Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
21.12.11, 20:31
Aktualisiert
21.12.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV
Beratungsfolge
Ralf Hallmann
Termin
TOP Ein Ja
07.12.2011
öffentlich
Bauausschuss
08.12.2011
Rat
14.12.2011
Nein
79/2011
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung 2012 für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Wie aus den beigefügten Berechnungen ersichtlich wird, ergeben sich für die Teilbereiche
„Unterhaltung Friedhöfe“ und „Bestattungen“ 100%-ige Kostendeckungen.
Für den Teilbereich „Nutzung Leichenhallen / Kühlzellen“ ergibt sich für das Jahr 2012
gegenüber 2011 jedoch eine höhere Kostendeckung als ursprünglich vorgesehen. Gemäß der
Anweisung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren vom 25.11.2011, die nach der Sitzung
des Bauausschusses am 23.11.2011 bei der Gemeinde Inden einging, ist vor dem Hintergrund
des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2012 ein Kostendeckungsgrad von 70%
anzustreben (2011 waren es 60%).
Die geplanten Kosten für 2012 im Bereich der Leichenhallen können nicht weiter gesenkt
werden. Zudem sollen im Gegensatz zum Vorjahr keine Gebührenerhöhungen erfolgen. Eine
höhere Kostendeckung von 70% kann demnach nur erreicht werden, wenn die Fallzahlen für
die Nutzung der Leichenhallen von 50 auf 58 bzw. für die Nutzung der Kühlzellen von 15 auf
17 erhöht werden. Angesichts der hohen Sterbe-Fallzahlen im Jahr 2011 und einer immer
älter werdenden Gesellschaftsstruktur kann auch zukünftig von voraussichtlich höheren
Fallzahlen ausgegangen werden.
Damit werden die seit dem Jahr 2001 in den Haushaltsverfügungen enthaltenen Auflagen für den
Bereich „Friedhofs- und Bestattungswesen“ in vollem Umfang erfüllt. Da die zurzeit gültigen
Gebührensätze nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen
Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 ausdrücklich durch den Rat zustimmend
zur Kenntnis genommen werden.
Beschlußvorlage 79/2011 1. Ergänzung
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