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Beschlussvorlage (Verkehrsuntersuchung zum BP 30 Pu 1303)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,2 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

ERGÄNZENDE VERKEHRSUNTERSUCHUNG ZUM B-PLAN NR. 30 BONNSTRASSE / VENLOER STRASSE Auftraggeber: PEG Mohnweg 17 50354 Hürth Ansprechpartner: Joachim Wollny Köln, 04. April 2012 ERGÄNZENDE VERKEHRSUNTERSUCHUNG ZUM B-PLAN NR. 30 BONNSTRASSE / VENLOER STRASSE Planungsbüro VIA eG Marspfortengasse 6 50667 Köln Tel. 0221 / 789 527-20 Fax 0221 / 789 527-99 Bearbeitung: Peter Gwiasda Wienke Bellmann Köln, 04. April 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage und Fragestellung ..............................................................................5 2 Zu übernehmende Grundlagen aus der vorangegangenen Untersuchung.............7 2.1 Nutzungsvariante 3: Wohnbebauung.............................................................................7 2.2 Verkehrsanbindung und Erschließung...........................................................................9 2.3 Verkehrsprognose .........................................................................................................9 3 Die verkehrlichen Wirkungen des geplanten Baugebietes.....................................11 3.1 Verkehrserzeugung .....................................................................................................11 3.2 Tagesgang und Spitzenstunde....................................................................................13 3.1 Verkehrsverteilung ......................................................................................................14 4 Anbindung des Baugebietes an das übergeordnete Straßennetz .........................16 4.1 Anbindung an den Asternweg......................................................................................16 4.2 Ermittlung der Verkehrsqualität Venloer Straße / Anbindung Baugebiet ......................16 4.3 Anbindung an die Venloer Straße................................................................................19 4.3.1 Variante 1: Aufstellbereich auf der Venloer Straße.............................................20 4.3.2 Variante 2: Linksabbiegespur ins Planungsgebiet ..............................................21 5 Zusammenfassung und Empfehlung .......................................................................24 6 Anhang.......................................................................................................................27 6.1 Erläuterung der Qualitätsstufen nach HBS ..................................................................27 6.2 Quellen........................................................................................................................29 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1-1: Lage Bebauungsplan Nr. 30 in Pulheim 6 Abb. 2-1: Nach Konkretisierung der Planung aktuell vorgesehene Nutzungen. Änderungen ergeben sich vor allem im Teilstück an der Venloer Straße. © Architekten BDA Fischer +Fischer 8 Abb. 3-1: Verkehrsverteilung an der Anbindung Venloer Straße 14 Abb. 3-2: Verkehrserzeugung des Wohngebietes in absoluten Zahlen, eingebunden in den bestehenden Verkehr. Prognosewerte 2020 15 Abb. 4-1: Ergebnisblatt zur Ermittlung der Verkehrsqualität 18 Abb. 4-2: Anbindungsoptionen für das Baugebiet aus der Verkehrsuntersuchung von 2009 / 2010 19 Abb. 4-3: Anbindung an Baugebiet nach Variante 1: Aufstellbereich 21 Abb. 4-4: Anbindung an Baugebiet nach Variante 2: Linksabbiegespur 22 Tabellenverzeichnis Tab. 2-1: Belastungsszenarien 10 Tab. 3-1: Verkehrserzeugung und Verkehrsverteilung 12 Tab. 3-2: Verkehrserzeugung in der Spitzenstunde (16-17 Uhr) 13 4 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 1 Ausgangslage und Fragestellung Im Jahr 2009/ 2010 wurde eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung des Grundstücks westlich des Knotens Venloer Straße / Bonnstraße erstellt1. Diese Verkehrsuntersuchung sollte die Grundlagen zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes und städtebaulichen Planes für das Bebauungsplangebiet Nr. 30 schaffen. Dabei wurden mehrere Nutzungsvarianten in Verbindung mit Varianten zur Anbindung an das übergeordnete Straßennetz entwickelt und geprüft. Auf der Basis dieser Verkehrsuntersuchung und nach Abstimmung mit den betroffenen Baulastträgern wurde folgende Grundsatzentscheidung getroffen:  Verkehrsintensive Nutzungen, wie Fachmärkte und publikumsintensive Dienstleistungen kommen nicht in Betracht.  Das Gebiet wird überwiegend für eine Wohnnutzung mit überwiegend Reihenhausbebauung erschlossen.  Eine direkte Anbindung an die Bonnstraße kommt nicht in Betracht.  Die Anbindung für den Kfz-Verkehr erfolgt für den größten Teil des Gebietes an die Venloer Straße.  Nur ein kleiner Teil des Baugebietes soll über den Asternweg angebunden werden.  Eine Durchfahrtmöglichkeit durch das Gebiet wird von vorn herein ausgeschlossen, um Schleichverkehr zu vermeiden. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde das aktuelle städtebauliche Konzept entwickelt (Abschnitt 2.1). Die hier vorliegende Verkehrsuntersuchung baut damit auf zwei Grundlagen auf:  Verkehrsuntersuchung aus den Jahren 2009/2010  aktuelles städtebauliches Konzept. 1 Stadt Pulheim: Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 30 - Venloer Straße / Bonnstraße, Planungsbüro VIA eG, Köln, September 2010 5 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße Abb. 1-1: Lage Bebauungsplan Nr. 30 in Pulheim Die Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes basiert auf der verkehrlichen Bewertung der Nutzungsvarianten aus den Jahren 2009/2010. Grundlage des städtebaulichen Entwurfes ist die Nutzungsvariante 3, die eine reine Wohnbebauung vorsah. In der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wird eine Anpassung auf den aktuellen Planungsstand des städtebaulichen Konzeptes vorgenommen und so eine Grundlage für die Aufstellung des B-Planes gelegt. Untersuchte Merkmale Folgende Fragestellungen wurden in der vorliegenden Studie untersucht:  Wie viel Kfz-Verkehr wird durch das Neubaugebiet B-Plan Nr. 30 erzeugt?  Wie verteilen sich diese Kfz-Verkehrsmengen auf die beiden Anbindungen?  Wie hoch wird die Anbindung des Baugebietes an die Venloer Straße mit zusätzlichem Kfz-Verkehr aus dem neuen Wohngebiet belastet?  Wie hoch wird die zusätzliche Verkehrsbelastung des Asternweges?  Wie verteilt sich dieses Verkehrsaufkommen über den Tag und wie hoch ist die zusätzliche Kfz-Belastung in der Spitzenstunde?  Welche Verkehrsqualität ist am Verkehrsknoten Venloer Straße / Anbindung Wohngebiet zu erwarten?  Ist diese Verkehrsqualität ausreichend?  Welche Ausbaumaßnahmen sind erforderlich? 6 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 2 Zu übernehmende Grundlagen aus der vorangegangenen Untersuchung 2.1 Nutzungsvariante 3: Wohnbebauung Wie bereits erwähnt wurde für die vorliegende Verkehrsuntersuchung die „Nutzungsvariante 3“ aus der Grundlagenuntersuchung zugrunde gelegt. Diese sieht eine reine Wohnbebauung vor. Dabei ist überwiegend die Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen, die durch Geschosswohnungsbau im Randbereich zu den Hauptverkehrsstraßen hin ergänzt wird. Das Baugebiet weist eine Fläche von rund 19.300 qm auf. Basierend auf Nutzungsvariante 3 sollten 85 Einfamilien-Reihenhäuser und auf der Teilfläche zwischen Venloer Straße und Bonnstraße ein Geschosswohnungsbau mit 50 Wohneinheiten oder ein Altenpflegeheim mit 80 Plätzen errichtet werden. Im Zuge der Konkretisierung soll nach aktueller Planung die gesamte Fläche an der Venloer Straße von einem Komplex aus Altenpflegeheim und betreutem Wohnen mit insgesamt 118 Plätzen eingenommen werden. Dafür entfallen 11 der ursprünglich geplanten Reihenhäuser, sodass sich die Anzahl der Reihenhäuser auf 74 reduziert. 7 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße Abb. 2-1: Nach Konkretisierung der Planung aktuell vorgesehene Nutzungen. Änderungen ergeben sich vor allem im Teilstück an der Venloer Straße. © Architekten BDA Fischer+Fischer Da der Geschosswohnungsbau von diesen Varianten die höchste Verkehrserzeugung aufweist, wird dieser Planfall bei den Berechnungen zu Grunde gelegt. Damit soll erreicht werden, dass bei der Umsetzung einer der beiden anderen Nutzungsoptionen, die hier vorliegende Verkehrsuntersuchung noch in vollem Umfang gültig ist. 8 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 2.2 Verkehrsanbindung und Erschließung Bei der Verkehrsanbindung sind zwei Anbindungen (Venloer Straße und Asternweg) an das umliegende Straßennetz vorgesehen, die eine definierte Menge von Verkehr aufnehmen. Die innere Erschließung passt sich dem an, da zwei getrennte Erschließungsstraßen vorgesehen sind. Damit ist die Menge der jeweils ein- und ausfahrenden Kfz fest vorgegeben. Anbindung Asternweg Der geringere Verkehrsanteil von weniger als 20% soll über den Asternweg abgewickelt werden, um das bestehende Wohngebiet möglichst wenig zusätzlich zu belasten. Anbindung Venloer Straße Der Hauptanteil von über 80% soll direkt an die Venloer Straße angebunden werden. Die Anbindung soll als Einmündung ohne Lichtsignalanlage realisiert werden, da es sonst zu Leistungseinbußen beim benachbarten signalisierten Knoten kommen würde. Erschließungsring und autofreier Innenbereich Da der größte Teil des Baugebietes zur Venloer Straße hin angebunden werden soll, ist eine lange Erschließungsstraße erforderlich, die das eigentliche Baugebiet ringförmig umschließt und an der die Stellplätze angeordnet sind. Diese Konstruktion hat den Vorteil, dass ein autofreier Bereich im direkten Wohnumfeld entsteht, der dann eine hohe Aufenthaltsqualität aufweist. Abschluss zur Bonnstraße Da eine Anbindung an die Bonnstraße nicht vorgesehen ist, kann hier eine geschlossene Lärmschutzwand hergestellt werden, da dort in Zukunft mit steigenden Verkehrsbelastungen zu rechnen ist. In diesem Raum sind die meisten Stellplätze vorgesehen. 2.3 Verkehrsprognose Spitzenstunde Auf Basis der Verkehrszählung aus dem Jahre 2009 wurde die Spitzenstunde des Planungsgebietes auf 16:00-17:00 Uhr festgelegt. Der Ziel- und Quellverkehr in Wohngebieten wird in der Regel auf eine Spitzenstunde berechnet, die 45 min später liegt. Da die Gesamtbelastung des übergeordneten Straßennetzes für die Bestimmung der Verkehrsqualität aber entscheidender ist, wurde die zu berechnende Spitzenstunde insgesamt auf 16:00 -17:00 Uhr festgelegt. Diese wird in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung durchgängig verwendet. Prognosefall In der Verkehrsuntersuchung wird nicht die heutige Verkehrsbelastung des Grundnetzes (Analyse-0-Fall), sondern ein Prognosefall zu Grunde gelegt, der auf der prognostizierten Verkehrsbelastung von 9 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 2020 beruht. Die verkehrlichen und infrastrukturellen Merkmale dieses Prognosefalles-2 sind in Tabelle 2-1 im Vergleich dargestellt: Tab. 2-1: Belastungsszenarien Belastungsszenarien verkehrliche Merkmale infrastrukturelle Merkmale Analyse-0-Fall (2009) Status quo aus aktuellen Zählungen an den umliegenden Knoten fertiggestellte Umgehung B 59n fertiggestellte L 213n Lövenich fertiggestellte Verlängerung der Chryslerstr. bis zur L 213n Prognosefall-1 (2015) Verkehrsprognose des VEP Rhein-Erft-Kreis Prognosefall 2015 Netz 1 L 183n Sinnersdorf (Westumgehung) L 183n Pulheim (Ostumgehung) Prognosefall-2 (2020) Ergebnisse der Verkehrsprognose zur Untersuchung Großmarkt Köln L 183n Sinnersdorf (Westumgehung) L 183n Pulheim (Ostumgehung) 4-streifiger Ausbau der Bonnstraße (L 183) südlich der B 59 Die Werte, die dem Prognosefall 2 zu Grunde liegen, stammen aus einem Verkehrsmodell, das durch die Firma PTV in Karlsruhe für eine Untersuchung zur Verlagerung des Kölner Großmarktes2 erstellt hat. Diese Prognosewerte berücksichtigen alle Bauvorhaben im Raum Pulheim, Hürth, Frechen und im Kölner Nordwesten. Da die Werte auch im Vergleich zu den eigenen Zählwerten von 2009 sehr hoch sind, kann davon ausgegangen werden, dass diese ein Maximalszenario darstellen. 2 Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, Stadt Köln / PTV AG; 2010 10 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 3 Die verkehrlichen Wirkungen des geplanten Baugebietes 3.1 Verkehrserzeugung Berechnung auf Grundlage der Einwohnerzahl Da es sich beim untersuchten Baugebiet um ein Wohngebiet handelt, ist die Anzahl der Einwohner für die Berechnung des Verkehrsaufkommens entscheidend. Die Einwohnerzahl wird mit folgenden Parametern errechnet:  Anzahl der Wohneinheiten (WE)  Einwohner je Wohneinheit (40-45qm bei Eigenheim und 30 qm bei Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau)  Daraus resultiert die Anzahl der Bewohner insgesamt Wie bereits in der Verkehrsuntersuchung 2009 / 2010 wurde auch in dieser Untersuchung die Verkehrserzeugung anhand der „Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen mit den gleichen Schritten ermittelt. Auf diese Weise wurde neben den Wegen der Bewohner auch die Wege des Besucherverkehrs sowie die Verund Entsorgungsfahrten ermittelt. VEP Rhein-Erft-Kreis Eine weitere wesentliche Grundlage sind zudem die Mobilitätsdaten der Pulheimer Bevölkerung, wie sie im Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises ermittelt wurden. Auf der Grundlage des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreises wurden die wichtigen Parameter der Mobilität (Wege pro Tag und Verkehrsmittelwahl) ermittelt und der Berechnung zu Grunde gelegt. Nach Ermitteln der mit dem Kfz zurückgelegten Wege pro Tag wird  Über Tagesgänge für unterschiedliche Verkehrszwecke eine Verteilung auf Stundenintervalle vorgenommen. Daraus lässt sich die (Spitzen-) Stundenbelastung ablesen.  Im letzten Schritt der Verkehr nach Richtungen verteilt. 3,6 Wege / Tag Laut VEP legen die Bewohner des Rhein-Erft-Kreises durchschnittlich 3,6 Wege pro Tag zurück. 59% MIV-Anteil in Pulheim Die Pulheimer legen 59% ihrer Wege mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zurück. Bei einem Besetzungsgrad von knapp 1,2 Personen je Pkw ergibt sich ein Anteil von 50% für die Fahrer und 9% für die Mitfahrer. Berechnung getrennt nach Anbindungen Bei der Verkehrserzeugung wird unterschieden, welcher Anteil über die Anbindung Venloer Straße bzw. Asternweg abfließen wird. Da- 11 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße raus ergeben sich die spezifischen Zahlen, die aus der Tabelle 3-1 zu entnehmen sind. Tab. 3-1: Merkmale Nutzungsvariante 3 in der Nutzungsvariante 3 in der Verkehrsuntersuchung 2009/2010 vorliegenden Untersuchung Einfamilien- Geschoss- Einfamilien- Geschoss- Reihenhäuser wohnungen Reihenhäuser wohnungen 46 144 85 47 60qm Grundfläche 80qm/WE, 60qm Grundfläche 80qm/WE, und >120qm Wohn- 3 Geschosse und >120qm Wohn- 3 Geschosse Wohneinheiten (WE) Kenngrößen Verkehrserzeugung und Verkehrsverteilung fläche Bewohner/ WE Wege/ Bewohner Verkehrserzeuger fläche 3 2,5 3 2,5 3,6 3,6 3,6 3,6 Be- Kunden/ Be- Kunden/ Be- Kunden/ Be- Kunden/ wohner Besucher wohner Besucher wohner Besucher wohner Besucher Wege/ Werktag 497 138 1.296 360 918 255 422 117 Anteil 59% 59% 59% 59% 59% 59% 59% 59% Anteil MIV-Fahrer 50% 50% 50% 50 50% 50% 50% 50% Besetzungsgrad 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 MIV Fahrer und Mitfahrer LKW-Fahrten insg. Pkw-Fahrten je 7 18 13 6 317 828 587 270 Bauabschnitt Kfz-Fahrten je Nut- 1.170 875 zungsvariante Wohnsiedlung 324 - 170 - 430 275 Davon über: Asternweg Venloer Str. - 705 12 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße Unter Berücksichtigung der aktualisierten Nutzung (Altenpflegeeinrichtung und betreutes Wohnen) ist im Vergleich zum Geschosswohnungsbau mit einer geringfügigen Reduktion der Fahrten zu rechnen (262 statt 275 Fahrten). Durch den Wegfall von 11 Einfamilienhäusern werden weitere 77 Fahrten eingespart, sodass auf der Anbindung Venloer Straße mit einer moderaten Reduktion von insgesamt rund 90 Fahrten zu rechnen ist (614 statt 705). Für die Anbindung Asternweg ergeben sich dagegen keine Veränderungen. Die weiteren Berechnungen, die sich auf den ursprünglichen Planungsstand beziehen, wurden auf der aktuellen Datenbasis noch einmal überprüft. Sie besitzen weiterhin Aussagekraft. 3.2 Tagesgang und Spitzenstunde Die Berechnung des Tagesganges und der Spitzenstunde erfolgte analog der Betrachtungen von 2009/2010 unter Berücksichtigung der Nutzungsmischung mit den dazugehörigen Tagesgängen, die in Wohngebieten zu erwarten ist. Tab. 3-2: Verkehrserzeugung in der Spitzenstunde (16-17 Uhr) Spitzenstunde 16-17 Uhr in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung Merkmale Zielverkehr Spitzenstunde Einfamilien- Geschoss- Reihenhäuser wohnungen 40 (Kfz-Fahrten) Quellverkehr Spitzenstunde Summe Spitzenstunde (Kfz- 21 10 31 61 Fahrten) Wohnsiedlung Astern- 18 58 (Kfz-Fahrten) 28 89 17 - 44 28 weg Davon über: Aktualisierte Daten für Altenpflegeeinrichtung Venloer Str. 72 13 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße Aktualisierte Daten für Altenpflegeeinrichtung Auch bei der Spitzenstunde ergeben sich aufgrund der geänderten Nutzung Verschiebungen von Fahrten aus den Abendstunden in den frühen Nachmittagsbereich. Die eigentliche Spitzenstunde bleibt davon allerdings unberührt (nach wie vor 28 Fahrten). Auch hier sind die bereits durchgeführten Berechnungen der Leistungsfähigkeit also weiterhin tragfähig. 3.1 Verkehrsverteilung Anbindung Venloer Straße Bei einer Anbindung des neuen Baugebietes an die Venloer Straße wird unverändert davon ausgegangen, dass sich der Verkehr zu gleichen Teilen nach Westen (Richtung Innenstadt) und nach Osten (Richtung Bonnstraße) verteilt. Am Knoten Bonnstraße / Venloer Straße findet wieder eine Gleichverteilung in alle Richtungen statt (vergl. Abb. 3-1). Die daraus resultierenden Gesamtbelastungen des Gebietes sind in Abb. Abb. 3-2 dargestellt. Abb. 3-1: Verkehrsverteilung an der Anbindung Venloer Straße 14 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße Abb. 3-2: Aktualisierte Daten für Altenpflegeeinrichtung Verkehrserzeugung des Wohngebietes in absoluten Zahlen, eingebunden in den bestehenden Verkehr. Prognosewerte 2020 Die Anbindung Asternweg bleibt unverändert. Auf der Anbindung Venloer Straße werden nach der aktuellen Planung insgesamt 614 statt 705 Fahrten prognostiziert. 15 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 4 Anbindung des Baugebietes an das übergeordnete Straßennetz 4.1 Anbindung an den Asternweg Die Anbindung des neuen Wohngebietes an den Asternweg muss auf Grund der geringen Vorbelastung nicht unter den Gesichtspunkt der Verkehrsqualität untersucht werden. Diese ist ohne Zweifel gegeben. Vielmehr kommt es hier darauf an, die zusätzliche Belastung generell gering zu halten, da der Asternweg als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Das heutige städtebauliche Konzept sieht eine klare Zuordnung der Parkierungsanlagen vor. Eine Durchfahrt durch das Gebiet ist nicht möglich. Damit ist vorgegeben, wie viele Fahrzeuge an welcher Anbindung ein- und ausfahren. Damit sind die Verkehrszuwächse sehr moderat:  ca. 170 Fahrzeuge am Tag  ca. 17 Fahrzeuge in der nachmittäglichen Spitzenstunde Bei einer Ausgangsbelastung und von 400 bis 500 Fahrzeugen pro Tag (entspricht 40 bis 50 Kfz/Stunde) ist dies für einen verkehrsberuhigten Bereich ohne weiteres vertretbar. In den „Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) wird die Obergrenze für die Verkehrsbelastung von Wohnwegen (Mischflächen) mit 150 Kfz in der Stunde angegeben. Der Asternweg liegt auch künftig mit 60 und 70 Kfz/Stunde deutlich unter diesem Wert. 4.2 Ermittlung der Verkehrsqualität Venloer Straße / Anbindung Baugebiet Datengrundlage Die Belastungsdaten des umliegenden Straßennetzes entsprechen dem Prognosefall 2 und wurden aus der Verkehrsuntersuchung 2009/ 2010 übernommen. Sie setzen auf den Prognosen der PTV AG auf und ergeben auf der Venloer Straße so einen recht hohen Spitzenstundenwert. Vor dem Hintergrund der wesentlich geringeren Zählwerte von 2009 könnte man diese Prognose in Frage stellen, da neben der Verkehrszunahme durch Siedlungstätigkeit auch Entlastungstendenzen durch die Ostumgehung Pulheim zu erwarten sind. Der hohe Prognosewert wurde jedoch beibehalten, da hinsichtlich der Netzentwicklung in jüngster Zeit Änderungen erfolgt sind. Gemäß den aktuellen Sparbeschlüssen der Landesregierung NordrheinWestfalens ist die Realisierung des südlichen Abschnitts der L 183n (Ostumgehung Pulheim) auf lange Sicht ausgesetzt. Damit wird aller 16 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße Voraussicht nach 2020 noch Durchgangsverkehr auf der Venloer Straße verbleiben. Für die Ein- und Ausfahrt aus dem Baugebiet wurden für die Spitzenstunde aus Tabelle 3-2 (Verkehrserzeugung in der Spitzenstunde) übernommen. Vorgehensweise Die Verkehrsqualität wird mit Hilfe des Simulationsprogrammes Knosimo ermittelt. Dabei wird für jede Fahrbeziehung die Wartezeit (VZ) die Anzahl der Halte (H) und die Rückstaulänge (RS) ermittelt. Aus diesen Parametern, insbesondere der Wartezeit, wird die Verkehrsqualität (QSV) ermittelt. Dabei wird die Gesamtqualität immer entsprechend dem schlechtesten Verkehrsstrom beurteilt. Die Ergebnisse werden auf einem Blatt zusammenfassend dargestellt. Zudem werden einige Ergebnisse kurz erläutert. Wartezeit Eine wichtige Voraussetzung zur Ermittlung der Verkehrsqualität ist die Wartezeit. Hier werden neben der mittleren Wartezeit (VZmitt) auch die maximale Wertezeit (VZmax) und die Wartezeit, die von 85% der Fahrzeuge unterschritten (VZ85%) wird angegeben. Wie in der Verkehrsplanung üblich gilt der VZ85%-Wert als maßgebend. Die Wartezeiten sind entweder gleich Null oder mit 22 / 37 sec gering bis mäßig. Lediglich der links aus dem Gebiet ausbiegende Verkehr hat mit beachtlichen Wartezeiten (66 sec.) zu rechnen. Rückstau Für die Beurteilung des zu erwartenden Rückstaus wird der Wert RS95% verwendet. Hier ist die Staulänge angegeben, die in 95% der Fälle nicht überschritten wird. Dieser Wert liegt durchgängig bei 0 oder 1. D.h. nur in Ausnahmefällen wartet mehr als ein Fahrzeug. Die maximalen Rückstaulängen liegen bei 2 Fahrzeugen auf dem Linksabbiegestreifen Venloer Straße und 5 (2+3) Fahrzeugen in der Ausfahrt der neuen Planstraße. Verkehrsqualität Diese Lösung ist bei den zugrunde gelegten Verkehrsmengen noch ausreichend leistungsfähig (Gesamtqualitätsstufe D) (vgl. Abb. 4-3). Allerdings muss man bedenken, dass die Verkehrsqualität der Hauptströme praktisch gar nicht beeinflusst wird und daher mit der Qualitätsstufe A belegt ist. Ebenso weist die Einfahrt in das Gebiet eine sehr gute Verkehrsqualität auf. Betrachtung des ungünstigsten Falles („worst case“) Die Gesamtbewertung mit Verkehrsqualitätsstufe D ist also zu relativieren. Für die weitaus meisten Verkehrsteilnehmer ist die Verkehrsabwicklung von sehr guter Qualität. Außerdem ist zu beachten, dass die Annahmen zur Verkehrsbelastung jeweils von den höchsten denkbaren Werten ausgehen. Die Gesamtqualität wird also eher besser. 17 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße Abb. 4-1: Ergebnisblatt zur Ermittlung der Verkehrsqualität 18 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 4.3 Anbindung an die Venloer Straße Aus der Ermittlung der Verkehrsqualität und den Anforderungen der örtlichen Rahmenbedingungen werden Merkmale für den Ausbau der Einmündung abgeleitet. Diese betreffen folgende Aspekte: Anbindungsoptionen aus der Verkehrsuntersuchung von 2009/2010  Lage des Verkehrsknotens  Länge des Linksabbiegestreifens  Ausprägung des Linksabbiegestreifens  Abbiegefahrstreifen in der Ausfahrt  Linienführung der Ausfahrt Bereits 2009 wurden zwei Anbindungsoptionen untersucht, die hier kurz dargestellt werden (vergl. Abb. 4-2). Dabei konnten verschiedene Aspekte bereits untersucht werden. Abb. 4-2: Anbindungsoptionen für das Baugebiet aus der Verkehrsuntersuchung von 2009 / 2010 Lage des Verkehrsknotens Die Lage der Einmündung sollte so gelegt werden, dass eine gegenseitige Beeinflussung der Knotenpunkte damit möglichst ausgeschlossen wird. Nach der Verkehrsuntersuchung vom September 20103 sollte die Einmündung 180 m westlich des Verkehrsknotens Venloer Straße / Bonnstraße liegen, da in dieser Entfernung nicht mehr mit Rückstaus vom Hauptknoten zu rechnen ist. Einschätzung Landesbetrieb Straßenbau Nach Einschätzung des Landesbetriebes Straßenbau ist die Einmündung an dieser Position zu realisieren und nicht näher an den Knoten heranzurücken, da eine LSA an dieser Stelle möglich bleiben muss, die bei Bedarf nachgerüstet werden kann. Auch die Zweistreifigkeit der Ausfahrt aus dem Wohngebiet ist nicht zu realisieren, sondern eine einstreifige Ausfahrt. Die Schnelligkeit 3 Stadt Pulheim: Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 30 - Venloer Straße / Bonnstraße, Planungsbüro VIA e.G. Köln, September 2010 19 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße der Verkehrsabwicklung muss gegenüber zu befürchtender mangelnder Sichtbeziehungen zurücktreten. Länge des Linksabbiegestreifens Der Linksabbiegestreifen von der Venloer Straße in das Baugebiet funktioniert in sehr guter Verkehrsqualität. Dem entsprechend ist im Normalfall (RS95%) nur mit einem wartenden Fahrzeug zu rechnen. Als maximaler Rückstau ist mit 2 Fahrzeugen zu rechnen (vgl. Abb. 4-1). Da die Beeinträchtigung des Hauptknotens in jedem Fall vermieden werden soll, wurde ein Rückstauraum von 15 bis 20 Metern Länge vorgeschlagen. Ausprägung des Linksabbiegestreifens Der Ausbau eines vollwertigen Linksabbiegestreifens erfordert die Verbreiterung der Gesamtfahrbahn, so dass zu befürchten ist, dass die hier vorhandene Allee in Mitleidenschaft gezogen wird. (siehe hierzu Abb.:4-2, rechtes Bild). Unter Berücksichtigung von Mindestbreiten für die Fahrspuren im Bereich der Einmündung lassen sich ggf. die Bäume retten, da dann eine Erweiterung der Fahrbahnbreite von nur 0,5 m erforderlich ist. Zwei Varianten Da der nördliche Fahrbahnrand nach Aussage der Stadt Pulheim nach Möglichkeit nicht verändert werden soll, ist die Erweiterung der Venloer Straße im Bereich der Einmündung nach Süden vorzunehmen. Da die LSA unter den untersuchten Bedingungen bis zum Prognosehorizont 2020 nicht erforderlich ist, wird empfohlen, vorerst die verkehrstechnisch erforderliche Breite zu realisieren, die mit einem Aufstellbereich von 5,50 m abgedeckt ist (Variante 1). Gleichzeitig sind die Randbereiche südlich der Venloer Straße bereits so zu gestalten, dass eine Erweiterung des Straßenraumes auf die erforderliche Mindestbreite für die Realisierung eines LSA-geregelten Knotens ohne großen Aufwand wie z.B. neue Grundstückseinmessung oder Baumfällarbeiten möglich ist, wenn Unfallgeschehen oder geänderte verkehrliche Abläufe diese Umgestaltung nachträglich erforderlich machen (Variante 2). 4.3.1 Variante 1: Aufstellbereich auf der Venloer Straße Variante 1 sieht eine aufgeweitete Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 m auf der Venloer Straße vor, um für die links ins Planungsgebiet einbiegenden Fahrzeuge einen Aufstellbereich zu schaffen. Bei dem geringen Aufkommen an abbiegenden Fahrzeugen (vgl. Abb. 20 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 4-1) ist dies durchaus regelkonform4. Zudem können auf diese Weise die Eingriffe in den Baumbestand minimiert werden. Abb. 4-3: Anbindung an Baugebiet nach Variante 1: Aufstellbereich Bei Variante 1 ist darauf zu achten, dass bereits Flächen für die Realisierung von Variante 2 vorgehalten werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Ausbaufähigkeit des Knotens zu einem signalgeregelten Knoten zu gewährleisten. 4.3.2 Variante 2: Linksabbiegespur ins Planungsgebiet Für Variante 2 wurde auf der Venloer Straße separate Fahrstreifen für den Linksabbiegestrom ins Planungsgebiet und den Geradeausverkehr vorgesehen. Der Abbiegefahrstreifen wird in der Breite von 2,75 m ausgeführt, da fast ausschließlich Pkw in das neue Baugebiet abbiegen werden. Aus Sicht des Verkehrsablaufes sind sie in jedem Fall ausreichend breit, da nach der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RAST06) bereits der Aufstellbereich von 5,50 m ausgereicht hätte. 4 Siehe hierzu Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt06), Seite 110 21 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße Abb. 4-4: Ausfahrt aus dem Planungsgebiet Verkehrsqualität Querungshilfe Anbindung an Baugebiet nach Variante 2: Linksabbiegespur Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird bei der Ausfahrt auf die Anlage von Richtungsfahrstreifen verzichtet. Bei untergeordneten Straßen soll aufgrund begrenzter Sichtbeziehungen in Zukunft das nebeneinander Aufstellen der unterschiedlichen Abbieger nicht mehr zugelassen werden. Auch bei einer zweistreifigen Ausfahrt ist eine ausreichende Verkehrsqualität in der Spitzenstunde gewährleistet. In der Ausfahrt aus dem Planungsgebiet ist mit maximal insgesamt 5 Fahrzeugen in der Spitzenstunde zu rechnen, davon 2 Linksabbieger und 3 Rechtsabbieger. Die erforderlichen 5 Fahrzeuglängen stehen in der Ausfahrt zur Verfügung. In den Varianten 1 und 2 sind zwei Querungshilfen dargestellt. Diese Querungshilfen ermöglichen den Bewohnern des Alten- und Pflegeheimes sowie den Bewohnern der benachbart gelegenen Reihenhäuser eine bessere Erreichbarkeit der auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegenen Geh- und Radwege und sollen daher mittels einer geeigneten Geh- und Radwegeverbindung angeschlossen werden. Sie sollten mit einer Breite von mindestens 2,50 m ausgeführt werden, um vor allem den Anforderungen der Nutzung durch Radfahrer und begleitete Rollstuhlfahrer gerecht zu werden. Die Querungshilfe westlich der Einmündung ist für die Anbindung an das Pulheimer Zentrum zwar für eine größere Gruppe von Anwohnern günstiger gelegen als die östlich der Linksabbiegemöglichkeit 22 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße gelegene. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse ist aber nur eine Breite von rund 2,0 m realisierbar. Für die Nutzung der östlich der Einmündung gelegenen Querungshilfe ist für einen Teil der Anwohner ein Umweg in Kauf zu nehmen, hier ist aber die Mindestbreite von 2,5 m herzustellen. Da beiderseits des Linksabbiegestreifens bzw. der Linksabbiegemöglichkeit ohnehin Verkehrsfläche abmarkiert werden muss, ist auch die Anlage beider Querungshilfen ohne Platzverlust für die KfzFahrstreifen möglich. Damit wird ein zusätzliches Angebot für den nicht motorisierten Verkehr auf kurzen Wegen geschaffen. Fazit Beide Varianten entsprechen den Anforderungen der Verkehrsuntersuchung. Die Einmündung wurde am westlichen Rand des Planungsgebietes realisiert, was aufgrund des Abstandes zum Hauptknoten Venloer Straße / Bonnstraße eine spätere Umgestaltung zum signalisierten Knoten ermöglicht. Die Flächen dafür müssen bei beiden Varianten vorgesehen werden. Die Länge der Linksabbiegespur in das Gebiet hinein wurde wenig verkürzt, bietet aber mit rund 25 m weiterhin 4-5 Fahrzeugen Platz. Zusätzlich zu den 3 erforderlichen steht somit weiterhin Raum für weitere 1-2 wartende Fahrzeuge zur Verfügung. Auch die Richtungsfahrspuren in Richtung des Hauptknotens wurden nicht verändert. So ist auch beim aktuellen Planungsstand eine gengenseitige Beeinflussung der Knoten Venloer Straße / Bonnstraße und Planstraße / Vernloer Straße weiterhin ausgeschlossen. 23 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 5 Zusammenfassung und Empfehlung Aufgrund des Beschlusses, auf dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 30 reine Wohnnutzung vorzusehen, ist die Nutzugsvariante mit der niedrigsten Verkehrserzeugung gewählt worden. Durch zweiteilige Anbindung (Wohngebiet Asternweg und Venloer Straße) wird an der Anbindung zur Venloer Straße eine mit der Untersuchung von 2009 vergleichbare Verkehrsbelastung erreicht. Die Belastung des Wohngebietes Asternweg wird dagegen weiter reduziert und die Bewohner damit entlastet. Berechnungen der Maximalbelastung Im vorliegenden Gutachten wurden für die Berechnungen im Januar 2012 die ungünstigsten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verkehrsprognose für das Hauptstraßennetz und der größtmöglichen Verkehrserzeugung im Baugebiet angenommen, da die tatsächliche Nutzung der Teilfläche an der Venloer Straße noch nicht konkret gefasst werden konnte. Die übrigen Nutzungsoptionen (Altenwohnungen oder Reihenhausbebauung) führen zu einem geringeren Verkehrsaufkommen und damit zu einer besseren Verkehrsqualität. Verkehrserzeugung Die Berechnungen zur Verkehrserzeugung wurden unter Berücksichtigung eines Geschosswohnungsbaus mit Mietwohnungen als Maximalvariante durchgeführt. Die Verkehrserzeugung durch die vorgeschlagene Nutzung ergab 875 Fahrten am Tag, von denen 705 Fahrten auf die Anbindung Venloer Straße und rund 170 Fahrten auf die Anbindung durch das Wohngebiet Asternweg entfallen. Auf diesen Annahmen fußen auch die Berechnungen. Im Bearbeitungszeitraum konnte die Nutzung konkretisiert werden (Altenwohnungen und Pflegeheim), so dass sich geringfügige Änderungen ergeben, die eine Verkehrsentlastung zur Folge haben. Zum aktuellen Planungsstand ist mit rund 785 Fahrten am Tag zu rechnen. Davon entfallen 615 Fahrten auf die Anbindung Venloer Straße und 170 Fahrten auf die Anbindung durch das Wohngebiet Asternweg. Zusätzliche Belastung Asternweg Gegenüber der Untersuchung 2009, die von 275 Fahrten am Tag über den Asternweg ausgeht, ist die nunmehr zu erwartende Belastung von ca. 170 Fahrzeugen deutlich geringer und ohne weiteres vertretbar. Zusätzliche Belastung Venloer Straße Die Anbindung über die Venloer Straße wurde 2009 als Anbindung für verdichtetes Wohnen mit ca. 600-700 Fahrten am Tag vorgese- 24 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße hen. Dieser Rahmen wird bei der vorliegenden Untersuchung mit 705 (maximal) bzw. 615 (aktuell) Fahrzeugen am Tag eingehalten. Zielsetzung der Untersuchung der Anbindungen von 2009 eingehalten Gestaltung der Anbindung Venloer Straße Die Zielsetzungen der Verkehrsuntersuchung 2009/2010 wurden auch in der vorliegenden Untersuchung eingehalten: Die Untersuchung der Anbindungen sollte nach folgenden Vorgaben optimiert werden:  Jede der Anbindungen soll möglichst wenig Anpassungsbedarf im Straßennetz auslösen.  Störungen im übergeordneten Netz sollen vermieden werden.  Der Verkehr innerhalb des Baugebietes soll begrenzt, und Durchgangsverkehre vermieden werden. Es reicht eine Anbindung ohne Kreisverkehr oder Signalsteuerung aus. Allerdings sollte der nördliche Fahrstreifen der Venloer Straße mit 5,50 m als überbreite Fahrspur oder optional mit Abbiegefahrstreifen ausgestaltet werden, damit an wartenden Linksabbiegern vorbeigefahren werden kann. So wird ein Rückstau bis zum Knoten Venloer Straße / Bonnstraße vermieden. Da nach Angaben des Landesbetriebes Straßenbau NRW die Möglichkeit für eine nachträgliche Signalsteuerung erforderlich ist, müssen die dafür erforderlichen Flächen bereits in der jetzigen Planung berücksichtigt werden. Für die benötigten Richtungsfahrstreifen auf der Venloer Straße sind aufgrund der geringen Anzahl an Abbiegevorgängen und des beengten Straßenraumes die Anlage von 3,25 m für die Geradeausfahrspuren bzw. 2,75 m für die Linksabbiegespur auf der Venloer Straße zu rechtfertigen. Für die Ausfahrer aus dem Wohngebiet ist eine einstreifige Ausführung erforderlich. Nebeneinander ausgeführte Richtungsfahrstreifen sind aufgrund mangelnder Sichtbeziehungen nicht mehr zulässig. Durch die Ausführung mit Mindest- bzw. richtlinienkonform reduzierten Richtungsfahrstreifen können die Bäume bis auf einen im Einmündungsbereich erhalten und der Alleecharakter der Venloer Straße beibehalten werden. Querungshilfen Die in der ursprünglichen Planung vorgeschlagene Querungshilfe auf der Ostseite der Einmündung wird aufgrund der Nutzungsanforderungen durch querende Radfahrer und begleitete Rollstuhlfahrer in einer Mindestbreite von 2,50 m ausgeführt. Aufgrund der günstigeren Wegebeziehung ins Stadtzentrum von Pulheim hinein kann sie um eine weitere Querungshilfe auf der Westseite der Anbindung ergänzt 25 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße werden, die allerdings aufgrund beengter Platzverhältnisse nur mit einer Breite von 2,0 m ausgeführt werden kann. Bei allen Querungshilfen ist der Anschluss an das bestehende sowie das geplante Netz für den Fußverkehr zu gewährleisten. Verkehrsqualität Beim vorliegenden städtebaulichen Entwurf mit der insgesamt niedrigeren Verkehrsbelastung ist die Realisierung der Anbindung als unsignalisierter Knoten zu empfehlen. Die Verkehrsqualität ist mit Stufe D5 (auseichende Verkehrsqualität) im akzeptablen Bereich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies die Linksausbieger aus dem Baugebiet betrifft. Der Rechtsausbieger kann mit Qualitätsstufe B (gute Verkehrsqualität) abgewickelt werden. Die übrigen Relationen, insbesondere im Zuge der Venloer Straße werden sogar in Verkehrsqualitätsstufe A (sehr gut) abgewickelt. Erforderlicher Ausbau Nötig sind folgende bauliche Maßnahmen:  Ein überbreiter Fahrstreifen bzw. Richtungsfahrstreifen von 20 Metern Länge (max. 3 Pkw) ist für die Linksabbieger von der Venloer Straße ins Baugebiet erforderlich.  Dafür ist eine Verkleinerung der Sperrfläche westlich des Knotens Venloer Straße / Bonnstraße nötig. Die Verkleinerung darf allerdings nur auf der Westseite (dem Knoten abgewandten Seite) erfolgen; die Richtungsfahrspuren vor dem Knoten Venloer Straße / Bonnstraße dürfen nicht verkürzt werden.  Östlich der Einmündung wird in der Sperrfläche eine Querungshilfe mit einer Mindestbreite von 2,5 m realisiert und mit einem Geh- und Radweg an das Seniorenzentrum und die Einfamilienhäuser angebunden. Zusätzlich wird eine Querungsinsel auf der Westseite der Anbindung empfohlen, um Umwege für den Fußverkehr gering zu halten. Auf diese Weise kann der Ausbaubedarf minimiert und der Eingriff in den vorhandenen Baumbestand auf eine erforderliche Fällung begrenzt werden. 5 Die Erläuterungen der Qualitätsstufen sind im Anhang nachzulesen. 26 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 6 Anhang 6.1 Erläuterung der Qualitätsstufen nach HBS Verkehrsqualität Stufe A: Stufe A beschreibt einen Zustand, in dem eine ausgezeichnete Verkehrsqualität anzutreffen ist. Die Verkehrsteilnehmer erleiden nur geringe Zeitverluste. Die Mehrzahl der Fahrzeuge muss gar nicht warten, sondern kann nahezu ungehindert und ohne nennenswerten Aufenthalt den Knotenpunkt passieren. Verkehrsqualität Stufe B: Bei dieser Qualitätsstufe herrschen ebenfalls gute Verkehrsbedingungen vor. Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichtigen Fahrzeugströme werden nun – allerdings in geringem Maße – von dem bevorrechtigten Verkehr beeinflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten sind jedoch hinnehmbar. Verkehrsqualität Stufe C: Der Verkehr läuft mit zufriedenstellender Qualität ab. Die einzelnen Fahrzeuge müssen jetzt aber häufig auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Die Wartezeiten wachsen spürbar an. Es kommt zur Bildung von Stau, der jedoch weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung noch bezüglich der zeitlichen Dauer eine nennenswerte Beeinträchtigung darstellt. Verkehrsqualität Stufe D: Die Auslastung des Knotenpunktes wächst bei dieser Qualitätsstufe bis in die Nähe der praktisch zulässigen Belastung. Alle Verkehrsteilnehmer in dem betrachteten Fahrzeugstrom müssen Behinderungen in Form von Haltevorgängen verbunden mit Zeitverlusten hinnehmen. Die Wartezeiten können für einzelne Fahrzeuge bereits recht hohe Werte annehmen. Sie sind insgesamt aber noch akzeptabel. Es besteht noch eine Stabilität der Verkehrssituation hinsichtlich des Staus und der Wartezeiten. Dies bedeutet: Auch wenn sich vorübergehend ein langer Stau ergeben hat, bildet sich dieser wieder zurück. Die Verkehrsqualität ist in dieser Stufe deshalb als ausreichend zu bezeichnen. 27 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße Verkehrsqualität Stufe E: Innerhalb dieser Stufe findet der Übergang von dem bis dahin stabilen zu einem instabilen Verkehrszustand statt. Bereits geringe Zunahmen der Verkehrsstärke führen in der Regel zu stark ansteigenden Wartezeiten und Staulängen. Ein Abbau des Staus tritt bei der vorhandenen Belastung nicht mehr ein. Eine Obergrenze für die Wartezeiten lässt sich hier – im Gegensatz zu den Stufen A bis D – nicht exakt angeben, da in dieser Stufe die Leistungsfähigkeit erreicht wird und die Wartezeiten sehr große und dabei stark streuende Werte annehmen können. Verkehrsstärken in dieser Größenordnung können gerade noch abgewickelt werden. Die Qualität des Verkehrsablaufes muss aber als mangelhaft angesehen werden. Verkehrsqualität Stufe F: In der Stufe F herrscht ein Zustand, für den die Qualität des Verkehrsablaufes völlig ungenügend ist. Eine solche Situation tritt auf, wenn über längere Zeitintervalle die Anzahl der Fahrzeuge, die in einem Strom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, größer als die Leistungsfähigkeit ist. Diese Stufe beschreibt damit den Zustand der Überlastung. Es bilden sich lange, ständig wachsende Schlangen mit hohen Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer. Ein Auflösen dieser Situation, d. h. ein Abbau der Warteschlangen, ist erst nach einem deutlichen Absinken der Verkehrsbelastung zu erwarten. Beurteilung der Gesamtqualität am Verkehrsknoten: Die Verkehrsqualitätsstufe des gesamten Knotens wird nach dem schlechtesten Einzelergebnis für den gesamten Knoten bezeichnet und bezieht sich auf die Spitzenstunde. 28 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße 6.2 Quellen Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau, Umweltschutz (VSU): Bebauungsplan Nr. 69, 1. Änderung, Verkehrsuntersuchung. Herzogenrath, 2009 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen. Köln, Ausgabe 2001 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen. Köln, Ausgabe 2006 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen. Köln, Ausgabe 2006 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinien für die Anlage von Straße, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1: Plangleiche Knotenpunkte. Ausgabe 1988 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen [Hrsg.]: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung (HLSV 42). HLSV-Schriftenreihe, Heft 42. Wiesbaden, 2000/2005 Rhein-Erft-Kreis: Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis (VEP). 1. Fortschreibung 2007-2015. Bergheim, 2007 Stadt Pulheim: Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 30 – Venloer Straße / Bonnstraße, Planungsbüro VIA e.G. Köln, September 2010 Straßen.NRW: Verkehrsuntersuchung des AK Köln-West, Schlussbericht. Teil: Erläuterungsbericht. Aachen, 2009 29