Daten
Kommune
Inden
Größe
43 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
11.07.11, 20:30
Aktualisiert
11.07.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Änderung des Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Inden
Beteiligung am Zulassungsverfahren
• Stellungnahme der Gemeinde Inden
Entwurf
Stand 22.06.2011
Die Gemeinde Inden begrüßt ausdrücklich die mit dem BKP -Änderungsverfahren festgesetzte geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebau Inden II (Restsee statt landwirtschaftlicher Rekultivierung).
Im Rahmen dieser Änderung wurde deutlich insbesondere auch durch die „Prognosstudie Analyse der Auswirkungen auf die Regionalwirtschaft durch eine geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden II“ dargelegt, dass mit der Anlegung des sogenannten Restsees eine bessere Strukturentwicklung der Region zu erwarten ist als
durch die Verfüllung mit landwirtschaftlichen Flächen.
Diese zu erwartende Strukturverbesserung beinhaltet allerdings die Ermöglichung vielfältiger Nutzungsstrukturen im Umfeld des zukünftigen Sees. Aus diesen Aussagen des
Braunkohlenplanes ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für folgende Nutzungen
geschaffen werden:
• Freizeit- und sonstige wirtschaftlich-strukturelle Nutzungen des Restsees, des Restseeufers, auch in dem Zeitraum der Seebefüllung (Zwischennutzungsphase)
• Seeorientierte, städtebaulich sinnvolle Entwicklungsoptionen im Bereich der Ortschaften und der Freizeitschwerpunkte, hier sind auch Entwicklungen auf dem
Wasser in die Betrachtensweise einzustellen
• Sinnvolle räumliche Anordnungen verschiedener Nutzungsansprüche am Restseeufer
• Konfliktfreie Straßenführungen und Straßenraumgestaltungen bei der Anlegung
der Ersatzstraßen
• Städtebauliche Entwicklungsoptionen für Forschung und wirtschaftliche Nutzungen am und auf dem Wasser
• Einrichtung von Zonen für naturnahe Erholung, Natur- und Artenschutz auf dem
See und am Seeufer
Die Ermöglichung vielfältiger Nutzungsstrukturen bezieht sich auch auf die land- und
forstwirtschaftliche Rekultivierung im Indebogen („Grüner See“)
Bei nicht Erfüllung der hier angegebenen Voraussetzungen werden die Zielsetzungen
des Braunkohlenplanes in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die
Aussagen des Schreibens der RWE-Power AG vom 12.09.2008 verwiesen.
Aus diesen Gründen wird weiterhin auf die schon im Braunkohlenplanverfahren definierten Belange verwiesen, des Weiteren fließen neue Erkenntnisse aus dem Masterplanverfahren Restsee Inden in die Stellungnahme ein. Dies beinhaltet folgende Konkretisierungen der o. a. strukturellen Voraussetzungen.
Restseegestaltung Endnutzung
• Es ist zu überprüfen, ob die Uferlinie insofern geändert werden kann, dass zwischen der Ortslage Lucherberg und dem Strandbereich eine Bucht entsteht.
Vorhandene und zukünftige Wohnnutzungen im Bereich der Ortslage Lucherberg würden so von der lauten Freizeitnutzung an der BAB 4 getrennt, es ent-
stände ein attraktives Südufer für städtebauliche Entwicklungen in Lucherberg.
(s. Dokumentation Perspektivenworkshop 09/10. Mai 2011)
• Für das nördliche Seeufer ist zu überprüfen, ob – evtl. in Anbindung an die
Ortslage Schophoven - Flächen für Forschungssatelliten, Resort / Hotel etc.
ausgewiesen und vorbereitet werden können.
• Die Flächen zwischen dem zukünftigen Seeufer und den angrenzenden Ortschaften, einer evtl. Fläche für Forschungssatelliten, Resort / Hotel und der
Goltsteinkuppe in Inden sind im Rahmen der Rekultivierung so zu gestalten,
dass vielfältige Entwicklungsoptionen wie u.a. Promenaden, bauliche Entwicklungen bis an das Wasser heran und auf dem Wasser ermöglicht werden. Hier
ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in diesen Bereichen Gründungen
ohne Mehraufwand ausgeführt werden können.
• Im Bereich möglicher Seezugänge (s. Dokumentation Perspektivenworkshop
09/10. Mai 2011) sind Marinas und Hafenbecken auch für den Fährverkehr zu
ermöglichen
• Südöstlich der Ortslage Lucherberg ist eine Strandzone einzurichten
• Die Blickbeziehungen zwischen den Ortschaften und der Goltsteinkuppe in Inden und dem zukünftigen See sind sicherzustellen. Öffnungen des Uferbegleitenden „Waldstreifens“ auch zwischen den Flächen im Indebogen und dem
See sind in einer solchen Größenordnung vorzusehen, dass auch hier die Blickbeziehungen mehrfach möglich sind.
• Die restlichen, nicht schon o.a. Uferbereiche sind auch für die stille Naherholung zugänglich zu halten
• Im Bereich der ehemaligen Ortslage Pier sind schwimmende Insellösungen zu
ermöglichen
Zwischennutzungskonzepte
• Für die Zwischennutzung sind die Seezugänge im Bereich der Indener Ortschaften so zu gestalten, dass auch auf den Bermen vielfältige Nutzungsoptionen ermöglicht werden. Das Aufstellen von temporären Bauten muss ohne
Mehraufwand möglich sein. Im Bereich der Strandzufahrt ist eine Anfahrbarkeit
des Wassers zu ermöglichen. Parkflächen am Wasser sind einzurichten.
• Detaillierte Konzepte für alle Seezugänge sind in den anschließenden Verfahren zu den betreffenden Sonderbetriebsplänen im Vorfeld mit der Gemeinde
Inden und der Entwicklungsgesellschaft indeland abzustimmen.
Verkehrsführung
• Es ist sicher zu stellen, dass vor der Unterbrechung einer bestehenden Straße
betriebsfähige und leistungsfähige Ersatzverbindungen vorhanden sind.
• Die Ersatzstraßen sind so anzulegen und in verträglicher Bauweise zu erstellen,
dass sie mit den möglichen zukünftigen Nutzungen dieser Bereiche, wie z.B.
Siedlung, Freizeit, Natur und Erholung in Einklang gebracht werden.
• Bei allen Ersatzstraßen sind begleitend Fahrradwege anzulegen.
• Unter Aufrechterhaltung der jetzigen Autobahnanschlussstelle Weisweiler ist
auf den Verlauf der L12n von der Autobahnanschlussstelle Luchem bis zum
ehemaligen Trassenverlauf der L241 zu verzichten. Die Nord-Süd Verbindung
von Inden nach Jülich soll dann über den alten Trassenverlauf der L241 gewährleistet werden. Hierbei ist sicher zu stellen, dass es nicht zu einer Erhöhung
der Gesamtbelastung der Ortslagen Lucherberg und Inden/Altdorf gegen-
•
über der Linienführung der L21n kommt. Die diesbezüglichen Überlegungen
aus dem Braunkohlenplan Inden II sind zu überdenken.
Von der Anschlussstelle Luchem ist der zukünftige Strand- und Freizeitbereich
verkehrstechnisch sinnvoll zu erschließen, es ist an ausreichende Parkflächen
zu denken.
Die hierfür notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Rekultivierung des Tagebaus Inden II sicher zu stellen.
Darüber hinaus werden zu den Betriebsabläufen im Tagebau Inden II folgende Forderungen geltend gemacht:
Grundsätzlich ist nachzuweisen, dass bei allen Betriebsabläufen , auch bei der Anlegung der Rohkippen, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zum Immissionsschutz sowohl in Bezug auf Lärm, als auch in Bezug auf Grob- und Feinstaubbelastungen insbesondere im Bereich der Ortschaften eingehalten werden. Hier sind die vorhandenen Gebietsstrukturen der Ortschaften mit Ihren realen Nutzungen als Grundlage
in die Begutachtung einzustellen. In diese Betrachtensweise sind auch die gesetzlichen
Vorgaben der EU-Richtlinie für Feinstaub in der Atemluft einzustellen. Hierüber hinaus
werden über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Konzepte für eine möglich geringe
Belastung der betroffenen Einwohner im Einzugsbereich des Tagebausbetriebes eingefordert. Bei der Inanspruchnahme des Lucherberger Sees wird wegen der Nähe zur Ortslage Lucherberg ein besonders schonender Tagebaubetrieb eingefordert.
Mit tagebaubedingtem Wegfall der L12 (Pier – Lucherberg) wird eine Ersatzverbindung
von der Einmündung „Keltenweg“ an die Zufahrtstraße parallel der BAB 4 (L12) in Richtung neue Autobahnanschlussstelle „Lucherberger See“ gefordert. Hierbei handelt es
sich um eine übergangsweise Anbindung, bis die Flächen des Lucherberger Sees vom
Tagebau in Anspruch genommen werden.
Die Anlegung und Nutzung der temporären Rohkippen ist im weiteren Verfahren mit der
Gemeinde Inden und der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH mit genügendem
zeitlichem Vorlauf abzustimmen. Hier sind evtl. innovative Nutzungsoptionen zu überprüfen und Ideen in Zusammenarbeit zu entwickeln.
Grundsätzlich geht die Gemeinde Inden davon aus, dass alle Ziele und Erläuterungen
des Braunkohlenplans Inden II in den Entwurf des Rahmenbetriebsplans eingeflossen
sind. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Gutachten, die für das Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans Inden II erstellt wurden, auch Grundlage des
Verfahrens zur 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans Inden sind.