Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
29.02.2012
Erstellt
28.02.12, 08:44
Aktualisiert
28.02.12, 08:44
Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen) Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen)

öffnen download melden Dateigröße: 9,8 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Hauptamt Beratungsfolge Rat Heinrich Unterberger Termin TOP Ein Ja 16/2012 Datum 07.02.2012 öffentlich Nein Ent Bemerkungen 29.02.2012 Betrifft: Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen Beschlussentwurf: Die Gemeinde Inden schließt ab dem 01.09.2012 mit der Stadt Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Durchführung von Angeboten der Erwachsenbildung im Bereich der Volkshochschule. Gleichzeitig endet die Zugehörigkeit zur Kreis-Volkshochschule. Begründung: Das Weiterbildungsgesetz (WbG) NRW - § 10 – verpflichtet Kommunen, Volkshochschulen zu unterhalten: kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte und mittlere kreisangehörige Städte sind verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten. Mittlere kreisangehörige Städte können diese Aufgabe auf den Kreis übertragen. Für den Bereich der übrigen kreisangehörigen Gemeinden ist der Kreis verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese Aufgabe nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Von daher ist festzuhalten, dass der Kreis Düren grundsätzlich verpflichtet ist, für die kreisangehörigen Kommunen eine Kreis-VHS zu errichten und zu unterhalten, die die Einwohnerschwelle von 25.000 Einwohnern nicht überschreiten. Die Kostenentwicklung der Gemeindeanteile zur Kreis VHS in jüngster Zeit hat die Beteiligten nach anderen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit suchen lassen. Eine Übertragung der Aufgabe des Kreises auf die Stadt Düren, also ein Zusammenschluss der Kreis VHS und der Stadt VHS unter der Federführung der Stadt Düren, wie dies ursprünglich beabsichtigt war, ist nach dem Weiterbildungsgesetz nicht möglich. Ein Zusammenschluss kann nur auf der Basis separat abzuschließender öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen der einzelnen Kommunen mit der Stadt Düren erfolgen. Die Stadt Jülich hat für sich und die benachbarten Kommunen Linnich, Aldenhoven und Titz ein Konzept erstellt, dass für sich betrachtet wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Stadt Jülich ist aber darüber hinaus nicht bereit, weitere Kommunen in diesen Verbund aufzunehmen. Von daher ist der Beitritt über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur neuen VHS, unter Federführung der Stadt Düren, die einzig verbleibende Lösung für die Gemeinde Inden. Durch den angestrebten Zusammenschluss der Stadt VHS Düren und der Übernahme der Aufgaben für die kreisangehörigen Gemeinden, bei Fortfall dieser Aufgabe beim Kreis Düren, werden auf Sicht Einsparungen bei gleichbleibendem Angebot vor Ort erfolgen, die den gemeindlichen Kostenanteil für dieses Pflichtangebot senken werden. Die Einsparungen resultieren hauptsächlich aus Einsparungen beim hauptamtlichen Personal und Nichtberechnung von Raumkosten sowie inneren Verrechnungen für die VHS-Verwaltung. Dabei wird davon ausgegangen, dass auch die Gemeinden keine derartigen Kosten in Rechnung stellen. Im Haushaltsjahr 2011 waren für die Leistung der Kreis-VHS 19.835,76 € an Umlage zu entrichten. Die Stadt Düren hat für die neu zu gründende VHS folgende Berechnung, bei Teilnahme aller Kommunen, für die Zeit bis 2015 vorgelegt: Zielplanung Zu zahlender Betrag bei 6.850 Ewo Kosten je Ewo bei gesamt 236.000 Ewo 2012 11.302,50 € 1,65 € 2013 9.932,50 € 1,45 € 2014 9.247,50 € 1,35 € 2015 6.850,00 € 1,00 € Auch unter Kostengesichtspunkten ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Düren sinnvoll, da ein deutliches Einsparpotenzial durch interkommunale Zusammenarbeit erreicht werden kann. Beschlussvorlage 16/2012 Seite 2