Daten
Kommune
Pulheim
Größe
177 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Neuplanung
2. Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim
3. Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung
BEGRÜNDUNG
zu den Unterlagen
der Beteiligung gem.
§ 3 (1) BauGB
Stand: August 2012
BEGRÜNDUNG
zu den Unterlagen der Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim,
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim und
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung
Stand August 2012
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Aufhebung und Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4.
Planungsziel
5.
Inhalt des Planentwurfes
6.
Örtliche Bauvorschriften
Stadt Pulheim
61 Planung
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BEGRÜNDUNG
zu den Unterlagen der Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim,
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim und
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung
Stand August 2012
1.
Aufhebung und Planerfordernis
Der Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung bietet planungsrechtlich keine Erweiterungsmöglichkeit für die Einzelhandelsimmobilie, in der sich seit einigen Jahren Kaufland befindet, hinsichtlich einer Erweiterung der Verkaufsfläche
und einer möglichen Neuplanung der Anlieferungszone, die immer wieder zu Problemen mit der Nachbarschaft führt.
Mit der beabsichtigten Planung einer Verkaufsflächenerweiterung, um möglichen künftigen Ansprüchen für einen zentralen Vollsortimenter zu genügen und einer Entzerrung der Anlieferzone samt Einhausung für große Lastzüge, kommt
der Investor der gewünschten Zielsetzung der Innenstadtentwicklung, der Nahversorgung im unmittelbaren Stadtzentrum, nach. Hierzu ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit entsprechenden Bauflächen und Festsetzungen erforderlich.
Parallel zum Verfahren zur Neuaufstellung wird das Verfahren zur Aufhebung des vorherigen Planrechtes, der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim für den Bereich: zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und
Farehamstraße (das Kauflandgelände) aus dem Jahre 1979 und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim,
1. Änderung aus dem Jahre 1989, deren Begrenzung identisch mit den Grenzen des neuen Bebauungsplanes Nr. 111
Pulheim ist, betrieben, da die städtebauliche Zielsetzung einzig durch die Neuplanung gesichert werden soll.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 Pulheim wird begrenzt durch die Christianstraße mit der Vorfläche
der Gebäude Christianstraße 7 bis 11, der Farehamstraße und der Straße Am Jürgenshof. Es ist die Umgrenzung der
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim und der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim,
1. Änderung.
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt diesen Bereich als gemischte Baufläche (M-Fläche) dar. Mit der Beibehaltung der Festsetzung eines Kerngebietes (MK) für den neuen Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim entspricht diese
Festsetzung dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB.
4.
Planungsziel
Ziel ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung dieses Bereiches unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches und der Aspekte der Konfliktbewältigung hinsichtlich des
nördlich angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes.
5.
Inhalt des Planentwurfes
Inhalt ist die Verkaufsflächenerweiterung, Erweiterung der überbaubaren Fläche sowie Festsetzungen zur Anlieferungszone entsprechend der vom Investor vorgelegten Unterlagen.
Das denkmalgeschützte Wegekreuz Ecke Christianstraße und „Am Jürgenshof“ bleibt zusammen mit wesentlichen
Teilen der einfassenden Mauer bestehen und soll in eine kleine private Grünanlage eingebunden werden.
6.
Örtliche Bauvorschriften
In Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzungen nach dem BauGB werden bauordnungsrechtliche Gestaltungsfestsetzungen nach § 86 BauO NRW getroffen.
Pulheim, den 13.08.2012
Planungsamt
Stadt Pulheim
61 Planung
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