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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
21.12.11, 20:31
Aktualisiert
21.12.11, 20:31
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV Beratungsfolge Ralf Hallmann Termin TOP Ein Ja 07.12.2011 öffentlich Bauausschuss 08.12.2011 Rat 14.12.2011 Nein 79/2011 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Gebührenbedarfsberechnung 2012 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Wie aus den beigefügten Berechnungen ersichtlich wird, ergeben sich für die Teilbereiche „Unterhaltung Friedhöfe“ und „Bestattungen“ 100%-ige Kostendeckungen. Für den Teilbereich „Nutzung Leichenhallen / Kühlzellen“ ergibt sich für das Jahr 2012 gegenüber 2011 jedoch eine höhere Kostendeckung als ursprünglich vorgesehen. Gemäß der Anweisung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren vom 25.11.2011, die nach der Sitzung des Bauausschusses am 23.11.2011 bei der Gemeinde Inden einging, ist vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2012 ein Kostendeckungsgrad von 70% anzustreben (2011 waren es 60%). Die geplanten Kosten für 2012 im Bereich der Leichenhallen können nicht weiter gesenkt werden. Zudem sollen im Gegensatz zum Vorjahr keine Gebührenerhöhungen erfolgen. Eine höhere Kostendeckung von 70% kann demnach nur erreicht werden, wenn die Fallzahlen für die Nutzung der Leichenhallen von 50 auf 58 bzw. für die Nutzung der Kühlzellen von 15 auf 17 erhöht werden. Angesichts der hohen Sterbe-Fallzahlen im Jahr 2011 und einer immer älter werdenden Gesellschaftsstruktur kann auch zukünftig von voraussichtlich höheren Fallzahlen ausgegangen werden. Damit werden die seit dem Jahr 2001 in den Haushaltsverfügungen enthaltenen Auflagen für den Bereich „Friedhofs- und Bestattungswesen“ in vollem Umfang erfüllt. Da die zurzeit gültigen Gebührensätze nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst. Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 ausdrücklich durch den Rat zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Beschlußvorlage 79/2011 1. Ergänzung Seite 2