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Beschlussvorlage (Stelungnahmen TÖB´s zur Auslegung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
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ilöT-PULHL,,,i 3 0, JULI 2012 POSTSTE!!E R.tio lni.d.rlri!unt Posfa.h ll0l6! vilLFEir.l . 51371 Eus\trchen Juli 2012 eingegangen Tz Aus ?t SrroßeJl.NRw. [ondesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-Westfolen y';"rro""r",uoertass un g Ville Eifel 3 0. Stadt Pulheim Planungsamt Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim --7:3 Konlakl: Telefor: Fax: E-Mail: Zeichen: Frxu H€ss 02251-79G210, Mobil:015201594290 021l-E7565.1172210 marlis.hess@rtrasseo.nrw.de 2 1000/,10400.020/l. 13.03.07(2501 12\ (Bei Artworten bine an$ben.) Dalum: 26.07.2012 Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303; Boteiligung gem. § 4 (2) BauGB hier: lhr Schreiben vom 28.06.20'12; Az: Yll6'l Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 183 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Pulheim. Ansprüche auf Lärmvorsorge oder Lärmsanierungen auch aufgrund einer Lärmaktionsplanung sind nicht herleitbar. In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen ist § 28 StrWG i. V. m. § 25 StrWG zu beachten. Die Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zurjeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außerwerbung dürfen bis zu einer Entfemung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der ftir den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Die Anbindung des Plangebietes ist mit mir abzustimmen. Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich. Vorzulegen sind folgende Entwurfsunterlagen gemäß RE: o . . o Erläuterungsbericht Übersichtskarte M l:25000 Übersichtslageplan M l:5000 Lageplan M l:250 und Deckenhöhenplan M l:250 mit u.a. hinreichender Darstellung bestehender Verkehrsflächen an die angeschlossen werden soll. Slr.Ben.NRw-Betriebssilz . Postfach l0 1653 45t16 Gelsenkirchen. Rcgiorrldicdcrl.s3org Vill.-Eifcl Telefon: 0209/3808-0 Inlemet: ltwrr.§tmss€n.nrw.de. E-Mail: kontakl@strass€n.nrw.de WestLB Düsseldorf . BLZ 30050000. Konto-Nr4005815 IBAN: DE20300500000004005815 BIC: wELADEDD Sleuemumnrer: 3 I 9/59?2y'070 I l0l - 103 53E79 Euski.chen Poslfach l20l6l 51874 Euskirchen Telefon: 02251196-{) kontakt.ml.ve@strassen.nrw.dc Jillicher Ring o o Höhenplan der neuen Erschließungsstraße Regelquerschnitt M l: 50 oder l:25 Hierbei ist die Nachrüstung der neuen Anbindung durch eine Lichtsignalanlage zu berücksichtigen. Für die Anbindung des Plangebietes an die L t83 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen, erforderlich. Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. Für die Dauer der Realisierung des Baugebietes mit eiem Erschließung zur L 183 ist eine gebührenpflichtige Sondemutzungserlaubnis beim Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel einzuholen. Ansonsten verweise ich auf meine Stellungnahme vom27.06.2011. Mit freundlichen Grüßen Im Aultras.. .fl/-'l , t MarJi.#Iess 2 T3 /rs - .DT PULHEIM Rhein-Erft-Kreis 2 8. AU6. 2012 POSTSTELLE Rhein-Erft-Krei5 . Dei Landrat 70 50124 Bergheim Stadt Pulheim Planungsamt Der Landrat Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - 2 E. Aug, 2012 Oatum 27.08.2072 Frau Hatting Mein zeichen Postfach 1345 TöD 50241 Pulheim 70 .7 .4r.09 .O) Auskunft erteilt Frau Fitzek Zimmer Nr. 3.54 Telefor 02271a3-42i3 Fax Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB 02277 A3-2344 E-Mail dorothee.fitzek@rhein-erft -lreis.de Hinwe|s: v€ri€nden sie l€in€ vertraulichen. ,enswerten Daten per [-Mail lhT Schreiben vom 28.06.12 t.hüt- Hausadre5s€ Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 0227183-0 Sehr geehrte Frau Hatting, Fa|r 0227 L a3-2300 lntemet aus der Sicht meiner Unteren Wasserbehörde ergeht folgende Stellungnah- www.rhein'erft-kreis.de me: info@Yhein-erft 'kreis.de lll Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgeb'ietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.g. Plangebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Cenehmigung durch meine Unter Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone B der Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Postadre5se 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30l.rhr Donnerstag 14:00 Uhrbis 18:00 Uhr Aus der 5'icht des Bodenschutzes ist festzuhalten: Teile der vom Bebauungsplan betroffenen Fläche wurde ehemals als Gärtne- rei genutzt. Aufgrund der bisherigen Nutzung ist die gutachterliche Untersuchung und bodenrechtliche Bewertung der Fläche im Hinblick aufdie geplante Nutzung erforderlich. Die Bewertung in Form eines Gutachtens ist dem Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises zeitnah vorzulegen. Für den Rückbau, der sich auf dem o.a. Plangebiet befindlichen Anlagen (6ebäude, wege, Brunnen etc.) ist ein Konzept auszuarbeiten und mit dem Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. Bantrrcrbindungen Postbank Köln (8LZ 370 100 50) Konto:10 850 505 Kreissparkasse Köln (8Lz 37o so2 99) Konto: 142 OOl2OO Öffentl. VerkehBmittel zum Krcishau! Bahn: Eergheim und Zieve ch Bushaltestellen : Am Knüchelsdamm und (reishaus - weitere lnfos: www.revg.de oder 02234 1805-0 Seite 2 von 2 O-, *r rt"U"nbau und Verkehr Obwohl das Kreisstraßennetz von dem Vorhaben nicht unmittelbar betroffen ist, rege ich dringend an, angesichts der vorhersehbaren Verkehrsentwicklung (Notwendigkeit des 4-streifigen Ausbau der Bonnstraße) und der allgemeinen Verkehrszunahme in der Ballungsrandzone sowie der weiteren verkehrsintensiven städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen in Pulheim, für das gesamte Stadtgebiet ein Verkehrskonzept für das klassifizierte Straßennetz zu entwickeln und mit den betroffenen Baulastträgem abzustimmen. Ansonsten bestehen gegen die Einzelmaßnahme keine grundsätzlichen Bedenken. Naturschutz und Landschaftspfl ege Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen seitens der Unteren Landschaftsbehörde keine grundsätzlichen Bedenken, wenn folgendes bei der Umsetzung beachtet wird: - Die unter Punkt 4.1 und 4.2 auf Seite 28 des Umweltbericht§ beschriebenen Schutzmaßnahmen und Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind umzusetzen. Die Empfehlungen des Umweltberichts auf Seite 27 (die zweite) sind umzusetzen. lmmissionsschutz Aus der Sicht des lmmissionsschutzes werden zum Bebauungsplan Nr. 30, bezüglich gewerblicher Emissionen, keine Anregungen vorgebracht. Freundliche Crüße lm Auftrag Z,'6L Fitzek