Betriebsplanverfahren Weiter verfolgen Ausgeräumt, da zurzeit schon so im geltenden Betriebsplänen eingefordert und praktiziert. Ausgeräumt, es werden keine anderen Planverfahren behindert. Das hat sich auch in den ersten Erarbeitungsschritten zum Masterplan ergeben. -6als Funktionsersatz für den Lucherberger See rechtzeitig hergestellt ist. zu 3.1.4 Oberirdische Gewässer (Erläuterungen Seite 87) Der Lucherberger See wird erst relativ spät (ca. 2030) vom Bergbau in Anspruch genommen. So die ursprüngliche Formulierung ; in der Überarbeitung liegt dieser Zeitraum 10 Jahre früher. In den Erläuterungen dazu sind evtl. Konsequenzen darzulegen, auch für die unmittelbar davon betroffenen EinwohnerInnen der Ortschaft Lucherberg. Falls hier Belästigungen auftreten, sind diese zu formulieren und auch die Gegenmaßnahmen zur Verhinderung und/oder Minderung dieser Belästigungen verbindlich darzustellen. Des Weiteren sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen durch den Bergbautreibenden zu gewährleisten, weil mögliche Gefahrenzonen im Uferbereich des Sees während der Entleerungsphase nicht auszuschließen sind. Der unbefugte Zugang durch Dritte ist zu verhindern. Im 2. Absatz soll folgendes ergänzt werden: Eine erforderliche Straßenzuführung sowie Parkmöglichkeit ist durch den Bergbautreibenden während der Füllphase des neuen geplanten Sees sicherzustellen. Nicht ausgeräumt – nicht die grundsätzliche Problematik wurde geändert, sondern nur der Zeitraum. Verweis auf weitere Betriebsplanverfahren. Immissionsschutz wurde schon im Sonderbetriebsplanverfahren Immissionsschutzanlagen Lucherberg eingefordert. Nicht ausgeräumt – auf weitere Betriebsplanverfahren verwiesen. Weiter verfolgen zu 3.1.6.1 Seeherstellung: In den Erläuterungen zu Ziel 1 Seite 94 ist darzulegen, durch welche Maßnahmen verhindert wird, dass die Entwässerung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht in den See erfolgt. Des Weiteren sind Aussagen zur Finanzierung der einmaligen Investitionskosten und die ggfs. entstehenden dauernden Bewirtschaftungskosten zu treffen. Ausgeräumt, ordnungsgemäße Entwässerung zugesagt. Bewirtschaftung obliegt dem jeweiligen Eigentümer Während der Füllphase ist die Grundwasserentnahme zeitlich begrenzt fortzusetzen. Hier ist darzulegen, an welchen Stellen und in welcher Größenordnung Grundwasser entnommen wird. Alle diesbezüglich notwendigen Maßnahmen sind durch den Bergbautreibenden sicher zu stellen. Nicht ausgeräumt, nach Beendigung Auskohlung wird der überwiegende Teil der Brunnen abgeschaltet, Füllvorgang wird über einige Begleitbrunnen angepasst. Konkretisierung in Sonderbetriebsplä- -7- In den Erläuterungen zu Ziel 2 Seite 95 ist anzugeben, welche Höhenunterschiede zwischen See-Zielwasserstand 92 m NN und dem umgebenden Gelände entstehen, dies insbesondere zu den Ortslagen Schophoven, Merken, Lucherberg und Inden/Altdorf, sowie den zu rekultivierenden Flächen zwischen Inden/Altdorf bzw. Lamersdorf und Kirchberg. Gleiche Angaben auch zum Höhenunterschied zur BAB 4 hin. Bei Hochwassersituationen bzw. Starkregen ist der Überlauf zur Inde ausreichend zu dimensionieren. Es sind Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der umliegenden Flächen vorzusehen. 3.1.6.2 Seefüllung ZU Erläuterungen zu Ziel 1 Seite 96: es ist zu klären, wo, in welchem Umfang und auf wessen Kosten Grundwasser weiterhin entnommen wird und wo gegebenenfalls die Einleitung in den See erfolgen soll. In den Erläuterungen Seite 97 ist darzulegen, wo das Wasser aus der Rur entnommen wird und wie es in den Restsee gelangt. Verlegungsart und Dimension der Leitungen sind darzulegen. Sollten Sümpfungswässer aus dem Tagebau Hambach in die Rur eingeleitet werden, ist darzulegen, ob dieses Auswirkungen auf die Wasserqualität des Restsees haben kann und wie dieses evtl. zu verhindern ist. Erläuterungen zu Ziel 2 Seite 97: in die Erläuterungen ist textlich einzuarbeiten, wie die Versorgung des Kraftwerkes Weisweiler sichergestellt wird. nen. Ausgeräumt – Angaben sind schlüssig erfolgt, Konkretisierung im Abschlussbetriebsplan Keine Gefährdung ausgeräumt Herstellung und kosten obliegen dem Bergbautreibenden. Nicht ausgeräumt – weiter verfolgen im wasserrechlichen Verfahren zur Entnahme von Wasser aus der Rur und im Verfahren zur Herstellung Restsee 3.1.6.3 Seeentwicklung (Erläuterung zu Ziel 1 Seite 99) Nach endgültiger Befüllung des Restloches ist zuausgeräumt – stellt technisch kein Probnächst noch einige Jahre eine weitere Zuleitung lem dar, Prognosen sind positiv, es wird von Rurwasser erforderlich. Hier ist der Zeitraum ein Monitoring eingefordert der weiteren Zuleitung in den Erläuterungen genauer anzugeben. Des Weiteren ist verbindlich zu formulieren, wer verantwortlich für die notwendigen Maßnahmen auch im Fall einer deutlichen Absenkung des Seewasserspiegels ist. Das Maß, ab wann eine Absenkung deutlich ist, ist genau festzulegen. -8Die Funktionsfähigkeit der notwendigen Leitungssysteme ist für die Gesamtnutzungsdauer sicherzustellen. Des Weiteren sind Aussagen für eine Weiternutzung oder Entsorgung nach Abschluss der Maßnahme zu treffen. .2. Gliederung der Landschaft (Erläuterungen zu Ziel 5.2. Seite 141) Bei Anlegung der ca. 50 m breiten, talartig ausgebildeten Gehölzstruktur zwischen Restsee und Kirchberg ist sicherzustellen, dass hierdurch keine anderen Planungen, z.B. Straßenplanungen, behindert oder gar verhindert werden. Verweis auf weitere Planverfahren 6. Straßen und Leitungen Ziele Seite 148 Im Ziel ist eine Formulierung aufzunehmen, wonach keine Unterbrechung einer bestehenden Straße erfolgen darf, bevor eine betriebsfertige, leistungsfähige Ersatzstraßenverbindung vorhanden ist. Verbindung nicht Gegenstand des BKPFerner ist die Forderung aufzunehmen, dass die Verfahrens, jedoch textlicher Hinweis parallel zur Autobahn verlaufende Verbindung ab verankert der K 35 (Verbindung Hoven – Merken) bis zur alten B 56 verlängert wird, damit eine weitere leistungsfähige Anbindung an das überörtliche Straßennetz zur Aufnahme der mit der Nutzung des Sees entstehenden Verkehre gewährleistet ist. Neues Ziel 7 Seite 149 Hier ist hinter dem Wort „Erholung“ das Wort „konfliktfrei“ einzufügen. Erläuterungen Seite 149 Unter Bezugnahme auf die Erläuterung auf Seite 160 ist eine zeitliche Verschiebung auf 2033 nicht nachvollziehbar. Es bleibt beim Zielwert 2025 für den Straßenbau gemäß dem gültigen Braunkohleplan. Seite 150 und Seite 151 Nicht ausgeräumt – es wird auf die weiter anstehenden Planverfahren verwiesen Weiter verfolgen Nicht ausgeräumt, Verkippung lässt das nicht zu (Änderung PKI – Pfeiler) Nicht ausgeräumt – s.o. -9Der deutlichen zeitlichen Verschiebung der Straßenbaumaßnahmen nach 2033 wird widersprochen. Bei allen Ersatzstraßen sind bereits bei Planung und Realisierung begleitende Fahrradwege mit vorzusehen. auf nachträglich Planverfahren verwiesen. weiter verfolgen Zum Umweltbericht Bis zur Beschlussfassung des Braunkohlenplanes ist darzulegen, ob die dort gemachten Feststellungen auch unter den heutigen aktuellen Erkenntnissen noch zutreffend oder Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich sind. Hier sind insbesondere die unter dem Aspekt der seit Jahresbeginn verstärkten öffentlichen Diskussion zur Entwicklung der klimatischen Verhältnisse und Umwelteinflüsse zu berücksichtigen. Speziell zum Bereich Auswirkungen auf das regionale Klima Es ist anzugeben, warum die Beeinflussungen des Restsees keine Auswirkungen auf den Menschen, die Tier- und Pflanzenwelt und die Erholungsnutzung haben. Es ist zeichnerisch darzustellen, wie weit ein möglicher Einflussbereich geht. Klimagutachten liegen vor Hier: Lage und Gestaltung des Restsees: Nicht ausgeräumt, da technisch nicht möglich. Es ist zu prüfen, inwieweit durch eine Flächenverlagerung auf dem gesamten Seebereich im Bereich der Ortslagen Lamersdorf, Inden/Altdorf, Lucherberg und Schophoven weitere Landflächen geschaffen werden können. Für den Bereich der Ortslage Schophoven ist ebenfalls eine Übergangsnutzung zu ermöglichen. Für die Uferzonen sind die Böschungsneigungen darzustellen. Die ersten Ansätze der Entwicklung des Masterplanes Restsee zeigen jedoch, dass die Nähe zum Wasser für die Dörfer eher vorteilhaft zu betrachten istausreichende Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden, ein „zu weites Abrücken“ kann Attraktivität für die Dörfer schmälern, deshalb auch Forderung nach „Lucherberger Busen“ Ergänzende Forderungen zum Braunkohlenplanverfahren: Nicht ausgeräumt: Verweis auf privat- - 10 Die unter Punkt 3.1.3 Wasserversorgung dargelegten Verpflichtungen bzgl. der Ersatzwasserregelungen für das Verbandswasserwerk Aldenhoven sind vor dem Beschluss im Braunkohlenausschuss verbindlich zu vereinbaren. Gleiches gilt für die privaten Brunnenbetreiber. Im Kapitel 7 – Landwirtschaft werden strukturfördernde Maßnahmen für die Landwirte mit Anlegung eines Restsees in Aussicht gestellt. Mit Wegbruch der Tagebautätigkeit unterliegt nicht nur die Landwirtschaft einem Strukturwandel. Es sind Aussagen zu gegensteuernden Maßnahmen insbesondere auch zu den wegbrechenden Arbeitsplätzen im Bergbau zu treffen. Aus diesem Grunde sind jetzt die finanziellen Grundlagen zu schaffen, um die wegfallenden Arbeitsplätze durch das Ende der Braunkohlenförderung zu ersetzen. Hier gilt es, schon heute einen Fond oder eine Stiftung zu gründen, wo finanzielle Mittel angesammelt werden, die zu gegebener Zeit dann für die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen bereitstehen und eingesetzt werden können. Die Landesregierung NRW evtl. auch unter Beteiligung der Bundesregierung sowie den Kreisen und Städten/Gemeinden sind hier gefordert, jetzt mit dem Unternehmen RWE Power AG unverzüglich entsprechende verbindliche Vereinbarungen zu treffen. rechtliche Regelungen und darauf, dass die Wassergewinnung durch den See nicht beeinträchtigt ist. Nicht ausgeräumt: nicht regelbar im BKP- da unabhängig von der Wiedernutzbarmachung. Was ist mit Innovationsregion rheinisches Revier?? Anträge der Gemeinde Inden: 1. Strukturwandel im hiesigen Raum Durch die beantragte Planänderung ergeben sich für den Bergbautreibenden Einsparungen bei den Kosten der Oberflächengestaltung. Der Rat der Gemeinde Inden fordert, dass durch den frühzeitigen Einsatz ausreichender finanzieller Mittel, die durch den Bergbautreibenden zur Verfügung zu stellen sind, ein geordneter Strukturwandel im hiesigen Raum eingeleitet wird. Begründung: Das Bergbauunternehmen hat erstmalig mit Schreiben vom 28. Oktober 2005 erklärt, dass keine konkreten unternehmensseitigen Planungen bestehen oder in Vorbereitung sind, die den Abbau weiterer Lagerstätten im Westrevier zum In- Nicht ausgeräumt: nicht regelbar im BKP- da unabhängig von der Wiedernutzbarmachung. Was ist mit Innovationsregion rheinisches Revier?? - 11 halt haben. Damit geht der Braunkohlentagebau im Westrevier mit der Auskohlung des Tagebaues Inden zu Ende. Mit den Auswirkungen für die Region gilt es sich recht frühzeitig zu beschäftigen. Der Diskussions- und Beratungsprozess muss jetzt beginnen, nicht erst dann, wenn die Braunkohlenförderung tatsächlich eingestellt wird. Der Bergbautreibende ist zu verpflichten, dass mindestens die im Zusammenhang mit der geänderten Oberflächengestaltung durch den Bergbautreibenden eingesparten Mittel dazu genutzt werden, dass im Bereich des Kreises Düren durch den frühzeitigen Einsatz dieser finanziellen Mittel ein geordneter Strukturwandel eingeleitet wird. Ziel der Forderung ist es, bereits jetzt finanzielle Mittel für eine Politik des „geordneten Strukturwandels zu mobilisieren, die im Verlauf des dann stattfindenden Strukturwandels für eine vorausschauende Strukturpolitik genutzt werden können. 2. Bildung einer Rücklage analog Erftverbandsgesetz Der Rat der Gemeinde Inden fordert die Bildung einer Rücklage zur Absicherung von auftretenden Schäden durch einen möglichen Restsee von 1100 ha im Bereich des Braunkohlenplanes Inden Begründung Zur Sicherung des Wasserversorgung ist durch das Erftverbandsgesetz bereits vor rd. 50 Jahren eine Rücklage in Höhe von 200 Millionen DM – in Euro 102.258.370,00 - vorgeschrieben worden, die der Bergbautreibende aufbringen muss. Die Rücklage ist in voller Höhe vorhanden. Erstmals ist vorgesehen, einen Restsee von 1.100 ha anzulegen. Praktische Erfahrungen mit einem künstlichen See in dieser Größenordnung gibt es nicht. Die Machbarkeit ist in Gutachten, die auf dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand bei der Abfassung der Gutachten basieren, nachgewiesen. Für den Fall, dass entgegen den Aussagen der Gutachten sich im Laufe der Zeit – es geht hier immerhin um einen Zeitraum von mehreren Ausgeräumt, da durch die Anlegung des Restsees keine zusätzlichen oder neuen Ursachen für Bodenbewegungen und daraus evtl. folgenden Bergschäden verursacht werden. Losgelöst von der Art der Wiedernutzbarmachung des Tagebaus werden für die Behebung zukünftig auftretender Bergschäden von Gesetzes wegen Rückstellungen eingestellt. - 12 Jahrzehnten – jetzt nicht erkennbare negative Folgen aus dem See ergeben, ist hier analog den Regelungen im Erftverbandsgesetz zwischen der Landesregierung und dem Bergbauunternehmen die Bildung einer Rücklage zwingend zu vereinbaren, die in der Höhe noch festzulegen ist, aber sicherlich nicht unwesentlich von der Höhe im Erftverbandsgesetz abweichen sollte. Die Rücklage soll - heute nicht erkennbare – aber evtl. später eintretende Schäden regulieren, damit diese dann nicht zu Lasten des Steuerzahlers – insbesondere der Bürgerinnen und Bürger der Städten und Gemeinden gehen, die an den See angrenzen. Nähere Details sind herauszuarbeiten, insbesondere muss die Beweislast nicht bei den Städten und Gemeinden bzw. bei den BürgerInnen liegen, sondern beim Bergbautreibenden.