Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Verfahrensvermerke
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
am _________
Hinweis:
4.
Einfriedungen
am _________
................................................................................................................................................................................................
Als Abgrenzung der
(siehe entsprechende Signatur ) sind nur Hecken bis zu 1,2 m
der
Oberkante der angrenzenden
Vor oder hinter diesen Hecken sind
Maschendraht- oder
bis max. 1.0 m
Als unterer Bezugspunkt gilt die
mittlere
der an das jeweilige
angrenzenden
A.
1.
Planungsausschuss
am _________
1.1
am _________
1.2 Sonstige Sondergebiete
11 (2) BauNVO wird festgesetzt, dass in dem mit SO * gekennzeichneten Sondergebiet nur
der Nahversorgung mit vorwiegend Lebensmitteln dienende Nutzungen und in dem mit SO ** nur ein
und 3,0 m
vom _________
Entlang der restlichen
sind
Hecken und
Vor oder hinter dieser Bepflanzung sind nur Maschendraht- oder
m
vorhandener
oder wenn der Bereich an eine
grenzt,
deren
Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern,
bis max. 2,0 m
bis max. 1,8
M. 1:500
................................................................................................................................................................................................
AUSLEGUNGSBESCHLUSS
Auslegungsbeschluss und
R
4 Abs. 3 BauNVO im Allgemeinen
und Hausgruppen sind blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m
Entlang der
des Geltungsbereiches durch den Rat der
am _________
F+
1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach
Bei
Tiefe nur
des mit SO* gekennzeichneten Sondergebietes ist die
am _________
Einzelhandelsbetriebe mit Nahrungsmitteln,
47.2) im Kernsortiment.
Tabakwaren (WZ 47.11.1/ 47.11.2/
vom _________
Ausnahmsweise sind entlang der
Grenze des
Geyener Strasse 45
aus
126) blickdichte Einfriedungen bis zu einer
von maximal 2.0 m
wenn deren der
zugewandte Seite mit Kletterpflanzen intensiv
wird .
WA o
0,4
5.
Einzelhandelsbetriebe mit einer
von max. 50
und Angeboten aus
folgenden
Sortimenten: Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen (WZ
47.62.1); Schreib- und
Papierwaren, Schul- und
(WZ 47.62.2);
(WZ
47.61.0) Tabakwaren (aus 47.26.0); Lotto/ Toto
2.
................................................................................................................................................................................................
ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS
am _________
am _________
Die mit
gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind unversiegelt anzulegen und zu
Dies bedeutet, dass diese
mit Mutterboden
anzulegen sind und mit Rasen,
Bodendeckern und/oder
bestanden sein
Befestigte
(Hauseingang,
insgesamt 50 % der
(als
gilt der Bereich zwischen Hauswand und
ohne die Zufahrten) nicht
Zu den
befestigten
auch Kies- und
sind in diesen Bereichen
nur
WA o
0,4
vom _________
................................................................................................................................................................................................
SATZUNGSBESCHLUSS
2.1
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 16 Abs. 2 und
Anlagen durch die max.
(TH) und die max.
(OK) bestimmt.
18 Abs. 1 BauNVO ist die
baulicher
der Oberkante der baulichen Anlagen
Als oberer Bezugspunkt
die TH wird die Schnittkante zwischen den
des aufgehenden
Mauerwerks und der
der Dachhaut bestimmt. Bei Staffelgeschossen
um
mind. 1,0 m von allen
oder
Geschossen (mind. 1,50 m
von zwei sich
nicht
bemisst sich die
TH durch den Abschluss der das
(nicht das Dachgeschoss) umfassenden
Die
6.
am
................................................................................................................................................................................................
Werbeanlagen
RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE
das mit SO * gekennzeichnete Sondergebiet ist lediglich auf der nordwestlichen Seite der
Zufahrt auf das
eine Werbeanlage in Form eines Pylons
Dessen
darf
maximal 5.0 m , die Breite maximal 3.30 m und die
insgesamt maximal 9.0
betragen.
Pulheim, den
Frank Keppeler
Auf der
der Sichtschutzmauer ist maximal eine Werbeanlage mit einer
von
AUSFERTIGUNGSVERMERK:
Hierauf
der an das jeweilige
des
bezogen gilt bei
das mit SO* gekennzeichnete Sondergebiet wird die
der
der baulichen Anlagen
2.2
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit
bauliche Anlagen im Sinne des
Gem.
WA o
0,4
angrenzenden
dient (Oberkante des
der Mittelwert aus den beiden
16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO wird die maximale
19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte
bis max. 0,63
Pulheim, den
Frank Keppeler
C.
1.
INKRAFTTRETEN
Wasserschutzzone
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
am _________
Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen / Langel . Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung
vom 21.10.1991 sind zu beachten und einzuhalten.
Bei der Planung von geothermischen Anlagen ist der
zu beachten. Daher ist
vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt
RECHTSGRUNDLAGEN
WA o
0,4
in den
19 Abs. 4 Satz 3 sind weitere
in
wenn die
von Zufahrten, Terrassen und Zuwegungen in
dieses Bebauungsplanes Nr. _____ _______________
dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am __________ zu Grunde lag und dem
Satzungsbeschluss entspricht.
der jeweiligen
Bei der Bebauung der in der Planzeichnung gekennzeichneten
sind ggf.
WA o
0,4
1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
p
2. Verordnung
3.
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit
16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO wird die maximale
das
mit SO * gekennzeichnete Sondergebiet mit 0,4 und
das mit SO**
gekennzeichnete Sondergebiet mit 0.6 festgesetzt.
bauliche Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte
in den
Die
erfolgt im Trennsystem.
der
besteht in Trennsystemgebieten ein Anschluss- und Benutzerzwang
der Stadt Pulheim
Niederschlagswasser. Somit ist
die bauliche Nutzung der
WA o
0,4
4. Bauordnung
Bauweise
9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und
22 Abs. 1 und 2 BauNVO);
3.1 Bauweise
die allgemeinen Wohngebiete wird die offene Bauweise festgesetzt. Die
seitlichem Grenzabstand als
oder
oder als Hausgruppe
errichtet werden.
mit
Bei Bodeneingriffen
(kultur- und/oder naturgeschichtliche
Bodenfunde, d.h. Mauern, alte
Einzelfunde, aber auch
und
in der
Bodenbeschaffenheit,
und Spalten, aber auch
Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt
werden. Die Entdeckung von
ist dem Rheinischen Amt
Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax.: 0228/9843-119)
anzuzeigen
und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in
Zustand zu erhalten
15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den
freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu
bergen, auszuwerten und
wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu
6. Landeswassergesetz
WA o
0,4
7. Gesetz
des Gesetzes vom
(Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom
des
Planinhaltes
durch Artikel 2
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.
5. Gemeindeordnung
3.
durch
3. Verordnung
die Ausarbeitung der
und die Darstellung
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
A
Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere
die der
und
A
Die Oberkante der baulichen Anlage ergibt sich aus der oberen Dachabschlusskante. Dies gilt auch bei
Werbeanlagen am
sind lediglich auf der
und
einzeln oder zusammen maximal 10 % der
einnehmen.
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666)
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926)
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009
8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt
des Gesetzes vom 27.06.2012 (BGBl. I S. 1421).
durch Art. 2
9.
(Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom
9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein
der im Plan mit
gekennzeichneten Baugrenzen durch maximal 3.0 m hohe Anbauten (wie
z. B.
mit Wohnraumfunktion) bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m
ist, sofern die
R
Untersuchung Feldhamster
durch
F+
5.
716) zuletzt
Das Plangebiet ist vor Beginn
Feldhamsters zu untersuchen.
auf
ein Vorkommen
des
p
WA o
0,4
4.
und 492
4.1
sind
innerhalb der
GF
und neben den
L
L
Garagen / Carports und
aber nur im Bereich der Zufahrt zu den Garagen oder
sind auch in den
den Carports.
4.2 Nebenanlagen
14 Abs. 1 BauNVO i. V. mit 23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass in den WA-Gebieten
auf den nicht
untergeordnete oberirdische Nebenanlagen (wie z. B.
nur
bis zu einem Brutto-Rauminhalt von maximal 30
sind. In
den als
festgesetzten Bereichen sind diese Nebenanlagen
Ausgenommen
5.
p
WA o
0,4
Am
Auf der mit SO * gekennzeichneten
des Plangebietes ist pro angefangene 400
ein Laubbaum der nachfolgenden Pflanzliste zu pflanzen. Diese Pflanzungen sind
sowohl auf der
als auch innerhalb des entlang der
anzulegenden
c
da
n
Be
r
ke
Pflanzliste:
Acer platanoides in Sorten
Amelanchier als Hochstamm
Spitzahorn in Sorten
Felsenbirne als Hochstamm
Corylus colurna
Fraxinus ornus
Baumhasel
Blumenesche
Schmalkronige Mehlbeere
6.
6.1
Es wird festgesetzt, dass entlang der mit der Signatur
WA o
0,4
gekennzeichneten
und 492
L
Als Ersatz des im Rahmen der
den Kreisverkehr teilweise abzutragenden
vorhandenen
entlang der Geyener Strasse ist - in unmittelbarer
der
Wallkrone - eine
mit einer
von 2.90 m zu errichten, die entlang der Pariser
6.2
die mit der Signatur
gekennzeichneten Baugrenzen sind an zum Schlafen bestimmten
vorzusehen,
welche
das
bewertete
Die baulichen
an
zum Schutz gegen
sind nur dann voll
wirksam, wenn die Fenster und
bei der
geschlossen bleiben. Ein ausreichender
Luftwechsel kann
der Tageszeit
die sogenannte
oder "indirekte
sichergestellt werden.
der Nachtzeit sind diese
nicht praktikabel, so dass bei Beurteilungspegeln
45 dB(A)
der Nachtzeit
Querschnitt A-A Sonnenallee
Auf der mit SO** gekennzeichneten
sind die genannten Betriebe nur
wenn deren
ein Schallemissionskontingent von SEK = 57 dB(A)
(06.00 bis 22.00 Uhr) und von
Hinweis:
Im Baugenehmigungsverfahren
1. Art der baulichen Nutzung
die auf dem SO*
1. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung ist eine Anlieferung des Betriebes in der Zeit von
WA WA
2. Die
B.
1.
6. Sonstige Planzeichen
Nutzungen sind durch entsprechende
GFL
Allgemeine Wohngebiete
einen Schallleistungspegel von in der Summe aller Aggregate Lw = 79
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
NRW
9 Abs. 4 BauGB i. V. mit
86 Bauordnung
Dachform
1
2
SO
SO
1
2
SO / SO
Sondergebiete
Verkehrsberuhigter Bereich
siehe textliche Festsetzungen
F+R
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Das Kappen oder Abschneiden eines geneigten Daches mit der Folge, dass im Firstbereich ein
Strom
0,4
TH
2.
Dachneigung
siehe textliche Festsetzungen Zif.6.2
3. Bauweise, Baugrenzen
o
3.
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der
der entsprechenden
werden nicht zur
gerechnet. Die vorgenannten
Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter der Oberkante
der baulichen Anlage einzubinden und
einen Mindestabstand von 1,25 m von den
bzw.
einhalten. Diese Regelungen gelten nicht
Anlagen
der Solarenergienutzung.
M 1:500
09/2012
OK
7. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Offene Bauweise
Baugrenze
Festgesetzte Vorgartenbereiche siehe textliche Festsetzung B5
siehe textliche Festsetzungen Zif.3.2
61 STADTPLANUNG
siehe textliche Festsetzungen Nr.6