Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Stellungnahmen TÖBs; Offenlage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Beschlussvorlage (Stellungnahmen TÖBs; Offenlage) Beschlussvorlage (Stellungnahmen TÖBs; Offenlage) Beschlussvorlage (Stellungnahmen TÖBs; Offenlage) Beschlussvorlage (Stellungnahmen TÖBs; Offenlage) Beschlussvorlage (Stellungnahmen TÖBs; Offenlage) Beschlussvorlage (Stellungnahmen TÖBs; Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 1,9 MB

Inhalt der Datei

Ta Aus El5 It Juti 2[12 eingegangen Rhein-Erft-Kreis §ileofftto -7G Rhein-Eyft-Kreis Der l-andrat . 70 . 50124 Berqheim 1l -rt' Der Landrat luL\1S12 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung PO§I# Stadt Pulheim Planung Datum 06.07.2072 Frau Hatting Mein zeichen Postfach 1345 70.7 .47.O9.02103 50241 Pulheim Auskunft erteilt Frau Fitzek Zimrrer Nr. 3.54 Telefon o221L a3-42L3 Fa.x 02277 83-2314 Teiländerung 17.6 des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim - Ortsteil E-Mail Pulheim und dorotheefi tlek @rhein-erft -kreis.de Hinwcis: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BaucB lhr Schreiben vom 31.05.20f.2 Vertend€n Si€ leine v€rtraulichen, zentwert€n Dat.n per E-Mail s.hüt' Hausadre5se Willy- Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 0227183-0 sehr geehrte Frau Hatting, Fax aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: 0227183-2300 lntemet www-rhein-erft -krei9.de info@rhein-erft -kreis.de Postadresse Naturschutz und Landschaftspfl ege Ziel der Planung ist die Bestandssicherung des bestehenden Betriebes 50124 Eergheim für Gartentechnik, die Errichtung eines Lebensmittel-Einzelhandels, die Ausw,eisung eines Wohnbaugebietes mit 5C Baugrundstücken sowie deren Erschließung. Öffnungszeiten Montag bir Freitag 08:00 Uhrbi512:30 Uhr Donneistag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Teiländerung des Flächennutzungspianes betrifft größtenteils Ackerland, jedoch im Ortsrandbereich mosaikartig verteilte verschiedenste Bio- toptypen wie z.B. im Stadtgebiet selten gewordenes Grünland und ökolo- gisch ausgesprochen wertvolle alte Gärten mit vielfältigen Gehölzstrukturen urd altem Baumbestand. Aus Sicht der ULB bestehen nach Kenntnisnahme der faunistischen Kartierung der Artengruppe der Amphibien, der Fledermäuse und der Vö9el (incl. einer artenschutzrechtlichen Prüfung d€r ersten Stufe) und des Umweltberichts keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Teiländerung und die Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Experteneinschätzung auf 5. 19 Punkt 4.2.8 unter 3. der faunistischen Kartierung kommt zu dem Schluss, dass es notwendig ist, die potentiell Bankverbindungen Postbank Köln (8tZ 370100 50) Konto: 10 850 505 Kreissparlasse Köln (BLZ 370 502 99) Konto: 1.42 oo1 2oo Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreirhaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen : Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere lnfos: www.revg.de oder 02234 1806-0 Seile besiedelbaren Flächen aufein Vorkommen des Feldhamsters hin zu untersuchen. Daher fordere ich, diese Untersuchung vor Beginn großflächiger Bautät'igkeiten im o.g. Bebauungsplangebiet festzusetzen. wasser-, Abfallwirtsch aft und Bodenschutz in der Wasserschutzzone lll der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 2L.10.1991 sind zu beachten und einzuhalten. Die Regelungen des § 51 a Landeswassergesetz (LWG) zur Beseitigung von Das Plangebiet liegt B Niederschlagswasser sind zu beachten. Für die von der o.g. Anderung betroffene Fläche ist der Teilbereich der zukünftig als Sondergebiet ausgewiesenen Fläche der Reparaturwerkstatt für Landmaschinen bzw. Gartentechnik vermerkt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die geplante Nutzung der Flächen keine Bedenken. tediglich bei einer Nutzungsänderung der Fläche der Reparaturwerkstatt bzw. Gartentechnik wären bodenkundliche Untersuchun gen erforderlich. Straßenbau und Verkehr Dem o.g. FNP und BP kann in der vorliegenden Form zurzeit nicht zugestimmt werden. lch stelle meine Zustimmung in Aussicht, wenn eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der stadt Pulheim und dem Rhein-ErftKreis abgeschlossen worden ist, an die als Anlagen die abgestimmten Pläne beigefügt rind. lmmissionsschutz Bei der Überprüfung der Schalltechnischen Untersuchung des lngenieurbü- ros ftir Schallschutz-Ritterstaedt, Neuss vom 08.Mai 2012 fiel folgendes auf: Unter Ziffer 5.r.2 vorhandenes Gewerbe: Hier soll die Vorbelastung durch bereits bestehende Gewerbebetriebe ermittelt werden. Dabei handelt es sich um zwei Hallen der Firma Schreier im Plangebiet und um den Gartenbaubetrieb Wooning südlich an das Bebauungsplangebiet angrenzend. ln einer der bestehenden Hallen der Firma Schreier werden Gartengeräte verkauft und repariert. Der cutachter gibt zeiten für Probeläufe von Rasenmähem, Kettensägen und ähnlichen Geräten mit 2-mal pro woche für je 2 Minuten an, die in die Berechnungen des Gutachtens einfließen. Tätigkeiten in der Halle werden bei einem Halleninnenpegel von 85 dB(A) für 30 Minuten pro Tag zu Grunde gelegt. 2 von 3 Seite Die dargelegten Einsatzzeiten sind nicht nachvollziehbar und somit praxis- fremd. Bei der Beurteilung des Betriebes ist auf die tatsächlich genehmigte Betriebszeit abzustellen. lm Übrigen ist grundsätzlich bei der Planung von der ungünstigsten Situation auszugehen - sog. ,,Worst-Case" Betrachtung. Ladetätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Betrieb von 30 Minuten pro Tag sind ebenfalls nicht realistisch. lm Zusammenhang mit den Betriebsabläufen sind alle An- und Ablieferungen mit LKW und PKW zeitlich zu erfas5en. Die Nutzung der zweiten Halle zum Abstellen von Wohnwagen stellt sich als unkritisch dar, vorausgesetzt es werden keine Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Wohnanhängern durchgeführt. Bezüglich des Gartenbaubetriebes Wooning erscheinen die Ladetätigkeiten mit einem LKW pro Tag von 3o-minütiger Dauer unglaubwürdig. Soweit die dort gezüchteten Pflanzen nicht ausschließlich vor Ort verkauft werden, sind Ladetätigkeiten von deutlich mehr als 30 Minuten pro Tag zu erwarten. Darüber hinaus sind Einsatzzeiten vor 06: oo Uhr nicht auszuschließen, z.B. durch die Belieferung des Großmarktes o.ä. Unberücksichtigt blieben Geräusche durch Heizungs- und Lüftungseinrichtungen des Cartenbaubetriebes sowie ggf. Gabelstapler oder andere Transportfahrzeuge auf dem Firmengelände. lnsgesamt wurden bei allen Fahrzeugbewegungen mittels [Kw die Rückfahrsicherung lärmtechnisch nicht betrachtet. Das markante Geräusch wird oft als unangenehm und störend in der Nachbarschaft empfunden. lch empfehle d'ieses in die Berechnungen des Gutachtens einfließen zu lassen, da es einzeltonhaltig ist und einen Tonzuschlag erfordert. Derzeit bestehen aus der Sicht des lmmissionsschutzes erhebliche Bedenken gegen die Planung, da die Ermittlung der Vorbelastung unvollständig und nicht nachvollziehbar ist. Das Gutachten sollte daher übeyarbeitet werden. Freundliche Grüße lm Auftrag Z+^.( Fitzek 3 von 3 TJ. AA lv/ LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland D lt Quatität für Menschen 1B.lut{l ?012 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege lm Rhehland Endenlcher St68e 133 . 53115 Eonn und zeichen bitte stets angeb€n Stadt Pulheim 13. Juni 2012 Planungsamt Frau Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim 333.45- 111.1/r2-002 I Frau Ermert Tel 0228 9834-187 8. Juni : -- aöD. Bauleitplanung der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 76 - Fax O22L 8284-0367 susanne.ermert@lvr,de Ortsteil Pulheim und Beteiligung als Trä9er öffentlicher Belange Ihr Schreiben vom 31.05.2012; Zeichen IVl61 Mein Schreiben vom 31.01.2012 Sehr geehrte Frau Hatting, vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim. Zu der Planung habe ich mit Schreiben vom 31.01.2012 eine Stellungnahme abgegeben. Diese Anregungen sind weder in den Umweltbericht noch in die Begnindung der Planung eingefl ossen. Ich verweise daher noch einmal auf mein Schreiben vom 31.01.2012 und bitte Sie, die Unterlagen entsprechend zu ergänzen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag -S'--<t-Susanne Ermert Telelohnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns elne E-tttail an Anrcgungen@tvr.cle Eesucheransdrift: 53115 Eonn, Endenlcher StraBe 129, l29a und 133 Da-Hauptbahnhot Aonn, StraS€nbahnhaltest€lle Bonn,Bauptbahnhof Aushaltest€ll. Kadst.a8e, Unten 6Oa, 609, 610, 611, aOO, a43, a45 USt-IdNr.: DE 122 656 9aa, st€ue.-lt r.: 2r4l5811/0027 Zählungen nur.n den tvR, Ftnänzbudhättung 50663 Xöln, auf elnes d€. nachst lEnd.n Konten w.std.utsche l.änd6bank, Xto 60 061 (alz 30O 5OO 0O) BIC: WEIAOEDD, !6AN: DE 84 3005 O«)0 O0OO 060061 Po§lbänk l{lederl.ssung Köln, Kto 564 5Ol (ELZ 370 10O 50) BIC: PBNKDEFFJTo, : DE 95 3701q)50 0000 56zt50r IB Page TJ /ur Hoss, Annette Von: Blumenthal, Klaus Gosendet: Mittwoch, 20. Juni 2012 '14:03 An: Ritter, Vvinfried; Hoss, Annette Betreff: WG: Fläche Pulheim \i€süich der Geyener Straße nördlicfi des Nelkenweges Anbei die Mitteilung der Denkmalbehörde zu BP 76 zur Kenntnis Mit freundlichen Grüßen lm Auflrag Klaus Blumenthal Stadt Pulheim . Der Bürgenreister Rathaus . Afte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim lmmobilienmanagernent / Wartschaflsförderung und Liegenschaften Te|.0223&8080 Durchwahl 02238{0&245 Fax 0223&80&210 Von: ErmeG Susanne [mailto:Susanne.Ermert@lw.de] G€sendet Mittwoch, 20. Juni 2012 13:48 An: Blumenthal, Klaus 8€trefr: Fläche Pulheim westlich der Geyener Suaße nördlich des Nelkenweges Ergebnis der Begehung durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Mein Zeichen 111 .1/1 'l -001 Sehr geehrter Hen Blumenthal! Zwischenzeitlich wurde nun auch die o.a. Fläche durch Verfeter des LVR-Amtes flir Bodendenkmalpfl ege begangen. Da die nördliche Häne des 3,7 ha umfassenden Plangebietes mit B0schen bewachsen ist, war eine Begehung nurim südlichen Teil (aufca.1,5 ha) mtglich. Neben wenigen vorgeschichtlichen Funden wurde vereinzelt römische Keramik angetroffen. Zudem gab es eine hoch- bis spätmittelalterliche und neuzeitliche Scherbenstreuung ohne erkennbare Fundkonzentrationen. Anzeichen ftIr archäologische FundpläEe (Bodendenkmäler) ergaben sich anlässlich der Begehung nicht. Es ist jedoch grundsätrlich nicht auszuschließen, dass archäologische Befunde im Untergrund vorhanden sind, die mit der Methode der Feldbegehung nicht erfasst werden könnenEs bleibt daher der Hinyveis auf §§ 15 und 16 DSchG NW. Mit fteundlichen Grußen im Auftrag Susanne Ermert LVR-Arnt filr Bodendenkmalpf,ege im Rheinland Endenicher Straße 133 531'15 Bonn ret 022819834- 187 Fax: 02211828/.0367 E-Mail: susanne.ermert@lvr.de 21.06.2012 I of I TSAUs STADT PULHEIM lndustrie- und Handelskammer zu Köln 0 9, JULI 2012 POSTSTELLE -f, i,l'l^o IHK X6ln I Zweigstdb Rncin-E BahßF.߀ r. 501 26 8€.gh€im eing egangen Stadt Pulheim Der Bürgermeister Rathaus Planungsamt Frau Sandra Hatting Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim - vorab per Fax - lhr Zeichen I lhre Nachricht vom lv/61 131. i,lai 2012 Unser Zeichen I Ansprechpartner Lind I Kristina LlndenberE E-Mail kristlna.lindenberg@koeln.ihk.de Telefon I Fax 02j27 1 437 6-1E2 | 02271 8376-19!' Datum 6. Juli 2012 Fläch€nnutzungsplan der Stadt Pulh€im Teiländerung Nr. 17.6 - OrEteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim Bet€iligung gem. § 4 (2) BaUGB Sehr geehrte Frau Hatting, wir teilen lhnen mit, dass von Seiten der lndustrie- und Handelskammer zu Köln grundsätzlich keine Bedenken hinsichtlich der oben genannten Anderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans bestehen, sofem die auf dem SO- Gebiet geplante Ansiedlung von Betrieben zur Nahversorgung eine Verkaufsfläche aller geplanten eigenständigen Versorgungsbetriebe zusammen 800 m2 nicht übersteigen wird. Mit freundlichen Grüßen lndustria. und Handelskammer zu Köln lm Auftrag t)r- /(. Nilqc&^ta-cq rl Lindenberg \J Dipl.-Geogr. Kristina Referentin I Leiterin Standortpolitik Zweigstelle Rhein-Erft 2 ul I u.t zcc ul F z) G, = z -) :o lndustrie- und Handelskammer zu Köln I Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstraße 1, Rathauspassage, 50126 Bergheim I lnternet: www.ihk-koeln.de fet. 02271 8376-0 I Fax 02271 8376-199 Y Y, -.1-