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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr 2009.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,2 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr 2009.) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr 2009.)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV Beratungsfolge Ralf Hallmann Termin TOP Ein Ja 27.09.2011 öffentlich Bauausschuss 23.11.2011 Rat 14.12.2011 Nein 72/2011 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr 2009. Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2009 von 6.654 € der Endkostenstelle „Winterdienst“ wird festgestellt. 2. Ein Fehlbetrag aus einer im Vorjahr durchgeführten überschlägigen Nachkalkulation für das Jahr 2009 in Höhe von 261 € wird gutgeschrieben. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des Nothaushaltes (nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung Winterdienst“ für das Jahr 2009 sind als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zum Beschlussentwurf: Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2009 ergab den oben genannten Fehlbetrag von 6.654 €. Die im Vorjahr durchgeführte überschlägige Nachkalkulation 2009 ergab einen Fehlbetrag von 7.674 €. Davon ging bereits ein Teilbetrag von 6.915 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2011 ein, um eine Gebühr für den Winterdienst von 0,40 € zu erzielen. Damit wurde der Gebührenzahler im Vorjahr aber mit einem um 261 € zu hohen Fehlbetrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2011 belastet (6.915 € gingen in die Berechnung ein, es hätten aber nur 6.654 € sein dürfen). Dieser Betrag wird nunmehr in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 abgezogen, um eine nachträgliche Entlastung des Gebührenzahlers zu erreichen. Beschlußvorlage 72/2011 Seite 2