Daten
Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
29.02.2012
Erstellt
28.02.12, 08:44
Aktualisiert
28.02.12, 08:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Hauptamt
Beratungsfolge
Rat
Heinrich Unterberger
Termin
TOP Ein Ja
16/2012
Datum
07.02.2012
öffentlich
Nein
Ent Bemerkungen
29.02.2012
Betrifft:
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen
Beschlussentwurf:
Die Gemeinde Inden schließt ab dem 01.09.2012 mit der Stadt Düren eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung für die Durchführung von Angeboten der Erwachsenbildung im Bereich der
Volkshochschule.
Gleichzeitig endet die Zugehörigkeit zur Kreis-Volkshochschule.
Begründung:
Das Weiterbildungsgesetz (WbG) NRW - § 10 – verpflichtet Kommunen, Volkshochschulen zu
unterhalten: kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte und mittlere kreisangehörige Städte sind
verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten. Mittlere kreisangehörige
Städte können diese Aufgabe auf den Kreis übertragen. Für den Bereich der übrigen kreisangehörigen
Gemeinden ist der Kreis verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten,
soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
diese Aufgabe nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam
wahrnehmen.
Von daher ist festzuhalten, dass der Kreis Düren grundsätzlich verpflichtet ist, für die kreisangehörigen
Kommunen eine Kreis-VHS zu errichten und zu unterhalten, die die Einwohnerschwelle von 25.000
Einwohnern nicht überschreiten. Die Kostenentwicklung der Gemeindeanteile zur Kreis VHS in
jüngster Zeit hat die Beteiligten nach anderen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit suchen lassen. Eine
Übertragung der Aufgabe des Kreises auf die Stadt Düren, also ein Zusammenschluss der Kreis VHS
und der Stadt VHS unter der Federführung der Stadt Düren, wie dies ursprünglich beabsichtigt war, ist
nach dem Weiterbildungsgesetz nicht möglich.
Ein Zusammenschluss kann nur auf der Basis separat abzuschließender öffentlich-rechtlicher
Vereinbarungen der einzelnen Kommunen mit der Stadt Düren erfolgen.
Die Stadt Jülich hat für sich und die benachbarten Kommunen Linnich, Aldenhoven und Titz ein
Konzept erstellt, dass für sich betrachtet wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Stadt Jülich ist aber darüber
hinaus nicht bereit, weitere Kommunen in diesen Verbund aufzunehmen.
Von daher ist der Beitritt über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur neuen VHS, unter
Federführung der Stadt Düren, die einzig verbleibende Lösung für die Gemeinde Inden.
Durch den angestrebten Zusammenschluss der Stadt VHS Düren und der Übernahme der Aufgaben für
die kreisangehörigen Gemeinden, bei Fortfall dieser Aufgabe beim Kreis Düren, werden auf Sicht
Einsparungen bei gleichbleibendem Angebot vor Ort erfolgen, die den gemeindlichen Kostenanteil für
dieses Pflichtangebot senken werden. Die Einsparungen resultieren hauptsächlich aus Einsparungen
beim hauptamtlichen Personal und Nichtberechnung von Raumkosten sowie inneren Verrechnungen für
die VHS-Verwaltung. Dabei wird davon ausgegangen, dass auch die Gemeinden keine derartigen
Kosten in Rechnung stellen.
Im Haushaltsjahr 2011 waren für die Leistung der Kreis-VHS 19.835,76 € an Umlage zu entrichten.
Die Stadt Düren hat für die neu zu gründende VHS folgende Berechnung, bei Teilnahme aller
Kommunen, für die Zeit bis 2015 vorgelegt:
Zielplanung
Zu zahlender Betrag bei 6.850 Ewo
Kosten je Ewo bei gesamt 236.000 Ewo
2012
11.302,50 €
1,65 €
2013
9.932,50 €
1,45 €
2014
9.247,50 €
1,35 €
2015
6.850,00 €
1,00 €
Auch unter Kostengesichtspunkten ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der
Stadt Düren sinnvoll, da ein deutliches Einsparpotenzial durch interkommunale Zusammenarbeit
erreicht werden kann.
Beschlussvorlage 16/2012
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