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Beschlussvorlage (Planzeichnung BP 76 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Beschlussvorlage (Planzeichnung BP 76 Pulheim)

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Inhalt der Datei

Verfahrensvermerke TEXTLICHE FESTSETZUNGEN AUFSTELLUNGSBESCHLUSS am _________ Hinweis: 4. Einfriedungen am _________ ................................................................................................................................................................................................ Als Abgrenzung der (siehe entsprechende Signatur ) sind nur Hecken bis zu 1,2 m der Oberkante der angrenzenden Vor oder hinter diesen Hecken sind Maschendraht- oder bis max. 1.0 m Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere der an das jeweilige angrenzenden A. 1. Planungsausschuss am _________ 1.1 am _________ 1.2 Sonstige Sondergebiete 11 (2) BauNVO wird festgesetzt, dass in dem mit SO * gekennzeichneten Sondergebiet nur der Nahversorgung mit vorwiegend Lebensmitteln dienende Nutzungen und in dem mit SO ** nur ein und 3,0 m vom _________ Entlang der restlichen sind Hecken und Vor oder hinter dieser Bepflanzung sind nur Maschendraht- oder m vorhandener oder wenn der Bereich an eine grenzt, deren Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern, bis max. 2,0 m bis max. 1,8 M. 1:500 ................................................................................................................................................................................................ AUSLEGUNGSBESCHLUSS Auslegungsbeschluss und R 4 Abs. 3 BauNVO im Allgemeinen und Hausgruppen sind blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m Entlang der des Geltungsbereiches durch den Rat der am _________ F+ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach Bei Tiefe nur des mit SO* gekennzeichneten Sondergebietes ist die am _________ Einzelhandelsbetriebe mit Nahrungsmitteln, 47.2) im Kernsortiment. Tabakwaren (WZ 47.11.1/ 47.11.2/ vom _________ Ausnahmsweise sind entlang der Grenze des Geyener Strasse 45 aus 126) blickdichte Einfriedungen bis zu einer von maximal 2.0 m wenn deren der zugewandte Seite mit Kletterpflanzen intensiv wird . WA o 0,4 5. Einzelhandelsbetriebe mit einer von max. 50 und Angeboten aus folgenden Sortimenten: Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen (WZ 47.62.1); Schreib- und Papierwaren, Schul- und (WZ 47.62.2); (WZ 47.61.0) Tabakwaren (aus 47.26.0); Lotto/ Toto 2. ................................................................................................................................................................................................ ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS am _________ am _________ Die mit gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind unversiegelt anzulegen und zu Dies bedeutet, dass diese mit Mutterboden anzulegen sind und mit Rasen, Bodendeckern und/oder bestanden sein Befestigte (Hauseingang, insgesamt 50 % der (als gilt der Bereich zwischen Hauswand und ohne die Zufahrten) nicht Zu den befestigten auch Kies- und sind in diesen Bereichen nur WA o 0,4 vom _________ ................................................................................................................................................................................................ SATZUNGSBESCHLUSS 2.1 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 16 Abs. 2 und Anlagen durch die max. (TH) und die max. (OK) bestimmt. 18 Abs. 1 BauNVO ist die baulicher der Oberkante der baulichen Anlagen Als oberer Bezugspunkt die TH wird die Schnittkante zwischen den des aufgehenden Mauerwerks und der der Dachhaut bestimmt. Bei Staffelgeschossen um mind. 1,0 m von allen oder Geschossen (mind. 1,50 m von zwei sich nicht bemisst sich die TH durch den Abschluss der das (nicht das Dachgeschoss) umfassenden Die 6. am ................................................................................................................................................................................................ Werbeanlagen RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE das mit SO * gekennzeichnete Sondergebiet ist lediglich auf der nordwestlichen Seite der Zufahrt auf das eine Werbeanlage in Form eines Pylons Dessen darf maximal 5.0 m , die Breite maximal 3.30 m und die insgesamt maximal 9.0 betragen. Pulheim, den Frank Keppeler Auf der der Sichtschutzmauer ist maximal eine Werbeanlage mit einer von AUSFERTIGUNGSVERMERK: Hierauf der an das jeweilige des bezogen gilt bei das mit SO* gekennzeichnete Sondergebiet wird die der der baulichen Anlagen 2.2 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit bauliche Anlagen im Sinne des Gem. WA o 0,4 angrenzenden dient (Oberkante des der Mittelwert aus den beiden 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO wird die maximale 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte bis max. 0,63 Pulheim, den Frank Keppeler C. 1. INKRAFTTRETEN Wasserschutzzone Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes am _________ Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen / Langel . Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten und einzuhalten. Bei der Planung von geothermischen Anlagen ist der zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt RECHTSGRUNDLAGEN WA o 0,4 in den 19 Abs. 4 Satz 3 sind weitere in wenn die von Zufahrten, Terrassen und Zuwegungen in dieses Bebauungsplanes Nr. _____ _______________ dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am __________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. der jeweiligen Bei der Bebauung der in der Planzeichnung gekennzeichneten sind ggf. WA o 0,4 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). p 2. Verordnung 3. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO wird die maximale das mit SO * gekennzeichnete Sondergebiet mit 0,4 und das mit SO** gekennzeichnete Sondergebiet mit 0.6 festgesetzt. bauliche Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte in den Die erfolgt im Trennsystem. der besteht in Trennsystemgebieten ein Anschluss- und Benutzerzwang der Stadt Pulheim Niederschlagswasser. Somit ist die bauliche Nutzung der WA o 0,4 4. Bauordnung Bauweise 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und 22 Abs. 1 und 2 BauNVO); 3.1 Bauweise die allgemeinen Wohngebiete wird die offene Bauweise festgesetzt. Die seitlichem Grenzabstand als oder oder als Hausgruppe errichtet werden. mit Bei Bodeneingriffen (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Einzelfunde, aber auch und in der Bodenbeschaffenheit, und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von ist dem Rheinischen Amt Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax.: 0228/9843-119) anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in Zustand zu erhalten 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu 6. Landeswassergesetz WA o 0,4 7. Gesetz des Gesetzes vom (Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom des Planinhaltes durch Artikel 2 das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. 5. Gemeindeordnung 3. durch 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). A Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere die der und A Die Oberkante der baulichen Anlage ergibt sich aus der oberen Dachabschlusskante. Dies gilt auch bei Werbeanlagen am sind lediglich auf der und einzeln oder zusammen maximal 10 % der einnehmen. das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt des Gesetzes vom 27.06.2012 (BGBl. I S. 1421). durch Art. 2 9. (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein der im Plan mit gekennzeichneten Baugrenzen durch maximal 3.0 m hohe Anbauten (wie z. B. mit Wohnraumfunktion) bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m ist, sofern die R Untersuchung Feldhamster durch F+ 5. 716) zuletzt Das Plangebiet ist vor Beginn Feldhamsters zu untersuchen. auf ein Vorkommen des p WA o 0,4 4. und 492 4.1 sind innerhalb der GF und neben den L L Garagen / Carports und aber nur im Bereich der Zufahrt zu den Garagen oder sind auch in den den Carports. 4.2 Nebenanlagen 14 Abs. 1 BauNVO i. V. mit 23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass in den WA-Gebieten auf den nicht untergeordnete oberirdische Nebenanlagen (wie z. B. nur bis zu einem Brutto-Rauminhalt von maximal 30 sind. In den als festgesetzten Bereichen sind diese Nebenanlagen Ausgenommen 5. p WA o 0,4 Am Auf der mit SO * gekennzeichneten des Plangebietes ist pro angefangene 400 ein Laubbaum der nachfolgenden Pflanzliste zu pflanzen. Diese Pflanzungen sind sowohl auf der als auch innerhalb des entlang der anzulegenden c da n Be r ke Pflanzliste: Acer platanoides in Sorten Amelanchier als Hochstamm Spitzahorn in Sorten Felsenbirne als Hochstamm Corylus colurna Fraxinus ornus Baumhasel Blumenesche Schmalkronige Mehlbeere 6. 6.1 Es wird festgesetzt, dass entlang der mit der Signatur WA o 0,4 gekennzeichneten und 492 L Als Ersatz des im Rahmen der den Kreisverkehr teilweise abzutragenden vorhandenen entlang der Geyener Strasse ist - in unmittelbarer der Wallkrone - eine mit einer von 2.90 m zu errichten, die entlang der Pariser 6.2 die mit der Signatur gekennzeichneten Baugrenzen sind an zum Schlafen bestimmten vorzusehen, welche das bewertete Die baulichen an zum Schutz gegen sind nur dann voll wirksam, wenn die Fenster und bei der geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann der Tageszeit die sogenannte oder "indirekte sichergestellt werden. der Nachtzeit sind diese nicht praktikabel, so dass bei Beurteilungspegeln 45 dB(A) der Nachtzeit Querschnitt A-A Sonnenallee Auf der mit SO** gekennzeichneten sind die genannten Betriebe nur wenn deren ein Schallemissionskontingent von SEK = 57 dB(A) (06.00 bis 22.00 Uhr) und von Hinweis: Im Baugenehmigungsverfahren 1. Art der baulichen Nutzung die auf dem SO* 1. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung ist eine Anlieferung des Betriebes in der Zeit von WA WA 2. Die B. 1. 6. Sonstige Planzeichen Nutzungen sind durch entsprechende GFL Allgemeine Wohngebiete einen Schallleistungspegel von in der Summe aller Aggregate Lw = 79 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen NRW 9 Abs. 4 BauGB i. V. mit 86 Bauordnung Dachform 1 2 SO SO 1 2 SO / SO Sondergebiete Verkehrsberuhigter Bereich siehe textliche Festsetzungen F+R Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Das Kappen oder Abschneiden eines geneigten Daches mit der Folge, dass im Firstbereich ein Strom 0,4 TH 2. Dachneigung siehe textliche Festsetzungen Zif.6.2 3. Bauweise, Baugrenzen o 3. Dachaufbauten und Dacheinschnitte Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der der entsprechenden werden nicht zur gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter der Oberkante der baulichen Anlage einzubinden und einen Mindestabstand von 1,25 m von den bzw. einhalten. Diese Regelungen gelten nicht Anlagen der Solarenergienutzung. M 1:500 09/2012 OK 7. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Offene Bauweise Baugrenze Festgesetzte Vorgartenbereiche siehe textliche Festsetzung B5 siehe textliche Festsetzungen Zif.3.2 61 STADTPLANUNG siehe textliche Festsetzungen Nr.6