Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ta
Aus
El5
It
Juti
2[12
eingegangen
Rhein-Erft-Kreis
§ileofftto
-7G
Rhein-Eyft-Kreis Der l-andrat . 70 . 50124 Berqheim
1l
-rt'
Der Landrat
luL\1S12
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
PO§I#
Stadt Pulheim
Planung
Datum
06.07.2072
Frau Hatting
Mein zeichen
Postfach 1345
70.7 .47.O9.02103
50241 Pulheim
Auskunft erteilt
Frau Fitzek
Zimrrer Nr.
3.54
Telefon
o221L a3-42L3
Fa.x
02277 83-2314
Teiländerung 17.6 des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
- Ortsteil
E-Mail
Pulheim und
dorotheefi tlek @rhein-erft -kreis.de
Hinwcis:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BaucB
lhr Schreiben vom 31.05.20f.2
Vertend€n Si€ leine v€rtraulichen,
zentwert€n Dat.n per E-Mail
s.hüt'
Hausadre5se
Willy- Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon 0227183-0
sehr geehrte Frau Hatting,
Fax
aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
0227183-2300
lntemet
www-rhein-erft -krei9.de
info@rhein-erft -kreis.de
Postadresse
Naturschutz und Landschaftspfl ege
Ziel der Planung ist die Bestandssicherung des bestehenden Betriebes
50124 Eergheim
für
Gartentechnik, die Errichtung eines Lebensmittel-Einzelhandels, die Ausw,eisung eines Wohnbaugebietes mit 5C Baugrundstücken sowie deren
Erschließung.
Öffnungszeiten
Montag bir Freitag
08:00 Uhrbi512:30 Uhr
Donneistag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Teiländerung des Flächennutzungspianes betrifft größtenteils Ackerland, jedoch im Ortsrandbereich mosaikartig verteilte verschiedenste Bio-
toptypen wie
z.B.
im Stadtgebiet selten gewordenes Grünland und ökolo-
gisch ausgesprochen wertvolle alte Gärten mit vielfältigen
Gehölzstrukturen urd altem Baumbestand.
Aus Sicht der ULB bestehen nach Kenntnisnahme der faunistischen Kartierung der Artengruppe der Amphibien, der Fledermäuse und der Vö9el (incl.
einer artenschutzrechtlichen Prüfung d€r ersten Stufe) und des Umweltberichts keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Teiländerung und die
Aufstellung des Bebauungsplanes.
Die Experteneinschätzung auf 5. 19 Punkt 4.2.8 unter 3. der faunistischen
Kartierung kommt zu dem Schluss, dass es notwendig ist, die potentiell
Bankverbindungen
Postbank Köln (8tZ 370100 50)
Konto: 10 850 505
Kreissparlasse Köln (BLZ 370 502 99)
Konto: 1.42 oo1 2oo
Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreirhaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen : Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere lnfos:
www.revg.de oder 02234 1806-0
Seile
besiedelbaren Flächen aufein Vorkommen des Feldhamsters hin zu untersuchen.
Daher fordere ich, diese Untersuchung vor Beginn großflächiger Bautät'igkeiten im o.g. Bebauungsplangebiet festzusetzen.
wasser-, Abfallwirtsch aft und Bodenschutz
in der Wasserschutzzone lll
der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 2L.10.1991 sind zu beachten
und einzuhalten.
Die Regelungen des § 51 a Landeswassergesetz (LWG) zur Beseitigung von
Das Plangebiet liegt
B
Niederschlagswasser sind zu beachten.
Für die von der o.g. Anderung betroffene Fläche ist der Teilbereich der zukünftig als Sondergebiet ausgewiesenen Fläche der Reparaturwerkstatt für
Landmaschinen bzw. Gartentechnik vermerkt.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die geplante Nutzung der
Flächen keine Bedenken. tediglich bei einer Nutzungsänderung der Fläche
der Reparaturwerkstatt bzw. Gartentechnik wären bodenkundliche Untersuchun gen erforderlich.
Straßenbau und Verkehr
Dem o.g. FNP und BP kann in der vorliegenden Form zurzeit nicht zugestimmt werden. lch stelle meine Zustimmung in Aussicht, wenn eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der stadt Pulheim und dem Rhein-ErftKreis abgeschlossen worden ist, an die als Anlagen die abgestimmten Pläne
beigefügt rind.
lmmissionsschutz
Bei der Überprüfung der Schalltechnischen Untersuchung des lngenieurbü-
ros
ftir Schallschutz-Ritterstaedt, Neuss vom 08.Mai 2012 fiel folgendes auf:
Unter Ziffer 5.r.2 vorhandenes Gewerbe:
Hier soll die Vorbelastung durch bereits bestehende Gewerbebetriebe ermittelt werden.
Dabei handelt es sich um zwei Hallen der Firma Schreier im Plangebiet und
um den Gartenbaubetrieb Wooning südlich an das Bebauungsplangebiet
angrenzend.
ln einer der bestehenden Hallen der Firma Schreier werden Gartengeräte
verkauft und repariert.
Der cutachter gibt zeiten für Probeläufe von Rasenmähem, Kettensägen
und ähnlichen Geräten mit 2-mal pro woche für je 2 Minuten an, die in die
Berechnungen des Gutachtens einfließen.
Tätigkeiten in der Halle werden bei einem Halleninnenpegel von 85 dB(A)
für 30 Minuten pro Tag zu Grunde gelegt.
2
von
3
Seite
Die dargelegten Einsatzzeiten sind nicht nachvollziehbar und somit praxis-
fremd.
Bei der Beurteilung des Betriebes ist auf die tatsächlich genehmigte Betriebszeit abzustellen.
lm Übrigen ist grundsätzlich bei der Planung von der ungünstigsten Situation auszugehen - sog. ,,Worst-Case" Betrachtung.
Ladetätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Betrieb von 30 Minuten pro
Tag sind ebenfalls nicht realistisch. lm Zusammenhang mit den Betriebsabläufen sind alle An- und Ablieferungen mit LKW und PKW zeitlich zu erfas5en.
Die Nutzung der zweiten Halle zum Abstellen von Wohnwagen stellt sich
als unkritisch dar, vorausgesetzt es werden keine Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Wohnanhängern durchgeführt.
Bezüglich des Gartenbaubetriebes Wooning erscheinen die Ladetätigkeiten
mit einem LKW pro Tag von 3o-minütiger Dauer unglaubwürdig.
Soweit die dort gezüchteten Pflanzen nicht ausschließlich vor Ort verkauft
werden, sind Ladetätigkeiten von deutlich mehr als 30 Minuten pro Tag zu
erwarten. Darüber hinaus sind Einsatzzeiten vor 06: oo Uhr nicht auszuschließen, z.B. durch die Belieferung des Großmarktes o.ä.
Unberücksichtigt blieben Geräusche durch Heizungs- und Lüftungseinrichtungen des Cartenbaubetriebes sowie ggf. Gabelstapler oder andere Transportfahrzeuge auf dem Firmengelände.
lnsgesamt wurden bei allen Fahrzeugbewegungen mittels [Kw die Rückfahrsicherung lärmtechnisch nicht betrachtet.
Das markante Geräusch wird oft als unangenehm und störend in der Nachbarschaft empfunden. lch empfehle d'ieses in die Berechnungen des Gutachtens einfließen zu lassen, da es einzeltonhaltig ist und einen Tonzuschlag
erfordert.
Derzeit bestehen aus der Sicht des lmmissionsschutzes erhebliche Bedenken
gegen die Planung, da die Ermittlung der Vorbelastung unvollständig und
nicht nachvollziehbar ist. Das Gutachten sollte daher übeyarbeitet werden.
Freundliche Grüße
lm Auftrag
Z+^.(
Fitzek
3
von
3
TJ.
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lv/
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
D
lt
Quatität für Menschen
1B.lut{l
?012
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege lm Rhehland
Endenlcher St68e 133 . 53115 Eonn
und zeichen bitte stets angeb€n
Stadt Pulheim
13. Juni 2012
Planungsamt
Frau Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
333.45- 111.1/r2-002
I
Frau Ermert
Tel 0228 9834-187
8. Juni
: -- aöD.
Bauleitplanung der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 76
-
Fax O22L 8284-0367
susanne.ermert@lvr,de
Ortsteil Pulheim und
Beteiligung als Trä9er öffentlicher Belange
Ihr Schreiben vom 31.05.2012; Zeichen IVl61
Mein Schreiben vom 31.01.2012
Sehr geehrte Frau Hatting,
vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim.
Zu der Planung habe ich mit Schreiben vom 31.01.2012 eine Stellungnahme abgegeben. Diese Anregungen sind weder in den Umweltbericht noch in die Begnindung
der Planung eingefl ossen.
Ich verweise daher noch einmal auf mein Schreiben vom 31.01.2012 und bitte Sie,
die Unterlagen entsprechend zu ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
-S'--<t-Susanne Ermert
Telelohnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns elne E-tttail an Anrcgungen@tvr.cle
Eesucheransdrift: 53115 Eonn, Endenlcher StraBe 129, l29a und 133
Da-Hauptbahnhot Aonn, StraS€nbahnhaltest€lle Bonn,Bauptbahnhof
Aushaltest€ll. Kadst.a8e, Unten 6Oa, 609, 610, 611, aOO, a43, a45
USt-IdNr.: DE 122 656 9aa, st€ue.-lt r.: 2r4l5811/0027
Zählungen nur.n den tvR, Ftnänzbudhättung
50663 Xöln, auf elnes d€. nachst lEnd.n Konten
w.std.utsche l.änd6bank, Xto 60 061 (alz
30O 5OO 0O)
BIC: WEIAOEDD, !6AN: DE 84 3005 O«)0 O0OO 060061
Po§lbänk l{lederl.ssung Köln, Kto 564 5Ol (ELZ 370 10O 50)
BIC: PBNKDEFFJTo,
: DE 95 3701q)50 0000 56zt50r
IB
Page
TJ /ur
Hoss, Annette
Von:
Blumenthal, Klaus
Gosendet: Mittwoch, 20. Juni 2012 '14:03
An:
Ritter, Vvinfried; Hoss, Annette
Betreff:
WG: Fläche Pulheim \i€süich der Geyener Straße nördlicfi des Nelkenweges
Anbei die Mitteilung der Denkmalbehörde zu BP 76 zur Kenntnis
Mit freundlichen Grüßen
lm Auflrag
Klaus Blumenthal
Stadt Pulheim . Der Bürgenreister
Rathaus . Afte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
lmmobilienmanagernent / Wartschaflsförderung und Liegenschaften
Te|.0223&8080
Durchwahl 02238{0&245
Fax 0223&80&210
Von: ErmeG Susanne [mailto:Susanne.Ermert@lw.de]
G€sendet Mittwoch, 20. Juni 2012 13:48
An: Blumenthal, Klaus
8€trefr: Fläche Pulheim westlich der Geyener Suaße nördlich des Nelkenweges
Ergebnis der Begehung durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
Mein Zeichen
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-001
Sehr geehrter Hen Blumenthal!
Zwischenzeitlich wurde nun auch die o.a. Fläche durch Verfeter des LVR-Amtes flir
Bodendenkmalpfl ege begangen.
Da die nördliche Häne des 3,7 ha umfassenden Plangebietes mit B0schen bewachsen ist, war eine
Begehung nurim südlichen Teil (aufca.1,5 ha) mtglich.
Neben wenigen vorgeschichtlichen Funden wurde vereinzelt römische Keramik angetroffen. Zudem gab
es eine hoch- bis spätmittelalterliche und neuzeitliche Scherbenstreuung ohne erkennbare
Fundkonzentrationen.
Anzeichen ftIr archäologische FundpläEe (Bodendenkmäler) ergaben sich anlässlich der Begehung nicht.
Es ist jedoch grundsätrlich nicht auszuschließen, dass archäologische Befunde im Untergrund vorhanden
sind, die mit der Methode der Feldbegehung nicht erfasst werden könnenEs bleibt daher der Hinyveis auf §§ 15 und 16 DSchG NW.
Mit fteundlichen Grußen
im Auftrag
Susanne Ermert
LVR-Arnt filr Bodendenkmalpf,ege im Rheinland
Endenicher Straße 133
531'15 Bonn
ret
022819834- 187
Fax: 02211828/.0367
E-Mail: susanne.ermert@lvr.de
21.06.2012
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I
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STADT PULHEIM
lndustrie- und Handelskammer
zu Köln
0 9, JULI 2012
POSTSTELLE
-f, i,l'l^o
IHK X6ln I Zweigstdb Rncin-E
BahßF.߀ r. 501 26 8€.gh€im
eing egangen
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Rathaus
Planungsamt
Frau Sandra Hatting
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
- vorab per Fax
-
lhr Zeichen I lhre Nachricht vom
lv/61 131. i,lai 2012
Unser Zeichen I Ansprechpartner
Lind I Kristina LlndenberE
E-Mail
kristlna.lindenberg@koeln.ihk.de
Telefon I Fax
02j27 1 437
6-1E2 | 02271 8376-19!'
Datum
6. Juli 2012
Fläch€nnutzungsplan der Stadt Pulh€im
Teiländerung Nr. 17.6 - OrEteil Pulheim und
Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
Bet€iligung gem. § 4 (2) BaUGB
Sehr geehrte Frau Hatting,
wir teilen lhnen mit, dass von Seiten der lndustrie- und Handelskammer zu Köln grundsätzlich keine
Bedenken hinsichtlich der oben genannten Anderung des Flächennutzungsplans sowie der
Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans bestehen, sofem die auf dem SO- Gebiet geplante
Ansiedlung von Betrieben zur Nahversorgung eine Verkaufsfläche aller geplanten eigenständigen
Versorgungsbetriebe zusammen 800 m2 nicht übersteigen wird.
Mit freundlichen Grüßen
lndustria. und Handelskammer zu Köln
lm Auftrag
t)r-
/(. Nilqc&^ta-cq
rl
Lindenberg \J
Dipl.-Geogr. Kristina
Referentin I Leiterin Standortpolitik
Zweigstelle Rhein-Erft
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lndustrie- und Handelskammer zu Köln I Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstraße 1, Rathauspassage, 50126 Bergheim I lnternet: www.ihk-koeln.de
fet. 02271 8376-0 I Fax 02271 8376-199
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