Daten
Kommune
Inden
Größe
9,2 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV
Beratungsfolge
Ralf Hallmann
Termin
TOP Ein Ja
27.09.2011
öffentlich
Bauausschuss
23.11.2011
Rat
14.12.2011
Nein
72/2011
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr
2009.
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2009 von 6.654 € der Endkostenstelle „Winterdienst“ wird
festgestellt.
2. Ein Fehlbetrag aus einer im Vorjahr durchgeführten überschlägigen Nachkalkulation für das
Jahr 2009 in Höhe von 261 € wird gutgeschrieben.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
Nothaushaltes (nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings
dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung Winterdienst“ für das Jahr 2009 sind als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zum Beschlussentwurf:
Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2009 ergab den oben genannten Fehlbetrag von
6.654 €.
Die im Vorjahr durchgeführte überschlägige Nachkalkulation 2009 ergab einen Fehlbetrag von
7.674 €. Davon ging bereits ein Teilbetrag von 6.915 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2011
ein, um eine Gebühr für den Winterdienst von 0,40 € zu erzielen.
Damit wurde der Gebührenzahler im Vorjahr aber mit einem um 261 € zu hohen Fehlbetrag in der
Gebührenbedarfsberechnung 2011 belastet (6.915 € gingen in die Berechnung ein, es hätten aber
nur 6.654 € sein dürfen).
Dieser Betrag wird nunmehr in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 abgezogen, um eine
nachträgliche Entlastung des Gebührenzahlers zu erreichen.
Beschlußvorlage 72/2011
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