Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Umweltbericht zum
Bebauungsplan BP 76
in Pulheim „Geyener Straße“
Auftraggeber:
Bonn, Mai 2012
Breite Straße 21 • 53111 Bonn
www.zumbroich.com
INHALTSVERZEICHNIS
1
Einleitung ......................................................................6
1.1
Inhalt und Ziele des Bauleitplans .......................................... 6
1.2
Ziele des Umweltschutzes ................................................... 7
1.3
Übergeordnete Planungen................................................. 11
1.3.1
Regionalplan ................................................................. 11
1.3.2
Landschaftsplan Nr. 7 (§ 16 LG NW) ..................................... 11
1.3.3
Flächennutzungsplan (FNP) ............................................... 12
1.3.4
Bebauungsplan............................................................... 12
1.4
Schutzgebiete ............................................................... 12
1.4.1
Naturparke (§ 44 LG NW) .................................................. 12
1.4.2
Wasserschutzgebiet (WHG § 19).......................................... 12
1.5
Entwicklungsziele der übergeordneten Planung....................... 13
1.5.1
Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises (§ 16 LG NW)......... 13
1.5.2
Vorstellungen der Biologischen Station Bonn .......................... 13
1.5.3
Wasserschutzgebiet......................................................... 13
1.5.4
Naturpark Rheinland ....................................................... 13
1.6
Bedarf an Grund und Boden............................................... 15
2
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ................... 20
2.1
Schutzgut Landschaft ...................................................... 20
2.2
Schutzgut Boden ............................................................ 20
2.3
Schutzgut Klima ............................................................. 20
2.4
Schutzgut Kulturgüter...................................................... 21
2.5
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit....................... 21
2.6
Schutzgut Wasser ........................................................... 21
2.7
Schutzgut Tiere und Pflanzen............................................. 21
3
Bewertung der Umweltauswirkungen ................................. 23
3.1
derzeitiger Umweltzustand und voraussichtliche Beeinflussung ... 24
3.1.1
Schutzgut Landschaft ...................................................... 24
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 2
3.1.2
Schutzgut Boden ............................................................ 24
3.1.3
Schutzgut Klima ............................................................. 25
3.1.4
Schutzgut Kulturgüter...................................................... 25
3.1.5
Schutzgut Mensch ........................................................... 26
3.1.6
Schutzgut Tiere und Pflanzen............................................. 27
3.1.7
Schutzgut Wasser ........................................................... 28
3.2
Zusammenfassung der Umweltauswirkungen .......................... 28
3.3
Entwicklungsprognose des Umweltzustands............................ 29
3.3.1
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens ...... 29
3.3.2
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung ................ 29
4
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger
Auswirkungen............................................................... 30
4.1
Alternative Planungsmöglichkeiten ...................................... 30
4.2
Schutzmaßnahmen.......................................................... 30
4.3
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen .......................... 31
4.4
Unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes ............................................................. 31
4.5
Kompensation................................................................ 31
4.6
Bilanz.......................................................................... 34
5
Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt35
5.1
Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen .............. 35
6
Zusammenfassung.......................................................... 37
7
Literatur ............................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 3
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Betrachtungsraum BP76 (rot umrandet)............................... 6
Abbildung 2: Städtebaulicher Entwurf BP 76 Pulheim, Stand 1/2012 (verkleinert)
................................................................................................ 7
Abbildung 3: Regionalplan BR Köln, Planungsraum (roter Kringel) (Stand: März 2012)
.............................................................................................. 11
Abbildung 4: Ausschnitt Landschaftsplan (Quelle: Geoportal des Rhein-Erft-Kreises,
abgerufen 2012) .......................................................................... 11
Abbildung 5: Teilflächen des Betrachtungsraumes................................. 15
Abbildung 6: Übersichtskarte über die Biotoptypenverteilung nach Umsetzung der
Planung .................................................................................... 18
Abbildung 7: Plan I Biotoptypen ....................................................... 22
Abbildung 8: Übersichtskarte der Betrachtungsräume ............................ 31
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Biotoptypenverteilung, IST-Zustand (vgl. Plan I: Biotoptypen) .... 16
Tabelle 2: Biotoptypenverteilung nach Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs
.............................................................................................. 19
Tabelle 3: Bilanzierung des Eingriffs ................................................. 34
Anlagen
Faunistische Kartierung der Artengruppen Amphibien, Fledermäuse und Vögel zur
Erweiterung des Bebauungsgebietes 76 in Pulheim, Geyener Straße inklusive einer
artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) der ersten Stufe (Bearbeitung, PB Zumbroich,
2011).
Lärmgutachten
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 4
Folgende Fachgutachten und Fachbeiträge wurden berücksichtigt:
[1] Planungsbüro VIA eG (2011): Verkehrsuntersuchung zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn. Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung von 2005.
[2] PB Zumbroich (2011): Faunistische Kartierung der Artengruppe der Amphibien,
der Fledermäuse und der Vögel zur Erweiterung des Bebauungsgebietes 76 in Pulheim, Geyener Straße inklusive einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) der ersten Stufe.
[3] Stadt Pulheim (2011): Begründung zum Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim gemäß § 2 BauGB
[4] Rhein-Erft-Kreis (2012): Teiländerung 17.6 des Flächennutzungsplans – Ortsteil
Pulheim Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
[5] Landschaftsverband Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege in Rheinland
(2012): Bauleitplanung der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Pulheim Bebauungsgebiet Nr. 76
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 5
1 Einleitung
Die Anforderungen an die Aufstellung eines Bauleitplanes erfordern die Berücksichtigung der „Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens
einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie des Klimas“ (§ 1, Abs. 6 (7) Baugesetzbuch (BauGB)).
Für die oben genannten Belange wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Sie werden im
vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Siedlungsgebiet der Stadt Pulheim.
Südöstlich wird das Areal durch die „Geyener Straße“ begrenzt. Im Nordwesten
wird es durch den „Nelkenweg“ gefasst. Im Nordosten wird der Betrachtungsraum
durch die Bebauung am „Geyener Berg“ umschlossen. Einen Überblick über den
Geltungsbereich des Betrachtungsraumes bietet untenstehende Abbildung 1.
Abbildung 1: Betrachtungsraum BP76 (rot umrandet)
Mit der Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan 76
gemäß des städtebaulichen Entwurfs der Stadt Pulheim aufgestellt werden.
Er sieht folgende Inhalte vor: Es sollen ca. 50 Wohnhäuser, überwiegend Einzelhäuser, sowie einige Reihen- und Doppelhäuser gebaut werden. Die Gebäude sollen aus
energetischen Gründen möglichst südöstlich bzw. südwestlich ausgerichtet werden.
Die Höhen der zukünftigen Wohngebäude werden sich mit ein bis maximal zwei Geschossen an dem in den angrenzenden Bereichen vorzufindenden Bestand orientieren.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 6
Des Weiteren soll ein Lebensmittel-Einzelhandel auf der Teilfläche zwischen dem
Haus Geyener Str. 45 und dem südwestlich davon gelegenen gewerblich genutzten
Areal angesiedelt werden.
Der Betrieb für Gartentechnik soll auf dem an den Lebensmittel-Einzelhandel angrenzenden Areal weiterhin bestehen bleiben. Die Ausweisung des Areals als Sonderfläche im Flächennutzungsplan soll den Bestand sichern und gewährleisten, dass
sich keine weiteren gewerblichen Betriebe im Plangebiet ansiedeln.
Das Plangebiet soll über die bis zur Geyener Straße zu verlängernde Sonnenallee
erschlossen werden. Der Anschluss soll mittels eines Kreisverkehrs in Höhe der Pariser Straße erfolgen. Für die interne Erschließung sind u.a. mehrere schmale Stichstraßen vorgesehen. Für die Areale nordwestlich der Lagerhalle ist eine Ringerschließung geplant. Die geplante Straßenführung ist dem in Abb. 2 dargestellten
städtebaulichen Entwurf zu entnehmen.
Abbildung 2: Städtebaulicher Entwurf BP 76 Pulheim, Stand 1/2012 (verkleinert)
1.2 Ziele des Umweltschutzes
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt werden müssen.
Die grundlegend zu betrachtenden Belange werden in § 1 Abs. 7 Nr. 6 BauGB dargestellt. In § 18 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wird das Verhältnis
zum Baurecht definiert. Nach diesem gelten für Vorhaben im Außenbereich nach §
35 des BauGB die §§ 14 bis 17 des BNatSchG. In den §§ 14 bis 17 des BNatSchG wird
die Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich definiert. In § 15 Abs. 1 ist geregelt, dass der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet
ist, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Außerdem ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 7
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu
ersetzen (BNatSchG § 15 Abs. 2).
Neben den Fachgesetzen werden im Folgenden auch einschlägige Fachpläne, wie
der Regionalplan, der Landschaftsplan, der Flächennutzungsplan usw. für die Formulierung der Ziele des Umweltschutzes berücksichtigt. Hinzu kommen u. a. Naturschutzgebiete nach LG NW § 20, Natura 2000 Gebiete nach dem BNatSchG §§ 31 und
32 / LG NW § 48 a bis 48 e sowie Nationalparke nach LG NW § 43 und Naturdenkmäler sowie geschützte Landschaftsteile (LG NW § 22 und § 23), schutzwürdige Biotope (LG NW § 62) und gesetzlich geschützte Alleen nach LG NW § 47 a.
Schutzgut Landschaft
Im BNatSchG §1 wird gefordert, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes als Grundlage für das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie der künftigen Generationen zu bewahren und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern und zu fördern. Natur und Landschaft sind in ihrer Eigenart, Schönheit und Vielfalt zu erhalten und/oder wiederherzustellen.
Nach dem BauGB soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell erhalten und entwickelt werden.
Schutzgut Boden
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert den langfristigen Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere und Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Ausgleichsmedium für stoffliche
Einwirkungen (Grundwasserschutz), Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und
Altlasten.
Laut BauGB sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung,
die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt
und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.
Außerdem lässt sich ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden
durch die Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden als Ziel formulieren. Die Bodenversieglung soll auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Schutzgut Mensch
Der Mensch soll durch das Bundesimmissionsschutzgesetz – (BImSchG) vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge geschützt werden. Das BlmSchG beinhaltet darüber hinUmweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 8
aus, die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kulturund sonstige Sachgüter vor schädlichen Umweltauswirkungen zu schützen. Bezogen
auf das Schutzgut Mensch werden diese Aussagen in der Technischen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (TA Lärm) präzisiert. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit
und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie
der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender
Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere
am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form
von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden.
Schutzgut Luft
Die Luft wird indirekt über das BImSchG (§ 1 Abs. 1) geschützt. Es lässt sich ableiten, dass es ein Ziel des Umweltschutzes ist, Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,
Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umweltauswirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen
vorzubeugen. Diese Aussagen werden in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung
der Luft (TA Luft) genauer erfasst. Diese dient dem Schutz der Allgemeinheit und
der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigung, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt im Bereich der Lufthygiene sicherzustellen.
Schutzgut Klima
Das Schutzgut Klima wird indirekt durch unterschiedliche Gesetzt geschützt. Angeführt werden kann das BNatSchG. Es fordert im § 1 die Schutz, Pflege, Erhaltung,
und bei Bedarf die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft sowie des Naturhaushaltes. Das Klima ist als Teil des Naturhaushaltes zu verstehen. Dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen. Dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch die
zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu.
Im BauGB wird gefordert, dass Bauleitpläne dazu beitragen sollen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürliche Lebensgrundlage zu schützen und zu
entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in
der Stadtentwicklung, zu fördern.
Schutzgut Kulturgüter
Die Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Bewahrung erhaltenswerter Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sind nach dem BauGB zu berücksichtigen.
Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) fordert, dass Denkmäler zu schützen,
zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen sind. Außerdem
sollen diese der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht
werden.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 9
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Nach dem BNatSchG und LG NW sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen
Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für künftige
Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen,
zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, sodass die Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, die Vielfalt Eigenart und Schönheit sowie der
Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (§ 1 BNatSchG).
In der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)
werden die Arten von besonderem gemeinschaftlichem Interesse definiert, unter
Schutz gestellt und gefördert. Im § 31 bis 36 BNatSchG wird der Aufbau eines kohärenten Schutzsystems unter dem Begriff „Natura 2000“ gefordert.
Nach dem BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen zu beachten. Außerdem
sollen die Landschaft, die biologische Vielfalt und die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 7
Nr. 7a bezeichneten Bestandteilen berücksichtigt werden.
Schutzgut Wasser
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL) fordert für Oberflächengewässer bis spätestens 2027 den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial.
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird die Sicherung der Gewässer als Bestandteil
des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen gefordert.
Das Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) formuliert als Ziel, dass die Gewässer
nach den Grundsätzen und Zielen der §§ 1a, 25a bis 25d und 33 a des Wasserhaushaltsgesetzes so zu bewirtschaften sind, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und
im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen.
Laut § 51 a des LWG NRW ist Niederschlagswasser von Grundstücken zu versickern,
zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über
eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung
des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 10
1.3 Übergeordnete Planungen
1.3.1 Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Köln in der 17.
Planänderung, dargestellt in Abb. 3, wird der Betrachtungsraum als „allgemeiner
Siedlungsbereich“ (braun) ausgewiesen.
Abbildung 3: Regionalplan BR Köln, Planungsraum (roter Kringel) (Stand: März 2012)
1.3.2 Landschaftsplan Nr. 7 (§ 16 LG NW)
Im Landschaftsplan ist der Betrachtungsraum als Industrie- und Gewerbefläche
(grau), als Landwirtschaftliche Fläche (gelb) und als Grünanlage (grün) ausgewiesen. Die Siedlungsflächen sind rosa hinterlegt.
Abbildung 4: Ausschnitt Landschaftsplan (Quelle: Geoportal des Rhein-Erft-Kreises, abgerufen 2012)
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 11
1.3.3 Flächennutzungsplan (FNP)
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim wird das Plangebiet derzeit noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ (gelb) dargestellt. Mit der gelben
Strichlinie ist die Fläche gefasst, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht
vorgesehen ist.
Abbildung 5: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Mit der Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan 76
gemäß des städtebaulichen Entwurfs der Stadt Pulheim aufgestellt werden.
1.3.4 Bebauungsplan
Für das Plangebiet wurde bisher kein Bebauungsplan aufgestellt.
1.4 Schutzgebiete
Im Betrachtungsraum sind keine Landschaftsschutzgebiete (LG NW § 21), Naturschutzgebiete (LG NW § 20), Natura 2000-Gebiete (BNatSchG §§ 31 und 32 sowie LG
NW § 48 a bis § 48 e) und Nationalparke (LG NW § 43) sowie Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile (LG NW §22 und § 23) oder schutzwürdige Biotope
(LG NW § 62) sowie gesetzlich geschützte Alleen (LG NW § 47 a) ausgewiesen.
1.4.1 Naturparke (§ 44 LG NW)
Der gesamte Betrachtungsraum liegt im Naturpark Rheinland.
Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.
1.4.2 Wasserschutzgebiet (WHG § 19)
Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel (LANUV NRW 2012). Diese Zone soll
nach der „Wasserschutzgebietsverordnung Weiler 1991“ vor allem Schutz vor weitUmweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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reichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren
chemischen und radioaktiven Verunreinigungen, gewährleisten. Die Festsetzungen
und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten und einzuhalten.
1.5 Entwicklungsziele der übergeordneten Planung
Im folgenden Kapitel werden die Entwicklungsziele der unterschiedlichen Planwerke sowie Träger öffentlicher Belange (Biologische Station Bonn) für den Betrachtungsraum dargestellt.
Es handelt sich dabei lediglich um das Pflanzen einer Baumreihe.
1.5.1 Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises (§ 16 LG NW)
Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises
Entlang der L 183, zwischen Geyen und Pulheim, soll eine Baumreihe gepflanzt
werden (Landschaftsplan Nr. 7, Rhein-Erft-Kreis, Punkt 5.2-191, grüne Kreise).
Durch die Pflanzung soll das Landschaftsbild belebt werden.
1.5.2 Vorstellungen der Biologischen Station Bonn
Die Biologische Station Bonn verfolgt im Betrachtungsraum keine besonderen Umweltziele (mündl. Mitt. 03.03.2012).
1.5.3 Wasserschutzgebiet
Die Wasserschutzgebiet Zone III B ist zu berücksichtigen. Aus den geltenden Schutzzielen ergibt sich für die Bauleitplanung ein besonderer Umgang mit den wassergefährdenden Stoffen.
1.5.4 Naturpark Rheinland
Die Anforderungen des Naturparks Rheinland sind zu berücksichtigen.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 13
Bei allen anderen für den Planungsraum vorliegenden Fachplänen wurden für den
Planungsraum keine weiteren Ziele des Umweltschutzes festgelegt.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 14
1.6 Bedarf an Grund und Boden
Der Bedarf an Grund und Boden wird im Folgenden für drei Teilflächen gesondert
beschrieben.
Es handelt sich dabei um die Grundstücke Geyener Straße 43 Teilfläche A, Geyener
Straße 45 Teilfläche B sowie den restlichen Planungsraum Teilfläche C.
Abbildung 5: Teilflächen des Betrachtungsraumes
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 15
Tabelle 1: Biotoptypenverteilung, IST-Zustand (vgl. Plan I: Biotoptypen)
Teilfläche A: Geyener Straße 43
Biotoptyp
Kürzel
Grünland
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend
heimischen Gehölzen
EE 1, veg 1
HJ, ka 6
Bankette
VA, mr 3
Gebäude
VF 1
BD 1, 70 kb
(tc)
Hecke
Flächenbedarf Teilfläche A
Fläche in [m²]
226
1.446
23
155
10
1.860
Teilfläche B: Geyener Straße 45
Biotoptyp
Hecke
Garten mit überwiegend Rasenfläche,
intensiv genutzt
Gebäude
Kürzel
BD 1, 70 kb
(tc)
HJ, ka 6
VF 1
Flächenbedarf Teilfläche B
Fläche in [m²]
3
1.655
150
1.808
Teilfläche C: restlicher Planungsraum
Biotoptyp
Kürzel
Fläche in [m²]
teilversiegelte Fläche
VF 0
5.057
Straße
VF 1
5.264
Gebäude
VF 1
3.871
Straßenbegleitgrün mit Gehölzen
VA, mr 9
790
Straßenbegleitgrün
VA, mr 4
225
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur
K, neo 4
1.035
Rasenfläche, intensiv genutzt
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend
heimischen Gehölzen
HJ, mc 1
1.633
HJ, ka 6
10.626
Baumschule
HJ 6
Acker
HAO, aci
4.800
14.709
Grünlandbrache
EE 1, veg 1
5.130
Wirtschaftsgrünland
Gehölzstreifen mit lebensraumtypischem
Gehölzanteil größer 70 %
AE, xd 5
1.709
759
BD 3, 100, ta
Flächenbedarf Teilfläche C
55.608
Teilfläche C. 1: restlicher Planungsraum Flurstück 1449
Biotoptyp
Kürzel
Zier- und Nutzgarten
HJ, ka 6
Flächenbedarf Teilfläche C. 1
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 16
Fläche in [m²]
1.174
1.174
Gesamtfläche
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 17
60.450
Abbildung 6: Übersichtskarte über die Biotoptypenverteilung nach Umsetzung der Planung
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 18
Tabelle 2: Biotoptypenverteilung nach Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs
Teilfläche A: Geyener Straße 43
Biotoptyp
Kürzel
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend
heimischen Gehölzen
HJ, ka 6
Gebäude
VF 1
Flächenbedarf Teilfläche A
Fläche in [m²]
1.352
508
1.860
Teilfläche B: Geyener Straße 45
Kürzel
Zier- und Nutzgarten
HJ, ka 6
Gebäude
VF 1
Flächenbedarf Teilfläche B
Fläche in [m²]
1.397
411
1.808
Teilfläche C: restlicher Planungsraum
Biotoptyp
Kürzel
teilversiegelte Fläche
VF 0
4.512
Straße
VF 1
13.834
Gebäude
VF 1
10.398
Lärmschutzwand
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend
heimischen Gehölzen
VF 1
2.572
HJ, ka 6
Grünanlage
HM, xd 4 ob 1
Flächenbedarf Teilfläche C
Fläche in [m²]
21.288
3.004
55.608
Teilfläche C. 1: restlicher Planungsraum Flurstück 1449
Gebäude
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend
heimischen Gehölzen
Flächenbedarf Teilfläche C. 1
Gesamtfläche
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 19
VF 1
HJ, ka 6
704
470
1.174
60.450
2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
2.1 Schutzgut Landschaft
In Ostwestrichtung beschreibt die Nutzung im Planungsraum den Übergang des geschlossenen Siedlungskerns von Pulheim zur angrenzenden Flächennutzung. Dieser
Übergang wird vor allem von der Reduzierung der urbanen Dichte und der Zunahme
von Gehölzstrukturen geprägt. Der Siedlungsrand der Stadt Pulheim reicht fingerartig in diesen Übergang hinein.
In Nordwestrichtung schließt sich ein Neubaugebiet an, das direkt an einen Acker
grenzt. Die landwirtschaftliche Nutzung des Raumes reicht weiter in Richtung Nordost.
Im Westen wird die intensiv monostrukturierte Landschaft durch drei eingestreute
Häuser, eine Gärtnerei und einen Betrieb für Gartentechnik unterbrochen.
Der größte Teil des Betrachtungsraumes wird somit ackerbaulich genutzt. An zweiter Stelle steht die Nutzung als Garten, an dritter Stelle die Nutzung als Baumschule.
Aufgrund des sehr großen Anteils von „landwirtschaftlichen“ Produktionsflächen ist
das Biotoptypen- und Arteninventar im Betrachtungsraum stark urban überprägt
und degradiert. Als „wertvolle“ Strukturen sind die Gärten, vor allem die Gehölzstrukturen, im Bereich der Häuser Geyener Straße 43 und Geyener Straße 45 sowie
die Gehölze im Übergang in den Siedlungsbereich der Stadt Pulheim anzuführen
(vgl. Abb.5).
Näheres zum Tier- und Pflanzenbestand im Untersuchungsgebiet ist dem Punkt 2.6
sowie der Anlage zu entnehmen.
2.2 Schutzgut Boden
Im überwiegenden Teil des Betrachtungsraumes ist der Boden aufgrund der gewerblichen Nutzung stark beansprucht.
Es wird davon ausgegangen, dass die Ackerfläche, die gewerblich genutzten Bereiche der Baumschule und die intensiv gepflegten Gartenbereiche durch den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln und Dünger „belastet“ sind.
2.3 Schutzgut Klima
Der Untersuchungsraum liegt in einem überwiegend atlantisch geprägten Bereich
mit allgemein kühlen Sommern und milden Wintern. Gelegentlicher kontinentaler
Einfluss führt zu Phasen hohen Luftdrucks und somit höheren Temperaturen und
trockenem sommerlichem Wetter bzw. Kälteperioden im Winter. Nach Angaben des
Deutschen Wetterdienstes liegt der Anteil der Sommerniederschläge bei etwa 60 %
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 20
des Jahresniederschlags. Das Untersuchungsgebiet ist, bezogen auf den Jahresgang
des Niederschlags, einem “Sommertyp” zuzuordnen.
2.4 Schutzgut Kulturgüter
Im Betrachtungsraum sind keine Funde von Bodendenkmälern o.ä. bekannt.
2.5 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Angaben zur aktuellen Lufthygiene des Planungsraums liegen nicht vor.
Angaben zur aktuellen Lärmbelastung liegen momentan noch nicht vor, sind aber in
Bearbeitung. Detaillierte Aussagen zum Thema Lärm sind dann der Anlage zu entnehmen.
2.6 Schutzgut Wasser
Im Planungsraum befindet sich kein Oberflächengewässer.
2.7 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Flora
Die potentiell natürliche Vegetation wird in der Vegetationskarte Deutschlands als
Maiglöckchen – Perlgras – Buchenwald beschrieben.
Heute kommen vorwiegend meso- und hypertrophe Biotope vor. Diese werden zumeist aus wenigen Arten gebildet. Die Verteilung der Biotoptypen und deren Flächenanteil sind der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Fauna
Die Artengruppen der Amphibien, der Vögel und der Fledermäuse wurden im Rahmen der faunistischen Kartierung im Jahr 2011 für den Betrachtungsraum erhoben.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 21
Abbildung 7: Plan I Biotoptypen
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 22
3 Bewertung der Umweltauswirkungen
Das Bauvorhaben bedingt sowohl positive, als auch negativ auftretende Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter, wofür verschiedene Wirkfaktoren verantwortlich
sind:
Versiegelung von Flächen
Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzflächen
Inanspruchnahme von Gehölzen
Inanspruchnahme von Grünland
Inanspruchnahme von Grünlandbrache
Inanspruchnahme von Verkehrsflächen
ggf. Inanspruchnahme von Gebäuden
Anschluss des Gebietes an die zentrale Abwasserbeseitigung
städtebaulich nachhaltige Entwicklung des Gebietes
temporäre und permanente Verlärmung
temporäre und permanente Beeinträchtigung der Lufthygiene
Erhöhung der Verkehrsbelastung
Reduzierung der Artenvielfalt
Eingriff in den Boden
Die Bewertungen möglicher Umweltauswirkungen werden in nachfolgenden Tabellen (rechte Spalte) angegeben. Dabei bedeuten:
– erhebliche negative Umweltauswirkungen,
0 keine erheblichen positiven oder negativen Umweltauswirkungen und
+ erhebliche positive Umweltauswirkungen.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 23
3.1 derzeitiger Umweltzustand und voraussichtliche Beeinflussung
3.1.1 Schutzgut Landschaft
Schutzgut /
Maßnahme
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
t: Reduzierung der Strukturvielfalt während der
Baumaßnahme
0
t: erhöhte optische Unruhe während der Bautätigkeit
0
p: erhöhte optische Unruhe durch den Verkehr
0
p: Entwicklung des Planungsraumes zu einem geschlossenen Siedlungsrand, sowie Arrondierung des
Siedlungsrandes der Stadt Pulheim.
0
p: Entwicklung eines strukturierten Landschaftsbildes
0
Landschaft
3.1.2 Schutzgut Boden
Schutzgut /
Maßnahme
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
0
t: Veränderung des Bodengefüges
Eingriff in das
Bodengefüge
p: Überbauung von Boden und Entkopplung der Fläche vom Naturhaushalt
0
p: Reduzierung der Grundwasserneubildung
0
p: Reduzierung des Puffervermögens des Bodens
0
Versiegelung
von Fläche
Schadstoffund Düngereintrag
p: Reduzierung der Belastung des Boden mit Schadstoffen und Düngern
0
p: potenzieller Eintrag von Streusalz von neu geplanten Verkehrsflächen
0
Streusalz
Schadstoff/
Schwermetall
p: Eintrag von Schadstoff und Schwermetallen von
Verkehrsflächen (wie z.B. Reifenabrieb)
0
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 24
3.1.3 Schutzgut Klima
Schutzgut /
Maßnahme
Klima
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
t/p: Es werden keine negativen Auswirkungen auf
das Klima erwartet
0
3.1.4 Schutzgut Kulturgüter
Schutzgut /
Maßnahme
Kulturgüter
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
Dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist eine
Bewertung des Plangebiets zum Umweltbestandteil
Kulturgüter, unter den auch Bodendenkmäler gefasst werden, derzeit nicht abschließend möglich.
0
In der Fläche wurden bisher keine Erhebungen des
aktuellen Zustands durchgeführt. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass in der Fläche Zeugnisse
zur Geschichte als ortsfeste Bodendenkmäler erhalten sind. Auf eine Grunderfassung des Kulturgüterbestandes wird verzichtet, da die gegebene Indizienlage keinen konkreten Verdacht auf eine Entscheidungserheblichkeit der Kulturgüter zulässt.
t/p: Es werden keine negativen Auswirkungen auf
Kulturgüter erwartet.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 25
3.1.5 Schutzgut Mensch
Auswirkung der Baumaßnahme
Bewertung
Schutzgut /
Maßnahme
t (temporär), p (permanent)
P: Reduzierung der Belastung durch Pflanzenschutzmittel usw. aus der Agrarwirtschaft.
0
p: Der Siedlungsrand der Stadt Pulheim wird städteplanerisch entwickelt.
0
p: Aufgrund der Sonderfläche für den Betrieb für
Gartentechnik kann die Siedlungsfläche in einem
weiteren Schritt nicht einheitlich erweitert werden.
0
p: Durch das Ansiedeln eines LebensmittelEinzelhandels wird für die angrenzenden Wohnquartiere eine bessere Nahversorgung gewährleistet.
0
p: Eine ggf. höhere Auslastung des Kindergartens.
0
p/t: Es werden keinen Auswirkungen auf die Gesundheit erwartet.
0
Gesundheit
0
Lärm (in Bearbeitung)
Das aktuelle Lärmgutachten zum Betrachtungsraum
liegt als gesonderte Anlage dem Entwurf bei. Die
lärmschutztechnischen Maßnahmen sind auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfes ermittelt und
verortet worden.
t: Während der Baumaßnahme ist von einer Beeinträchtigung der Lufthygiene auszugehen.
0
Siedlungsentwicklung
Lufthygiene
p: Erhöhte Feinstaubbelastung.
Verkehrsbelastung
p: Es ist mit einer erhöhten Verkehrsbelastung zu
rechnen. Das Verkehrsaufkommen für das Wohngebiet südlich der Geyener Straße wird mit ca.
1.500 Kfz/24 h angenommen. Durch die Ansiedlung
eines “Nahversorgungseinzelhandels“ wird von einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von ca.
2.300 Kfz/24 h ausgegangen.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 26
0
3.1.6 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut / Maßnahme
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
t: Inanspruchnahme von niedrigen- und mittelwertigen Biotopen.
0
p: Inanspruchnahme von hochwertigen Biotopen,
die innerhalb einer Generation (30 Jahre) nicht
kompensierbar sind
0
Inanspruchnahme
t: Reduzierung des Arteninventars während der
von Biotopen
Bauphase.
Umsetzung der
städtebaulichen
Planung
Biodiversität
Artenvielfalt
Ausgleich des
Eingriffes
0
t: Reduzierung der Strukturvielfalt.
0
p: Reduzierung der Strukturvielfalt (hier das Entfallen der Bäume)
0
p: Entwicklung eines geschlossenen Siedlungsrandes
0
t: Verlust von niedrig- bis mittelwertigen Habitaten und der Arten, die an diese Lebensstätten
gebunden sind.
0
p: Verlust von hochwertigen Habitaten (u.a. Gehölzbestand).
0
p: Entwicklung von vorwiegend niedrigwertigen
Habitaten sowie teilweise von mittelwertigen Habitaten, welche durch den menschlichen Einfluss
erheblich beeinträchtigt bleiben.
0
p: Reduziertes Arteninventar aufgrund der Biotoptypenausstattung.
0
Die Untere Landschaftsbehörde fordert in ihrer
Stellungnahme vom 27. Januar 2012 für den Teilbereich der Gärten an der Geyener Straße 43 und
45 Ersatzlebensräume in unmittelbarer Nähe zum
Eingriffsort.
0
Ein Teil des ökologischen Ausgleichs auf einer Fläche von 2500 m² (GOP-Maßnahme 1.32) kann in
unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort (200 m Luftlinie) erbracht werden.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 27
3.1.7 Schutzgut Wasser
Schutzgut /
Maßnahme
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
t/p: Es werden keine negativen Auswirkungen auf
Oberflächengewässer erwartet, da es im Betrachtungsraum kein Oberflächengewässer gibt.
0
Oberflächengewässer
p: Geringere Grundwasserneubildung aufgrund der
Flächenversiegelung im Planungsraum.
0
Grundwasser
3.2 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Durch die Umsetzung der Planung kommt es bei verschiedenen Schutzgütern zu Beeinflussungen. Allerdings handelt es sich im überwiegenden Teil des Betrachtungsraumes um einen bereits vor der Baumaßnahme stark gestörten Standort. Auch aus
der heutigen Nutzung lassen bereits sich Beeinträchtigungen der Schutzgüter ableiten.
Das Schutzgut Landschaft wird durch die jetzige Nutzung erheblich beeinträchtigt.
Die großflächige landwirtschaftliche Bewirtschaftung führt zu einem monostrukturierten Erscheinungsbild. Durch die bereits bestehende Wohnbebauung wird die
vertikale Struktur fortgeführt, führt jedoch momentan zur Zersiedlung der Landschaft.
Die Umsetzung der Planung führt bezüglich des Schutzgutes Landschaft zu einer
eher positiven Bewertung. Der Betrachtungsraum wird zu einem geschlossenen
Siedlungsrand entwickelt, der Zersiedelung der Landschaft wird entgegen gewirkt.
In Teilbereichen kommt es jedoch zu einer Reduzierung der vertikalen Strukturvielfalt, da die bestehenden Gehölzstrukturen entfernt werden müssen.
Durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und die spätere bauliche Nutzung kommt
es außerdem zu einer Erhöhung der optischen Unruhe.
Das Schutzgut Boden wird aktuell negativ durch den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und Dünger beeinträchtigt. Durch die Umsetzung der Planung entfallen die
derzeitigen Belastungen des Bodens. Dies ist positiv zu bewerten. Negativ wird das
Schutzgut Boden durch die starke Flächenversiegelung und den potenziellen Eintrag
von Schadstoffen beeinflusst. Insgesamt ist die Umsetzung der Planung für den Bodenhaushalt als negativ zu beurteilen.
Durch die Umsetzung der Planung wird das Schutzgut Mensch überwiegend positiv
beeinflusst. Im Betrachtungsraum wird nachhaltig neuer Wohnraum geschaffen und
der Siedlungsrand von Pulheim entwickelt. Weiterhin wird die Versorgung der bereits jetzt ansässigen Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs deutlich verbessert. Negativ anzuführen ist der zu erwartende Eintrag von Feinstaub. Aufgrund des
prognostizierten Verkehrsaufkommens wird dies jedoch als nicht erheblich eingestuft.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 28
Der Nutzungsdruck auf die Fläche wird sich nach Umsetzung der Planung verlagern
und insgesamt etwas erhöhen. Damit wird für das Schutzgut Pflanzen und Tiere eine Verarmung in der Artenzusammensetzung einhergehen. Der Nutzungsdruck
durch die Landwirtschaft, die derzeit auf der Fläche stattfindet, entfällt. Es kommt
jedoch stattdessen zu einem erhöhten Nutzungsdruck durch die urbane Nutzung. Es
ist deshalb davon auszugehen, dass sich keine besonders wertvollen Arten einstellen werden. Es kommt aber auch nicht zur Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der planungsrelevanten Arten.
Insgesamt werden die Umweltauswirkungen als nicht erheblich eingestuft. Es
kommt in Teilen zu einer Verbesserung des Umweltzustandes und in Teilen zu einer
Verschlechterung.
Ein artenschutzrechtlicher Tatbestand gemäß § 44 BNatSchG ist nicht gegeben.
3.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustands
3.3.1 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Bei Nichtumsetzung des städtebaulichen Entwurfes für den Bebauungsplan 76 der
Stadt Pulheim würden die bestehenden wertvollen und niedrigwertigen Biotopstrukturen, vor allem auf den Grundstücken Geyener Straße 43 und 45 und der
Grünlandbrache, erhalten bleiben.
Die Ackerflächen würden weiterhin intensiv genutzt. Der Betrieb für Gartentechnik
bliebe bestehen.
3.3.2 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung
Bei Umsetzung der Maßnahme werden die bestehenden niedrigwertigen Biotope,
wie z.B. die Ackerflächen und auch die wertvollen Biotopstrukturen, vor allem die
Gehölze, fast vollständig in Anspruch genommen. Biotope wie Hecken und Grünlandbrachen würden zunächst ganz entfallen.
Nach Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs würde sich eine feingliedrige Struktur aus Gärten, Häusern, Einzelbäumen und Verkehrsflächen entwickeln. Die entstehenden Lebensräume sind, so wie die heutige Nutzung, deutlich durch den
menschlichen Einfluss (optische und akustische Unruhe) in ihrer Lebensraumfunktion geprägt.
Die Fläche würde, gegenüber der jetzigen Situation in Teilen versiegelt, welches
sich kleinräumig auch auf die Grundwasserneubildung auswirken würde. Es kommt
zu einer Erhöhung des Autoverkehrs, welcher die Lärmbelastung in den geplanten
und bestehenden Wohngebieten verändert.
Der Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft, der mit Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes verbunden ist, kann nicht direkt auf der Fläche erbracht werden. In unmittelbarer Nähe zum Planungsraum befindet sich eine Kompensationsfläche der Stadt Pulheim, die jedoch zu klein ist, um das entstehende Defizit dort
vollständig auszugleichen.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 29
4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
Im Umweltbericht sind Maßnahmen zu formulieren, mit denen erhebliche Umweltauswirkungen vermindert oder minimiert werden können. Nach § 15 BNatSchG ist
der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen, beziehungsweise so gering wie möglich zu
halten (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Soweit sich die Eingriffe nicht vermeiden oder auf ein tolerierbares Maß reduzieren lassen, werden Ausgleichsmaßnahmen im Planungsgebiet notwendig. Nicht im Planungsgebiet ausgleichbare Eingriffe müssen durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Durch die eingebettete Lage des neu geplanten Wohngebietes mit der Fortführung
der Sonnenallee zur Geyener Straße, gibt es keine Variante, durch die der Eingriff
in Natur und Landschaft zu vermeiden oder zu verringern wäre.
4.1 Alternative Planungsmöglichkeiten
Für das betrachtete Vorhaben gibt es keine Planungsalternative.
4.2 Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen dienen dem Erhalt und Schutz von Vegetationsbeständen, der
Oberbodensicherung usw. Einige Bäume müssen durch einen geeigneten Stammschutz geschützt werden. Es gibt allgemeine Präventivmaßnahmen, welche für die
gesamte Baumaßnahme gelten.
Schutzgut Biotopstruktur
Anwendung der Schutzmaßnahmen nach DIN 18 920 (Vegetationstechnik im
Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen
bei Baumaßnahmen)
Anwendung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege,
Abschnitt 4; Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4)
Verletzungen der Rinde und Äste angrenzender Bäume durch Maschinen sind zu
vermeiden. Zum Schutz der Gehölze ist die DIN Norm 18920 zu beachten und anzuwenden.
Schutzgut Boden
Einhaltung der DIN 18300 (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der
Bauleistungen (ATV), Erdarbeiten
Einhaltung der DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten)
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 30
4.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Für den Planungsraum können keine Vermeidungsmaßnahmen benannt werden.
4.4 Unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
Bei Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes treten folgende unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen auf:
-
Inanspruchnahme der Gehölze mit einem Brusthöhendurchmesser größer 14
cm,
Versiegelung des Bodens,
erhöhte Feinstaub- und Lärmbelastung.
Aufgrund des Alters der Gehölze und der damit verbundenen Entwicklungszeit wird
der Eingriff in diese Strukturen als erheblicher und nachhaltiger Eingriff verstanden. Damit ein Gehölz die jetzige Habitatfunktion ersetzen kann, benötigt dieses
eine Entwicklungszeit von mehr als 30 Jahren.
4.5 Kompensation
Die Kompensationsberechnung erfolgt getrennt für die in der untenstehenden Abbildung dargestellten drei Teilbereiche sowie die Teilfläche, die dem Flurstück
1449 entspricht.
Abbildung 8: Übersichtskarte der Betrachtungsräume
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 31
Die untenstehende Berechnung der Kompensationsfläche wird in Anlehnung an den
Bewertungsrahmen für die Straßenplanung (MWMTV/MURL NRW 1999 /ARGE EINGRIFF – AUSGLEICH NRW 1994) durchgeführt. Entsprechend wird die beanspruchte
Fläche in m² mit dem derzeitigen Biotopwert sowie dem Zeitfaktor multipliziert
und durch den mittleren Erfüllungsgrad von 5 geteilt. Der mittlere Erfüllungsgrad
gibt dabei den Wert des geplanten Biotoptyps auf der Ausgleichsfläche an, der innerhalb einer Generation erreicht werden kann. Durch den Zeitfaktor wird die zeitliche Wiederherstellbarkeit verstärkt berücksichtigt.
So wird für Biotoptypen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 30 Jahren die längere Entwicklungszeit in einem erhöhten Flächenbedarf umgesetzt.
Faktor 1: Entwicklungszeit kleiner 30 Jahre
Faktor 2: Entwicklungszeit zwischen 30 und 100 Jahre
Faktor 3: Entwicklungszeit größer 100 Jahre
Auf der Fläche finden sich zurzeit überwiegend sehr „junge“ bzw. „strukturarme“
Biotope, deren Wiederherstellung innerhalb einer Generation erfolgen kann.
(beanspruchte Fläche) x (derzeitiger Biotopwert)x Zeitfaktor
(mittlerer Erfüllungsgrad)
= erforderliche Kompensationsfläche
In gleicher Weise wird die erbrachte Kompensation der Flächen ermittelt:
(geplante Fläche) x (zukünftiger Biotopwert)x Zeitfaktor
(mittlerer Erfüllungsgrad)
= erbrachte Kompensationsfläche
.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 32
Teilfläche A: Geyener Straße 43
IST-Wert
Biotoptyp
SOLL-Wert
Fläche
Kürzel in [m²]
EE 1,
veg 1
Grünland
Zier- und Nutzgarten
mit überwiegend
HJ, ka
heimischen Gehölzen 6
VA,
mr 3
Bankette
Gebäude
Hecke
VF 1
BD 1,
70 kb
(tc)
Teilfläche A
Biotop- Zeitwert
wert
mittlere
Erfüllung
erforderliche
Kompensation
in m²
226
4
1
5
180
1.446
4
1
5
1.157
23
4
1
5
18
155
0
1
5
0
10
4
1
5
8
1.860
1.363
Kompensationsbedarf Einzelgehölze
Kürzel Fläche
BF 3
Kürzel
HJ, ka 6
Gebäude
VF 1
Fläche in
[m²]
Biotop-wert
Zeitwert
mittlere
Erfüllung
erbrachte Kompensation in m²
1.352
4
1
5
1.082
508
0
1
5
0
Teilfläche A
Zwischensumme
Erforderliche Kompensation
Biotoptyp
Einzelbäume 5 Stück
à 40 m²
Biotoptyp
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
1.860
Zwischensumme
1.082
Erbrachte Kompensation
erbrachte Kompensation der Einzelgehölze
Biotop- Zeitwert
wert
200 m²
5
Mittlere
Erfüllung
2 5
400
erforderliche Kompensation (-)
1.763
erbrachte Kompensation (+)
1.082
Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Biotoptyp
Kürzel
Stück
Einzelbäume
BF 3
0
-681
Seite 30
Zeitwert
Biotop-wert
0
0
mittlere
Erfüllung
0
0
Teilfläche B: Geyener Straße 45
IST—Wert
Biotoptyp
Hecke
Rasenfläche,
intensiv genutzt
Gebäude und
Straße
SOLL-Wert
Fläche BiotopKürzel in [m²] wert
BD 1,
70 kb
(tc)
3
4
HJ, ka
6
1.655
2
VF 1
150
0
Zeitwert
Mittlere
Erfüllung
erforderliche Kompensation in m²
1
5
2
1
5
662
1
5
0
Biotoptyp
Kürzel
Gebäude
VF 1
Ziergarten
HJ, ka 6
Fläche in
[m²]
ZeitBiotopwert wert
Mittlere
Erfüllung
erbrachte
Kompensation
in m²
411
0
1
5
0
1.397
3
1
5
838
5
Teilfläche B
Erforderliche
Kompensation
1.808
Teilfläche B
Zwischensumme
664
Kompensationsbedarf Einzelgehölze
Biotoptyp
1.808
Zwischensumme
Kürzel Fläche
Erbrachte Kompensation
erbrachte Kompensation der Einzelgehölze
Fläche in
Biotoptyp
Stück
[m²]
mittlere
Biotopwert Zeitwert Erfüllung
Einzelgehölz 0
Einzelgehölz 2
Stück, mittlere
Fläche 60 m² BF 3
120
7
2
5
erforderliche Kompensation (-)
erbrachte Kompensation (+)
Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
838
ZeitBiotopwert wert
0
336
1000
838
-162
Seite 31
0
0
mittlere
Erfüllung
0
0
Teilfläche C: Restlicher Betrachtungsraum
IST-Wert
SOLL-Wert
Fläche
Kürzel in [m²]
Biotopwert
Zeitwert
mittlere
Erfüllung
erforderliche Kompensation in m²
Biotoptyp
Teilversiegelte
Fläche
VF 1
5.057
1
1
5
1011
Gebäude
VF 0
5.264
0
1
5
Straße
Straßenbegleitgrün
mit Gehölzen
VF 1
VA,
mr 9
VA,
mr 3
K, neo
4
HJ,
mc 1
3.791
0
1
790
4
225
Bankette
Saum-, Ruderal- und
Hochstaudenflur
Rasenfläche, intensiv genutzt
Zier- und Nutzgarten
mit Überwiegend
heimischen Gehölzen
Baumschule
Acker
Grünlandbrache
HJ, ka
6
HJ 6
HAO,
aci
EE 1,
veg 1
AE, xd
5
Wirtschaftsgrünland
Gehölzstreifen mit
lebensraumtypischen BD 3,
Gehölzanteil größer 100,
70 %
ta
Teilfläche C
Erforderliche Kompensation
Fläche in
[m²]
ZeitBiotopwert wert
mittlere
Erfüllung
erbrachte Kompensation in m²
Biotoptyp
Kürzel
Gebäude
VF 0
10.398
0
1
5
0
0
Straße
VF 0
13.834
0
1
5
0
5
0
2.572
0
1
5
0
1
5
632
Lärmschutzwand VF 0
Teilversiegelte
Fläche
VF 1
4.512
1
1
5
902
4
1
5
180
Ziergarten
21.288
4
1
5
17.030
1.035
4
1
5
828
Grünanlage
3.004
3
1
5
1.802
1.633
2
1
5
653
Zwischensumme
19.734
10.706
4
1
5
8.564
4.800
2
1
5
1.920
14.709
2
1
5
5.884
5.130
4
1
5
4.104
1.709
4
1
5
1.367
759
6
1
5
911
55.608
HJ, ka 6
HM, xd 4, ob
1
Teilfläche C
Zwischensumme
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
26.055
55.608
Erbrachte Kompensation
Seite 32
Teilfläche C: Restlicher Betrachtungsraum
IST-Wert
SOLL-Wert
Kompensationsbedarf Einzelgehölze
Fläche
Biotoptyp
Kürzel in [m²]
Einzelbäume 9
Stück à 30 m²
BF 3
270
Einzelbaum 5 Stück
à 40 m²
BF 3
200
Einzelbaum 7 Stück
à 60 ²
BF 3
420
mittlere
Biotopwert Zeitwert Erfüllung
5
1
5
270
6
3
5
720
7
3
5
1.764
erforderliche Kompensation (-)
erbrachte Kompensation der Einzelgehölze
Fläche in
Biotop
[m²]
-wert
Biotoptyp
Stück
Einzelbäume
Fläche à 30 m² 45
1.350
6
Zeitwert
1
mittlere
Erfüllung
5
1.620
28.809
erbrachte Kompensation (+)
21.354
Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche C
-7.455
Teilfläche C. 1: Restlicher Betrachtungsraum - Flurstück 1449
IST-Wert
SOLL-Wert
Biotoptyp
Zier- und Nutzgarten
mit Überwiegend
heimischen Gehölzen
Fläche
Kürzel in [m²]
HJ, ka
6
Teilfläche C
Biotopwert
1.174
Zeitwert
2
1
mittlere
Erfüllung
5
erforderliche Kompensation in m²
Fläche in
[m²]
470
1.174
VF 0
704
0
1
5
0
Ziergarten
HJ, ka 6
470
3
1
5
282
1174
Zwischensumme
470
Erbrachte Kompensation
erforderliche Kompensation (-)
470
erbrachte Kompensation (+)
282
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
erbrachte Kompensation in m²
Gebäude
Teilfläche C
Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A
mittlere
Erfüllung
Kürzel
Zwischensumme
Erforderliche Kompensation
ZeitBiotopwert wert
Biotoptyp
-188
Seite 33
282
4.6 Bilanz
Im Rahmen der Bilanzierung wird die ökologische Wertigkeit der Biotopausstattung nach der Umsetzung der Planung dem derzeitigen, vor der Baumaßnahme in Anspruch genommenen Inventar, gegenüber gestellt.
Tabelle 3: Bilanzierung des Eingriffs
Fläche in m²
Eingriff Teilfläche A: Geyener Straße
43
Eingriff Teilfläche B :Geyener Straße
45
Eingriff Teilfläche C
Eingriff Teilfläche C. 1: Flurstück
1449
Eingriff Teilfläche A: Geyener Straße
43
Eingriff Teilfläche B: Geyener Straße
45
erforderliche Kompensation
-1.763
erforderliche Kompensation
-1.000
erforderliche Kompensation
-28.809
erforderliche Kompensation
-470
erbrachte Kompensation
1.082
erbrachte Kompensation
838
erbrachte Kompensation
21.354
erbrachte Kompensation
282
Eingriff Teilfläche C
Eingriff Teilfläche C. 1: Flurstück
1449
Teilfläche A: Geyener Straße 43
Bilanz
-681
Teilfläche B: Geyener Straße 45
Bilanz
-162
Teilfläche C
Bilanz
-7.455
Teilfläche C. 1: Flurstück 1449
Bilanz
-188
gesamtes Kompensationsdefizit in m²
-8.486
Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit von -8.486
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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5 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt
Um den Umweltanforderungen nachzukommen wird empfohlen, die Bauphase
durch eine ökologische Bauüberwachung zu begleiten.
Aufgaben der ökologischen Bauüberwachung sind in diesem Fall insbesondere:
-
-
Überwachung des Gehölzschutzes
Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen gemäß der
Ausweisung des Wasserschutzgebiets Zone III B
Sie muss dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Bautätigkeit keine artenschutzrechtlichen Konflikte entstehen bzw. diese gemäß der geltenden Vorschriften behandelt werden.
Begleitung der Pflanzarbeiten u.a. (Überprüfung der der Gehölze usw.)
Sie soll der Eingriffsminimierung vor Ort nachkommen.
Über Art und Umfang der ökologischen Bauüberwachung entscheidet die Genehmigungsbehörde.
5.1 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich. Der erforderliche Ausgleich
wurde über die Eingriffbilanzierung ermittelt.
In unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort, ca. 200 m Luftlinie, verfügt die Stadt
Pulheim über eine ca. 2.800 m² große Kompensationsfläche (GOP I.32). Auf
dieser Fläche wurden 2004 heimische Feldgehölze, Vogelnährgehölze, gepflanzt (2x2 Meter Verband). Die Wertigkeit der Fläche wird mit Faktor 6 angesetzt. Durch diese Fläche kann ortsnah ein Teil der erforderlichen Kompensation erbracht werden.
2.800 m² x 6 x 1
5
= 3.360 m²
Wie aus der obenstehenden Bilanz zu entnehmen ist, ergibt sich ein Kompensationsdefizit von -8.486 m². Nach Abzug der 3.360 m² verbleibt ein Defizit
von -5.126 m², was einer notwendigen GOP-Fläche (Wertigkeit 6) von
4.272 m² entspricht.
Eine sinnvolle Kompensation des verbleibenden Defizits innerhalb des Plangebietes ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Daher wird auf
weitere GOP- Flächen der Stadt Pulheim, die ebenfalls eine Wertigkeit von 6
aufweisen, zurückgegriffen.
Dazu wird ein Teil der GOP-Fläche I.34 bei Geyen als weitere Ausgleichsmaßnahme herangezogen, die ebenfalls mit dem Biotopwert 6 bewertet ist. Dar-
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aus ergibt sich, dass insgesamt 4.272 m² der GOP-Fläche herangezogen werden, wodurch der Eingriff vollständig ausgeglichen werden kann.
Insgesamt teilt sich der notwendige Ausgleich für die Teilflächen A, B und C
wie folgt auf:
Teilfläche
Kompensationsbedarf
A
681 m²
567 m² (aus GOP I.34)
B
162 m²
135 m² ( aus GOP I.34)
C gesamt
8.018 m²
davon städt.
7.455 m²
2800 m² (aus GOP I.32) und
3413 m² (aus GOP I.34)
davon Flurst. 1449
188 m²
157 m² (aus GOP I.34)
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notwendige externe GOP- Fläche
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6 Zusammenfassung
Mit der Umsetzung der Maßnahme wird eine nachhaltige Siedlungsentwicklung
der Stadt Pulheim angestrebt. Für die Umsetzung der Planung des Bebauungsplans 76 gibt es im Betrachtungsraum keine Alternative. Aufgrund der derzeit
intensiven Nutzung kommt es bei der derzeitigen Nutzung zu Beeinträchtigungen unterschiedlicher Schutzgüter wie u.a. dem Bodenhaushalt und durch den
Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Durch die Umsetzung der Planung kommt es bei keinem Schutzgut zu einer erheblichen Beeinträchtigung.
Dies ist auch der heutigen Nutzung geschuldet.
Der erforderliche Ausgleich für die Maßnahme wurde über die Eingriffsbilanzierung ermittelt. Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit von -8.486 m². In
unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort verfügt die Stadt Pulheim über eine 2800
m² große Kompensationsfläche. Durch diese Fläche kann ortsnah, in 200 m
Luftlinie, ein Teil der erforderlichen Kompensation erbracht werden. Dadurch
bleibt der räumlichfunktionale Zusammenhang erhalten.
Nach Abzug der Kompensationsfläche (GOP I.32) verbleibt ein Defizit von 5.126 m².
Das verbleibende Defizit wird durch eine Teilfläche von 4.272 m² (Biotopwert
6) der GOP-Fläche I.34 bei Geyen mit dem Biotopwert 6 ausgeglichen.
Der Eingriff ist damit vollständig ausgeglichen.
Artenschutzrechtlich ergibt sich keine Beeinträchtigung der vorkommenden
Arten. Nach Umsetzung der Planung wird sich das für Pulheim typische Arteninventar wieder in der Fläche einstellen. Weiterhin wird nach Beendigung der
Bautätigkeiten der Betrachtungsraum seine Funktion als Teil der Lebensstätte
für besonders und streng geschützte Arten sowie Arten der Vogelschutzrichtlinien und FFH-Richtlinie wieder erfüllen.
Dies trifft u.a. für die Zwergfledermaus zu, welche bereits jetzt im Betrachtungsraum nachgewiesen worden ist, diesen jedoch nur zur Jagd und zum
Durchflug nutzt.
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7 Literatur
Gesetze
Baugesetzbuch (BauGB) "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), Geltung ab 01.08.1979, das zuletzt durch
Artikel 1
des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist“
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) "Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17.
März
1998 (BGBl. I S. 502), das durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24.
Februar
2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist"
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) "Bundes-Immissionsschutzgesetz
in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das
durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden
ist"
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli
2009
(BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011
(BGBl. I S.
2557) geändert worden ist"
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der
Denkmäler
im Lande Nordrhein-Westfalen. Vom 11. März 1980, geändert durch Art. 7 des
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landesrechtlicher Bußgeldvorschriften v. 6. 11. 1984, § 51 EEG NW v. 20.
6. 1989, Art. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise,
Städte und
Gemeinden in NRW v. 25.11.1997, Artikel 52 d. EuroAnpG NW v. 25.9.2001;
Artikel
259 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005, in Kraft getreten am 28.
April
2005.“
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S.
94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S.
1986)
geändert worden ist"
Landschaftsgesetz NW (LG NW) „Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes–Immissionsschutzgesetz vom 30. Juli 2002, in Kraft getreten am
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1. Oktober 2002
abrufbar unter: http://www.bmu.de/luftreinhaltung/ta_luft/doc/2594.php (letzter
Abruf: 21.03.2012)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) „Sechste Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998“
abrufbar unter:
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf (letzter
Abruf: 21.03.2012)
Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim Seite 39
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S.
2585), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012
(BGBl. I
S. 212) geändert worden ist"
Pläne und Karten:
Bodenkarte 1. 50.000, L 5106 Köln, Geologische Landesamt NordrheinWestfalen
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Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege,
Bonn-Bad
Godesberg (1972) Potentiell natürliche Vegetation
Flächennutzungsplan: Geoserver Rhein-Erft-Kreis, Zugriff am 13.03.2012 um
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für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Weiler und
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Biologische Station Bonn (C. Chmela) 13.03.2012, mündl. Mitt.
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Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim
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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (2011): Planungsrelevante
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abrufbar unter:
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(letzter Abruf 15.03.2012)
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