Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
274/2012
Erstellt am:
21.08.2012
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
19.09.2012
Rat
X
25.09.2012
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim; Teilbereichsänderung Nr. 17.6 - Ortsteil Pulheim; Bereich: zwischen Nelkenweg und Geyener Straße
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Sonderbaufläche"
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB
und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 274/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen
werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der
gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 22.05.2012, die Teilbereichsänderung Nr. 17.6 Pulheim öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.05.2012 um Stellungnahme zum
Planentwurf und dessen Begründung gebeten.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 08.06.2012 bis einschließlich 09.07.2012.
Während dieses Zeitraumes wurden seitens der Behörden drei Stellungnahmen zugesandt, die inhaltlich gleichlautend
zum im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim eingereicht wurden. Lediglich das Schreiben der
IHK Köln bedarf einer Abwägung und ist daher als Anlage beigefügt.
Gleichlautende Stellungnahmen zu beiden Planverfahren wurden ebenfalls seitens einiger betroffener Bürger eingereicht. Soweit diese das FNP-Änderungsverfahren inhaltlich betreffen und einer Abwägung bedürfen, sind sie als Anlage
beigefügt und in der Zusammenfassung der Eingaben mit den Stellungnahmen der Verwaltung und den Beschlussentwürfen aufgeführt. Es handelt sich im einzelnen um die Eingaben B 1 und B 4 aus der frühzeitigen Beteiligung sowie die
Eingaben B 1 und B 7 zur Offenlage.
Die Bezirksregierung Köln wurde mit Schreiben vom 05.07.2012 erneut gebeten, im Zuge der Anfrage nach § 34 LPlG
zu bestätigen, dass die Teilbereichsänderung 17.6 den Zielen der Raumordnung angepasst ist.
Mit Schreiben vom 14.08.2012 bestätigte die Bezirksregierung, dass gegen die modifizierte Planung aus landesplanerischer und städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Da sich nach der Offenlage keine Änderung der Planinhalte ergibt, empfiehlt die Verwaltung, die FNPTeilbereichsänderung 17.6 Pulheim zu beschließen.
Hinweis:
Aufgrund seines großen Umfangs wird der Umweltbericht nicht nochmals mit ausgedruckt. Er ist im Ratsinformationssystem als Anlage der Vorlage beigefügt und dort jederzeit einsehbar.