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Beschlussvorlage (Abwägungsvorschläge zu Eingaben - Stellungnahmen der Verw. Beschlussentwürfe)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

Eingabesteller B 1 (frühz. Bet. und Auslegung) Schreiben vom 01.07.2011 und 04.07.2011 ( mit Unterschriftenliste) Schreiben vom 20.08.2012 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahmen a) Die zur frühzeitigen Beteiligung verfassten Schreiben vom Juli 2011 wenden sich gegen die seinerzeit noch vorgesehene Erschließung eines großen Teils der Reihenhausbebauung über den Astern- und Aurikelweg und mithin durch das angrenzende Wohngebiet. Die Erschließungsstrassen dort seien verkehrsberuhigt ausgebaut und daher für die Aufnahme des zusätzlichen Anwohnerverkehrs nicht geeignet. Mit Hinweis auf die derzeit bereits vorhandene Parkproblematik, eine zu erwartende Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sowie einer nicht hinnehmbaren Zunahme von Geräusch- und Abgasbelastungen wird daher eine alleinige Erschließung des gesamten Plangebietes über die Bonnstrasse und/oder die Venloer Strasse gefordert. b) Im Schreiben zur Offenlage vom August 2012 wird gefordert, den Wendehammer im Asternweg (am südlichen Rand des Plangebietes gelegen) nicht nur als „öffentliche Verkehrsfläche“, sondern - entsprechend seinem jetzigen Ausbau - als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich“ festzusetzen. Des weiteren solle Ersatz für die mit der vorgesehenen Anbindung an den Asternweg voraussichtlich wegfallenden Parkplätze in diesem Bereich geschaffen werden. Die für die Nahwärmeversorgung (Heizung Reihenhausbebauung) vorgesehene Holzpellets-Belieferung soll möglichst nicht durch das angrenzende Wohngebiet, sondern über die Venloer Strasse oder ein Rohrleitungssystem erfolgen. Das Befahren des das Plangebiet von Nordost nach Südwest querenden Fuß- und Radweges auch durch motorbetriebene Zweiräder soll wirkungsvoll unterbunden werden. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Zu a) Den Bedenken der Anwohner hinsichtlich der Erschließung des Plangebietes wurde bereits mit der Erarbeitung des Offenlageexemplars dahingehend Rechnung getragen, dass der weitaus überwiegende Teil der geplanten Wohngebäude über eine neue Zufahrt an die Venloer Strasse erschlossen werden wird. Lediglich zwanzig Reihenhäuser werden zukünftig über den Asternweg angebunden werden. Zu b) Der Wendehammer am südlichen Rand des Plangebietes wird zwar nicht explizit als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen, dennoch widerspricht dessen jetziger Ausbauzustand mit der Markierung öffentlicher Stellplätze der Festsetzung als „öffentliche Verkehrsfläche“ nicht. Diese Festsetzung ermöglicht in jedem Fall auch einen verkehrsberuhigten Ausbau bzw. dessen dauerhaften Erhalt. Im übrigen entspricht die vorgesehene Festsetzung der im rechtskräftigen B-Plan Nr. 30 Pulheim vorhandenen Ausweisung. Zum möglichen Wegfall vorhandener Parkplätze im Straßenraum ist anzumerken, dass der Asternweg im Bereich der zukünftigen Anbindung der Stichstrasse zwar auf der gegenüberliegenden Seite öffentliche Stellplätze aufweist, bei einer Gesamtbreite von 10. 0 m für den Einmündungsbereich aber immer noch 6.0 m Breite verbleiben, so dass ein Wegfall der Stellplätze dort nicht zwingend erforderlich sein wird. Lediglich ein Pflanzbeet, welches derzeit genau in Höhe der geplanten Einmündung liegt, würde entfallen. Im Bereich des Wendehammers wird auf Höhe der zukünftigen Anbindung des geplanten Fuß- und Radweges wahrscheinlich ein Stellplatz entfallen. Ein Ersatz hierfür kann sicherlich ohne größeren Aufwand im näheren Umfeld geschaffen werden; hierzu bedarf es keiner planungsrechtlichen Festsetzungen im B-Plan. Die Forderungen nach Regelungen zur Belieferung der Holzpellets-Heizungsanlage sowie der Verhinderung des Befahrens des Fuß- und Radweges durch motorisierte Zweiräder entziehen sich dem planungsrechtlichen Festsetzungskatalog. Dem Investor wird das Ansinnen bezüglich der Pelletsbelieferung mitgeteilt werden, das Fehlen einer Regulierung ist jedoch analog zu der Belieferung anderer Häuser z.B. mit Heizöl. Inwieweit die Einhaltung des eingeschränkten Nutzerkreises für den Fuß- und Radweg über eine entsprechende Beschilderung und Abpollerung hinaus notwendig wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu a) zu berücksichtigen und zu b) (Wendehammer) nicht zu berücksichtigen . Für die übrigen Punkte (Ersatz bei Wegfall von Stellplätzen, Belieferung Heizungsanlage, Fuß- und Radweg) ist kein Beschluss erforderlich. Eingabesteller B 2 und B 6 (frühz. Bet.) e-mail vom 15.06.2011 Schreiben vom 27.06.2011 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahmen a) Der Erhalt der Bäume entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze sowie des Gingko-Baumes wird gefordert. b) Hinsichtlich der Erschließung des Plangebietes wird vorgeschlagen, eine Anbindung über die Bonnstrasse vorzusehen und – mit Blick auf die wünschenswerte Erhaltung des Baumbestands – keine Zufahrt über die Venloer Strasse zu planen bzw. diese so weit entfernt vom Grundstück der Eingabesteller wie möglich anzulegen. c) Die für die dem Grundstück der Eingabesteller nächstgelegene Baufläche vorgesehene dreigeschossige Bebauung wird als beeinträchtigend wahrgenommen. d) Beim Abbruch der Tennishallen soll darauf geachtet werden, dass bei möglichen Asbestbelastungen der Dacheindeckung diese fachgerecht abgerissen und entsorgt wird. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Zu a) Die angesprochenen Bäume wurden im Offenlageexemplar als „zu erhalten“ festgesetzt. Zu b) Der Verkehrsgutachter hatte einen Umbau der bestehenden Einmündung Bonnstrasse / Siemensstrasse (Zufahrt zum Knauber-Markt) mit Ergänzung einer Zufahrt auf das Plangebiet entwickelt. Dieses wurde jedoch vom Landesbetrieb Strassen NRW als dem zuständigen Straßenbaulastträger für die Bonnstrasse (wie auch die Venloer Strasse) abgelehnt, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gewährleistet werden könne. Da auch eine alleinige Zufahrtsmöglichkeit für das gesamte Plangebiet durch das angrenzende Wohngebiet auf erheblichen Widerstand der dortigen Anwohner stieß, wurde die Kompromisslösung gefunden, nur einen untergeordneten Teilbereich über den Asternweg zu erschließen und den übrigen Bereich über die Venloer Strasse. Die genaue Lage der neuen Einmündung wurde dabei - in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Strassen NRW – so weit vom Grundstück des Eingabestellers entfernt vorgesehen, wie es der notwendige Mindestabstand der neuen Einmündung zur bestehenden Kreuzung Venloer Strasse / Bonnstrasse zulässt. Zu c) Die Entfernung zwischen dem Wohngebäude des Eingabestellers und dem zukünftig nächstgelegenen Baukörper beträgt mindestens 52.0 m. In Anbetracht der Tatsache, dass zudem in dem zwischenliegenden Bereich die dort vorhandenen Bäume zu erhalten sind und somit auch eine abschirmende Wirkung entfalten, ist eine mögliche Beeinträchtigung nicht erkennbar. Zu d) Der Rhein-Erft-Kreis fordert hinsichtlich des Rückbaus bzw. Abbruchs des Gebäudebestands im Plangebiet die Vorlage eines Konzeptes und dessen Abstimmung mit dem Kreis. Der Hinweis auf eine mögliche Asbestbelastung wird dem Projektentwickler, der das entsprechende Konzept erstellen und die Abstimmung durchführen wird, weitergeleitet, damit die Thematik berücksichtigt werden kann. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu a) zu berücksichtigen und zu b) (Zufahrt über Bonnstrasse) nicht zu berücksichtigen . Zu c) und d) ist kein Beschluss erforderlich. Eingabesteller B 3 (frühz. Bet.) Schreiben vom 28.06.2011 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme wortgleich wie B 1 a) Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung vgl. Stellungnahme zu B 1 a) Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Eingabesteller B 4 (frühz. Bet.) Schreiben vom 27.06.2011 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme wortgleich wie B 1 a) Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung vgl. Stellungnahme zu B 1 a) Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Eingabesteller B 5 (frühz. Bet.) Schreiben vom 27.06.2011 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes soll – aufgrund des verkehrsberuhigten Ausbaus von Aurikel- und Asternweg und den dort nicht ausreichend vorhandenen Stellplätzen - ausschließlich über die Venloer Strasse erfolgen. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Die nunmehr vorgesehene Bebauung ausschließlich mit Wohngebäuden und deren Erschließung, die nur zu einem deutlich untergeordneten Teil über den Asternweg (für 20 Reihenhäuser) und zum weit überwiegenden Teil über die Venloer Strasse erfolgen wird, stellt gegenüber dem geltenden Planungsrecht eine deutliche Verbesserung dar. Danach hätte die dort zulässige bis zu dreigeschossige Wohnbebauung und die ebenfalls möglichen Nutzungen im Mischgebiet ausschließlich über den Asternweg erschlossen werden können. Die nunmehr gefundene o.b. Lösung stellt einen Kompromiss dar und kommt den Forderungen des Eingabestellers weitestgehend entgegen. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag teilweise zu berücksichtigen. Eingabesteller B 7 (frühz. Bet.) Schreiben vom 27.06.2011 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme wortgleich wie B 6 (frühz. Bet.), Punkt b) und c) Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung vgl. Stellungnahme zu B 6 (frühz. Bet.) Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu b) (Verlegung der Zufahrt) teilweise zu berücksichtigen . Zu c) ist kein Beschluss erforderlich. Eingabesteller B 8 (frühz. Bet.) Schreiben vom 03.06.2011 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme a) Eine alleinige Anbindung des Plangebietes an die Venloer Strasse wird gefordert. Falls doch eine zusätzliche Anbindung über den Asternweg erfolgen soll, ist auch eine Durchfahrtsmöglichkeit zu schaffen, um die Verkehre im östlichen Teil des angrenzenden Wohngebietes durch eine dann direktere Anbindung an die Venloer Strasse zu reduzieren. b) Die geplante Bebauungsdichte sollte die bereits im angrenzenden Wohngebiet vorhandene Dichte nicht überschreiten. c) Im Plangebiet sollen ausreichend Besucherparkplätze ausgewiesen werden. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Zu a) zur alleinigen Anbindung an die Venloer Strasse: vgl. Stellungnahme zu B 5 (Frühz. Bet.) Eine Durchfahrtsmöglichkeit für PKW durch das Plangebiet wurde durch die Festsetzung des Fuß- und Radweges bewusst ausgeschlossen, da auch die neu zu schaffende Anbindung an die Venloer Strasse nur dann hinreichend funktionsfähig sein kann, wenn die Verkehrsmengen auf die im Plangebiet selbst zu erwartenden Fahrten beschränkt bleiben. Zu b) Für die Reihenhausbebauung wurde der nach Baunutzungsverordnung höchstzulässige Wert von 0.4 für die Grundflächenzahl festgesetzt, welcher die mögliche Dichte der Bebauung wirkungsvoll regelt. Im Zuge der Vorabstimmung des Bebauungskonzeptes wurde der Nachweis erbracht, dass dieser Wert für das gesamte mit Reihenhäusern zu bebauende Gebiet eingehalten werden wird. Insofern bewegt sich die zu erwartende Bebauungsdichte im Rahmen der im Umfeld bereits vorhandenen, bei der ebenfalls eine eher verdichtete Bebauungsstruktur vorherrscht. Zu c) Im Plangebiet ist – auch wenn dies in der Planzeichnung nicht erkennbar ist – entlang der öffentlichen Verkehrsflächen die Anlage einer ausreichenden Zahl öffentlicher Stellplätze vorgesehen. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu a) nicht zu berücksichtigen und zu c) zu berücksichtigen . Zu b) ist kein Beschluss erforderlich. Eingabesteller B 9 (frühz. Bet.) Schreiben vom 30.06.2011 ( mit Unterschriftenliste) Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme wortgleich wie B 1 a) Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung vgl. Stellungnahme zu B 1 a) Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Eingabesteller B 10 (frühz. Bet.) Schreiben vom 02.07.2011 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme a) Der Erhalt der auf dem Plangebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zum Grundstück der Eingabesteller vorhandenen Bäume und Sträucher wird aus Gründen des mit dem Bewuchs einhergehenden Sichtschutzes und aus Natur- und Umweltgründen gefordert. b) Die dort vorgesehene zweigeschossige Bebauung wird aus Gründen der Einsichtnahme abgelehnt. c) Ferner werden Bedenken gegen die teilweise Erschließung des Plangebietes über den Asternweg vorgetragen. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Zu a) Der Erhalt des Bewuchses in diesem Bereich des Plangebietes konnte – nach entsprechender Beurteilung durch das Fachamt – zwar nicht festgesetzt werden; da hier jedoch der Hauptgartenbereich des letzten Reihenhauses der dort geplanten Zeile liegen wird, ist ein Erhalt des Bewuchses nicht ausgeschlossen. Zu b) Das zur frühzeitigen Beteiligung vorliegende Bebauungskonzept sah noch ein deutlich stärkeres Heranrücken einer zweigeschossigen Bebauung an das Grundstück der Eingabesteller vor. Als Reaktion auf die o.b. Bedenken ermöglicht der B-Plan nunmehr an dieser Stelle nur noch eine eingeschossige Bebauung mit einem deutlich größeren Abstand zur Bestandsbebauung. Zudem wird – um die Einsichtnahme in den Garten bzw. auf die Terrasse der Eingabesteller zu unterbinden - die Errichtung einer blickdichten Einfriedung bis 2.0 m Höhe entlang der Grundstücksgrenze ermöglicht. Zu c) Zu Planung der Erschließung vgl. Stellungnahme zu B 1 a) Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu a) nicht zu berücksichtigen, zu b) zu berücksichtigen und zu c) teilweise zu berücksichtigen. Eingabesteller B 2 (Auslegung) Schreiben vom 21.08.2012 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme inhaltlich gleich wie B 1 b, jedoch ohne die Forderung nach Unterbindung der Befahrbarkeit des Fuß- und Radweges für motorisierte Zweiräder Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung vgl. Stellungnahme zu B 1 b) Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen (Wendehammer) . Für die übrigen Punkte (Ersatz bei Wegfall von Stellplätzen, Belieferung Heizungsanlage) ist kein Beschluss erforderlich. Eingabesteller B 3 (Auslegung) Schreiben vom 21.08.2012 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme inhaltlich gleich wie B 1 b Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung vgl. Stellungnahme zu B 1 b) Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu a) (Wendehammer) nicht zu berücksichtigen . Für die übrigen Punkte (Ersatz bei Wegfall von Stellplätzen, Belieferung Heizungsanlage, Fuß- und Radweg) ist kein Beschluss erforderlich. Eingabesteller B 4 (Auslegung) Schreiben vom 23.08.2012 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme inhaltlich gleich wie B 1 b, jedoch ohne die Forderung nach Festsetzung des Wendehammers als „verkehrsberuhigter Bereich“ Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung vgl. Stellungnahme zu B 1 b Beschlussentwurf kein Beschluss erforderlich Eingabesteller B 5 (Auslegung) e-mail vom 25.07.2012 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Es wird vorgeschlagen, eine Querung der Bonnstrasse auf Höhe des im Süden des Plangebietes vorgesehenen Fuß- und Radweges durch den Bau einer Unterführung (Bauwerk durch den Damm der Bonnstrasse) zu erleichtern. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Der von den Eingabestellern vorgeschlagene Standort liegt außerhalb des Plangebietes. Zudem wäre eine solche Baumaßnahme – die im übrigen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Strassen NRW als dem dortigen Straßenbaulastträger läge - mit hohen Kosten verbunden. Beschlussentwurf kein Beschluss erforderlich Eingabesteller B 6 (Auslegung) Fax vom 28.08.2012 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme a) Eine auch nur teilweise Erschließung über den Asternweg wird abgelehnt. Stattdessen ist eine Zufahrt über die Bonnstrasse vorzusehen. b) Mit den zusätzlichen Wohnhäusern wird sich eine Verschlechterung der ohnehin schon unzureichenden Parksituation ergeben. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Zu a) Der Verkehrsgutachter hatte einen Umbau der bestehenden Einmündung Bonnstrasse / Siemensstrasse (Zufahrt zum Knauber-Markt) mit Ergänzung einer Zufahrt auf das Plangebiet entwickelt. Dieses wurde jedoch vom Landesbetrieb Strassen NRW als dem zuständigen Straßenbaulastträger für die Bonnstrasse (wie auch die Venloer Strasse) abgelehnt, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gewährleistet werden könne. Da auch eine alleinige Zufahrtsmöglichkeit für das gesamte Plangebiet durch das angrenzende Wohngebiet auf erheblichen Widerstand der dortigen Anwohner stieß, wurde die Kompromisslösung gefunden, nur einen untergeordneten Teilbereich über den Asternweg zu erschließen und den übrigen Bereich über die Venloer Strasse. Zu b) Für die zukünftigen Wohngebäude im Plangebiet werden pro Reihenhaus zwei Stellplätze und für die Geschoßwohnungen die gemäß geltenden Richtzahlen nachzuweisenden Stellplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert werden. Da darüber hinaus im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen eine ausreichende Zahl an öffentlichen Stellplätzen angelegt werden wird, ist nicht zu erwarten, dass sich durch die neu hinzukommende Wohnbebauung die Parksituation im angrenzenden Wohngebiet signifikant verschlechtern wird. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu a) nicht zu berücksichtigen . Zu b) ist kein Beschluss erforderlich Eingabesteller B 6 (Auslegung) e-mail vom 21.08.2012 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme inhaltlich gleich wie B 1 b Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung vgl. Stellungnahme zu B 1 b) Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu a) (Wendehammer) nicht zu berücksichtigen . Für die übrigen Punkte (Ersatz bei Wegfall von Stellplätzen, Belieferung Heizungsanlage, Fuß- und Radweg) ist kein Beschluss erforderlich.