Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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3 0, JULI 2012
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Ville Eifel
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Stadt Pulheim
Planungsamt
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
--7:3
Konlakl:
Telefor:
Fax:
E-Mail:
Zeichen:
Frxu H€ss
02251-79G210, Mobil:015201594290
021l-E7565.1172210
marlis.hess@rtrasseo.nrw.de
2 1000/,10400.020/l. 13.03.07(2501
12\
(Bei Artworten bine an$ben.)
Dalum:
26.07.2012
Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303; Boteiligung gem. § 4 (2) BauGB
hier: lhr Schreiben vom 28.06.20'12; Az: Yll6'l
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den
Lärm durch Verkehr auf der L 183 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu
Lasten der Stadt Pulheim.
Ansprüche auf Lärmvorsorge oder Lärmsanierungen auch aufgrund einer Lärmaktionsplanung
sind nicht herleitbar.
In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen ist § 28 StrWG i. V. m. § 25 StrWG zu beachten.
Die Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zurjeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außerwerbung dürfen bis zu einer Entfemung von 20 m, gemessen vom
äußeren Rand der ftir den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden.
Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden.
Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
Die Anbindung des Plangebietes ist mit mir abzustimmen. Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen
Entwurfes erforderlich. Vorzulegen sind folgende Entwurfsunterlagen gemäß RE:
o
.
.
o
Erläuterungsbericht
Übersichtskarte M l:25000
Übersichtslageplan M l:5000
Lageplan M l:250 und Deckenhöhenplan M l:250 mit u.a. hinreichender Darstellung bestehender
Verkehrsflächen an die angeschlossen werden soll.
Slr.Ben.NRw-Betriebssilz . Postfach
l0 1653 45t16 Gelsenkirchen.
Rcgiorrldicdcrl.s3org Vill.-Eifcl
Telefon: 0209/3808-0
Inlemet: ltwrr.§tmss€n.nrw.de. E-Mail: kontakl@strass€n.nrw.de
WestLB Düsseldorf . BLZ 30050000. Konto-Nr4005815
IBAN: DE20300500000004005815 BIC: wELADEDD
Sleuemumnrer: 3 I 9/59?2y'070 I
l0l - 103 53E79 Euski.chen
Poslfach l20l6l 51874 Euskirchen
Telefon: 02251196-{)
kontakt.ml.ve@strassen.nrw.dc
Jillicher Ring
o
o
Höhenplan der neuen Erschließungsstraße
Regelquerschnitt M l: 50 oder l:25
Hierbei ist die Nachrüstung der neuen Anbindung durch eine Lichtsignalanlage zu berücksichtigen.
Für die Anbindung des Plangebietes an die L t83 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen, erforderlich. Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss der
Vereinbarung nicht begonnen werden.
Für die Dauer der Realisierung des Baugebietes mit eiem Erschließung zur L 183 ist eine gebührenpflichtige Sondemutzungserlaubnis beim Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung
Ville-Eifel einzuholen.
Ansonsten verweise ich auf meine Stellungnahme vom27.06.2011.
Mit freundlichen Grüßen
Im Aultras..
.fl/-'l
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t
MarJi.#Iess
2
T3 /rs
-
.DT PULHEIM
Rhein-Erft-Kreis
2 8. AU6. 2012
POSTSTELLE
Rhein-Erft-Krei5 . Dei Landrat
70
50124 Bergheim
Stadt Pulheim
Planungsamt
Der Landrat
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
-
2 E. Aug, 2012
Oatum
27.08.2072
Frau Hatting
Mein zeichen
Postfach 1345
TöD
50241 Pulheim
70 .7 .4r.09 .O)
Auskunft erteilt
Frau Fitzek
Zimmer Nr.
3.54
Telefor
02271a3-42i3
Fax
Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
02277 A3-2344
E-Mail
dorothee.fitzek@rhein-erft -lreis.de
Hinwe|s:
v€ri€nden sie l€in€ vertraulichen.
,enswerten Daten per [-Mail
lhT Schreiben vom 28.06.12
t.hüt-
Hausadre5s€
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon 0227183-0
Sehr geehrte Frau Hatting,
Fa|r 0227 L a3-2300
lntemet
aus der Sicht meiner Unteren Wasserbehörde ergeht folgende Stellungnah-
www.rhein'erft-kreis.de
me:
info@Yhein-erft 'kreis.de
lll
Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen
der Wasserschutzgeb'ietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten.
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.g. Plangebiet
bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Cenehmigung durch meine Unter
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone
B der
Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen.
Postadre5se
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30l.rhr
Donnerstag
14:00 Uhrbis 18:00 Uhr
Aus der 5'icht des Bodenschutzes ist festzuhalten:
Teile der vom Bebauungsplan betroffenen Fläche wurde ehemals als Gärtne-
rei genutzt. Aufgrund der bisherigen Nutzung ist die gutachterliche Untersuchung und bodenrechtliche Bewertung der Fläche im Hinblick aufdie geplante Nutzung erforderlich. Die Bewertung in Form eines Gutachtens ist dem
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises zeitnah
vorzulegen.
Für den Rückbau, der sich auf dem o.a. Plangebiet befindlichen Anlagen
(6ebäude, wege, Brunnen etc.) ist ein Konzept auszuarbeiten und mit dem
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen.
Bantrrcrbindungen
Postbank Köln (8LZ 370 100 50)
Konto:10 850 505
Kreissparkasse Köln (8Lz 37o so2 99)
Konto: 142 OOl2OO
Öffentl. VerkehBmittel zum Krcishau!
Bahn: Eergheim und Zieve ch
Bushaltestellen : Am Knüchelsdamm
und (reishaus - weitere lnfos:
www.revg.de oder 02234 1805-0
Seite 2 von 2
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rt"U"nbau und Verkehr
Obwohl das Kreisstraßennetz von dem Vorhaben nicht unmittelbar betroffen
ist, rege ich dringend an, angesichts der vorhersehbaren Verkehrsentwicklung
(Notwendigkeit des 4-streifigen Ausbau der Bonnstraße) und der allgemeinen
Verkehrszunahme in der Ballungsrandzone sowie der weiteren verkehrsintensiven städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen in Pulheim, für das
gesamte Stadtgebiet ein Verkehrskonzept für das klassifizierte Straßennetz
zu entwickeln und mit den betroffenen Baulastträgem abzustimmen.
Ansonsten bestehen gegen die Einzelmaßnahme keine grundsätzlichen
Bedenken.
Naturschutz und Landschaftspfl ege
Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen seitens der Unteren Landschaftsbehörde keine grundsätzlichen Bedenken, wenn folgendes bei der Umsetzung
beachtet wird:
-
Die unter Punkt 4.1 und 4.2 auf Seite 28 des Umweltbericht§ beschriebenen Schutzmaßnahmen und Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind umzusetzen.
Die Empfehlungen des Umweltberichts auf Seite 27 (die zweite) sind
umzusetzen.
lmmissionsschutz
Aus der Sicht des lmmissionsschutzes werden zum Bebauungsplan Nr. 30,
bezüglich gewerblicher Emissionen, keine Anregungen vorgebracht.
Freundliche Crüße
lm Auftrag
Z,'6L
Fitzek