Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
256/2012
Erstellt am:
13.08.2012
Aktenzeichen:
IV/61 ri/foi/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter/Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.09.2012
Betreff
1. Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
Aufstellung gemäß § 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB mit den Unterlagen des Investors
2. Gleichzeitig mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim wird die Teilaufhebung
des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim für den Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße (das Kauflandgelände) und die Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung, Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße (das Kauflandgelände) durchgeführt
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
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Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim (Bereich: das Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und
Farehamstraße).
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung weiterer Flächen für eine Erweiterung der Verkaufsfläche des
strategisch zentral in der Innenstadt gelegenen Handelsstandortes, auf dem derzeitigen Kauflandgelände.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung des Investors, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB mit den Unterlagen des Investors durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
3. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung gleichzeitig
mit der Neuplanung des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim, durchzuführen.
Ziel der Teilaufhebung und der Aufhebung ist der Wegfall des alten Planrechts.
Lage und Umfang der Teilaufhebung und der Aufhebung sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Erläuterungen
Die Einzelhandelsimmobilie, in der sich seit einigen Jahren Kaufland befindet, ist eine der bedeutenden Ankerflächen für
das Funktionsgefüge der Innenstadt Pulheims. Mit der Lage im Schnittpunkt von Venloer Straße und Farehamstraße
sind Gebäude und Nutzung sowohl wesentlicher Auftakt der Haupt-Lauflage als auch wesentlicher Frequenzbringer für
die Venloer Straße in diesem Abschnitt. Als derzeit einziger Anbieter eines umfangreichen Vollsortimentes und somit der
Nahversorgung im unmittelbaren Stadtzentrum kommt Kaufland außerdem eine weitergehende Bedeutung im Branchenmix der Innenstadt zu.
Errichtet wurde der Komplex auf dem – von der Farehamstraße aus gesehen – vorderen Grundstücksteil einer ehemaligen Hofanlage. Der rückwärtige Grundstücksteil wurde unter Erhalt des Wohnhauses und des Gartens zwar als Kerngebiet festgesetzt, aber weiterhin bewohnt. Bereits zur Bauzeit Ende der 80er-Jahre führte diese räumliche Begrenzung zu
Kompromissen im Grundriss, deren bedeutsamste eine nur als auskömmlich bewertbare Anlieferungssituation ist. Bedingt durch die gegenüberliegende Wohnbebauung und dem erforderlichen Schallschutz in der Christianstraße wurde
eine eingehauste Anlieferzone geschaffen, die jedoch aufgrund der heute üblicherweise genutzten längeren Fahrzeuge
den Betrieb des Supermarktes deutlich erschweren und die zu erheblichen Konflikten mit Anwohnern führen.
Um Spielraum für eine Entzerrung der Anlieferzone samt Einhausung für große Lastzüge zu schaffen, erwarb die Eigentümerin der Immobilie nun das rückwärtige Grundstück. Gleichzeitig beabsichtigt sie zur dauerhaften Stärkung des strategisch zentral in der Innenstadt gelegenen Standortes die Nutzung weiterer Flächen für eine Erweiterung des Gebäudes um ca. 900 m² Verkaufsfläche. Entstehen sollen eigenständige Verkaufsflächen, die aber gleichzeitig Fläche schaffen, um möglichen künftigen Ansprüchen für einen zentralen Vollsortimenter zu genügen. Der Handelsstandort wird
somit dauerhaft besser gesichert.
Konzeptionell ist eine rückwärtige Ergänzung vorgesehen, die über eine Gliederung in sich durchdringende kubische
Baukörper zwischen dem wuchtigen Altbau und der umgebenden kleinteiligen Bebauung vermittelt. Eine „Fuge“ zwischen den Bauabschnitten schafft einen zusätzlichen Eingang zur bestehenden Eingangszone, über die auch die Er-
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gänzungsflächen angebunden werden. Die vorhandene Festsetzung als Kerngebiet soll beibehalten werden, lediglich
überbaubare Grundstücksflächen treten mit der neuen Planung hinzu. Das denkmalgeschützte Wegekreuz an Christianstraße und „Am Jürgenshof“ bleibt zusammen mit wesentlichen Teilen der einfassenden Mauer bestehen und soll in eine
kleine Grünanlage eingebunden werden.
Das Vorhaben wird nach Äußerung der BBE - die derzeit das Einzelhandelskonzept der Stadt Pulheim überarbeitet - als
sinnvolle Maßnahme im Rahmen der Innenstadtentwicklung bewertet.
Inwieweit im Bereich der städtebaulich unbefriedigenden Situation im Kreuzungsbereich von Christianstraße und
Farehamstraße Verbesserungen möglich sind, soll im Zuge der Planung ebenfalls betrachtet werden. Aufgrund verschiedener Zwänge, wie der Parkhauszufahrt zu Kaufland und Zufahrten zu privaten Stellplätzen dritter, könnte der
Spielraum jedoch gering sein.
Parallel zum Verfahren zur Neuaufstellung wird das Verfahren zur Aufhebung des vorherigen Planrechtes, der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim für den Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und
Farehamstraße (das Kauflandgelände) aus dem Jahre 1979 und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim,
1. Änderung aus dem Jahre 1989, deren Begrenzung identisch mit den Grenzen des neuen Bebauungsplanes Nr. 111
Pulheim ist, betrieben, da die städtebauliche Zielsetzung einzig durch die Neuplanung gesichert werden soll.